Sonntag, 30. November 2014
Sonntag, 23. November 2014
Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" Fortsetzung 2
Hallo Leute
Mein Bericht über die unendliche Geschichte
„sozialer Wohnbau Rohracker“ vom 26.10.2014 und die schriftliche Anfrage an den
Bürgermeister bezüglich Einsichtnahme in die Unterlagen (Vertrag mit den
Grundeigentümern, Ausschreibung, Angebote, Auftragserteilung und Vertrag der
Gemeinde mit dem Wohnbauträger) haben mir ziemlichen Ärger eingebracht.
Angefangen hats bei der Gemeinderatssitzung am
05.11.2014 wo der Bürgermeister wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen
meine schriftliche Anfrage (er kann diese gleich beantworten oder wenn dies
nicht möglich ist hat er sechs Wochen Zeit für eine schriftliche Beantwortung)
verlesen hat.
Daraufhin wurde ich während der Sitzung vom
Vizebürgermeister persönlich diffamiert und uns wurde mit Klage gedroht, wenn
diese Anfrage im Protokoll aufscheint. Weiteres wurde mir mit Klage gedroht
wenn in meinem Bericht über den sozialen Wohnbau im Internet auch nur „ein
Beistrich falsch ist“.
Zur
Gemeindevorstandssitzung am 14.11.2014 wurde ich auch eingeladen.
Tagesordnungspunkt:
„Sozialer
Wohnbau Rohracker – Kaufpreis Wohneinheiten – Detailbesprechung bezüglich
seinerzeitigem Vergabeverfahren und mittlerweile eingetretenem Preisanstieg“
Die Einschüchterungsversuche, persönliche Diffamierungen
und Klagsandrohungen von Seiten des Vizebürgermeisters gingen während der gesamten
Sitzung weiter. In diesem angespannten Klima war es mir nicht möglich, mich auf
die vorgelegten Unterlagen zu konzentrieren und mir Notizen zu machen.
Vom Vizebürgermeister wurde eine Gegenüberstellung
Angebot 2012 – Angebot 2014 vorgelegt.
Meine Behauptung vom 26.10.2014, dass sich die
Nettowohnfläche von 987,4m² lediglich um 1,03m² auf 988,07m² erhöht hat ist
laut Vizebürgermeister falsch.
Beim seinerzeitigen Angebot2012 wurde die Bruttowohnfläche
mit 987,4m² angegeben, diese hat sich inzwischen auf 1.061,43m² erhöht.
Ich berichtige diese Angaben gerne, obwohl
überprüfen konnte ich sie nicht, weil bei den vorgelegten
Ausschreibungsunterlagen der Plan fehlte.
Also berichtige ich:
2012 Nettowohnfläche 918,21 m² Bruttowohnfläche 987,4 m²
2014 Nettowohnfläche 988,07 m²
Bruttowohnfläche 1.014,43 m²
Für mich ergaben sich nach dieser
Vorstandssitzung zwei Möglichkeiten:
1; Ich lasse mich vom Vizebürgermeister durch
seine Klagsandrohungen einschüchtern und verhalte mich ruhig, was für mich
persönlich bedeuten würden, dass ich mein Gemeinderatsmandat zurücklegen muss.
Oder
2; ich lasse mich nicht einschüchtern und
versuche als Gemeinderat für die Wohnungswerber das Beste zu erreichen.
Ich habe mich für die zweite Möglichkeit
entschieden.
Warum geht’s mir im Grunde bei dieser Sache:
Es ist an und für sich schon ein ungleicher
„Kampf“, auf der einen Seite junge unerfahrene Familien die sich ein Heim
schaffen wollen, auf der anderen Seite eine Wohnbaugesellschaft wo Profis am
Werk sind.
Wenn nun die Gemeinde einen sozialen Wohnbau
den Gemeindebürgern anbietet, sollen sich diese auch verlassen können, dass die
Gemeinde darauf schaut dass alles seine Richtigkeit hat.
Je mehr ich mich mit dieser Anlage
beschäftige, umso mehr habe ich den Eindruck dass dies nicht der Fall ist.
Beispiel:
Es ist immer die Rede von „Reihenhäusern“.
Ein Reihenhaus ist für mich ein Haus mit dem
Nachbarhaus auf ein oder zwei Seiten um Platz zu sparen zusammengebaut mit dem
dazugehörigen Grundstück im alleinigen
Eigentum des Hauskäufers.(eigene Parzelle).
Beim vorliegenden Projekt bin ich jetzt
draufgekommen, ist das nicht so, sondern es handelt sich um eine (zwei)
Eigentumswohnanlage.
Eine Eigentumswohnanlage mit 5 und eine mit 4
Einheiten.
Es gilt nach wie vor zu klären, ob der
Wohnbauträger berechtigt ist diese Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn nein, ist auf die Angebotssumme von 2012
zu beharren,
wenn
ja, wer ist politisch für diesen „Schlamassel“ verantwortlich.
Bei der schnellen Durchsicht der Unterlagen
habe ich keinen Hinweis auf die „Gültigkeitsdauer“
der Angebote von 2012 gefunden.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 16. November 2014
Sonntag, 9. November 2014
Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014
Punkt 1
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 -
Beschlussfassung
Die vorgelegte Liste enthält Mehreinnahmen von
€ 9.040,40 und Mehrausgaben von € 28.400,43 für diesen Zeitrahmen.
Bei allen überzogenen Haushaltsstellen war die
Bedeckung angeführt, außer bei der Haushaltsstelle „Projekt Gesunde Gemeinde“,
überzogen mit € 7.268,85 fehlte die Bedeckung. Warum konnte der Bürgermeister
mir auch nicht erklären, anscheinend gibt’s Subventionszusagen von
verschiedenen Stellen, wann diese überwiesen werden weiß niemand.
Wegen der fehlenden Bedeckung bei dieser
Haushaltsstelle habe ich mit nein abgestimmt.
Die Haushaltsstelle „Ingenieurleistungen“ war
ebenfalls ein Diskussionsthema. Sie ist ebenfalls bereits überzogen obwohl der
von der Fa. AEP längst ausständige Bericht über die Quellsanierung nicht
vorliegt und daher auch nicht bezahlt ist.
Abstimmung 5 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen – somit
sind die Überziehungen nicht genehmigt.
Punkt 2
Anpassung der Wasser- und Kanalmindestgebühren für 2015 - Beschlussfassung
.Um vom Land Tirol Förderungen für Wasser und
Kanalbauprojekte zu erhalten, gibt es Mindestgebühren die nicht unterschritten
werden dürfen.
Dies sind Bruttobeträge für 2015 und in
Klammer die Preise die die Gemeinde Birgitz 2014 verlangt.
Kanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum €
5,41 (5,33)
Abwassergebühr je m³ € 2,115 (2,083)
Wassergebühr pro m³ € 0,41 (0,55)
einstimmig
Punkt 3
Gemeindeverband „Sanitätssprengel Axams“ – Aktualisierung der Verträge mit den
Sprengelärzten - Beschlussfassung
Der Vertrag wurde vom Bürgermeister in den
wichtigsten Punkten vorgetragen und einstimmig beschlossen.
Punkt 4 Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete –
Beschlussfassung für 2014
10 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit
Punkt 5
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung
Offene Fragen die geklärt wurden:
Für Substanzberechtigte Gemeinden fällt keine
Körperschaftssteuer an.
AMA Förderungen erhält auch die
Substanzberechtigte Gemeinde
Kontenplan gibt’s noch keinen, daher hat der
Substanzverwalter auch noch keinen Voranschlag für 2014 erstellt.
Punkt 6
Vertragsänderung tiris-Nutzungsrechte Orthofoto – Beschlussfassung
Die zehnte Änderung dieses Vertrages wurde
einstimmig genehmigt
Punkt 7
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Mein Einspruch gegen das Protokoll von der
Gemeinderatssitzung am 8.10.2014 zum Tagesordnungspunkt 1 wurde vom
Bürgermeister abgelehnt.
Meine schriftliche Anfrage bezüglich „sozialer
Wohnbau Rohracker“ wurde vom Bürgermeister verlesen. Es findet zu diesem Thema
eine Besprechung (wahrscheinlich mit dem Vorstand) statt, danach gibt’s einen
Bericht. Wozu diese Besprechung gut sein soll ist mir schleierhaft, entweder
ich bekomme Einsicht in die von mir geforderten Unterlagen (Vertrag mit den
Grundeigentümern (Abtretung der Sozialflächen)
Ausschreibungsunterlagen
Angebot des Wohnbauträgers
Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger)
oder nicht.
Mein Dringlichkeitsantrag bezüglich „Austausch
der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel“
wurde die Dringlichkeit (1 Ja, 10 Nein ) nicht zuerkannt und daher auch nicht
behandelt.
Wie ich
inzwischen in Erfahrung brachte, wurden die Spiegel bereits am 15.September
geliefert?????
Warum
sind noch immer teilweise die alten montiert????
M.f.G
Herbert
Sonntag, 2. November 2014
Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014
Hallo Leute
Ärgern sie sich auch
über die beschlagenen Verkehrsspiegel in Birgitz???
Das müsste nicht
sein.
Ich habe heuer bei
der Erstellung des Voranschlages durchgesetzt, dass für den Austausch der
Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße entsprechende Geldmittel zur Verfügung
stehen. In voraus Ahnung dass dies für eine Umsetzung durch den Bürgermeister
zu wenig ist, habe ich am 22.06.2014 einen diesbezüglichen selbständigen Antrag
eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bis heute nicht auf die
Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.
( Zeitrahmen 6 Monate
)
Da der Austausch der
Verkehrsspiegel schon mehr als überfällig ist, werde ich den selbständigen
Antrag bei der Gemeinderatssitzung am 5.11.2014 als Dringlichkeits Antrag
neuerlich einbringen. Vorausgesetzt 2/3 der Gemeinderatsmitglieder stimmen dem
zu, muss der Bürgermeister über den Antrag bei derselben Sitzung abstimmen
lassen.
Birgitz am 22.06.2014
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den
Gemeinderat bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf
Beschlag- und eisfreie Spiegel “
Sehr geehrte
Gemeinderäte,
die Verkehrsspiegel
entlang der Dorfstraße Birgitz sind im Winter vereist und im Frühjahr und
Herbst bei ungünstiger Witterung beschlagen, dadurch ist es schon öfters zu
gefährliche Situation beim einbiegen in die Dorfstraße gekommen.
Der Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf
Beschlags- und eisfreie ist im Sinne der
Verkehrssicherheit dringend notwendig
Im Voranschlag 2014
sind, auf meinen Antrag hin, für den Austausch € 11.000,- budgetiert worden.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit sind die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz, vor
Herbstbeginn 2014, auf Beschlags und
eisfreie Verkehrsspiegel auszutauschen
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert
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