Sonntag, 14. April 2013

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 03.04.2013



Ein wahrhaft teures Geschenk.

Spätestens wenn Sie den Bericht zu Tagesordnungspunkt 2 gelesen haben werden Sie auch wissen warum sich der Vizebürgermeister bei der Budgeterstellung für 2013 und dem Rechnungsabschluss 2012 so nobel zurückgehalten hat, um ja den Bürgermeister nicht zu verstimmen.

Mir fehlen dazu einfach die Worte.

Punkt 1. Bebauungsplan gem. § 54 TROG 20111 idgF für GP .46, .44, .41, 14/2 ( zur Gänze ) – Auflage und Erlassungsbeschluss

Der Bebauungsplan wurde erstellt und nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis 10 Ja 1 Nein ( diesmal nicht ich ) 2 Enthaltungen

Punkt 2. Genehmigte Parkplätze bei Wohnanlage Dorfstraße 39, GP .2/2; Differenz zur Stellplatzverordnung – allfälliger Nachsicht - Beschlussfassung

Mit Baubescheid wurden für die 12 Wohneinheiten 22 Parkplätze vorgeschrieben. Obwohl bereits vor Baubeginn bekannt war, dass diese Parkplätze nicht realisierbar sind wurde von der Fa. Kristallwohnbau  mit der Bauausführung begonnen. Jetzt kurz vor der Fertigstellung kam das Problem Parkplätze auf die Tagesordnung.

Statt der erforderlichen 22 Parkplätze werden nur 17 errichtet.
Der Bürgermeister erklärte uns, dass der Gemeinderat die fehlenden 5 Parkplätze erlassen kann, aber dafür eine Ersatzabgabe anfällt. Laut Vorgaben des Landes beträgt diese für die fünf Parkplätze € 8.866,- die die Fa. Kristallwohnbau an die Gemeinde Birgitz zu leisten hätte. Im gleichen Atemzug erinnerte er den Gemeinderat an das kostenlose Grundstücksgeschenk von 38 m² südwestlich der Pizzeria Taverna im Vorfeld der Bauplanung. Auf diesem Grundstück waren ursprünglich drei Parkplätze für diese Wohnanlage geplant, aber vom Baubezirksamt für Straßenbau abgelehnt worden. Der Bürgermeister stellte zusätzlich den Antrag wegen des seinerzeitigen Grundgeschenks der Fa. Kristallwohnbau die Ersatzabgabe von € 8.866,- zu erlassen.

Die Übernahme der Parzelle 1135/1 wurde bei der Gemeinderatssitzung am 18.01.2012 von mehreren Gemeinderäten als sehr bedenklich beurteilt. Ich habe mich damals entschlossen für die Übernahme zu stimmen, weil mir der Bürgermeister versicherte, dass es keinerlei Nebenabsprachen gibt. Wie das Abstimmungsergebnis von damals ( 7 ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen ) zeigt war die Zustimmung knapp.
Wie das Protokoll vom 18.01.2013 zeigt hat nicht die Fa. Kristallwohnbau das Grundstück verschenkt, sondern  der damalige Besitzer.
Warum der Bürgermeister jetzt der Fa. Kristallwohnbau die Ersatzabgabe erlassen will und damit quasi das Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von € 233,- ankauft ist mir völlig schleierhaft. Neben der Ungeheuerlichkeit einfach eine Wohnanlage ohne die entsprechenden Parkplätze zu bauen und damit Tatsachen zu schaffen, kommt diese Erlassung der Ersatzabgabe nicht den Käufern der Wohnungen oder dem Vorbesitzer zugute, sondern einzig und allein der Fa. Kristallwohnbau.

Abstimmung 10 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen
Siehe Auszug aus dem Protokoll vom 18.01.2012




Punkt 3 Aktualisierung der Kopierkostenerlöse – Beschlussfassung

Wie ja sicherlich bekannt sein wird, kann man am Gemeindeamt auch privat Kopien erstellen.
A4 Drucker hat man ja zu Hause aber A3 sicher nicht jeder. Ich finde dies als sinnvollen Bürgerservice wenn man schnell eine Kopie braucht.
Kopierkosten  neu:
A4 s/w 0,20 €/Kopie
A3 s/w 0,40 €/Kopie
A4 Farbe 0,50 €/Kopie
A3 Farbe 0,90 €/Kopie

 Abstimmungsergebnis 7 Ja  6 Nein

Punkt 4 Bericht in Sachen Agrargemeinschaft Birgitz

Der Bürgermeister berichtet dass sowohl die Gemeinde als auch die Agrargemeinschaft und 18 Agrarmitglieder gegen den neuen Regulierungsbescheid berufen haben.

Die Gemeinde wegen der Ausweitung der Nutzungsrechte für die Agrargemeinschaft.
Alt: Die Holznutzung am unverteilten Alpwald
Neu: Die Holznutzung am unverteilten Wald

Meine Frage an den Bürgermeister aus welchem Grund die Agrargemeinschaft und die anderen 18 Mitglieder berufen haben, antwortete der Bürgermeister ausweichend.

Im neuen Regulierungsplan wird festgestellt, dass es sich bei der Agrargemeinschaft Birgitz um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ handelt und dies auch im Grundbuch eingetragen wird. Die Gemeinde Birgitz ist somit substanzberechtigt.
Der Substanzwert gem. lit. D und die anteiligen Erträge gem. lit.e stehen der Gemeinde Birgitz zu“

Lesen Sie mehr dazu unter Tagesordnungspunkt 5

Punkt 5 Agrargemeinschaft Birgitz, VA 2013 und RA 2012 – Bericht und Beschlussfassung / Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Als Gemeindegutsagrargemeinschaft sind zwei Rechnungskreise zu führen:
RK I ( Land und forstwirtschaftliche Einnahmen und Ausgaben )
RK II ( Einnahmen und Ausgaben betreffend Substanz )
Ausgaben im RK I können von der Gemeindgutsagrargemeinschaft. ohne Zustimmung der Gemeinde getätigt werden.
Ausgaben im RK II benötigen die Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde kann aber ohne Zustimmung der Agrargemeinschaft über die Gelder im RK II verfügen.

Von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz wurde der Rechnungsabschluss 2012 und der Voranschlag 2013 vorgelegt. Die Formulare sind nicht nach den Richtlinien der Agrarbehörde ( Bebuchung Rechnungskreise Geschäftszahl AgrB-Ü-A1/13-2012 und Wirtschaftsführung, Rechnungsabschluss, Rechnungsvoranschlag Geschäftszahl AGM-DI1/379-2013 ) ausgefüllt.
Z.B.
Pos. ( 39 ) - Mit Entscheidung des Obersten Agrarsenats vom 19.03.2012 wurde die Jagdpacht rechtskräftig als Substanznutzung bestimmt. Der Legaldefinition des Substanzwertes folgt, dass der Ertrag aus der Jagdverpachtung zur Gänze im RK II zu verbuchen ist. Eindeutig zuordenbare, nachgewiesene Aufwendungen, die aus der Jagdverpachtung resultieren, sind im RK II als Aufwand geltend zu machen.“
Im den vorgelegten Formularen wurde die Jagdpacht auf RK I und RK II aufgeteilt.

Fortschreibung des Saldo im Rechnungskreis II unter der Konto Nr. 5a/10a Gemeinde ( Saldo RK II ) ist ebenfalls falsch.
usw.

Es ist mir vollkommen klar, dass die Einnahmen im RK II auch wieder im Wald investiert werden müssen, ( Wegerhaltung, Infrastrukturverbesserung usw. ) aber die Vorgaben der Agrarbehörde bezüglich Rechnungskreise müssen davor auch von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz eingehalten und umgesetzt werden.
Damit Sie wissen über welche Beträge wir da reden, im Voranschlag 2013 sind Ausgaben von € 41.570,- und Einnahmen von € 35.379,- geplant. ( RK I und RK II zusammen )
RK II  Einnahmen € 2735,- Ausgaben € 800,-

Wegen des offensichtlich fehlerhaften Rechnungsabschlusses 2012 und dem Voranschlag 2013 konnte ich einer Genehmigung durch den Gemeinderat nicht zustimmen.

Abstimmungsergebnis 10 ja 3 Nein

Punkt 6 Karenzverlängerung VB Nina Hell ( geschlossener Sitzungspunkt )

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 7 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Bürgermeister verliest einen Beschwerdebrief des Feuerwehrkommandanten wegen meiner Äußerungen bei der letzten Sitzung bezüglich Rechnungsbuchung. Ich finde es sehr befremdlich dass der Feuerwehrkommandant einen solchen Beschwerdebrief schreibt ohne bei mir Rücksprache über den tatsächlichen Inhalt meiner Wortmeldung zu halten.
Ich habe Ihm diesbezüglich ein Mail mit meiner Telefonnummer geschrieben aber bis heute keine Antwort erhalten.

Meine schriftliche Anfrage bezüglich „Planungsverband Zusammenschluss Lizum/Schlick
Wird in einer der nächsten Sitzungen als eigener Tagesordnungspunkt behandelt.

Meinen schriftlichen Antrag bezüglich Erweiterung der Ausschussmitglieder durch einen Vertreter der Heimatliste hat der Bürgermeister vergessen. Auf meine Aufforderung hin, seiner Pflicht nachzukommen und den Antrag zu verlesen, ist er dann doch wiederwillig nachgekommen.


M.f.G
Herbert Jordan










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