Punkt
1) Bebauungsplan gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011, Plannummer 306B001-12, vom
20.03.2012, GP 178/7, 178/8, 178/9 zur Gänze und 178/2 (weg ) zum Teil
Zum Bebauungsplan ist eine positive
Stellungnahme eines Grundbesitzers eingegangen, daher muss der Bebauungsplan
neuerlich beschlossen werden.
11 Ja 1
Enthaltung
Punkt
2) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.
Punkt
3) Schaden Notüberlauf bei „ Zachern“ - Nachtragsbeschluss
Beim Rückhaltebecken Zachern musste die
Abdeckung repariert werden.
Kosten € 523,52
Sie werden sich fragen warum braucht es für so
einen kleinen Betrag einen Nachtragsbeschluss des Gemeinderates.
In diesem Fall hat der Bgm.einmal völlig
korrekt gehandelt weil im Voranschlag 2012 für diese Ausgabe kein Budget
vorgesehen war muss er einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen und angeben von
welcher Haushaltsstelle er die Mittel nimmt.
Die betroffene Haushaltsstelle wird um diesen
Betrag gekürzt.
In diesem Fall erfolgt die Bedeckung durch
„Mehreinnahmen bei den Erschließungsgebühren„
Punkt
4) Anfrage Partnerschaft mit der Gemeinde Berkovitsa / Bulgarien
Bei der Gemeinde Berkovitsa handelt es sich um
eine größere Stadt in Bulgarien.
Eine Partnerschaft wurde vom Gemeinderat
abgelehnt.
Punkt 5)
Recyclinghof / Verlängerung Mietvertrag mit der Pfarre Birgitz
Ein Teil des Recyclinghofs ( 723 m² ) gehört
der Pfarre Birgitz.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1995 muss nun
erneuert werden.
Der Bgm. wurde mit der Vertragsverhandlung
beauftragt.
Punkt
6) Ankauf KLF-A / Kleinlöschfahrzeug – Finanzierungsplan und Beschlussfassung
Der Feuerwehrkommandant erklärte uns die Lage.
Lt. Feuerwehrgesetz sind KLF alle 25 – 30
Jahre auszutauschen.
Die Feuerwehr hat Kostenvoranschläge eingeholt
und das Angebot der Fa. Rosenbauer ca. € 177.000,- als das beste beurteilt.
Nach Abzug der Förderungen des Landes besteht
für die Gemeinde Birgitz ein Finanzierungsbedarf von ca. € 142.000,-
Im Voranschlag 2012 ist eine Rücklagenbildung
von € 60.000,- für diesen Kauf vorgesehen.
Ob dies wirklich erwirtschaftet werden kann
zeigt erst die Abrechnung 2012.
Meine Frage an den Kommandanten ob das Angebot
auch Anfang nächsten Jahres wenn der VA 2013 beschlossen ist und damit auch die
Finanzierung ( hoffentlich ) gesichert ist gilt, wurde mit ja beantwortet.
Dennoch bestand der Bgm. auf einen sofortigen
Kaufbeschluss ohne Finanzierungssicherheit.
Diesem Antrag konnte ich nicht zustimmen.
11 Ja 1 Enthaltung
Daraufhin erklärte uns der Feuerwehrkommandant,
dass er bei den Neuwahlen 2013 als Kandidat für den Kommandanten nicht mehr zur
Verfügung steht. Wie man so hört lässt es der gesamte Ausschuss.
Punkt
7) Restaurierung Schäden am Kirchturm, Beteiligung der Gemeinde
Die Pfarre hat einen Kostenvoranschlag über
die dringendst notwendigen Restaurierungsarbeiten am Kirchturm ( € 50.000,- )
vorgelegt und die Gemeinde um eine Beteiligung gebeten.
Die Diskussion ergab, dass man der Pfarre
einen Zuschuss von € 25.000,- gewährt.
Den Antrag € 25.000,- im VA für 2013 aufnehmen
konnte ich zustimmen.
10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung
Punkt 8
) Einzelantrag – Genehmigung eines Kinderbetreuungsplatzes ( geschlossener
Sitzungspunkt )
Bei diesen Anträgen geht es immer wieder um
das Tiroler Kinderbetreuungsgesetz § 44
Dieser § regelt die Förderungen des Landes und
der Gemeinde bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter.
Auszug aus den Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
Alter
der Kinder:
Die
Förderung der Betreuung von Kindern, die bei Tagesmütter/Tagesväter untergebracht
sind, erfolgt für die Altersgruppe von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren
Anstellung
Tagesmutter / Tagesvater
Jede
Tagesmutter / Tagesvater muss bei einem der oben genannten Rechtsträger (Verein
Aktion Tagesmütter des Katholischen Familienverbandes in Tirol, Verein Frauen
im Brennpunkt) oder einer Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ( zB.
Gemeinde ) angestellt sein.
Betreuungsvereinbarung:
Für
jedes bei einer Tagesmutter untergebrachte Kind muss eine schriftliche
Betreuungsvereinbarung zwischen den Obsorge berechtigten Eltern und dem
Rechtsträger vorliegen
Zustimmung
zur Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung bedarf einer Zustimmung der
Wohnsitzgemeinde und der Obsorge berechtigten Eltern des Kindes.
Die Zustimmung kann von der Gemeinde nur dann verweigert
werden, wenn für den Betreuungsbedarf des Kindes laut Betreuungsvereinbarung,
nachweislich ein gleichwertiger anderer Betreuungsplatz frei ist, den die
Gemeinde ebenfalls finanziell fördert.
Förderungshöhe:
Die
Förderungssätze, die an den Rechtsträger pro Kind und Monat ausbezahlt werden,
sind nach folgendem Schlüssel zu berechnen:
Maximalbetrag:
€ 308,50 pro Kind und Monat
Höhe der
Elternbeiträge:
Die
Elternbeiträge sind vom Rechtsträger pro Betreuungsstunde für jedes
untergebrachte Kind einzuheben. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt mindestens
€ 2,70 pro Betreuungsstunde und ist jährlich vom Land Tirol festzulegen.
Diese
Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft
Mein Vorschlag diese Gesetzesänderung allen
Familien in Birgitz mitzuteilen wurde nicht angenommen.
Daher werden wohl in Zukunft auch nur die in
den Genuss einer Förderung kommen die sich auskennen.
Punkt ?
) Am 6.11.2012 um 13:35 wurde per Mail noch dieser Tagesordnungspunkt
angekündigt:
Auslaufen
des Leasingvertrags für das Gemeindezentrum und in weiterer Folge die Übernahme.
Auf Grund des Rechnungssjahresabschlusses der
Leasinggeselslchaft ( am 30.11.2012 ) ist eine schnellstmögliche Entscheidung
in dieser Angelegenheit notwendig.
Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30.000,-
Im VA 2012 ist dafür nichts vorgesehen, wer
kann schon wissen dass der Vertrag heuer ausläuft?
Antrag Vertrag prüfen lassen und
Gemeindezentrum übernehmen.
Woher das Geld kommt wurde vom Bgm nicht
mitgeteilt daher habe ich mich der Stimme enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt9
) Allfälliges, Anfragen, Anträge
Der Vbm. Berichtet über die heute
stattgefundene Agrarversammlung. Neuregulierung
Der Bgm. berichtet über den Sozialsprengel,
dieser ist übersiedelt, neuer Standort in Götzens ehemals Kaufhaus Eigentler.
Weiters berichtet er vom Planungsverband, wo
die Umfahrungsstrasse Götzens Birgitz wieder Thema ist.
Ein Gemeinderat erkundigt sich über den Stand
der Dinge beim Einbau einer Küche im Kultursaalbereich.
Der Bgm. kann sich an keinen derartigen
Gemeinderatsbeschluss erinnern !!!!!!!!
Meine Anfragen:
Stand offene Fragen von der
Gemeinderatssitzung vom 5.9.2012
Wasserleitungserweiterung wo ( Rechnung
bereits bezahlt ) nach Rückfrage beim Gemeindesekretär – Wahrscheinlich bei
Baustelle Schober ?
Mitgliedschaft im Planungsverband Zusammenschluss
Schlik-Lizum durch einzahlen des Mitgliedbeitrages ohne Gemeinderatsbeschluss –
Keine Antwort !!!!!!
An die Beantwortung meiner schriftlichen
Anfrage vom 5.11.2012 musste ich den Bgm. erinnern und bekam zur Antwort diese
Schreiben hat er nicht als Anfrage gewertet.
Alles
hat seine Richtigkeit und übrigens geht mich diese Sache nichts an.
Schriftliche
Anfrage „ Alte Mulldeponie
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis
Ich
ersuche um Info über die Vorkommnisse bei der alten Mulldeponie am Abend des
Allerseelentags 2.11.2012
Welchen
und wie viel Abfall hast Du mit deinem Auto und Anhänger dort entsorgt?
M.f.G
Herbert
Jordan
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