2013
Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den
Gemeinderat bezüglich Teilnahme aller Fraktionen an sämtlichen
Ausschusssitzungen der Gemeinde Birgitz
Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll durch beratende Mitglieder ohne Stimmrecht gem. §24 Abs. 3 TGO in der Weise ergänzt werden, dass GR Herbert Jordan als Vertreter der Heimatliste Birgitz in alle Ausschüsse der Gemeinde Birgitz ( außer Überprüfungsausschuss ) nachnominiert wird.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
Begründung:
Die Entscheidungsfindung passiert meist in den Ausschüssen. In den Verhandlungsunterlagen finden sich dann nur die Entscheidungen der jeweiligen Ausschüsse. Die Protokolle der einzelnen Sitzungen sind meist auch noch nicht vorhanden. Eine gewissenhafte Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung ist daher in vielen Fällen nicht möglich..
M.f.G
Herbert Jordan
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