Hallo Leute
Ich habe mich ja schon des Öfteren über die
Qualität und den Inhalt der Gemeinderatsprotokolle beschwert. Leider ist der
Bürgermeister nicht bereit, so wie in unseren Nachbargemeinden, die Genehmigung
des Protokolls bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Mit
dieser Vorgangsweise bleiben Ungereimtheiten im Protokoll für die Allgemeinheit
unwidersprochen.
Im Protokoll der letzten Sitzung steht bei den
Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 „Keine
Verlautbarung“. Als Begründung wird angegeben es handelt sich bei diesen
Tagesordnungspunkten um „geschlossene Sitzungspunkte“ bei denen die
Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und daher auch nicht öffentlich berichtet
werden darf.
In der Tiroler Gemeindeordnung 2001 liest sich
das aber ganz anders:
TGO 2001 § 46 Abs.3
„Eine
Niederschrift über eine Sitzung bei der die Öffentlichkeit zur Gänze oder
hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen worden ist, hat die Angaben nach Abs. 1 lit. A bis c
und den Wortlaut der gefassten Beschlüsse ( Abs. 1 lit. d) zu enthalten.
Der Verlauf der Sitzung, insbesondere die gestellten Anträge und das
Abstimmungsergebnis, ist in eine gesonderte Niederschrift aufzunehmen.“
Ich fordere daher den Bürgermeister auf, auch wenn die gefassten Beschlüsse dem
Bürgermeister nicht genehm sind, diese zu veröffentlichen.
Im Protokoll vom 05.06.2013 wo die Beschlüsse
der geschlossenen Tagesordnungspunkte dem Bürgermeister genehm waren ist dies
ja auch geschehen.
M.f.G
Herbert Jordan
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen