Hallo Leute
der Rechnungsabschluss 2013 liegt im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.
Gemeindebürger können während der Amtsstunden Einsicht nehmen und gegebenenfalls schriftliche Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss einbringen.
Wer nicht ins Gemeindeamt gehen will, aber trotzdem Interesse am Rechnungsabschluss hat, kann ihn auch bei mir einsehen.
M.f.G
Herbert
Sonntag, 23. Februar 2014
Sonntag, 16. Februar 2014
Wie lang
kann der Bürgermeister sein „Lügengebäude“
noch aufrecht halten, wann sagt er uns endlich die Wahrheit ?
Im Bezirksblatt vom 30.01.2014 antwortet er
auf meine Anschuldigung, dass er den Gemeinderat wissentlich belogen hat mit
der Aussage „ In der Gemeinderatssitzung
wurde klargestellt, dass es sich um genehmigte Zwischenlagerplätze handelt,
weshalb beispielsweise beim Recyclinghof Fräsasphalt gelagert und für
Gemeindezwecke dann weiter verwendet wird.“
Dies entspricht wieder nicht der Wahrheit:
In der Gemeinderatssitzung lautete seine
Antwort auf die Frage wozu wir zwei Deponieleiter brauchen so: „Dank der Anzeigen von dir und
deinem Bruder sind jetzt der alte Müllplatz und das Grundstück hinter dem
Recyclinghof genehmigte Deponien und dafür braucht es einen Deponieleiter und
Stellvertreter“
Aber egal ob Deponie oder Zwischenlager, die
Gemeinde Birgitz hat keine Genehmigung
zur Lagerung von Fräsasphalt, wie aus dem Antwortschreiben der Abteilung
Umweltschutz ersichtlich ist:
Antwortschreiben der Abteilung Umweltschutz
auf meine Anfrage
Auf den
angeführten Grundstücken liegen keine Deponiebewilligungen vor. Eine
Deponie im Sinne des Gesetzes ist eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von
Abfällen. Eine Bewilligung für eine solche Deponie liegt für die angeführten
Grundstücke nicht vor.
Im
öffentlichen Teil des einschlägigen Registers (www.edm.gv.at)
ist ersichtlich, dass sich auf dem Grundstück 699 GB Birgitz – neben dem
dortigen Abfallwirtschaftszentrum der Gemeinde – ein Zwischenlager für
mineralische Baurestmassen befindet. Es dürfen dort die Abfallarten SN 18702 (Papier und Pappe, beschichtet), SN
31409 (Bauschutt) sowie SN 91206 (Baustellenabfälle) zwischengelagert,
also vorübergehend gelagert werden.
Wie
schon mehrfach mitgeteilt ist die BH Innsbruck für diese Anlage
zuständig.
Zur
Frage der Begriffe (Recyclinghof/Abfallwirtschaftszentrum):
Diese
Begriffe sind rechtlich nicht definiert. Sie sind also nach dem allgemeinen
Begriffsverständnis auszulegen. Man wird also davon ausgehen können, dass
sowohl bei einem „Recyclinghof“ als auch bei einem „Abfallwirtschaftszentrum“
von einem öffentlich zugänglichen Altstoffsammelzentrum und/oder einer
Sammelstelle für Problemstoffe im Sinne des § 54 AWG 2002 die Rede ist.
Unterschiedliche Rechtswirkungen sind aus diesen beiden Begriffen nicht
abzuleiten.
Der Recyclinghof Birgitz befindet sich auf den
Grundstücken 695 und zum größten Teil
auf dem Grundstück 699 auf welchen sich diese Genehmigungen beziehen.
Ende 2013 erhielt die Gemeinde Birgitz einen „Bescheid vom AmtLdReg Erweiterung d.
Sammelerlaubnis“.
Die Einsichtnahme in diesen Bescheid wurde mir
vom Bürgermeister verweigert???
Um Klarheit in die Sache zu bringen, werde ich
eine schriftliche Anfrage lt. Tiroler Gemeindeordnung bei der nächsten
Gemeinderatssitzung stellen.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 9. Februar 2014
Bericht von der Gr-Sitzung am 05.02.2014
Punkt 1
Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundparzelle Nr. 80 (zum Teil), KG Birgitz – Auflage und
Erlassungsbeschluss–
Wegen Eigenbedarf werden drei Bauparzellen
umgewidmet. Dazu waren folgende Beschlüsse notwendig:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Änderung des Flächenwidmungsplans
Erlassung eines Bebauungsplanes
Alle Beschlüsse wurden mit 11 Ja und 2
Enthaltungen( Befangen) beschlossen
Punkt 2
Kassenprüfungsprotokoll 4/2013 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Kassenprüfungsprotokoll wurde verlesen,
und die aufgezeigten Unklarheiten vom Bürgermeister zum Teil beantwortet.
Punkt 3
Kommunalsteuerbefreiung für Lehrlinge 2014 - Beschlussfassung
Die Kommunalsteuerbefreiung für Lehrlinge
wurde einstimmig beschlossen.
Wieviel Lehrlinge es in Birgitz betrifft wurde
vom Bürgermeister mit ca. 12 angegeben.
Punkt 4
Untervoranschlag 2014 – Freiwillige Feuerwehr Birgitz - Beschlussfassung
Der Untervoranschlag der Feuerwehr war falsch
und wurde auf € 21.232,- korrigiert und einstimmig angenommen.
Der Untervoranschlag der Feuerwehr ist nicht
richtig in den Voranschlag 2014 der Gemeinde übertragen worden.
Punkt 5
Untervoranschlag 2014 – Volksschule Birgitz - Beschlussfassung
Der Untervoranschlag der Volksschule € 6.500,-
wurde ebenfalls nicht richtig in den Voranschlag 2014 der Gemeinde übernommen,
der Bürgermeister lies daher nicht abstimmen, und setzte den Punkt 6
Voranschlag für das Rechnungsjahr – 2014 von der Tagesordnung ab.
Punkt 6
Voranschlag für das Rechnungsjahr 2014 - Beschlussfassung
Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister
abgesetzt, trotzdem wurde über den neuen Voranschlagsentwurf diskutiert.
Hauptkritikpunkte waren:
Letzten Mittwoch haben wir bei einer
Gemeinderatsbesprechung über den Voranschlagsentwurf mehr als drei Stunden lang
diskutiert, fast alle Änderungsvorschläge die von der Mehrheit der anwesenden
Gemeinderäte für gut erachtet wurden, sind vom Bürgermeister im neuen
Voranschlagsentwurf wieder nicht berücksichtigt worden.
Wozu dann eine Vorbesprechung ?????
Die Realisierung eines behindertengerechten
Zugangs in der Volksschule und im Gemeindeamt ( jeweils ein Lift außen ) wurde
im Gemeinderat bisher nicht behandelt, und findet sich jetzt im
Voranschlagsentwurf mit Kosten von über € 300.000,- wieder.
Die Asphaltierung der Schulgasse / Rohracker
lehnt der Bürgermeister kategorisch ab, obwohl vom Großteil der Gemeinderäte
gefordert.
U.s.w.
Punkt 7
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Beim sozialen Wohnbauprojekt „Rohracker“ geht
was weiter.
Am 4.2.2014 war die Bauverhandlung, welche
keine gravierenden Einsprüche der Nachbarn brachte.
In ca. 4 bis 5 Wochen soll nun eine
Projektpräsentation für die Öffentlichkeit stattfinden.
.
M.f.G
Herbert Jordan
Sonntag, 2. Februar 2014
Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 05.02.2014
Hallo Leute
zum Voranschlagsentwurf 2014 habe ich folgende Einwände erhoben:
Schriftlicher Einwand laut TGO 2001 § Abs.1 gegen den
Voranschlagsentwurf 2014
1/360000-618000 Hohe Birga Instandhaltung VA 10.000,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 2.000,-. Reduzieren
1/846000-043000 Betriebsausstattung (Rednerpult ) VA
6.900,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 2.000,- reduzieren
1/031100-728902 Kostenaufteilung Planungsverband Arge
Schiverbind VA 3.000,-
Voranschlag ist zu hoch, auf € 1.900,- ( wie 2013)
reduzieren und Ausstieg sobald als möglich
1/640000-400000 Straßen Verkehrszeichen VA 1.000,-
Voranschlag ist zu nieder, auf € 10.000,- erhöhen..
Austausch von 6 Verkehrsspiegeln entlang der Dorfstraße auf Beschlags- und
eisfreie ist dringend notwendig.
1/612000-002002 Ausbau Schulgasse / Rohracker /Enregis)
VA 141.000,-
Kosten
für Asphaltierung Rohracker fehlt und ist in den VA aufzunehmen € 170.000,-
1/816000-619900 Sanierung Straßenbeleuchtung VA 19.200,-
Diese Position gehört aufgeteilt:
Leasingkosten für
Austausch der bestehenden Beleuchtung, VA ?????
Kosten für neue
Lichtpunkte (z.B. Rohracker) sind gesondert anzuführen.
Subventionsposition
des Landes für Lampentausch fehlt
1/852000-728002 Gebühr Deponie Ahrntal und
1/852000-728000 Mülltransporte
Diese Konten ( Einnahmen und Ausgaben) sind getrennt nach
Hausmüll, Sperrmüll, Altholz und die dazugehörigen Transporte zu führen um eine
Kostentransparenz zu haben.
Außerordentlicher Haushalt
Betriebsmittelrücklage Quellensanierung VA 91.000,- ?
Hier ist zuerst ein Sanierungskonzept zu erstellen, und
die Gesamtfinanzierung sicherzustellen wie in der TGO vorgesehen.
Die geplanten € 91.000,- sind 2014 für Ausbau Schulgasse / Rohracker / Enregis zu
verwenden.
Auszug aus der TGO 2001 § 92 Abs. 3
(3) Ausgaben für Vorhaben, deren
Verwirklichung sich über mehrere Jahre erstreckt, dürfen erst dann in den
Voranschlag aufgenommen werden, wenn ihre Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Bei der Budgetbesprechung letzten Mittwoch wurden vom Bürgermeister einige Einwände angenommen, bei anderen überlegt er noch.
Werden sehen welche im endgültigen Voranschlag 2014 dann auch wirklich berücksichtigt werden.
M.f.G
Herbert Jordan
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