Hallo Leute
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.12.2014
stand unter Tagesordnungspunkt 1 der Voranschlag 2015 zur Beschlussfassung an.
Der Voranschlag einer Gemeinde bildet die
rechtliche Grundlage für alle Ausgaben, Investitionen und Förderungen die die
Gemeinde 2015 tätigen will.
Diese Beschlussfassung ist meiner Meinung nach eine
der wichtigsten (weil sie dem Bürgermeister weitreichende Vollmachten in der
Umsetzung des Gemeindehaushaltes gibt) im ganzen Jahr.
Wie ernst dies einige Gemeinderäte nehmen,
sehen sie an ihrer Abwesenheit ohne Ersatz. (oder durften sie wegen
gegenteiliger Meinung zur Fraktionslinie nicht teilnehmen?)
Bei der Abstimmung waren nur 10 von 13 Gemeinderäten anwesend.
Bei der Abstimmung waren nur 10 von 13 Gemeinderäten anwesend.
Die Listenführer der „Allgemeinen Liste
Birgitz“ und der „Unabhängigen Liste
Birgitz“ hatten keinerlei Einwendungen zum vorgelegten Voranschlagsentwurf,
sondern haben dem Bürgermeister gratuliert?
Keinem ist aufgefallen, dass z.B. auf Seite 49 des
Voranschlagsentwurfes (Rücklage – Zweckwidmung Hochbehälter) der Stand mit
31.12.2015 mit € 100.000,00 ausgewiesen wurde, obwohl der Bürgermeister diese
Haushaltsrücklage 2015 auflöst und daher diese Position mit € 0,00 auszuweisen ist.
Das kann man ja übersehen, sind nur 100.000,00 Euro????
(wurde auf meine Anregung hin korrigiert)
Der Listenführer der „Allgemeinen Liste“ ist
auf das Wohlwollen des Bürgermeisters bei seinem Projekt „gesunde Gemeinde“
angewiesen.
Der Listenführer der „Unabhängigen Liste“
getraut sich derzeit den Bürgermeister nicht einmal schief anzuschauen, weil
sonst könnte der seine Meinung zum „Projekt sozialer Wohnbau Rohracker“ ändern.
Unter diesen Vorzeichen hat es mich nicht
verwundert, dass ich als einziger einige schriftliche Einwendungen zum
Voranschlagsentwurf eingebracht habe. (siehe Bericht vom 21.12.2014) Da nur wenige davon vom Bürgermeister berücksichtigt
wurden, habe ich dem Voranschlag 2015 nicht zustimmen können.
Nun einige Details zum Voranschlag 2015
Einnahmen in €
|
Ausgaben in €
|
|
Ordentlicher
Haushalt
|
2,638.100,-
|
2,638.100,-
|
Außerordentlicher
Haushalt
|
0
|
0
|
Summe
Voranschlag
|
2,638.100,-
|
2,638.100,-
|
Gegenüberstellung
der Hauptgruppen Einnahmen und Ausgaben
|
||
Einnahmen in €
|
Ausgaben in €
|
|
Vertretungskörper
und allgemeine Verwaltung
|
17.000,00
|
279.000,00
|
Öffentliche
Ordnung und Sicherheit
|
10.000,00
|
40.100,00
|
Unterricht,
Erziehung, Sport und Wissenschaft
|
72.200,00
|
289.400,00
|
Kunst, Kultur
und Kultus
|
0,00
|
68.500,00
|
Soziale
Wohlfahrt und Wohnbauförderung
|
8.100,00
|
287.300,00
|
Gesundheit
|
12.100
|
239.400,00
|
Straßen- und
Wasserbau, Verkehr
|
2.200,00
|
101.700,00
|
Wirtschaftsförderung
|
0
|
6.000,00
|
Dienstleistungen
|
909.300,00
|
1.020.200,00
|
Finanzwirtschaft
|
1.607,200,00
|
306.500,00
|
Zumindest wird der Schuldenstand reduziert von derzeit
€ 1.160.075,38 auf € 1.042.075,38 bis zum 31.12.2015.
· § 90
Voranschlag
(1) Der Voranschlag ist die
Grundlage der Gebarung der Gemeinde. Er ist für den ordentlichen und für den
außerordentlichen Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstellen.
(2) Im ordentlichen Haushalt
ist zwischen Einnahmen und Ausgaben nach äußerster Möglichkeit, im
außerordentlichen Haushalt ist für jedes einzelne Vorhaben ein Ausgleich
herzustellen.
(3) Die Wirtschaftspläne der
wirtschaftlichen Unternehmen bilden einen Bestandteil des Voranschlages. Das
Gleiche gilt für Voranschläge der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden
selbstständigen Stiftungen und Fonds.
M.f.G
Herbert
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