Sonntag, 18. Januar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 14.01.2015



Punkt 1 Vereinbarung ABA und WVA Wiesenweg - Beschlussfassung

Die Vereinbarung bezüglich der Verlegung von Kanal- und Wasserleitung auf dem privaten Grundstück wurde einstimmig genehmigt.


Punkt 2  Sanierung diverser Quellen in Birgitz – Honorarangebot für Ingenieurleistungen - Vergabebeschluss

Für die 2015 anstehende Sanierung der Quellen (kühler Brunnen und Sauebenquelle) hat die Firma AEP ein Angebot für die Ingenieurleistungen vorgelegt. € 10.750,-
Einstimmig genehmigt
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Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 22.11.2014 bis 30.12.2014 - Beschlussfassung

Die Überschreitungs- und Mehreinnahmen Listen werde regelmäßig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie wichtig das ist (eingeführt erst nach ausdrücklichen verlangen von mir) zeigt die Dimension dieser Haushaltsverschiebungen. Erfasst werden alle Abweichungen bei den einzelnen Haushaltsstellen über € 100,-

Gesamte Mehreinnahmen 2014 bzw. kein Voranschlag:   € 290.531,33
Gesamte Mehrausgaben 2014 bzw. kein Voranschlag:      € 336.258,20

Einstimmig genehmigt

Punkt 4 Kassaprüfungsprotokoll 4/2014 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll der Kassenprüfung 4/2014 durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 15.12.2014 wurde vom Obmann verlesen.
Im Allgemeinen Teil wurde der Zahlungsverkehr „Gesunde Gemeinde Birgitz“ überprüft.

Konto 1/549000-729000 Ausgaben
Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag: € 3.000,-
Voranschlagsrest € -10.624,58
Die einzelnen Ausgaben wurden aufgelistet und belaufen sich bis zum 15.12.2014 auf € 13.624,58

Konto 2/549000-829000 Einnahmen
Förderung zum Projekt Gesunde Gemeinde
Voranschlag € 0,00
Einnahmen:
Förderung Fonds Gesundes Österreich € 3.000,-
TGKK Förderung Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz € 8.340,51
Gesamte Einnahmen € 11.340,51
Kosten für die Gemeinde (Stichtag 15.12.2014) nach Abzug der Förderungen € 2.284,07

Folgende Fragen wurden in diesem Zusammenhang vom Überprüfungsausschuss an den Bürgermeister gestellt:
Wie ist die Auftragsvergabe geregelt, bzw. wer vergibt die einzelnen Leistungen beim Projekt Gesunde Gemeinde Birgitz – Die Aufträge werden vom Ausschussobmann (Gesunde Gemeinde Birgitz) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss vergeben.

Wer kontrolliert diese Aufträge, wer führt die Aufwands und Kostenkontrolle (Rechnungskontrolle) durch, wer gibt die Zahlungen frei? – Die sachliche und rechnerische Freigabe erfolgt durch den Ausschussobmann, die Zahlungsfreigabe erfolgt durch den Bürgermeister.

Werden wie bei anderen Projekten Angebote für die verschiedenen Leistungen eingeholt? – Nein, weil es sich meist nur um kleinere Beträge handelt? (Fa. Geniestreich Eventagentur Gesamt € 4.092,82 – kleiner Betrag????)

Wie ist die Akzeptanz und die Mitwirkung der Birgitzer Bevölkerung zum Projekt Gesunde Gemeinde? – Diese Frage wurde vom Bürgermeister an den Ausschussobmann weitergeleitet und erhielt als Antwort „Diese Frage hat im einem Kassaprüfungsprotokoll nichts verloren.“

Wie ist die weitere Vorgehensweise beim Projekt Gesunde Gemeinde? – Im Gespräch ist für 2015 eine sogenannte Gesundheitswoche, aber darüber wird es einen eigenen Tagesordnungspunkt bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen geben.

Das Kassaprüfungsprotokoll wurde mit 12 ja und 1 Nein (nicht ich) zur Kenntnis genommen.

Punkt 5 Verordnung des Landes Tirol über die Festsetzung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014 – Anpassung bzw. Neuerlassung der Gemeindeverordnung - Beschlussfassung

Der Erschließungskostenfaktor wird vom Land Tirol für jede Gemeinde einzeln festgelegt. Für Birgitz wurden € 195,00 als Faktor festgelegt. Davon kann die Gemeinde maximal 5% als Erschließungsbeitrag einheben, was derzeit auch der Fall ist. ( € 4,43 pro Einheit)
Um diesen Erschließungsbeitrag (noch) nicht zu übersteigen (im Voranschlag 2015 beschlossen) wird der gültige Prozentsatz von 5 auf 2,287% gesenkt.
Der Vizebürgermeister bemerkte dazu, da hat man der Gemeinde wieder die Möglichkeit gegeben die Baukosten zu steigern. Dem kann ich nur zustimmen, aber es liegt ja beim Gemeinderat dies zu verhindern. Mit diesem Beschluss wurden die Kosten ja noch nicht erhöht.


Der Erschließungsbeitrag wird aus dem Erschließungskostenfaktoren errechnet (Landesgesetzblatt 103/2001) und beträgt für die Gemeinde Birgitz EURO 88,66. Davon wird auf Grund der §§ 7 und 12 Tir. Verkehrsaufschließungsabgabengesetz LGBl.22/1998 u. des letzten GR Beschluss der Erschließungsbeitrag mit dem Einheitswert von 5% berechnet - das sind somit 5% von € 88,66 sind € 4,43 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.( Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes hat sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast zu richten und darf 5 v. H. des Erschließungskostenfaktors nicht überschreiten)
Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil  und dem Baumassenanteil.

Einstimmig

Punkt 6 Beschluss des Landes Tirol mit Wirksamkeit 01.01.2015 – Anpassung der Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe - Beschlussfassung

Der Antrag auf Anpassung der Gemeinderichtlinien wird einstimmig angenommen.



Punkt 7 Liftstüberl Birgitz – Änderung Pachtvertrag, Öffnungszeiten und Vertragsverlängerung – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.



Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Meine schriftliche Anfrage bezüglich Straßenbeleuchtung wurde vom Bürgermeister beantwortet:
Es handelt sich nicht um einen Leasingvertrag, sondern um einen Contractingvertrag und die Aufnahme dieses Vertrages ist im Voranschlag nicht vorgesehen.
Werde mich erkundigen ob das stimmt.
Immerhin handelt es sich dabei um eine Rate von monatlich € 1.595,- (120 Monate sind € 191.400,- Schulden die im Voranschlag nicht abgebildet sind)

Schriftliche Anfrage „Voranschlag 2015, Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3 „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Im Voranschlag 2015 fehlt unter „Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3“ die Auflistung der Leasingverpflichtungen.
Der Leasingvertrag für das Dorfzentrum war unter dieser Position mit Laufzeit, Leasingrate, Verzinsung und Genehmigungsdatum angeführt. Dieser Leasingvertrag ist ausgelaufen und daher im Voranschlag 2015 nicht mehr angeführt.
Inzwischen wurde aber für den Austausch der Straßenbeleuchtung ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen. Die Daten dieses Leasingvertrages fehlen in Voranschlag 2015.
Ich ersuche um Info warum dieser Leasingvertrag im Voranschlag 2015 nicht aufscheint.
Dieser Leasingvertrag sind ja auch Schulden der Gemeinde Birgitz
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M.f.G
Herbert

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