Sonntag, 23. November 2014

Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" Fortsetzung 2



Hallo Leute

Mein Bericht über die unendliche Geschichte „sozialer Wohnbau Rohracker“ vom 26.10.2014 und die schriftliche Anfrage an den Bürgermeister bezüglich Einsichtnahme in die Unterlagen (Vertrag mit den Grundeigentümern, Ausschreibung, Angebote, Auftragserteilung und Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger) haben mir ziemlichen Ärger eingebracht.

Angefangen hats bei der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014 wo der Bürgermeister wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen meine schriftliche Anfrage (er kann diese gleich beantworten oder wenn dies nicht möglich ist hat er sechs Wochen Zeit für eine schriftliche Beantwortung) verlesen hat.
Daraufhin wurde ich während der Sitzung vom Vizebürgermeister persönlich diffamiert und uns wurde mit Klage gedroht, wenn diese Anfrage im Protokoll aufscheint. Weiteres wurde mir mit Klage gedroht wenn in meinem Bericht über den sozialen Wohnbau im Internet auch nur „ein Beistrich falsch ist“.

Zur Gemeindevorstandssitzung am 14.11.2014 wurde ich auch eingeladen.
Tagesordnungspunkt:
„Sozialer Wohnbau Rohracker – Kaufpreis Wohneinheiten – Detailbesprechung bezüglich seinerzeitigem Vergabeverfahren und mittlerweile eingetretenem Preisanstieg“

Die Einschüchterungsversuche, persönliche Diffamierungen und Klagsandrohungen von Seiten des Vizebürgermeisters gingen während der gesamten Sitzung weiter. In diesem angespannten Klima war es mir nicht möglich, mich auf die vorgelegten Unterlagen zu konzentrieren und mir Notizen zu machen.

Vom Vizebürgermeister wurde eine Gegenüberstellung Angebot 2012 – Angebot 2014 vorgelegt.

Meine Behauptung vom 26.10.2014, dass sich die Nettowohnfläche von 987,4m² lediglich um 1,03m² auf 988,07m² erhöht hat ist laut Vizebürgermeister falsch.
Beim seinerzeitigen Angebot2012 wurde die Bruttowohnfläche mit 987,4m² angegeben, diese hat sich inzwischen auf 1.061,43m² erhöht.
Ich berichtige diese Angaben gerne, obwohl überprüfen konnte ich sie nicht, weil bei den vorgelegten Ausschreibungsunterlagen der Plan fehlte.

Also berichtige ich:
2012 Nettowohnfläche 918,21 m²  Bruttowohnfläche 987,4 m²
2014 Nettowohnfläche 988,07 m² Bruttowohnfläche 1.014,43 m²

Für mich ergaben sich nach dieser Vorstandssitzung zwei Möglichkeiten:

1; Ich lasse mich vom Vizebürgermeister durch seine Klagsandrohungen einschüchtern und verhalte mich ruhig, was für mich persönlich bedeuten würden, dass ich mein Gemeinderatsmandat zurücklegen muss.
Oder
2; ich lasse mich nicht einschüchtern und versuche als Gemeinderat für die Wohnungswerber das Beste zu erreichen.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden.

Warum geht’s mir im Grunde bei dieser Sache:

Es ist an und für sich schon ein ungleicher „Kampf“, auf der einen Seite junge unerfahrene Familien die sich ein Heim schaffen wollen, auf der anderen Seite eine Wohnbaugesellschaft wo Profis am Werk sind.

Wenn nun die Gemeinde einen sozialen Wohnbau den Gemeindebürgern anbietet, sollen sich diese auch verlassen können, dass die Gemeinde darauf schaut dass alles seine Richtigkeit hat.
Je mehr ich mich mit dieser Anlage beschäftige, umso mehr habe ich den Eindruck dass dies nicht der Fall ist.

Beispiel:
Es ist immer die Rede von „Reihenhäusern“.
Ein Reihenhaus ist für mich ein Haus mit dem Nachbarhaus auf ein oder zwei Seiten um Platz zu sparen zusammengebaut mit dem dazugehörigen Grundstück im alleinigen Eigentum des Hauskäufers.(eigene Parzelle).

Beim vorliegenden Projekt bin ich jetzt draufgekommen, ist das nicht so, sondern es handelt sich um eine (zwei) Eigentumswohnanlage.
Eine Eigentumswohnanlage mit 5 und eine mit 4 Einheiten.

Es gilt nach wie vor zu klären, ob der Wohnbauträger berechtigt ist diese Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn nein, ist auf die Angebotssumme von 2012 zu beharren,
 wenn ja, wer ist politisch für diesen „Schlamassel“ verantwortlich.

Bei der schnellen Durchsicht der Unterlagen habe ich keinen Hinweis auf die „Gültigkeitsdauer“ der Angebote von 2012 gefunden.

M.f.G
Herbert



Sonntag, 9. November 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 - Beschlussfassung

Die vorgelegte Liste enthält Mehreinnahmen von € 9.040,40 und Mehrausgaben von € 28.400,43 für diesen Zeitrahmen.

Bei allen überzogenen Haushaltsstellen war die Bedeckung angeführt, außer bei der Haushaltsstelle „Projekt Gesunde Gemeinde“, überzogen mit € 7.268,85 fehlte die Bedeckung. Warum konnte der Bürgermeister mir auch nicht erklären, anscheinend gibt’s Subventionszusagen von verschiedenen Stellen, wann diese überwiesen werden weiß niemand.
Wegen der fehlenden Bedeckung bei dieser Haushaltsstelle habe ich mit nein abgestimmt.

Die Haushaltsstelle „Ingenieurleistungen“ war ebenfalls ein Diskussionsthema. Sie ist ebenfalls bereits überzogen obwohl der von der Fa. AEP längst ausständige Bericht über die Quellsanierung nicht vorliegt und daher auch nicht bezahlt ist.

Abstimmung 5 Ja 3 Nein 3 Enthaltungen – somit sind die Überziehungen nicht genehmigt.

Punkt 2 Anpassung der Wasser- und Kanalmindestgebühren für 2015 - Beschlussfassung

.Um vom Land Tirol Förderungen für Wasser und Kanalbauprojekte zu erhalten, gibt es Mindestgebühren die nicht unterschritten werden dürfen.
Dies sind Bruttobeträge für 2015 und in Klammer die Preise die die Gemeinde Birgitz 2014 verlangt.

Kanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,41  (5,33)
Abwassergebühr je m³ € 2,115  (2,083)
Wassergebühr pro m³ € 0,41  (0,55)

einstimmig

Punkt 3 Gemeindeverband „Sanitätssprengel Axams“ – Aktualisierung der Verträge mit den Sprengelärzten - Beschlussfassung

Der Vertrag wurde vom Bürgermeister in den wichtigsten Punkten vorgetragen und einstimmig beschlossen.

Punkt 4  Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete – Beschlussfassung für 2014

10 Ja 1 Enthaltung wegen Befangenheit

Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Offene Fragen die geklärt wurden:

Für Substanzberechtigte Gemeinden fällt keine Körperschaftssteuer an.
AMA Förderungen erhält auch die Substanzberechtigte Gemeinde

Kontenplan gibt’s noch keinen, daher hat der Substanzverwalter auch noch keinen Voranschlag für 2014 erstellt.

Punkt 6 Vertragsänderung tiris-Nutzungsrechte Orthofoto – Beschlussfassung

Die zehnte Änderung dieses Vertrages wurde einstimmig genehmigt

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Mein Einspruch gegen das Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 8.10.2014 zum Tagesordnungspunkt 1 wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

Meine schriftliche Anfrage bezüglich „sozialer Wohnbau Rohracker“ wurde vom Bürgermeister verlesen. Es findet zu diesem Thema eine Besprechung (wahrscheinlich mit dem Vorstand) statt, danach gibt’s einen Bericht. Wozu diese Besprechung gut sein soll ist mir schleierhaft, entweder ich bekomme Einsicht in die von mir geforderten Unterlagen (Vertrag mit den Grundeigentümern (Abtretung der Sozialflächen)
Ausschreibungsunterlagen
Angebot des Wohnbauträgers
Vertrag der Gemeinde mit dem Wohnbauträger)
oder nicht.

Mein Dringlichkeitsantrag bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel“ wurde die Dringlichkeit (1 Ja, 10 Nein ) nicht zuerkannt und daher auch nicht behandelt.
Wie ich inzwischen in Erfahrung brachte, wurden die Spiegel bereits am 15.September geliefert?????
Warum sind noch immer teilweise die alten montiert????



M.f.G
Herbert

Sonntag, 2. November 2014

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.11.2014



Hallo Leute
Ärgern sie sich auch über die beschlagenen Verkehrsspiegel in Birgitz???
Das müsste nicht sein.
Ich habe heuer bei der Erstellung des Voranschlages durchgesetzt, dass für den Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße entsprechende Geldmittel zur Verfügung stehen. In voraus Ahnung dass dies für eine Umsetzung durch den Bürgermeister zu wenig ist, habe ich am 22.06.2014 einen diesbezüglichen selbständigen Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister bis heute nicht auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.
( Zeitrahmen 6 Monate )
Da der Austausch der Verkehrsspiegel schon mehr als überfällig ist, werde ich den selbständigen Antrag bei der Gemeinderatssitzung am 5.11.2014 als Dringlichkeits Antrag neuerlich einbringen. Vorausgesetzt 2/3 der Gemeinderatsmitglieder stimmen dem zu, muss der Bürgermeister über den Antrag bei derselben Sitzung abstimmen lassen.


Birgitz am 22.06.2014

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Austausch der Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße auf Beschlag- und eisfreie Spiegel “


Sehr geehrte Gemeinderäte,

die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz sind im Winter vereist und im Frühjahr und Herbst bei ungünstiger Witterung beschlagen, dadurch ist es schon öfters zu gefährliche Situation beim einbiegen in die Dorfstraße gekommen.
 Der Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und eisfreie  ist im Sinne der Verkehrssicherheit  dringend notwendig

Im Voranschlag 2014 sind, auf meinen Antrag hin, für den Austausch € 11.000,- budgetiert worden.

Der Gemeinderat wolle beschließen:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind die Verkehrsspiegel entlang der Dorfstraße Birgitz, vor Herbstbeginn 2014, auf  Beschlags und eisfreie Verkehrsspiegel auszutauschen


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert