Samstag, 6. Juli 2013

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.07.2013



Punkt 1 Dorfzentrum Birgitz – Notwendige Adaptierungs – und Sanierungsarbeiten – Ausarbeitung eines Stufenplans – Beratung und Beschlussfassung

Das Dorfzentrum und die Schule wurden von einem Sachverständigen besichtigt und die bestehenden Mängel aufgelistet. Nun soll für die Behebung der Mängel  ein kurz- mittel- und langfristiger Sanierungsplan ausgearbeitet werden.
Zeitaufwand ca. 30 Ingenieurstunden
Einstimmig

Punkt 2 Vereinbarung „Benützung Gst 644/1, KG Birgitz für die Erschließung des Gemeindekanalnetzes“ – Genehmigung durch den Gemeinderat

Mit der Grundeigentümerin wurde ein entsprechender Benützungsvertrag abgeschlossen.
einstimmig.

Punkt 3 Linienerweiterung Sommerbus Axamer Lizum – Beratung und Beschlussfassung

Von den Grünen in Axams wurde ein Antrag auf Erweiterung der Busverbindung in die Axamer Lizum gestellt.
Derzeit muss man in den Sommermonaten von Birgitz kommend am Terminal in Axams umsteigen. Der Antrag lautete auf direkt Verbindung von Götzens in die Lizum
Kosten pro Sommer ca. € 10.500,- die auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden sollen.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt

Punkt 4 Namensänderung von „Hauptschule Axams“ in „Neue Mittelschule Karl Schönherr Axams“ - Beschlussfassung

Um nicht bei jeder Namensänderung der einzelnen Schultypen den Gemeinderat aller Verbandsgemeinden damit zu beschäftigen hat man sich geeinigt den Verbandsnamen unverbindlicher zu gestalten.
Neu: „Schulverband westliches Mittelgebirge“

Punkt 5 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Vom Bürgermeister wurden die Mehreinnahmen und Überschreitungen im 2 Quartal 2013 vorgelegt.
Mehreinnahmen per 26.06.2013  € 455,58
In der Überschreitungsliste ( € 7.991,95 per 26.6.2013 ) wurden diesmal so wie vom Überprüfungsausschuss schon seit langem gefordert, bei allen Überschreitungsposten ( Beträge über € 100 ) auch die Bedeckungskonten angegeben.
Leider gibt es ein Bedeckungskonto ( HH 2/850/8602 ) nicht – der Bgm. klärt dies ab- wahrscheinlich ein Schreibfehler?
Einstimmig angenommen

Punkt 6 Kassenprüfungsprotokoll 2/2013 – Kenntnissnahme durch den Gemeinderat

Der Obmann des Überprüfungsausschusses hat den Bericht verlesen, vom Bürgermeister wurden die meisten aufgetauchten Fragen beantwortet.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Punkt 7 Allfällige Ehrungen 2013 durch die Gemeinde – Besprechung und ev. Beschlussfassung ( geschlossener Sitzungspunkt )

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.


Punkt 8 Bebauungsplan „Sozialer Wohnbau Rohracker“ gem. § 56 Abs. 2 TROG 2011, für GP 1246, KG Birgitz (zur Gänze ) – Auflage- und Erlassungsbeschluss

Einige Eckdaten zu diesem Bebauungsplan:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens   3,20
Besondere Bauweise – Reihenhäuser
Wandhöhe max. 6,8 Meter
Höchster Punkt max. 860,70 Meter Seehöhe
Einstimmig beschlossen

Punkt 9. Vorstellungsentscheidung des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht genehmigter Bauführung auf Gst 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) – Beschlussfassung durch den Gemeinderat – (geschlossener Sitzungspunkt)

Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich vor der Sitzung beim Bürgermeister nachgefragt „ Warum ist dieser Tagesordnungspunkt nicht öffentlich“
Schriftliche Antwort des Bürgermeisters:

  Ich habe die Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil die Behandlung von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gemeinderat zu behandeln ist.

Herr Bürgermeister warum haben Sie dann den Verfahrensbeteiligten in der öffentlichen Einladung zur Gemeinderatssitzung namentlich angeführt?

Das ganze hatte nur den Zweck, dass ich als Befangener Gemeinderat nicht nur an den Beratungen und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen durfte, sondern auch während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsaal verlassen musste.
Bei nicht geschlossenen Tagesordnungspunkten dürfte ich auch als befangener ( Verwandtschaftsverhältnis mit dem Beklagten ) Gemeinderat während der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungssaal bleiben. Das wollte der Bgm. wohl nicht.

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 10 Personelles – Anstellung Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung – (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 11 Personelles – Dienstverträge ( Schul- bzw. Kindergartenjahr 2013 / 2014 ) für VB Theresia Daubek, VB Anna Mayr und VB Ingrid Wiesbauer – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.

Punkt 12 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Anfrage-erneuerung der fehlenden Straßenmarkierungen – wird demnächst erledigt.
Anfrage – fehlendes Halteverbotsschild in der Obergasse – da gibt’s Probleme und überhaupt ist dort kein Halteverbotsschild notwendig weil lt. Straßenverkehrsordnung dort sowieso nicht geparkt werden darf.


M.f.G
Herbert Jordan



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