Hallo Leute
Nachfolgend der Schriftverkehr mit der
Gemeindeaufsicht bezüglich fehlender Voranschlagsdaten. Ich muss zur Kenntnis
nehmen, dass man ganz legal, Schulden der Gemeinde mit dieser Vorgangsweise verschleiern
kann.
Anfrage an die Gemeindeaufsicht:
Sehr geehrte Damen und Herrn
Die Gemeinde Birgitz hat für den Straßenlampenaustausch einen "Leasingvertrag" mit der Fa. Mösel ( 120 Monate, a 1.595,- Euro ) abgeschlossen.
Dieser Leasingvertrag ist im Voranschlag 2015 unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" nicht angeführt.
Meine schriftliche Anfrage wurde bei der Gemeinderatssitzung beantwortet.
Auszug aus dem Protokoll:
" Zur schriftlichen Anfrage von GR Herbert Jordan, betreffend den fehlenden Nachweis über den Austausch der Straßenbeleuchtung bei der Position Darlehensschulden und des Schuldendienste im Voranschlag 2015, teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hierbei um keinen Leasing- sondern um einen Contractingvertrag handelt. Aus diesem Grund ist die Aufnahme unter der oben angeführten Position nicht vorgesehen, sondern unter einer eigenen Haushaltsstelle."
Diese Haushaltsstelle lautet:
1/616000-619900 Ratenzahlung Straßenbeleuchtung € 19.200,-
Aus dieser Haushaltsstelle ist nicht ersichtlich wie viele Raten, Rückzahlungsbeginn, Rückzahlungsende und welche Zinsen dabei anfallen.
All diese Daten währen bei einem Eintrag unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" ersichtlich.
Kann man mit dieser Vorgangsweise wirklich Schulden in der Höhe von ca. € 191.400,- verheimlichen?
Wesentlich kleinere Bankdarlehen ( z.B. 15.000,-Euro) scheinen in dieser Liste sehr wohl auf.
Ich ersuche um Info, ob diese Meinung des Bürgermeisters den Voranschlagsvorschriften entspricht.
Die Gemeinde Birgitz hat für den Straßenlampenaustausch einen "Leasingvertrag" mit der Fa. Mösel ( 120 Monate, a 1.595,- Euro ) abgeschlossen.
Dieser Leasingvertrag ist im Voranschlag 2015 unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" nicht angeführt.
Meine schriftliche Anfrage wurde bei der Gemeinderatssitzung beantwortet.
Auszug aus dem Protokoll:
" Zur schriftlichen Anfrage von GR Herbert Jordan, betreffend den fehlenden Nachweis über den Austausch der Straßenbeleuchtung bei der Position Darlehensschulden und des Schuldendienste im Voranschlag 2015, teilt der Bürgermeister mit, dass es sich hierbei um keinen Leasing- sondern um einen Contractingvertrag handelt. Aus diesem Grund ist die Aufnahme unter der oben angeführten Position nicht vorgesehen, sondern unter einer eigenen Haushaltsstelle."
Diese Haushaltsstelle lautet:
1/616000-619900 Ratenzahlung Straßenbeleuchtung € 19.200,-
Aus dieser Haushaltsstelle ist nicht ersichtlich wie viele Raten, Rückzahlungsbeginn, Rückzahlungsende und welche Zinsen dabei anfallen.
All diese Daten währen bei einem Eintrag unter "Nachweis der Darlehensschulden und des Schuldendienstes nach §17 Absatz 3" ersichtlich.
Kann man mit dieser Vorgangsweise wirklich Schulden in der Höhe von ca. € 191.400,- verheimlichen?
Wesentlich kleinere Bankdarlehen ( z.B. 15.000,-Euro) scheinen in dieser Liste sehr wohl auf.
Ich ersuche um Info, ob diese Meinung des Bürgermeisters den Voranschlagsvorschriften entspricht.
Antwort der Aufsichtsbehörde:
Sehr geehrter Herr Jordan!
Sehr geehrter Herr Jordan!
„Contractingverträge“
bedürfen auf Basis der derzeit gesetzlichen Grundlagen (siehe auch § 123 Abs. 1
lit. a der
TGO 2001)
keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Es handelt sich nämlich weder um
einen Leasingvertrag
noch um eine
Darlehensaufnahme im Sinne der angeführten gesetzlichen Bestimmungen.
Somit ist
auch keine Erfassung im Darlehens- bzw. Leasingnachweis möglich.