Punkt 1
Vereinbarung ABA und WVA Wiesenweg - Beschlussfassung
Die Vereinbarung bezüglich der Verlegung von
Kanal- und Wasserleitung auf dem privaten Grundstück wurde einstimmig
genehmigt.
Punkt 2
Sanierung diverser Quellen in Birgitz –
Honorarangebot für Ingenieurleistungen - Vergabebeschluss
Für die 2015 anstehende Sanierung der Quellen
(kühler Brunnen und Sauebenquelle) hat die Firma AEP ein Angebot für die
Ingenieurleistungen vorgelegt. € 10.750,-
Einstimmig genehmigt
.
Punkt 3
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 22.11.2014 bis 30.12.2014 -
Beschlussfassung
Die Überschreitungs- und Mehreinnahmen Listen
werde regelmäßig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie wichtig
das ist (eingeführt erst nach ausdrücklichen verlangen von mir) zeigt die
Dimension dieser Haushaltsverschiebungen. Erfasst werden alle Abweichungen bei
den einzelnen Haushaltsstellen über € 100,-
Gesamte Mehreinnahmen 2014 bzw. kein
Voranschlag: € 290.531,33
Gesamte Mehrausgaben 2014 bzw. kein
Voranschlag: € 336.258,20
Einstimmig genehmigt
Punkt 4
Kassaprüfungsprotokoll 4/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Protokoll der Kassenprüfung 4/2014
durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 15.12.2014 wurde vom Obmann verlesen.
Im Allgemeinen Teil wurde der Zahlungsverkehr
„Gesunde Gemeinde Birgitz“ überprüft.
Konto 1/549000-729000 Ausgaben
Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag: € 3.000,-
Voranschlagsrest €
-10.624,58
Die einzelnen Ausgaben wurden aufgelistet und
belaufen sich bis zum 15.12.2014 auf € 13.624,58
Konto 2/549000-829000 Einnahmen
Förderung zum Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag € 0,00
Einnahmen:
Förderung Fonds Gesundes Österreich € 3.000,-
TGKK Förderung Projekt Gesunde Gemeinde
Birgitz € 8.340,51
Gesamte Einnahmen € 11.340,51
Kosten für die Gemeinde (Stichtag 15.12.2014)
nach Abzug der Förderungen € 2.284,07
Folgende Fragen wurden in diesem Zusammenhang
vom Überprüfungsausschuss an den Bürgermeister gestellt:
Wie ist die Auftragsvergabe geregelt, bzw. wer
vergibt die einzelnen Leistungen beim Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz – Die Aufträge werden vom Ausschussobmann
(Gesunde Gemeinde Birgitz) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss vergeben.
Wer kontrolliert diese Aufträge, wer führt die
Aufwands und Kostenkontrolle (Rechnungskontrolle) durch, wer gibt die Zahlungen
frei? – Die sachliche und rechnerische
Freigabe erfolgt durch den Ausschussobmann, die Zahlungsfreigabe erfolgt durch
den Bürgermeister.
Werden wie bei anderen Projekten Angebote für
die verschiedenen Leistungen eingeholt? – Nein,
weil es sich meist nur um kleinere Beträge handelt? (Fa. Geniestreich
Eventagentur Gesamt € 4.092,82 – kleiner Betrag????)
Wie ist die Akzeptanz und die Mitwirkung der
Birgitzer Bevölkerung zum Projekt Gesunde Gemeinde? – Diese Frage wurde vom Bürgermeister an den Ausschussobmann
weitergeleitet und erhielt als Antwort „Diese Frage hat im einem
Kassaprüfungsprotokoll nichts verloren.“
Wie ist die weitere Vorgehensweise beim
Projekt Gesunde Gemeinde? – Im Gespräch
ist für 2015 eine sogenannte Gesundheitswoche, aber darüber wird es einen
eigenen Tagesordnungspunkt bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen geben.
Das Kassaprüfungsprotokoll wurde mit 12 ja und
1 Nein (nicht ich) zur Kenntnis genommen.
Punkt 5
Verordnung des Landes Tirol über die Festsetzung der
Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014 – Anpassung bzw. Neuerlassung
der Gemeindeverordnung - Beschlussfassung
Der Erschließungskostenfaktor wird vom Land
Tirol für jede Gemeinde einzeln festgelegt. Für Birgitz wurden € 195,00 als
Faktor festgelegt. Davon kann die Gemeinde maximal 5% als Erschließungsbeitrag
einheben, was derzeit auch der Fall ist. ( € 4,43 pro Einheit)
Um diesen Erschließungsbeitrag (noch) nicht zu
übersteigen (im Voranschlag 2015 beschlossen) wird der gültige Prozentsatz von
5 auf 2,287% gesenkt.
Der Vizebürgermeister bemerkte dazu, da hat man der Gemeinde wieder die Möglichkeit gegeben die Baukosten zu steigern. Dem kann ich nur zustimmen, aber es liegt ja beim Gemeinderat dies zu verhindern. Mit diesem Beschluss wurden die Kosten ja noch nicht erhöht.
Der Erschließungsbeitrag wird aus dem
Erschließungskostenfaktoren errechnet (Landesgesetzblatt 103/2001) und beträgt
für die Gemeinde Birgitz EURO 88,66. Davon wird auf Grund der §§ 7 und 12 Tir.
Verkehrsaufschließungsabgabengesetz LGBl.22/1998 u. des letzten GR Beschluss
der Erschließungsbeitrag mit dem Einheitswert von 5% berechnet - das sind somit
5% von € 88,66 sind € 4,43 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.( Die Höhe des
Erschließungsbeitragssatzes hat sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast
zu richten und darf 5 v. H. des Erschließungskostenfaktors nicht überschreiten)
Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem
Bauplatzanteil und dem Baumassenanteil.
Einstimmig
Punkt 6
Beschluss des Landes Tirol mit Wirksamkeit 01.01.2015 – Anpassung der
Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe -
Beschlussfassung
Der Antrag auf Anpassung der
Gemeinderichtlinien wird einstimmig angenommen.
Punkt 7
Liftstüberl Birgitz – Änderung Pachtvertrag, Öffnungszeiten und
Vertragsverlängerung – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 8
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Meine schriftliche Anfrage bezüglich
Straßenbeleuchtung wurde vom Bürgermeister beantwortet:
Es
handelt sich nicht um einen Leasingvertrag, sondern um einen Contractingvertrag
und die Aufnahme
dieses Vertrages ist im Voranschlag nicht vorgesehen.
Werde mich erkundigen ob das stimmt.
Immerhin handelt es sich dabei um eine Rate
von monatlich € 1.595,- (120 Monate sind € 191.400,- Schulden die im
Voranschlag nicht abgebildet sind)
Schriftliche Anfrage „Voranschlag 2015, Nachweis der
Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3 „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Im
Voranschlag 2015 fehlt unter „Nachweis der Darlehensschulden und des
Schuldendienstes nach §17 Absatz 3“ die Auflistung der Leasingverpflichtungen.
Der
Leasingvertrag für das Dorfzentrum war unter dieser Position mit Laufzeit, Leasingrate,
Verzinsung und Genehmigungsdatum angeführt. Dieser Leasingvertrag ist
ausgelaufen und daher im Voranschlag 2015 nicht mehr angeführt.
Inzwischen
wurde aber für den Austausch der Straßenbeleuchtung ein neuer Leasingvertrag
abgeschlossen. Die Daten dieses Leasingvertrages fehlen in Voranschlag 2015.
Ich
ersuche um Info warum dieser Leasingvertrag im Voranschlag 2015 nicht
aufscheint.
Dieser Leasingvertrag sind ja auch Schulden der Gemeinde Birgitz.
Dieser Leasingvertrag sind ja auch Schulden der Gemeinde Birgitz.
.
M.f.G
Herbert
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