Sonntag, 21. April 2013

Kassenabschluss 2012 Gemeinde Birgitz



Kassenabschluss 2012 Gemeinde Birgitz

Die sehr einseitige und teils untergriffige Berichterstattung  im Protokoll von der Gemeinderatsitzung vom 27.03.2013 hat mich dazu bewogen die Sache nicht auf sich beruhen zulassen, sondern die Gemeindeaufsicht um Ihre Meinung zu fragen.

Sehr geehrter Herr XXXX
ich war bei der Schulung für Überprüfungsausschussmitglieder in Kematen.
Beim Ihrem Vortrag und auch in den Unterlagen steht bezüglich Rechnungsabschluss dass
der Kassenabschluss mit 31.12. erfolgen muss.

Nun zu meiner Frage, muss ich mich wirklich in einem öffentlichen Protokoll als "quasi Depp der nicht rechnen kann"
hinstellen lassen nur weil ich auf diese Regelung hingewiesen und bestanden habe.

Die Kassaprüfung 04/2012 fand am 07.01.2013 statt.
Dabei wurde der vorhandene Kassenbestand mit 31.12.2012 erhoben ( € 236.936,55 )

Bei der Überprüfung der Jahresrechnung 2012 am 06.03.2013 ergab sich plötzlich ein
Kassastand mit 31.12.2012 von € 233.497,24.
Die Kassierin begründete dies mit notwendigen Umbuchungen?

Es gibt somit in Birgitz zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen.

Ich habe sowohl bei der Jahresrechnungsprüfung wie bei der Gemeinderastsitzung auf diesen Missstand hingewiesen
und wurde dafür nur belächelt. Weiteres frage ich mich schön langsam, was die Quartalsprüfungen für einen Sinn haben,
wenn am Ende des Jahres sowieso vieles wieder Umgebucht wird.

Ich weiß nur eins, wenn beim kleinsten Verein den Kassaprüfern andere Zahlen als dann der Vollversammlung vorgelegt werden
gibt`s für den Vorstand sicher keine Entlastung, bei der Gemeinde Birgitz anscheinend kein Problem.

Mich würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren.

Beilage: Gemeinderatsprotokoll

Im Antwortschreiben bekam ich Recht, den schwarzen Peter schiebt man nun dem Überprüfungsausschuss zu. Auf jeden Fall gibt es nun nicht mehr zwei Kassaprüfungen mit Stichtag 31.12.2012 mit zwei unterschiedlichen Ergebnissen. In der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 wird nun das Datum vom 31.12.2012 auf 20.12.2012 geändert.
Ob ich als Mitglied des Überprüfungsausschusses diese nachträgliche Änderung unterschreibe lasse ich mir noch offen.

Auszug aus dem Antwortschreiben der Gemeindeaufsicht:

1. Sparbuch Raika:
     Der Sparbuchstand beträgt zum 31.12.2012 €xxxxxxxx ( siehe Beilage Sparbuch und                         Kassen-Ist-Abschluss lt. Jahresrechnung 2012 )

Anmerkung:
Offensichtlich wurde in der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 versehentlich das Datum 31.12.2012 anstatt 20.12.2012 angeführt. ( Sparbuchstand zum 20.12.2012 beträgt €xxxxxxxxx siehe Beilage).

2. Kaution „Liftstüberl“

Bei der Kassenprüfung vom 7.1.2013 wurde das Kautionssparbuch noch im Zahlungsweg ausgewiesen und daher auch aufgenommen ( siehe auch Anmerkung in der Kassenprüfungsniederschrift vom 7.1.2013 )
In der Jahresrechnung 2012 scheint dieses Sparbuch beim Kassen – Ist – Abschluss nicht mehr auf, da von der Gemeindebuchhalterin die bei der Gemeindeprüfung im November 2012 geforderte Ausbuchung aus dem Zahlweg und aus dem Gemeindehaushalt erst nach der Kassenbestandsaufnahme vom 7.1.2013erfolgte. ( Warum erst so spät ? )
Das Kautionssparbuch ist im Tresor der Gemeinde zu verwahren“

Das ganze hätte man sich sparen können, wenn das Kautionssparbuch rechtzeitig aus dem Zahlungsweg genommen worden wäre, und die Zinsen und Spesen am Sparbuch vor dem Prüftermin 7.1.2013 eingetragen wurden.


M.f.G
Herbert Jordan

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