Sonntag, 29. Dezember 2013

Abfallwirtschaftszentrum Birgitz



Hallo Leute

Bei der Gemeinderatssitzung am 4.12.2013 stand unter“ Punkt 4 Überschreitungs- und Mehreinnahmenliste – Beschlussfassung“ auch die Haushaltsüberschreitung
Personalausbildung u. Fortbildung ( Deponieleiterkurs WIFI für Abentung u. Singer (€1.710,-)“
 zur Diskussion.

Unsere zwei Gemeindearbeiter haben beim WIFI einen „Deponieleiterkurs“ absolviert?
Kosten € 1.710.-
Ich habe den Bürgermeister gefragt wofür die Gemeinde Birgitz zwei „Deponieleiter“ benötigt?
Antwort: Für den alten Müllplatz und den Platz hinter dem Recyclinghof, diese zwei Grundstücke sind als Deponie ( dank meiner Anzeige ) genehmigt und brauchen daher einen Deponieleiter und Stellvertreter.

Daraufhin fragte ich den Bürgermeister warum diese Deponien nicht in der EDM eingetragen sind. Auch ein weiterer Gemeinderat wies auf diese Ungereimtheit hin.
Der Bürgermeister blieb bei seiner Aussage, dass es diese Deponien gibt.
Über Art und Umfang der angeblichen Deponien machte der Bürgermeister trotz Nachfragen von mehreren Gemeinderäten keine Aussage.
Auch der anwesende “Deponieleiter“ konnte oder wollte nicht beantworten was dort deponiert werden darf oder soll!

In der EDM hat sich nach der Sitzung der „Standortname“ geändert.Deponie ist bis heute keine eingetragen.

Bis 04.12.2013 hatte die Gemeinde Birgitz einen „Recyclinghof“, nach meiner Fragerei haben wir nun ein „Abfallwirtschaftszentrum“ weitere Deponien sind keine registriert.

Was ist der Unterschied? Laut EDM Auskunft gibt’s keinen.

Ich wünsche Ihnen allen ein „gutes Neues Jahr 2014“ und viel Freude mit dem

„Abfallwirtschaftszentrum Birgitz“

M.f.G
Herbert Jordan

Beilage:
Auszug aus der EDM vom 09.11.2012 und 29.12.2013











Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnacht








Es freut mich heute ganz Besonders, dass ich passend zu Weihnachten positives aus der Gemeinde berichten kann.
Bei der Gemeinderatssitzung am 06.11.2013 habe ich mich unter „Allfälliges“ erkundigt ob die Kapelle beim Liftparkplatz „Schwab`n Kapelle“ im Eigentum der Gemeinde Birgitz ist.
Eine Sanierung währe dringend notwendig.
Der Bürgermeister konnte diese Frage nicht beantworten.

Antwort bei der Gemeinderatssitzung am 04.12.2013: „Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Kapelle zwischen dem Liftstüberl und dem Spielplatz im Gemeindeeigentum befindet.“

Inzwischen wurde als erster Schritt das Schindeldach erneuerte.


Ganz ungetrübt währe aber meine Freude, wenn der Bürgermeister diese schnelle Sanierung bei der Gemeinderatsitzung am 04.12.2013 auch den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht hätte. Diese Sanierung war ja für 2013 nicht geplant und daher sind im Voranschlag 2013 keine Budgetmittel vorhanden.
Laut Tiroler Gemeindeordnung müsste sich der Bürgermeister vor Auftragserteilung, diese außertourlichen Kosten ( Bedeckung ) vom Gemeinderat genehmigen lassen.

Aber geben wir die Hoffnung nicht auf, dass das der Bürgermeister auch noch lernt.

Ich wünsche euch allen eine 
                                              frohe Weihnachtszeit
.

M.f.G
Herbert Jordan

Sonntag, 15. Dezember 2013

Protokoll der Gr - Sitzung am 04.12.2013




Hallo Leute

Ich habe die Protokolle der Gemeinderatssitzungen jetzt schon länger ohne Kommentar veröffentlicht. Zu diesem Protokoll Punkt 6 muss ich aber einiges klarstellen.

6. Personelles – (geschlossener Sitzungspunkt)

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung 2001:
§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenstände hinrei­chend genau zu bezeichnen.
§ 36
Öffentlichkeit
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen sind nur mit Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
 (3) In Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit von einer Sitzung für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand auszuschließen, wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Bei der Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss der Gemeinde, über die Ausschreibung der Gemeindeabgaben und über die Bezüge der Gemeindefunktionäre darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse des Gemeinderates, die entgegen dieser Bestimmung gefasst werden, sind nichtig.

Ich habe zu beginn des Tagesordnungspunktes 6 folgende Einsprüche erhoben.

Die Verlautbarung des Tagesordnungspunktes „Personelles“ wiederspricht der TGO 2001 § 35 weil nicht hinreichend genau bezeichnet.
Antrag – der Tagesordnungspunkt ist daher abzusetzen und neu auszuschreiben.

Über diesen Antrag lies der Bürgermeister nicht abstimmen.

Weiteres verstößt der Tagesordnungspunkt 6 gegen den § 36 der TGO 2001.
Den Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung als „geschlossen“ zu bezeichnen ist gegen die TGO 2001 und daher unzulässig. Auch wenn der dienstälteste GR und Gemeindevorstand meinen Einspruch als unnotwendig bezeichnet, weil dies immer so gemacht wurde, ist es nicht rechtens.
Nur weil etwas immer so gemacht wurde, wird es nicht zum Gesetz.
Die Tiroler Gemeindeordnung sieht in diesem Fall eben etwas anderes vor und daran wird sich auch der Birgitzer Gemeinderat halten müssen.

Der Bürgermeister lies nun über den Ausschluss der Öffentlichkeit abstimmen.
Ich habe als einziger mittels Handzeichen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit gestimmt.
Wer für den Ausschluss ist oder sich der Stimme enthält wurde nicht abgefragt?
Das einzelne Mitglied des Gemeinderates hat sein Stimmrecht persönlich – mittels Handheben, Erheben vom Sitz, oder im Falle einer geheimen Abstimmung schriftlich auszuüben“
Im Protokoll steht: „ Die restlichen 11 Mandatare sind nach Befragung des Bürgermeisters für die Behandlung als geschlossenen Sitzungspunkt“ Dies ist eine Interpretation des Bgm. ohne jeglichen Hintergrund und hat daher in einem offiziellen Protokoll nichts verloren.

Warum ging es bei diesem Tagesordnungspunkt nun wirklich.
Der Bürgermeister stellte den Antrag Michael Muglach mit Wirkung zum 01.01.2014 zum Amtsleiter der Gemeinde Birgitz zu bestellen.
Warum muss diese Abstimmung geheim sein?

Es wurden weitere Änderungswünsche beim Personal vom Bürgermeister verlesen, wo er sehr wohl Interesse hat, dass diese der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.

Meine Meinung ist, die Öffentlichkeit gehört sehr Wohl über diese Vorgänge informiert, was aber leider wegen der geschlossenen Sitzung nicht möglich ist.
Ich hoffe dass bei der neuerlichen Behandlung dieser „Änderungswünsche“ im Gemeinderat keine zweidrittel Mehrheit für eine geschlossene Behandlung stimmt, und somit die Bevölkerung über die Vorgänge auch informiert werden kann.

Jedenfalls habe ich gegen die Beschlüsse dieses Tagesordnungspunktes Aufsichtsbeschwerde erhoben.


M.f.G
Herbert Jordan