Kassenabschluss
2012 Gemeinde Birgitz
Die sehr einseitige und teils untergriffige Berichterstattung
im Protokoll von der Gemeinderatsitzung
vom 27.03.2013 hat mich dazu bewogen die Sache nicht auf sich beruhen zulassen,
sondern die Gemeindeaufsicht um Ihre Meinung zu fragen.
Sehr
geehrter Herr XXXX
ich war
bei der Schulung für Überprüfungsausschussmitglieder in Kematen.
Beim
Ihrem Vortrag und auch in den Unterlagen steht bezüglich Rechnungsabschluss
dass
der
Kassenabschluss mit 31.12. erfolgen muss.
Nun zu
meiner Frage, muss ich mich wirklich in einem öffentlichen Protokoll als
"quasi Depp der nicht rechnen kann"
hinstellen
lassen nur weil ich auf diese Regelung hingewiesen und bestanden habe.
Die
Kassaprüfung 04/2012 fand am 07.01.2013 statt.
Dabei
wurde der vorhandene Kassenbestand mit 31.12.2012 erhoben ( € 236.936,55 )
Bei der
Überprüfung der Jahresrechnung 2012 am 06.03.2013 ergab sich plötzlich ein
Kassastand
mit 31.12.2012 von € 233.497,24.
Die
Kassierin begründete dies mit notwendigen Umbuchungen?
Es gibt
somit in Birgitz zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei
unterschiedlichen Ergebnissen.
Ich habe
sowohl bei der Jahresrechnungsprüfung wie bei der Gemeinderastsitzung auf
diesen Missstand hingewiesen
und
wurde dafür nur belächelt. Weiteres frage ich mich schön langsam, was die
Quartalsprüfungen für einen Sinn haben,
wenn am
Ende des Jahres sowieso vieles wieder Umgebucht wird.
Ich weiß
nur eins, wenn beim kleinsten Verein den Kassaprüfern andere Zahlen als dann
der Vollversammlung vorgelegt werden
gibt`s
für den Vorstand sicher keine Entlastung, bei der Gemeinde Birgitz anscheinend
kein Problem.
Mich
würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren.
Beilage:
Gemeinderatsprotokoll
Im Antwortschreiben bekam ich Recht, den
schwarzen Peter schiebt man nun dem Überprüfungsausschuss zu. Auf jeden Fall gibt es nun nicht mehr
zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei unterschiedlichen
Ergebnissen. In der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 wird nun das
Datum vom 31.12.2012 auf 20.12.2012 geändert.
Ob ich als Mitglied des
Überprüfungsausschusses diese nachträgliche Änderung unterschreibe lasse ich
mir noch offen.
Auszug aus dem Antwortschreiben der
Gemeindeaufsicht:
„1. Sparbuch Raika:
Der Sparbuchstand beträgt zum 31.12.2012 €xxxxxxxx
( siehe Beilage Sparbuch und Kassen-Ist-Abschluss lt.
Jahresrechnung 2012 )
Anmerkung:
Offensichtlich
wurde in der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 versehentlich das Datum
31.12.2012 anstatt 20.12.2012 angeführt. ( Sparbuchstand zum 20.12.2012 beträgt
€xxxxxxxxx siehe Beilage).
2. Kaution „Liftstüberl“
Bei der
Kassenprüfung vom 7.1.2013 wurde das Kautionssparbuch noch im Zahlungsweg
ausgewiesen und daher auch aufgenommen ( siehe auch Anmerkung in der
Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 )
In der
Jahresrechnung 2012 scheint dieses Sparbuch beim Kassen – Ist – Abschluss nicht
mehr auf, da von der Gemeindebuchhalterin die bei der Gemeindeprüfung im
November 2012 geforderte Ausbuchung aus dem Zahlweg und aus dem
Gemeindehaushalt erst nach der Kassenbestandsaufnahme vom 7.1.2013erfolgte. ( Warum erst so spät ? )
Das
Kautionssparbuch ist im Tresor der Gemeinde zu verwahren“
Das ganze hätte man sich sparen können, wenn
das Kautionssparbuch rechtzeitig aus dem Zahlungsweg genommen worden wäre, und
die Zinsen und Spesen am Sparbuch vor dem Prüftermin 7.1.2013 eingetragen
wurden.
M.f.G
Herbert Jordan
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen