Sonntag, 11. November 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 7.11.2012



Punkt 1) Bebauungsplan gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011, Plannummer 306B001-12, vom 20.03.2012, GP 178/7, 178/8, 178/9 zur Gänze und 178/2 (weg ) zum Teil

Zum Bebauungsplan ist eine positive Stellungnahme eines Grundbesitzers eingegangen, daher muss der Bebauungsplan neuerlich beschlossen werden.

11 Ja  1 Enthaltung


Punkt 2) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.

Punkt 3) Schaden Notüberlauf bei „ Zachern“ - Nachtragsbeschluss

Beim Rückhaltebecken Zachern musste die Abdeckung repariert werden.
Kosten € 523,52
Sie werden sich fragen warum braucht es für so einen kleinen Betrag einen Nachtragsbeschluss des Gemeinderates.
In diesem Fall hat der Bgm.einmal völlig korrekt gehandelt weil im Voranschlag 2012 für diese Ausgabe kein Budget vorgesehen war muss er einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen und angeben von welcher Haushaltsstelle er die Mittel nimmt.
Die betroffene Haushaltsstelle wird um diesen Betrag gekürzt.
In diesem Fall erfolgt die Bedeckung durch „Mehreinnahmen bei den Erschließungsgebühren„



Punkt 4) Anfrage Partnerschaft mit der Gemeinde Berkovitsa / Bulgarien

Bei der Gemeinde Berkovitsa handelt es sich um eine größere Stadt in Bulgarien.
Eine Partnerschaft wurde vom Gemeinderat abgelehnt.


Punkt 5) Recyclinghof / Verlängerung Mietvertrag mit der Pfarre Birgitz

Ein Teil des Recyclinghofs ( 723 m² ) gehört der Pfarre Birgitz.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1995 muss nun erneuert werden.
Der Bgm. wurde mit der Vertragsverhandlung beauftragt.



Punkt 6) Ankauf KLF-A / Kleinlöschfahrzeug – Finanzierungsplan und Beschlussfassung

Der Feuerwehrkommandant erklärte uns die Lage.
Lt. Feuerwehrgesetz sind KLF alle 25 – 30 Jahre auszutauschen.
Die Feuerwehr hat Kostenvoranschläge eingeholt und das Angebot der Fa. Rosenbauer ca. € 177.000,- als das beste beurteilt.
Nach Abzug der Förderungen des Landes besteht für die Gemeinde Birgitz ein Finanzierungsbedarf von ca. € 142.000,-
Im Voranschlag 2012 ist eine Rücklagenbildung von € 60.000,- für diesen Kauf vorgesehen.
Ob dies wirklich erwirtschaftet werden kann zeigt erst die Abrechnung 2012.

Meine Frage an den Kommandanten ob das Angebot auch Anfang nächsten Jahres wenn der VA 2013 beschlossen ist und damit auch die Finanzierung ( hoffentlich ) gesichert ist gilt, wurde mit ja beantwortet.
Dennoch bestand der Bgm. auf einen sofortigen Kaufbeschluss ohne Finanzierungssicherheit.
Diesem Antrag konnte ich nicht zustimmen.

11 Ja 1 Enthaltung
Daraufhin erklärte uns der Feuerwehrkommandant, dass er bei den Neuwahlen 2013 als Kandidat für den Kommandanten nicht mehr zur Verfügung steht. Wie man so hört lässt es der gesamte Ausschuss.

Punkt 7) Restaurierung Schäden am Kirchturm, Beteiligung der Gemeinde

Die Pfarre hat einen Kostenvoranschlag über die dringendst notwendigen Restaurierungsarbeiten am Kirchturm ( € 50.000,- ) vorgelegt und die Gemeinde um eine Beteiligung gebeten.
Die Diskussion ergab, dass man der Pfarre einen Zuschuss von € 25.000,- gewährt.
Den Antrag € 25.000,- im VA für 2013 aufnehmen konnte ich zustimmen.

10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung

Punkt 8 ) Einzelantrag – Genehmigung eines Kinderbetreuungsplatzes ( geschlossener Sitzungspunkt )

Bei diesen Anträgen geht es immer wieder um das Tiroler Kinderbetreuungsgesetz § 44
Dieser § regelt die Förderungen des Landes und der Gemeinde bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter.
Auszug aus den Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
Alter der Kinder:
Die Förderung der Betreuung von Kindern, die bei Tagesmütter/Tagesväter untergebracht sind, erfolgt für die Altersgruppe von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren

Anstellung Tagesmutter / Tagesvater
Jede Tagesmutter / Tagesvater muss bei einem der oben genannten Rechtsträger (Verein Aktion Tagesmütter des Katholischen Familienverbandes in Tirol, Verein Frauen im Brennpunkt) oder einer Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ( zB. Gemeinde ) angestellt sein.

Betreuungsvereinbarung:
Für jedes bei einer Tagesmutter untergebrachte Kind muss eine schriftliche Betreuungsvereinbarung zwischen den Obsorge berechtigten Eltern und dem Rechtsträger vorliegen

Zustimmung zur Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung bedarf einer Zustimmung der Wohnsitzgemeinde und der Obsorge berechtigten Eltern des Kindes.
Die Zustimmung kann von der Gemeinde nur dann verweigert werden, wenn für den Betreuungsbedarf des Kindes laut Betreuungsvereinbarung, nachweislich ein gleichwertiger anderer Betreuungsplatz frei ist, den die Gemeinde ebenfalls finanziell fördert.

Förderungshöhe:
Die Förderungssätze, die an den Rechtsträger pro Kind und Monat ausbezahlt werden, sind nach folgendem Schlüssel zu berechnen:
Maximalbetrag: € 308,50 pro Kind und Monat

Höhe der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge sind vom Rechtsträger pro Betreuungsstunde für jedes untergebrachte Kind einzuheben. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt mindestens € 2,70 pro Betreuungsstunde und ist jährlich vom Land Tirol festzulegen.

Diese Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft

Mein Vorschlag diese Gesetzesänderung allen Familien in Birgitz mitzuteilen wurde nicht angenommen.
Daher werden wohl in Zukunft auch nur die in den Genuss einer Förderung kommen die sich auskennen.

Punkt ? ) Am 6.11.2012 um 13:35 wurde per Mail noch dieser Tagesordnungspunkt angekündigt:
Auslaufen des Leasingvertrags für das Gemeindezentrum und in weiterer Folge die Übernahme.

Auf Grund des Rechnungssjahresabschlusses der Leasinggeselslchaft ( am 30.11.2012 ) ist eine schnellstmögliche Entscheidung in dieser Angelegenheit notwendig.

Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30.000,-
Im VA 2012 ist dafür nichts vorgesehen, wer kann schon wissen dass der Vertrag heuer ausläuft?
Antrag Vertrag prüfen lassen und Gemeindezentrum übernehmen.
Woher das Geld kommt wurde vom Bgm nicht mitgeteilt daher habe ich mich der Stimme enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt9 ) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Vbm. Berichtet über die heute stattgefundene Agrarversammlung. Neuregulierung

Der Bgm. berichtet über den Sozialsprengel, dieser ist übersiedelt, neuer Standort in Götzens ehemals Kaufhaus Eigentler.
Weiters berichtet er vom Planungsverband, wo die Umfahrungsstrasse Götzens Birgitz wieder Thema ist.

Ein Gemeinderat erkundigt sich über den Stand der Dinge beim Einbau einer Küche im Kultursaalbereich.
Der Bgm. kann sich an keinen derartigen Gemeinderatsbeschluss erinnern !!!!!!!!

Meine Anfragen:
Stand offene Fragen von der Gemeinderatssitzung vom 5.9.2012
Wasserleitungserweiterung wo ( Rechnung bereits bezahlt ) nach Rückfrage beim Gemeindesekretär – Wahrscheinlich bei Baustelle Schober ?

Mitgliedschaft im Planungsverband Zusammenschluss Schlik-Lizum durch einzahlen des Mitgliedbeitrages ohne Gemeinderatsbeschluss – Keine Antwort !!!!!!

An die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage vom 5.11.2012 musste ich den Bgm. erinnern und bekam zur Antwort diese Schreiben hat er nicht als Anfrage gewertet.

Alles hat seine Richtigkeit und übrigens geht mich diese Sache nichts an.

Schriftliche Anfrage „ Alte Mulldeponie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis

Ich ersuche um Info über die Vorkommnisse bei der alten Mulldeponie am Abend des Allerseelentags 2.11.2012

Welchen und wie viel Abfall hast Du mit deinem Auto und Anhänger dort entsorgt?

M.f.G
Herbert Jordan

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen