Sonntag, 28. September 2014

TFLG Novelle 2014 Auswirkung auch für Birgitz



Das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG Novelle 2014) wurde am 1. Juli 2014 geändert.
Diese Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz.

Die Organe einer atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaft wurden neu geregelt und bestehen nun aus:

Substanzverwalter, 2 Stv. Des Substanzverwalters, erster und zweiter Rechnungsprüfer sowie Vollversammlung, Ausschuss und Obmann.

Substanzverwalter, 2 Stellvertreter und der erste Rechnungsprüfer sind neu dazugekommen und werden vom Gemeinderat bestellt.


Substanzwert
Wert eines Grundstückes, der nach Abzug der Belastungen durch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte verbleibt.
Der Substanzwert steht der Gemeinde zu und umfasst
  • Substanzerlöse: Erträge aus der Nutzung dieser Grundstücke einschließlich des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das daraus erwirtschaftet wurde
  • Überling: über den Umfang des Haus- und Gutsbedarfes der Nutzungsberechtigten erwirtschafteter Überschuss aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung

Land- und forstwirtschaftliche Nutzungsrechte
  • Diese bestehen nur im Umfang des Haus- und Gutsbedarfes der berechtigten Liegenschaften (in der Regel im fixen Anteilsrecht des Regulierungsplanes festgeschrieben)
  • Sie können nur bezogen werden, wenn die berechtigte Liegenschaft einen tatsächlichen Bedarf hat. ( Diese Regelung gilt für Birgitz nicht, weil es sich bei den Nutzungsrechten um Teilwaldrechte handelt)



Änderungen in der Finanzgebarung

Änderung des Systems von einer Buchführung mit zwei Rechnungskreisen auf zwei voneinander getrennten Bankkonten und Buchführungen.

Substanzkonto: Alle Einnahmen und Ausgaben die nur die Substanz sowie die Substanz und auch die Nutzungsrechte betreffen. Wird vom Substanzverwalter geführt und vom ersten Rechnungsprüfer kontrolliert.

Abrechnungskonto: Alle Einnahmen und Ausgaben die ausschließlich die Nutzungsrechte (z.B. Bewirtschaftungsabgeltung) betreffen. Wird vom Obmann geführt und vom zweiten Rechnungsprüfer kontrolliert.

Der Substanzverwalter übernimmt  viele Aufgaben des bisherigen Obmanns: Aufrechterhaltung der Infrastruktur, Wegerhaltung,  Almwirtschaft, Förderanträge, usw. All diese Aufwendungen werden aus dem Substanzkonto bedeckt.

Aufgaben des Substanzverwalters
·         Veräußerungen, Verpachtungen, dauernde Belastung von Grundstücken, Ausübung Jagdrecht, Begründung einer Dienstbarkeit oder eines Baurechtes, Schotter- und Steinbruchnutzung
·         Verfügung über Substanzerlöse und Überling
·         Aufgaben im Rahmen der Finanzgebarung
·         Informationspflicht dem Obmann gegenüber
·         Substanzverwalter vertritt die Gemeinde in der Vollversammlung und im Ausschuss
·         Substanzverwalter kann Sitzungen einberufen und die Tagesordnung festsetzen, er führt dabei den Vorsitz.
·         Organbeschluss nur mit Zustimmung des Substanzverwalters
·         Substanzverwalter ist zu den Sitzungen des Ausschusses und der Vollversammlung rechtzeitig zu laden ( fünf Werktage bzw. eine Woche); ab diesem Zeitpunkt können er selbst, der Bgm. sowie die Gemeinderatsmitglieder in die Sitzungsunterlagen einsehen
Der Substanzverwalter vertritt die Gemeindegutsagrargemeinschaft allein nach außen in:
  • Substanzwertangelegenheiten
  • Gemischten Angelegenheiten (im Rahmen der entsprechenden Organbeschlüsse)
Verhältnis Gemeinde – Substanzverwalter
Der Substanzverwalter hat den Gemeinderat zwingend zu befassen und dessen Aufträge abzuwarten:
  • Begründung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt
  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften
  • Errichtung von und wesentliche Änderungen an wirtschaftl. Unternehmen, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Verwirklichung und Finanzierung außerordentlicher Vorhaben
  • Anlegung und Auflösung von Rücklagen
  • Aufnahme von Krediten, Abschluss von Leasingverträgen, Übernahme von Haftungen
  • Festsetzung des Voranschlages, Genehmigung des Rechnungsabschlusses
  • Darüber hinaus kann der Gemeinderat durch Beschluss auch sonstige Angelegenheiten festlegen, in denen er vom Substanzverwalter zwingend vorab befasst werden möchte
  • Umfassende Informationspflicht gegenüber den Gemeindeorganen: der Substanzverwalter hat dem Bürgermeister auf dessen Verlangen bzw. dem Gemeinderat in jeder Sitzung über die laufenden Geschäfte zu berichten und Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten sowie auf Verlangen im Gemeindeamt Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren
Gemeinde – Zugriffsrecht
  • Zugriff auf Substanzerlöse durch die Gemeinde ist jederzeit möglich
  • Substanzverwalter ist verpflichtet, Aufträgen der Gemeinde auf Auszahlung ziffernmäßig bestimmter Beträge unverzüglich nachzukommen
  • Zahlungsfähigkeit (Bedeckung laufender Ausgaben und bereits bekannter Zahlungsverpflichtungen) der Gemeindegutsagrargemeinschaft darf jedoch nicht gefährdet werden.
Durch diese Einschränkung des Zugriffsrechtes der Gemeinde auf die Substanzerlöse der Gemeindegutsagrargemeinschaft, ist in Birgitz nicht so schnell mit einem Geldfluss von der Gemeindegutsagrargemeinschaft (Substanzkonto) zur Gemeindekassa zu rechnen.

Außer der Gemeinderat hat einen guten SubstanzVERWALTER bestimmt.


M.f.G.
Herbert

Sonntag, 21. September 2014

Selbständiger Antrag "Sanierung Friedhof Birgitz"



Birgitz am 21.09.2014





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Sanierung  Friedhof Birgitz“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
der Friedhof einer Gemeinde soll und ist in vielen Gemeinden unseres Landes ein Aushängeschild für die Gemeinde. Leider gehört der Friedhof von Birgitz derzeit nicht dazu. Die einzelnen Gräber werden von den Besitzern sehr schön gepflegt, aber die Wege zu und zwischen den einzelnen Gräbern sind einer Friedhofsanlage nicht würdig.
Es sind verschiedene Wege vorhanden: Natursteinplatten, Kopfsteinpflaster, Kies, Gras und ein Gemisch aus Kies und Gras.

Die Natursteinplatten sind so uneben, dass sie eine akute Stolpergefahr darstellen. Weiteres sind viele Steinplatten mit Gras überwachsen, so dass sie ihre Funktion als Weg nicht mehr erfüllen.

Die Kopfsteinpflaster sind von Unkrautbewuchs durchzogen.

Die Kieswege sind uneben und ebenfalls wegen des fehlenden Unterbaues mit Unkraut überwuchert, gleiches gilt für die Kies/Gras Wege.


Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Selbständige Antrag „Sanierung Friedhof Birgitz“ wird dem Bauausschuss zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugewiesen.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Sonntag, 14. September 2014

Protokoll von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014



Hallo Leute

Wen sie unter Punkt 1. „Quellensanierung / Hochbehälter – Zwischenbericht“ den Satz „ Bürgermeister Luis Oberdanner übergibt das Wort an Herrn Georg Teyml vom Planungsbüro AEP, welcher im Anschluss die anwesenden Gemeinderäte über die bereits getroffenen Maßnahmen und den aktuellen Status bezüglich der Gesamtstudie Quellensanierung, Sanierung Hochbehälter und Errichtung Beschneiungsanlage informiert“ lesen, werden sie sich fragen, Beschneiungsanlage für welche Schipiste?

Die Beschneiungsanlage soll beim Schlepplift Birgitz realisiert werden. Schon die Kosten für diese Studie sind für mich „Zum Fenster hinausgeworfene Steuermittel“

Die Gemeinde Birgitz leistet sich nicht nur diesen Luxus sondern unterstützt auch das Projekt „Brückenschlag Kalkkögel“ mit bisher rund € 8.000,00 aus dem Steuertopf. Damit werden unter anderem die Ganzseitigen Werbeeinschaltungen in den diversen Printmedien bezahlt. Ich hoffe diese Werbeeinschaltungen gefallen Ihnen, sie haben sie ja mit Ihren Steuern mitfinanziert.


 M.f.G
Herbert


Sonntag, 7. September 2014

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.09.2014



Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 26.07.2014 bis 22.08.2014

Die Mehreinnahmen betragen € 14.360,28
Die Mehrausgaben betragen €5.337,91 und wurden begründet. Die Bedeckung wurde ebenfalls teilweise ausgewiesen. (Bedeckung von anderen Haushaltskonten die Mehreinnahmen beinhalten)

Einstimmig angenommen

Punkt 2 Gesellschaft für Wirtschaftsdokumentation GmbH – Schautafel für Öffentlichkeitsarbeit – Beratung/Genehmigung

Diese Werbetafel soll zu einem Teil, eine Präsentation der Gemeinde Birgitz, zum anderen Teil Werbeeinschaltungen von Birgitzer Unternehmen beinhalten.
Vertragsdauer 5 Jahre, für die Gemeinde kostenlos.

Einstimmig angenommen

Punkt 3 Ansuchen Naturfreunde Österreich – Wegnutzung Birgitzer Alm / Birgitzköpflhaus - Beratung

.Die Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Innsbruck haben um die Wegnutzung Birgitzer Alm – Birgitzköpflhaus angesucht:
„…………..wäre es uns ein großes Anliegen, künftig den Weg von der Birgitzer Alm hin zum Naturfreundehaus Birgitzköpfl uneingeschränkt nützen zu können. Bei Nichtbetrieb des Birgitzköpflliftes, ist diese Zufahrt die einzige Option, um die Hütte versorgen zu können. Derzeit besteht ein eingeschränktes Nutzungsrecht“
Das eingeschränkte Nutzungsrecht sieht vor, die jährlich zweimalige Grundversorgung der Hütte ( Frühjahr und Herbst ) und unbedingt notwendige Versorgungstransporte die mit dem Lift nicht möglich sind, jeweils nach vorheriger Anmeldung.
Öffentlichen Weg gibt es in diesem Bereich keinen.

Der Gemeinderat lehnte das Ansuchen ab.

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung

Der Substanzverwalter kann derzeit keinen Voranschlag 2014 erstellen, weil von der Agrarbehörde noch kein „Kontenplan“ vorliegt. Die anfallenden Rechnungen werden bezahlt und nach Vorliegen des Kontenplans den einzelnen Konten zugeteilt.

Bei der Jausen Station Birgitzer Alm ist die westseitige Dachrinne defekt. ( Rinne und Halterungen )
Die Besichtigung mit einer Fachfirma hat ergeben, dass das gesamte Dach sanierungsbedürftig ist. Offensichtlich wurde mit einem Pickel der Eis Belag entfernt und dabei das Blechdach beschädigt. Warum es überhaupt zu einer Eisbildung kommt soll bei einer Begehung mit der Fachfirma Holzbau Haid abgeklärt werden.


Punkt 5 Quellensanierung / Hochbehälter – Zwischenbericht
Herr Georg Teyml von der Firma AEP gab uns einen Zwischenbericht über den Zustand der Wasserversorgung.
Sanierungsarbeiten nach Prioritäten gereiht:
1; Noch heuer muss im Hochbehälter eine UV-Anlage eingebaut werden.
Beim Hochbehälter gibt es keinen Stromanschluss, dieser müsste ebenfalls noch heuer hergestellt werden. Nächster Anschlusspunkt der Tiwag ist beim Liftgebäude.
2; Die Hüttenbodenquelle muss eingeleitet werden um genügend Wasser während der Sanierung der einzelnen Wasserfassungen zur Verfügung zu haben.
3; Sanierung der einzelnen Quellfassungen (einzeln)
4; Sanierung des Hochbehälters.

Kostenschätzung gibt’s wahrscheinlich Ende des Jahres.


Punkt 6 LVwGH Tirol – Erkenntnis vom 13.08.2014 – Beseitigungsverfahren Gst 846, 847 und 848, KG Birgitz – Berichterstattung

Bürgermeister –„Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat den Beseitigungsauftrag vom 24.01.2012 bestätigt. Termin 31.10.2014 – gibt’s Fragen dazu?- Keine – dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt.“


Punkt 7 Personelles – Verlängerung Dienstvertrag Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

 Punkt 8 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Unendliche Geschichte „Sozialer Wohnbau Rohracker“
Auf meine Frage an den Bürgermeister wies nun weitergeht bekam ich die Antwort:
Die Kostenberechnungen des Bauträgers werden derzeit vom Land Tirol geprüft. Wie lange das dauert kann er nicht sagen. Danach gibt’s eine Präsentation des geplanten Projektes.

Monatelang hat mir der Bauträger erklärt, das Projekt ist beim Land Tirol zur Prüfung, und nun erklärt mir der Bürgermeister das gleiche.
Warum das Projekt so verzögert wird, werde ich schon herausfinden, und berichten.


Zwei Familien haben seit längerem ein Problem mit dem Nachbarn und deshalb den Sachverhalt Mitte August 2014 dem Bürgermeister schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Problem:
Der Nachbar hat ein Schwimmbad das mit Chlorwasser befüllt ist. Dieses Chlorwasser pumpt er jeden Herbst in die Thujenhecke an der Grundgrenze, dabei rinnt das Wasser in die darunterliegenden Lichtschächte der Anrainerfamilien. Die Betonziegelmauer ist dadurch komplett ausgewaschen.
Eine Prüfung der Universität Innsbruck am 23.05.2013 hat ergeben, dass der Boden in den Lichtschächten mit Chlorid belastet ist.

Da mir das Problem seit Frühjahr 2014 bekannt ist, haben mich die zwei Familien gebeten, in dieser Angelegenheit nachzufragen.

Der Bürgermeister erklärte, er hat die Fachabteilungen des Landes Tirol beauftragt zu beurteilen, inwieweit die Gemeinde da tätig werden kann. Wegen der Urlaubszeit hat er noch kein Ergebnis erhalten.

Im Frühjahr 2014 wurde ich von den betroffenen Familien über Ihr Problem informiert. Hauptkritikpunkt damals war die  Untätigkeit des Bürgermeisters / Gemeinde in dieser Angelegenheit. Durch ein Missverständnis, Vizebürgermeister Haid hat den Schaden im Herbst 2013 mit dem Nachbarn besichtigt, glaubten die betroffenen Familien die Gemeinde ist informiert. Vizebürgermeister Haid hat den Schaden aber als Bausachverständiger im Auftrag des Nachbarn und nicht im Auftrag der Gemeinde besichtigt.

Ich konnte diesen Irrtum aufklären und habe schon damals den betroffenen geraten, das Problem schriftlich der Gemeinde mitzuteilen.

Ich komme immer wieder in Gesprächen mit Gemeindebürgern darauf, dass sie sich ärgern weil der Bürgermeister / Gemeinde nicht tätig werden. Auf Nachfragen wann und wem sie Ihr Problem mitgeteilt haben, kommt meist heraus es wurde nur mit dem oder dem geredet, wann ist auch meist nicht mehr klar.

Wenn sie ein Anliegen an die Gemeinde haben, schreiben sie dies formlos auf, und geben es im Gemeindeamt ab. Dabei erhalten sie einen „Eingangsstempel mit Datum“ und haben damit immer einen Beweis wann sie ihr Anliegen vorgebracht haben.

M.f.G
Herbert