Sonntag, 26. Oktober 2014

Unendliche Geschichte "sozialer Wohnbau Rohracker" fortsetzung



Hallo Leute

Die unendliche Geschichte rund um den angeblichen „sozialen Wohnbau Rohracker“ geht weiter. Am 15.10.2014 fand endlich der offizielle Informationsabend „Projektvorstellung sozialer Wohnbau Rohracker“ im Gemeindezentrum statt.
Wohl alle anwesenden Interessenten waren nach dieser Vorstellung überzeugt, mit sozialem Wohnbau hat dieses Projekt nichts zu tun.

Der Wohnbauträger hat am 06.02.2013 als billigst Bieter den Auftrag zur Errichtung dieser Reihenhausanlage erhalten. Auftragssumme damals € 2.630.000,-
Jetzt nach über eineinhalb Jahren Verzögerung des Projekts teils durch den Wohnbauträger teils durch den Bürgermeister ist die Auftragssumme auf € 3.262.405,- angewachsen.
Das ist eine Preissteigerung von 24 Prozent

Das Argument geplant waren 8 Einheiten, errichtet werden jetzt aber 9 Einheiten ist nur bedingt richtig, denn die Nettowohnfläche hat sich nur von geplanten 987,4m² auf 988,07m² erhöht.

Diese Erhöhung der Nettowohnfläche um 1,03m² kostet € 632.405,- das ist ein Quadratmeterpreis von sage und schreibe € 613.985,- der wohl Weltrekord im sozialen Wohnbau sein dürfte.

Durch diese Preiserhöhung kostet jetzt die billigste Wohneinheit (Wohnnutzfläche 88,48m², Terrasse/Balkon 16,56 m², Garten 47,13 m², Keller 39,79 m² plus 2 Stellplätze € 291.590,75 + 6% Nebenkosten) um € 56.440,- mehr als 2013 angeboten.

Bei der teuersten Wohneinheit (Wohnnutzfläche 140,99 m², Terrasse/Balkon 33,94 m², Garten 55,69 m², Keller 71,41 m² plus 2 Stellplätze € 466.964,61 + 6% Nebenkosten) wirken sich diese 24% Preissteigung mit Mehrkosten von € 90.378.- aus.


Die verantwortlichen hatten alle Zeit der Welt, die interessierten Jungfamilien müssen die „Entscheidung fürs Leben“ nun innerhalb von drei Wochen fällen. Bewerbungsfrist 07.11.2014 Finanzierungszusage einer Bank inbegriffen.

Der Gemeindebürger kann wohl mit Recht darauf vertrauen, dass bei einem sozialen Wohnbauprojekt der Gemeinde alles mit rechten Dingen zugeht. Bei diesem Projekt der Gemeinde Birgitz habe ich so meine Zweifel. Schon bei der Projektvergabe am 6.2.2013 hat mir der Bürgermeister die Einsichtnahme in die Angebotsunterlagen verweigert. Ich habe mich daher schon damals gegen die Vergabe ausgesprochen, was auch im offiziellen Protokoll vermerkt ist.

Auf meine Anfrage beim Büro von Landesrat Tratter, wie und ob überhaupt so ein Projekt der Gemeinde von der Aufsichtsbehörde geprüft wird erhielt ich die Auskunft:

Geprüft wird nur die Einhaltung der Wohnbauförderungsrichtlinien.

Ob der Wohnbauträger zu dieser Preiserhöhung berechtigt ist, erhielt ich die Auskunft, dies lässt sich nur anhand der Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Verträge der Gemeinde mit dem Wohnbauträger beantworten. Ich als Gemeinderat soll im Beisein eines Rechtanwaltes Einsicht in diese Unterlagen nehmen.

Ob ich diese Einsicht in die Unterlagen erhalte wird sich zeigen, jedenfalls habe ich eine schriftliche Anfrage laut Tiroler Gemeindeordnung in dieser Angelegenheit an den Bürgermeister gerichtet.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 19. Oktober 2014

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 08.10.2014



Hallo Leute
Dieses Protokoll ist wieder einmal ein Lehrbeispiel, wie man Versäumnisse bei der Gemeinderatssitzung im Protokoll auszubessern versucht.
Tagesordnungspunkt 1 „Gst 803(zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“ so steht’s in der Einladung zur Gemeinderatssitzung.

Im Protokoll der Gemeinderatssitzung steht
Tagesordnungspunkt 1„Gst 803 und Gst .106, (zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflage und Erlassungsbeschluss“

Dies ist eine unerlaubte Änderung der Tagesordnung.
Während der Gemeinderatssitzung habe ich den Bürgermeister mehrfach auf die Ungereimtheiten des vorliegenden Bebauungsplans aufmerksam gemacht. Meine Bedenken wurden von Ihm abgewiesen. Das bestehende Gebäude auf Gst .106 (soll jetzt erhalten bleiben) ist rund 2,5 Meter höher als der Bebauungsplan zulässt. Weiteres ist mir unklar wie eine Bebauung des Grundstückes 803 möglich sein soll, bei einer offenen Bauweise (Abstandsbestimmung 0,6, das heist pro Meter Gebäudehöhe 0,6 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze) wie beschlossen? Von einer gekuppelten Bauweise war nie die Rede. Zur Info, das Gst .106 ist das bestehende Gebäude und das Gst 803 ist der Garten rund um das Gebäude.

Gegen dieses Protokoll werde ich Einspruch erheben.

Auszug aus der TGO 2011 bezüglich Bauweisen

„§ 60
Bauweisen
(1) Durch die Bauweise wird die Art der Anordnung der Gebäude gegenüber den nicht straßenseitig gelegenen Grundstücksgrenzen bestimmt. Dabei kann eine geschlossene, offene oder besondere Bauweise festgelegt werden.
(2) Bei geschlossener Bauweise sind die Gebäude, soweit keine Baugrenzlinien festgelegt sind, an den an die Baufluchtlinie anstoßenden Grundstücksgrenzen zusammenzubauen. Gegenüber den anderen Grundstücksgrenzen sind die Gebäude frei stehend anzuordnen.
(3) Bei offener Bauweise sind die Gebäude allseits frei stehend anzuordnen. Durch eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan kann abweichend davon das Zusammenbauen von Gebäuden an einer Grundstücksgrenze für zulässig erklärt werden (gekuppelte Bauweise).“
M.f.G
Herbert





Sonntag, 12. Oktober 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 08.10.2014



Achtung – wichtiger Termin für alle Interessenten:

Informationsabend „sozialer Wohnbau – Rohracker“ Projektvorstellung Mittwoch, 15.10.2014 um 19.00 im Kultursaal Birgitz

Punkt 1 Gst 803 (zur Gänze), KG Birgitz – Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß ³ 56 Abs. 1 TROG 2011 – Auflagen und Erlassungsbeschluss

Bei diesem Grundstück handelt es sich um das ehemalige „Doktorhaus Moser“.
Laut den geänderten Planentwürfen soll das bestehende Haus bleiben und auf dem Grundstück weitere Baukörper errichtet werden. Das bestehende Objekt ist höher (Firsthöhe 872,80 Meter) als der vorliegende Bebauungsplan erlaubt. Laut Bgm. ist dies kein Problem.
Diese Aussage konnte ich nicht überprüfen daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
Baumassendichte mindestens 1,00 – Baumassendichte höchst 1,80 – Bauweise offen nach TBO ( 0,6) – maximal 2 oberirdische Geschosse – Wandhöhe maximal 8,85 m – Oberster Punkt des Gebäudes 870,45 Meter

11 Ja  1 Nein  1 Enthaltung


Punkt 2 Honorarangebot Firma AEP Planung und Beratung GmbH – Adaptierung Hochbehälter, UV Anlage – Beschlussfassung

Die Firma AEP hat seit Jahren den Auftrag die Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinde Birgitz zu untersuchen und einen Sanierungsplan vorzulegen.
Dieser Plan ist nicht vorhanden.
Der Einbau einer UV-Anlage mag wohl notwendig sein, doch ist es nur ein Teil der Sanierungsmaßnahmen.
Ich bin der Meinung zuerst gehört der Sanierungsplan auf den Tisch, dann kann man über die Umsetzung der einzelnen Sanierungsschritte und Finanzierung beraten.

Der Hochbehälter muss ebenfalls saniert werden, ob dann die jetzt eingebaute UV-Anlage im Wege ist wissen wir nicht. Solche Projekte kosten viel Geld und sollten daher besser koordiniert werden.
Angebot € 3.800,- Netto nur für Planung und Bauleitung des UV Einbaus.
Dem konnte ich nicht zustimmen
11 Ja 1Enthaltung

Punkt 3 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 23.08.2014 bis 30.09.2014 – Beschlussfassung

Mehreinnahmen € 115.099,74
Mehrausgaben    € 122.529,11
Bei allen Mehrausgaben wurde die Bedeckung (andere Haushaltsstelle die entweder Mehreinnahmen aufweist oder im Haushaltsjahr 2014 nicht benötigt wird) angegeben.
Diese Listen werden jetzt (wie von mir seit langem gefordert)  monatlich erstellt, und dem Gemeinderat vorgelegt.
Einstimmig angenommen

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Bei der Ausschusssitzung der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz hat der Substanzverwalter nicht teilgenommen, weil die Einladung erst einige Stunden vor der Sitzung erfolgte.
Der Pachtvertrag Jausen Station Birgitzer Alm läuft im Juli 2015 aus. Die Pächterin wollte wissen ob eine Verlängerung des Pachtvertrages möglich ist.
Der Gemeinderat hat grundsätzlich nicht dagegen.



Punkt 5 Errichtung einer „Computeria“ - Grundsatzbeschluss

Der Seniorenbund Birgitz möchte für seine Mitglieder Computerschulungen durchführen. Dazu sollte die Gemeinde laut Antrag die Infrastruktur, sprich 5 Laptops, W-LAN Anschluss, Beamer, Leinwand, Schulungsraum, usw. zur Verfügung stellen. Kosten ca. 6 bis7.000,- Euro.

Zur Finanzierung (keine Position im Voranschlag 2014) erklärte der Antragsteller, dies sei im weiteren Sinne dem Projekt Gesunde Gemeinde zuzurechnen, und da hat er noch genügend Budgetmittel zur Verfügung.
Dem musste ich wiedersprechen, in der zuvor beschlossenen Überschreitungsliste weißt das Projekt Gesunde Gemeinde eine Überziehung von 4.358,23 Euro aus. ( Voranschlag -3.000,- Ausgaben bis 30.09.2014 – 7.358,23 Überzogen 4.358,23)
Da hat er wohl etwas verwechselt!!!!

Nach hitziger Diskussion wurde der Antrag abgeändert, die Gemeinde soll nur mehr den W-LAN Anschluss und die Stromversorgung im Besprechungszimmer zur Verfügung stellen.

Da ich der Meinung bin, das gesamte Dorfzentrum gehört mit W-LAN erschlossen, und nicht immer wieder einzelne Räume (teure Kabelverlegung in die jeweiligen Zimmer notwendig) konnte ich auch diesen abgespeckten Antrag nicht zustimmen.
11 JA  1 Enthaltung


Punkt 6 Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen Planet Bauträger GmbH und der Gemeinde – Beschlussfassung

Über das Grundstück 803 (das ehemalige „Doktorhaus Moser“) wurde die Hauptwasserleitung verlegt, und damit ein Zusammenschluss der Hauptwasserleitungen  erreicht
Einstimmig

 Punkt 7 Antrag GR Herbert Jordan vom 20.04.2014 – Schulische Tagesbetreuung - Berichterstattung

Der Bürgermeister berichtet:
Im Schuljahr 2014/15 ist keine Tagesbetreuung gesetzlich notwendig, weil sich zu wenig Schüler angemeldet haben. (Von 53 Volksschulkindern haben sich 10 Kinder für die Schulische Tagesbetreuung gemeldet)
Mit der Landesabteilung wurden die Räumlichkeiten besichtigt – Ergebnis ist noch offen.
Geprüft wird auch eine gemeinsame Betreuung der Kindergartenkinder und Volkschüler. (Sommer und Nachmittagsbetreuung)
Nächster Bericht des Bürgermeisters folgt.

Punkt 8 Vertragsergänzung Tiris-Datentausch – Beschlussfassung

Der Vertrag zwischen Land Tirol und Gemeinde Birgitz wird zum x-mal geändert, angepasst.
(Datennutzung über Aufbau, Austausch und Anwendung eines digitalen, (geo) grafischen Datenbestandes von direkt raumbezogenen Sachverhalten der Raumordnung)
12 Ja



Punkt 9 Personelles (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bürgermeister verliest ein Schreiben des Landeshauptmannes, bezüglich Flüchtlingsquartiere. Weiteres gibt er einen Bericht von der Altersheimverbandssitzung im August.

Mein selbständiger Antrag vom 21.09.2014 bezüglich „Sanierung Friedhof“ wurde dem Bauausschuss zur Vorbesprechung zugeteilt.
Bravo Herr Bürgermeister, bis jetzt wurden meine selbständigen Anträge immer zuerst sechs Monate in die Schublade gelegt und erst danach dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

Weitere Anfragen der Gemeinderäte:
Gibt’s heuer wieder den Eislaufplatz????
Warum ist im gesamten Dorfplatz kein Müllkübel aufgehängt – weil diese immer zweckentfremdete (für Haushaltsmüll) verwendet wurden.
Einem Gemeindebürger ist die neue Straßenlaterne zu hell – ist es möglich diese auf seiner Hausseite abzudunkeln – wurde vom Bürgermeister abgelehnt – die Rückmeldungen bezüglich neuer Straßenlaternen sind sonst durchaus positiv.

M.f.G
Herbert