Sonntag, 4. Januar 2015

Bemerkungen zum Voranschlag 2015



Hallo Leute
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014 stand unter Tagesordnungspunkt 1 der Voranschlag 2015 zur Beschlussfassung an.

Der Voranschlag einer Gemeinde bildet die rechtliche Grundlage für alle Ausgaben, Investitionen und Förderungen die die Gemeinde 2015 tätigen will.

Diese Beschlussfassung ist meiner Meinung nach eine der wichtigsten (weil sie dem Bürgermeister weitreichende Vollmachten in der Umsetzung des Gemeindehaushaltes gibt) im ganzen Jahr.
Wie ernst dies einige Gemeinderäte nehmen, sehen sie an ihrer Abwesenheit ohne Ersatz. (oder durften sie wegen gegenteiliger Meinung zur Fraktionslinie nicht teilnehmen?)
 Bei der Abstimmung waren nur 10 von 13 Gemeinderäten anwesend.

Die Listenführer der „Allgemeinen Liste Birgitz und der „Unabhängigen Liste Birgitz“ hatten keinerlei Einwendungen zum vorgelegten Voranschlagsentwurf, sondern haben dem Bürgermeister gratuliert?
Keinem ist aufgefallen, dass z.B. auf Seite 49 des Voranschlagsentwurfes (Rücklage – Zweckwidmung Hochbehälter) der Stand mit 31.12.2015 mit € 100.000,00 ausgewiesen wurde, obwohl der Bürgermeister diese Haushaltsrücklage 2015 auflöst und daher diese Position mit € 0,00 auszuweisen ist.
Das kann man ja übersehen, sind nur  100.000,00 Euro????
(wurde auf meine Anregung hin korrigiert)

Der Listenführer der „Allgemeinen Liste“ ist auf das Wohlwollen des Bürgermeisters bei seinem Projekt „gesunde Gemeinde“ angewiesen.
Der Listenführer der „Unabhängigen Liste“ getraut sich derzeit den Bürgermeister nicht einmal schief anzuschauen, weil sonst könnte der seine Meinung zum „Projekt sozialer Wohnbau Rohracker“ ändern.

Unter diesen Vorzeichen hat es mich nicht verwundert, dass ich als einziger einige schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf eingebracht habe. (siehe Bericht vom 21.12.2014)  Da nur wenige davon vom Bürgermeister berücksichtigt wurden, habe ich dem Voranschlag 2015 nicht zustimmen können.

Nun einige Details zum Voranschlag 2015


Einnahmen in €
Ausgaben in €
Ordentlicher Haushalt
2,638.100,-
2,638.100,-
Außerordentlicher Haushalt
0
0
Summe Voranschlag
2,638.100,-
2,638.100,-



Gegenüberstellung der Hauptgruppen Einnahmen und Ausgaben



Einnahmen in €
Ausgaben in €
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung
17.000,00
279.000,00
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
10.000,00
40.100,00
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
72.200,00
289.400,00
Kunst, Kultur und Kultus
0,00
68.500,00
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
8.100,00
287.300,00
Gesundheit
12.100
239.400,00
Straßen- und Wasserbau, Verkehr
2.200,00
101.700,00
Wirtschaftsförderung
0
6.000,00
Dienstleistungen
909.300,00
1.020.200,00
Finanzwirtschaft
1.607,200,00
306.500,00




Zumindest wird der Schuldenstand reduziert von derzeit € 1.160.075,38 auf € 1.042.075,38 bis zum 31.12.2015.



·  § 90
Voranschlag

(1) Der Voranschlag ist die Grundlage der Gebarung der Gemeinde. Er ist für den ordentlichen und für den außerordentlichen Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen.
(2) Im ordentlichen Haushalt ist zwischen Einnahmen und Ausgaben nach äußerster Möglichkeit, im außerordentlichen Haushalt ist für jedes einzelne Vorhaben ein Ausgleich herzustellen.
(3) Die Wirtschaftspläne der wirtschaftlichen Unternehmen bilden einen Bestandteil des Voranschlages. Das Gleiche gilt für Voranschläge der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbstständigen Stiftungen und Fonds.


M.f.G
Herbert

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen