Sonntag, 21. Juli 2013

Qualität der Protokolle



Hallo Leute
Ich habe mich ja schon des Öfteren über die Qualität und den Inhalt der Gemeinderatsprotokolle beschwert. Leider ist der Bürgermeister nicht bereit, so wie in unseren Nachbargemeinden, die Genehmigung des Protokolls bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Mit dieser Vorgangsweise bleiben Ungereimtheiten im Protokoll für die Allgemeinheit unwidersprochen.

Im Protokoll der letzten Sitzung steht bei den Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 „Keine Verlautbarung“. Als Begründung wird angegeben es handelt sich bei diesen Tagesordnungspunkten um „geschlossene Sitzungspunkte“ bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und daher auch nicht öffentlich berichtet werden darf.

In der Tiroler Gemeindeordnung 2001 liest sich das aber ganz anders:

TGO 2001 § 46 Abs.3
„Eine Niederschrift über eine Sitzung bei der die Öffentlichkeit zur Gänze oder hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen worden ist, hat die Angaben nach Abs. 1 lit. A bis c und den Wortlaut der gefassten Beschlüsse ( Abs. 1 lit. d) zu enthalten. Der Verlauf der Sitzung, insbesondere die gestellten Anträge und das Abstimmungsergebnis, ist in eine gesonderte Niederschrift aufzunehmen.“

Ich fordere daher den Bürgermeister auf, auch wenn die gefassten Beschlüsse dem Bürgermeister nicht genehm sind, diese zu veröffentlichen.

Im Protokoll vom 05.06.2013 wo die Beschlüsse der geschlossenen Tagesordnungspunkte dem Bürgermeister genehm waren ist dies ja auch geschehen.


M.f.G
Herbert Jordan

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