Der Bgm. erstellt die Tagesordnungspunkte für
die Gemeinderatssitzung.
Um auch
Anliegen, Probleme und Projekte der Opposition auf die Tagesordnung zu
bringen gibt es in der Tiroler Gemeindeordnung die Möglichkeit der
Antragstellung durch jeden einzelnen Gemeinderat.
Die TGO unterscheidet zwischen „Anträge zum
Verhandlungsgegenstand“ und „Selbständige Anträge“.
Mit der Umsetzung der Anträge hat der
Bürgermeister so seine Probleme.
Meine Anträge werden grundsätzlich nur nach
einer Aufsichtsbeschwerde meinerseits
dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegt.
Ein typisches Beispiel:
Antrag zum Verhandlungsgegenstand – lt. TGO
muss darüber in der selben Sitzung abgestimmt werden.
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.2.2012
stellte ich zu Punkt 1) Voranschlag 2012 – Beschlussfassung einen „ Antrag zum
Verhandlungsgegenstand „
Der Bgm. verweigerte die Abstimmung über
diesen Änderungsantrag.
Am 2.3.2012 brachte ich eine
Aufsichtsbeschwerde gegen diese
Vorgangsweise ein und bekam Recht.
Bei der Sitzung am 28.3.2012 war dann dieser
Antrag auf der Tagesordnung.
Übrigens bei dieser Sitzung stellte ein
Gemeinderat der Allgemeinen Liste Birgitz ebenfalls einen „ Antrag zum
Verhandlungsgegenstand“ wo der Bgm. die
Abstimmung verweigerte. Die Allgemeine Liste ließ sich das gefallen und machte
keine Aufsichtsbeschwerde.
Der Bgm. hat überhaupt die Angewohnheit zuerst
über seinen Antrag abstimmen zu lassen und danach erst über die Änderungsanträge!
Besser währe ja eine Abstimmungsfolge die Sinn
ergibt, meist handelt es sich bei den Anträgen ja nur um kleine oder größere
Änderungen des vom Bgm. eingebrachten Antrags.
Auch bei den „ Selbständigen Anträgen „ geht’s
mir nicht besser.
Meist bedarf es einer Aufsichtsbeschwerde um
nach Ablauf der sechs Monatsfrist die Anträge in den Gemeinderat zu bringen.
Aber ich lass nicht locker!
Wie schaut’s mit den Anträgen der anderen
Listen aus – auch nicht besser – nur stellt da keiner eine Aufsichtsbeschwerde
und daher werden sie vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Wenn ich mir die Homepage der Unabhängigen
Liste Birgitz anschaue kann ich mich nur wundern zumal diese Liste mit 5
Gemeinderäten die Möglichkeit hätte Verhandlungsgegenstände innerhalb von 14
Tagen auf die Tagesordnung zu bringen.
Z.B. findet sich dort folgender Antrag:
„Antrag
der Unabhängigen Liste Birgitz Birgitz, 26.07.2010
In der
Gemeinderatsitzung vom 26.07.2010 stellen wir die Unterzeichneten Mandatare
folgende
schriftliche
Anträge:
1.
Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung einer Jungbürgerfeier und
Zuweisung an
den
zuständigen Ausschuss
2.
Diskussion, Abstimmung und Zuweisung an den zuständigen Ausschuss für die
Errichtung
eines
Gehsteiges in die Birga mit Ermittlung der Erstellungskosten und Trassenführung
3.
Diskussion und Abstimmung über die Errichtung einer Wohn und Spielstraße im
Bereich
Moos ,
Schulgasse unterer Bereich
4.
Grundsatzdebatte und Abstimmung über die Erstellung der Dorfchronik und Auftrag
an den
Kulturausschuss
sowie Terminvorgaben
5.
Forcierung der Sozialen Baugründe Sandbichl und Rohracker mit Terminvorgabe und
Zuweisung
an den zuständigen Ausschuss
6.
Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung der Feierlichkeiten am Gemeindetag
Klärung
wer generell zur Gemeindetafel geladen wird.“
Diese Anträge wurden 2010 gestellt und bis
heute nicht im Gemeinderat behandelt !!!!!!!!
Beiliegend noch die entsprechenden Gesetzestexte:
§ 35
Tagesordnung
(1) Die
Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenst
ände
hinreichend genau zu bezeichnen.
(2) Die
Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem
Bürgermeister.
Er hat einen Verhandlungsgegenstand
auf die
Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens
ein
Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die
Mehrheit
der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.
(3) Über
Verhandlungsgegenstände, die nicht in der
bekannt
gegebenen Tagesordnung enthalten sind, darf
nur abgestimmt
werden, wenn der Gemeinderat mit einer
Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
die
Dringlichkeit zuerkennt. Über einen Antrag
auf
Selbstauflösung des Gemeinderates darf nur dann
abgestimmt
werden, wenn dieser in der in der Einladung
bekannt
gegebenen Tagesordnung enthalten ist.
§ 41
Anträge
einzelner Mitglieder
des
Gemeinderates
(1)
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während
der
Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem
Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt
„Anträge,
Anfragen und Allfälliges“
selbstständige
Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
des
eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde
stellen.
(2) Über
Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem
Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung
abzustimmen.
Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen
nicht
die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeinde
vorstand,
soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere
Ausschüsse
eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss
zur
Vorberatung und Beschlussempfehlung an
den
Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat
über
einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub,
längstens
aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.
M.f.G
Herbert Jordan
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