Punkt 1
Dorfzentrum Birgitz – Notwendige Adaptierungs – und Sanierungsarbeiten –
Ausarbeitung eines Stufenplans – Beratung und Beschlussfassung
Das Dorfzentrum und die Schule wurden von
einem Sachverständigen besichtigt und die bestehenden Mängel aufgelistet. Nun
soll für die Behebung der Mängel ein
kurz- mittel- und langfristiger Sanierungsplan ausgearbeitet werden.
Zeitaufwand ca. 30 Ingenieurstunden
Einstimmig
Punkt 2
Vereinbarung „Benützung Gst 644/1, KG Birgitz für die Erschließung des
Gemeindekanalnetzes“ – Genehmigung durch den Gemeinderat
Mit der Grundeigentümerin wurde ein
entsprechender Benützungsvertrag abgeschlossen.
einstimmig.
Punkt 3
Linienerweiterung Sommerbus Axamer Lizum – Beratung und Beschlussfassung
Von den Grünen in Axams wurde ein Antrag auf Erweiterung
der Busverbindung in die Axamer Lizum gestellt.
Derzeit muss man in den Sommermonaten von
Birgitz kommend am Terminal in Axams umsteigen. Der Antrag lautete auf direkt
Verbindung von Götzens in die Lizum
Kosten pro Sommer ca. € 10.500,- die auf die
einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden sollen.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt
Punkt 4
Namensänderung von „Hauptschule Axams“ in „Neue Mittelschule Karl Schönherr
Axams“ - Beschlussfassung
Um nicht bei jeder Namensänderung der
einzelnen Schultypen den Gemeinderat aller Verbandsgemeinden damit zu
beschäftigen hat man sich geeinigt den Verbandsnamen unverbindlicher zu
gestalten.
Neu: „Schulverband westliches Mittelgebirge“
Punkt 5
Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung
Vom Bürgermeister wurden die Mehreinnahmen und
Überschreitungen im 2 Quartal 2013 vorgelegt.
Mehreinnahmen per 26.06.2013 € 455,58
In der Überschreitungsliste ( € 7.991,95 per
26.6.2013 ) wurden diesmal so wie vom Überprüfungsausschuss schon seit langem
gefordert, bei allen Überschreitungsposten ( Beträge über € 100 ) auch die
Bedeckungskonten angegeben.
Leider gibt es ein Bedeckungskonto ( HH
2/850/8602 ) nicht – der Bgm. klärt dies ab- wahrscheinlich ein Schreibfehler?
Einstimmig angenommen
Punkt 6
Kassenprüfungsprotokoll 2/2013 – Kenntnissnahme durch den Gemeinderat
Der Obmann des Überprüfungsausschusses hat den
Bericht verlesen, vom Bürgermeister wurden die meisten aufgetauchten Fragen
beantwortet.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Punkt 7
Allfällige Ehrungen 2013 durch die Gemeinde – Besprechung und ev.
Beschlussfassung ( geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt 8
Bebauungsplan „Sozialer Wohnbau Rohracker“ gem. § 56 Abs. 2 TROG 2011, für GP
1246, KG Birgitz (zur Gänze ) – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Einige Eckdaten zu diesem Bebauungsplan:
Baumassendichte mindestens 1,00
Baumassendichte höchstens 3,20
Besondere Bauweise – Reihenhäuser
Wandhöhe max. 6,8 Meter
Höchster Punkt max. 860,70 Meter Seehöhe
Einstimmig beschlossen
Punkt
9. Vorstellungsentscheidung des Landes – Beseitigungsauftrag wegen nicht
genehmigter Bauführung auf Gst 846, 847 und 848 ( Jordan Alfred ) –
Beschlussfassung durch den Gemeinderat – (geschlossener Sitzungspunkt)
Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich vor der
Sitzung beim Bürgermeister nachgefragt „ Warum ist dieser Tagesordnungspunkt
nicht öffentlich“
Schriftliche Antwort des Bürgermeisters:
Ich habe die
Angelegenheit als „geschlossenen Sitzungspunkt“ deklariert, weil die Behandlung
von Einzelverfahren zur Wahrung der Interessen und zum datenrechtlichen Schutz
der Verfahrensbeteiligten eben unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom
Gemeinderat zu behandeln ist.
Herr Bürgermeister warum haben Sie dann den
Verfahrensbeteiligten in der öffentlichen Einladung zur Gemeinderatssitzung namentlich angeführt?
Das ganze hatte nur den Zweck, dass ich als
Befangener Gemeinderat nicht nur an den Beratungen und Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen durfte, sondern auch während der Beratung
und Beschlussfassung den Sitzungsaal verlassen musste.
Bei nicht geschlossenen Tagesordnungspunkten
dürfte ich auch als befangener ( Verwandtschaftsverhältnis mit dem Beklagten )
Gemeinderat während der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungssaal bleiben.
Das wollte der Bgm. wohl nicht.
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt
10 Personelles – Anstellung Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des
Tiroler Rehabilitationsgesetzes für die Volksschule Birgitz – Beschlussfassung
– (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt
11 Personelles – Dienstverträge ( Schul- bzw. Kindergartenjahr 2013 / 2014 )
für VB Theresia Daubek, VB Anna Mayr und VB Ingrid Wiesbauer – Beschlussfassung
(geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich
lt. Tiroler Gemeindeordnung nicht berichten.
Punkt
12 Allfälliges, Anfragen, Anträge
Anfrage-erneuerung der fehlenden
Straßenmarkierungen – wird demnächst erledigt.
Anfrage – fehlendes Halteverbotsschild in der
Obergasse – da gibt’s Probleme und überhaupt ist dort kein Halteverbotsschild
notwendig weil lt. Straßenverkehrsordnung dort sowieso nicht geparkt werden
darf.
M.f.G
Herbert Jordan
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