Hallo Leute
Mein Bericht über die unendliche Geschichte
„sozialer Wohnbau Rohracker“ vom 26.10.2014 und die schriftliche Anfrage an den
Bürgermeister bezüglich Einsichtnahme in die Unterlagen (Vertrag mit den
Grundeigentümern, Ausschreibung, Angebote, Auftragserteilung und Vertrag der
Gemeinde mit dem Wohnbauträger) haben mir ziemlichen Ärger eingebracht.
Angefangen hats bei der Gemeinderatssitzung am
05.11.2014 wo der Bürgermeister wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen
meine schriftliche Anfrage (er kann diese gleich beantworten oder wenn dies
nicht möglich ist hat er sechs Wochen Zeit für eine schriftliche Beantwortung)
verlesen hat.
Daraufhin wurde ich während der Sitzung vom
Vizebürgermeister persönlich diffamiert und uns wurde mit Klage gedroht, wenn
diese Anfrage im Protokoll aufscheint. Weiteres wurde mir mit Klage gedroht
wenn in meinem Bericht über den sozialen Wohnbau im Internet auch nur „ein
Beistrich falsch ist“.
Zur
Gemeindevorstandssitzung am 14.11.2014 wurde ich auch eingeladen.
Tagesordnungspunkt:
„Sozialer
Wohnbau Rohracker – Kaufpreis Wohneinheiten – Detailbesprechung bezüglich
seinerzeitigem Vergabeverfahren und mittlerweile eingetretenem Preisanstieg“
Die Einschüchterungsversuche, persönliche Diffamierungen
und Klagsandrohungen von Seiten des Vizebürgermeisters gingen während der gesamten
Sitzung weiter. In diesem angespannten Klima war es mir nicht möglich, mich auf
die vorgelegten Unterlagen zu konzentrieren und mir Notizen zu machen.
Vom Vizebürgermeister wurde eine Gegenüberstellung
Angebot 2012 – Angebot 2014 vorgelegt.
Meine Behauptung vom 26.10.2014, dass sich die
Nettowohnfläche von 987,4m² lediglich um 1,03m² auf 988,07m² erhöht hat ist
laut Vizebürgermeister falsch.
Beim seinerzeitigen Angebot2012 wurde die Bruttowohnfläche
mit 987,4m² angegeben, diese hat sich inzwischen auf 1.061,43m² erhöht.
Ich berichtige diese Angaben gerne, obwohl
überprüfen konnte ich sie nicht, weil bei den vorgelegten
Ausschreibungsunterlagen der Plan fehlte.
Also berichtige ich:
2012 Nettowohnfläche 918,21 m² Bruttowohnfläche 987,4 m²
2014 Nettowohnfläche 988,07 m²
Bruttowohnfläche 1.014,43 m²
Für mich ergaben sich nach dieser
Vorstandssitzung zwei Möglichkeiten:
1; Ich lasse mich vom Vizebürgermeister durch
seine Klagsandrohungen einschüchtern und verhalte mich ruhig, was für mich
persönlich bedeuten würden, dass ich mein Gemeinderatsmandat zurücklegen muss.
Oder
2; ich lasse mich nicht einschüchtern und
versuche als Gemeinderat für die Wohnungswerber das Beste zu erreichen.
Ich habe mich für die zweite Möglichkeit
entschieden.
Warum geht’s mir im Grunde bei dieser Sache:
Es ist an und für sich schon ein ungleicher
„Kampf“, auf der einen Seite junge unerfahrene Familien die sich ein Heim
schaffen wollen, auf der anderen Seite eine Wohnbaugesellschaft wo Profis am
Werk sind.
Wenn nun die Gemeinde einen sozialen Wohnbau
den Gemeindebürgern anbietet, sollen sich diese auch verlassen können, dass die
Gemeinde darauf schaut dass alles seine Richtigkeit hat.
Je mehr ich mich mit dieser Anlage
beschäftige, umso mehr habe ich den Eindruck dass dies nicht der Fall ist.
Beispiel:
Es ist immer die Rede von „Reihenhäusern“.
Ein Reihenhaus ist für mich ein Haus mit dem
Nachbarhaus auf ein oder zwei Seiten um Platz zu sparen zusammengebaut mit dem
dazugehörigen Grundstück im alleinigen
Eigentum des Hauskäufers.(eigene Parzelle).
Beim vorliegenden Projekt bin ich jetzt
draufgekommen, ist das nicht so, sondern es handelt sich um eine (zwei)
Eigentumswohnanlage.
Eine Eigentumswohnanlage mit 5 und eine mit 4
Einheiten.
Es gilt nach wie vor zu klären, ob der
Wohnbauträger berechtigt ist diese Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn nein, ist auf die Angebotssumme von 2012
zu beharren,
wenn
ja, wer ist politisch für diesen „Schlamassel“ verantwortlich.
Bei der schnellen Durchsicht der Unterlagen
habe ich keinen Hinweis auf die „Gültigkeitsdauer“
der Angebote von 2012 gefunden.
M.f.G
Herbert
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