Hallo
Leute
Normalerweise veröffentliche ich
Gemeinderatsprotokolle unkommentiert und unverändert.
Bei diesem Protokoll hat mir
dankenswerterweise der Gemeindeamtsleiter eine Stelle „geschwärzt“, damit ich das Protokoll mit guten Gewissen
veröffentlichen kann.
Wenn schon Tagesordnungspunkte als „geschlossener
Sitzungspunkt“ (unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Wahrung der
persönlichen Rechte) abgehandelt werden, was ich in diesem Fall befürworte,
finde ich es einfach unanständig den Namen der betroffenen Person im
öffentlichen Protokoll bekanntzugeben.
Der
Bürgermeister lehnte eine Änderung (Herausnahme des Namens) des Protokolls ab.
Zur Info:
Der Voranschlag für 2014 liegt seit 16.01.2014
im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.
M.f.G
Herbert Jordan
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen