Ein
wahrhaft teures Geschenk.
Spätestens wenn Sie den Bericht zu
Tagesordnungspunkt 2 gelesen haben werden Sie auch wissen warum sich der
Vizebürgermeister bei der Budgeterstellung für 2013 und dem Rechnungsabschluss
2012 so nobel zurückgehalten hat, um
ja den Bürgermeister nicht zu verstimmen.
Mir
fehlen dazu einfach die Worte.
Punkt 1.
Bebauungsplan gem. § 54 TROG 20111 idgF für GP .46, .44, .41, 14/2 ( zur Gänze
) – Auflage und Erlassungsbeschluss
Der Bebauungsplan wurde erstellt und nun dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis 10 Ja 1 Nein ( diesmal
nicht ich ) 2 Enthaltungen
Punkt 2.
Genehmigte Parkplätze bei Wohnanlage Dorfstraße 39, GP .2/2; Differenz zur
Stellplatzverordnung – allfälliger Nachsicht - Beschlussfassung
Mit Baubescheid wurden für die 12
Wohneinheiten 22 Parkplätze vorgeschrieben. Obwohl bereits vor Baubeginn
bekannt war, dass diese Parkplätze nicht realisierbar sind wurde von der Fa.
Kristallwohnbau mit der Bauausführung
begonnen. Jetzt kurz vor der Fertigstellung kam das Problem Parkplätze auf die
Tagesordnung.
Statt der erforderlichen 22 Parkplätze werden
nur 17 errichtet.
Der Bürgermeister erklärte uns, dass der
Gemeinderat die fehlenden 5 Parkplätze erlassen kann, aber dafür eine
Ersatzabgabe anfällt. Laut Vorgaben des Landes beträgt diese für die fünf
Parkplätze € 8.866,- die die Fa. Kristallwohnbau an die Gemeinde Birgitz zu
leisten hätte. Im gleichen Atemzug erinnerte er den Gemeinderat an das
kostenlose Grundstücksgeschenk von 38 m² südwestlich der Pizzeria Taverna im
Vorfeld der Bauplanung. Auf diesem Grundstück waren ursprünglich drei
Parkplätze für diese Wohnanlage geplant, aber vom Baubezirksamt für Straßenbau
abgelehnt worden. Der Bürgermeister stellte zusätzlich den Antrag wegen des seinerzeitigen
Grundgeschenks der Fa. Kristallwohnbau die Ersatzabgabe von € 8.866,- zu
erlassen.
Die Übernahme der Parzelle 1135/1 wurde bei
der Gemeinderatssitzung am 18.01.2012 von mehreren Gemeinderäten als sehr
bedenklich beurteilt. Ich habe mich damals entschlossen für die Übernahme zu
stimmen, weil mir der Bürgermeister versicherte, dass es keinerlei Nebenabsprachen gibt. Wie das Abstimmungsergebnis
von damals ( 7 ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen ) zeigt war die Zustimmung knapp.
Wie das Protokoll vom 18.01.2013 zeigt hat
nicht die Fa. Kristallwohnbau das Grundstück verschenkt, sondern der damalige Besitzer.
Warum der Bürgermeister jetzt der Fa.
Kristallwohnbau die Ersatzabgabe erlassen will und damit quasi das Grundstück
zu einem Quadratmeterpreis von € 233,- ankauft ist mir völlig schleierhaft.
Neben der Ungeheuerlichkeit einfach eine Wohnanlage ohne die entsprechenden
Parkplätze zu bauen und damit Tatsachen zu schaffen, kommt diese Erlassung der
Ersatzabgabe nicht den Käufern der Wohnungen oder dem Vorbesitzer zugute,
sondern einzig und allein der Fa. Kristallwohnbau.
Abstimmung 10 Ja 1 Nein 2 Enthaltungen
Siehe Auszug aus dem Protokoll vom 18.01.2012
Punkt 3
Aktualisierung der Kopierkostenerlöse – Beschlussfassung
Wie ja sicherlich bekannt sein wird, kann man
am Gemeindeamt auch privat Kopien erstellen.
A4 Drucker hat man ja zu Hause aber A3 sicher
nicht jeder. Ich finde dies als sinnvollen Bürgerservice wenn man schnell eine
Kopie braucht.
Kopierkosten neu:
A4 s/w 0,20 €/Kopie
A3 s/w 0,40 €/Kopie
A4 Farbe 0,50 €/Kopie
A3 Farbe 0,90 €/Kopie
Abstimmungsergebnis 7 Ja 6 Nein
Punkt 4
Bericht in Sachen Agrargemeinschaft Birgitz
Der Bürgermeister berichtet dass sowohl die
Gemeinde als auch die Agrargemeinschaft und 18 Agrarmitglieder
gegen den neuen Regulierungsbescheid berufen haben.
Die Gemeinde wegen der Ausweitung der
Nutzungsrechte für die Agrargemeinschaft.
Alt: Die Holznutzung am unverteilten
Alpwald
Neu: Die Holznutzung am unverteilten Wald
Meine Frage an den Bürgermeister aus welchem
Grund die Agrargemeinschaft und die anderen 18 Mitglieder berufen haben,
antwortete der Bürgermeister ausweichend.
Im neuen Regulierungsplan wird festgestellt,
dass es sich bei der Agrargemeinschaft Birgitz um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ handelt und dies auch im Grundbuch
eingetragen wird. Die Gemeinde Birgitz ist somit substanzberechtigt.
„Der
Substanzwert gem. lit. D und die anteiligen Erträge gem. lit.e stehen der
Gemeinde Birgitz zu“
Lesen
Sie mehr dazu unter Tagesordnungspunkt 5
Punkt 5
Agrargemeinschaft Birgitz, VA 2013 und RA 2012 – Bericht und Beschlussfassung /
Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Als Gemeindegutsagrargemeinschaft sind zwei
Rechnungskreise zu führen:
RK I ( Land und forstwirtschaftliche Einnahmen und Ausgaben )
RK II ( Einnahmen und Ausgaben betreffend Substanz )
Ausgaben im RK I können von der
Gemeindgutsagrargemeinschaft. ohne Zustimmung der Gemeinde getätigt werden.
Ausgaben
im RK II benötigen die Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde kann aber ohne Zustimmung der
Agrargemeinschaft über die Gelder im RK II verfügen.
Von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
wurde der Rechnungsabschluss 2012 und der Voranschlag 2013 vorgelegt. Die
Formulare sind nicht nach den Richtlinien der Agrarbehörde ( Bebuchung
Rechnungskreise Geschäftszahl AgrB-Ü-A1/13-2012 und Wirtschaftsführung,
Rechnungsabschluss, Rechnungsvoranschlag Geschäftszahl AGM-DI1/379-2013 )
ausgefüllt.
Z.B.
Pos. ( 39 ) - Mit Entscheidung des Obersten Agrarsenats vom 19.03.2012 wurde die
Jagdpacht rechtskräftig als Substanznutzung bestimmt. Der Legaldefinition des
Substanzwertes folgt, dass der Ertrag
aus der Jagdverpachtung zur Gänze im RK II zu verbuchen ist. Eindeutig
zuordenbare, nachgewiesene Aufwendungen, die aus der Jagdverpachtung
resultieren, sind im RK II als Aufwand geltend zu machen.“
Im den vorgelegten Formularen wurde die
Jagdpacht auf RK I und RK II aufgeteilt.
Fortschreibung des Saldo im Rechnungskreis II
unter der Konto Nr. 5a/10a Gemeinde ( Saldo RK II ) ist ebenfalls falsch.
usw.
Es ist
mir vollkommen klar, dass die Einnahmen im RK II auch wieder im Wald investiert
werden müssen, ( Wegerhaltung,
Infrastrukturverbesserung usw. ) aber die Vorgaben der Agrarbehörde bezüglich
Rechnungskreise müssen davor auch von der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz
eingehalten und umgesetzt werden.
Damit Sie wissen über welche Beträge wir da
reden, im Voranschlag 2013 sind Ausgaben von € 41.570,- und Einnahmen von €
35.379,- geplant. ( RK I und RK II zusammen )
RK II
Einnahmen € 2735,- Ausgaben € 800,-
Wegen des offensichtlich fehlerhaften
Rechnungsabschlusses 2012 und dem Voranschlag 2013 konnte ich einer Genehmigung
durch den Gemeinderat nicht zustimmen.
Abstimmungsergebnis 10 ja 3 Nein
Punkt 6
Karenzverlängerung VB Nina Hell ( geschlossener Sitzungspunkt )
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 7
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Bürgermeister verliest einen
Beschwerdebrief des Feuerwehrkommandanten wegen meiner Äußerungen bei der
letzten Sitzung bezüglich Rechnungsbuchung. Ich finde es sehr befremdlich dass
der Feuerwehrkommandant einen solchen Beschwerdebrief schreibt ohne bei mir
Rücksprache über den tatsächlichen Inhalt meiner Wortmeldung zu halten.
Ich habe Ihm diesbezüglich ein Mail mit meiner
Telefonnummer geschrieben aber bis heute keine Antwort erhalten.
Meine schriftliche Anfrage bezüglich „Planungsverband
Zusammenschluss Lizum/Schlick
Wird in einer der nächsten Sitzungen als
eigener Tagesordnungspunkt behandelt.
Meinen schriftlichen Antrag bezüglich Erweiterung
der Ausschussmitglieder durch einen Vertreter der Heimatliste hat der
Bürgermeister vergessen. Auf meine Aufforderung hin, seiner Pflicht
nachzukommen und den Antrag zu verlesen, ist er dann doch wiederwillig
nachgekommen.
M.f.G
Herbert Jordan