Hallo
Leute
Ich habe die Protokolle der
Gemeinderatssitzungen jetzt schon länger ohne Kommentar veröffentlicht. Zu
diesem Protokoll Punkt 6 muss ich aber einiges klarstellen.
6.
Personelles – (geschlossener Sitzungspunkt)
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001:
§
35
Tagesordnung
(1)
Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenstände hinreichend genau zu bezeichnen.
§
36
Öffentlichkeit
(1)
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann ist nach Maßgabe des
vorhandenen Platzes berechtigt, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen.
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und
Lichtbildaufnahmen sind nur mit Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
(3) In
Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der
Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand auszuschließen,
wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder beschließt. Bei der Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag
und den Rechnungsabschluss der Gemeinde, über die Ausschreibung der
Gemeindeabgaben und über die Bezüge der Gemeindefunktionäre darf die
Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse des Gemeinderates, die
entgegen dieser Bestimmung gefasst werden, sind nichtig.
Ich habe zu beginn des Tagesordnungspunktes 6
folgende Einsprüche erhoben.
Die Verlautbarung des Tagesordnungspunktes
„Personelles“ wiederspricht der TGO 2001 § 35 weil nicht hinreichend genau
bezeichnet.
Antrag – der Tagesordnungspunkt ist daher abzusetzen
und neu auszuschreiben.
Über diesen Antrag lies der Bürgermeister
nicht abstimmen.
Weiteres verstößt der Tagesordnungspunkt 6
gegen den § 36 der TGO 2001.
Den Tagesordnungspunkt bereits in der
Einladung als „geschlossen“ zu bezeichnen ist gegen die TGO 2001 und daher
unzulässig. Auch wenn der dienstälteste GR und Gemeindevorstand meinen
Einspruch als unnotwendig bezeichnet, weil dies immer so gemacht wurde, ist es
nicht rechtens.
Nur
weil etwas immer so gemacht wurde, wird es nicht zum Gesetz.
Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in diesem
Fall eben etwas anderes vor und daran wird sich auch der Birgitzer Gemeinderat
halten müssen.
Der Bürgermeister lies nun über den Ausschluss
der Öffentlichkeit abstimmen.
Ich habe als einziger mittels Handzeichen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit gestimmt.
Wer für den Ausschluss ist oder sich der
Stimme enthält wurde nicht abgefragt?
„Das
einzelne Mitglied des Gemeinderates hat sein Stimmrecht persönlich – mittels Handheben, Erheben vom Sitz,
oder im Falle einer geheimen Abstimmung schriftlich auszuüben“
Im Protokoll steht: „ Die restlichen 11
Mandatare sind nach Befragung des Bürgermeisters für die Behandlung als
geschlossenen Sitzungspunkt“ Dies ist eine Interpretation des Bgm. ohne
jeglichen Hintergrund und hat daher in einem offiziellen Protokoll nichts
verloren.
Warum ging es bei diesem Tagesordnungspunkt
nun wirklich.
Der Bürgermeister stellte den Antrag Michael
Muglach mit Wirkung zum 01.01.2014 zum Amtsleiter der Gemeinde Birgitz zu
bestellen.
Warum muss diese Abstimmung geheim sein?
Es
wurden weitere Änderungswünsche beim Personal vom Bürgermeister verlesen, wo er
sehr wohl Interesse hat, dass diese der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.
Meine Meinung ist, die Öffentlichkeit gehört
sehr Wohl über diese Vorgänge informiert, was aber leider wegen der
geschlossenen Sitzung nicht möglich ist.
Ich hoffe dass bei der neuerlichen Behandlung
dieser „Änderungswünsche“ im
Gemeinderat keine zweidrittel Mehrheit für eine geschlossene Behandlung stimmt,
und somit die Bevölkerung über die Vorgänge auch informiert werden kann.
Jedenfalls habe ich gegen die Beschlüsse
dieses Tagesordnungspunktes Aufsichtsbeschwerde erhoben.
M.f.G
Herbert Jordan