Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Gegen Deine Vorgangsweise bei der Einladung für die
Gemeinderatssitzung am 7.11.2012 muss ich Protest einlegen .Einladung erfolgte
am 2.11.212
Auch wenn das Datum ( jeder erste Mittwoch im Monat ) schon bekannt ist, ist die TGO trotzdem einzuhalten.
Die Tagesordnungspunkte erstellst Du und mit der verspäteten
Bekanntgabe wird die Arbeit der Gemeinderäte ( Information ) erschwert.
Weiters möchte ich Dich darauf hinweisen, dass durch die
nicht fristgerechte Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte bei dieser Sitzung für
einen gültigen Gemeinderatsbeschluss jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich
ist.
Ich ersuche Dich daher in Zukunft die Tiroler
Gemeindeordnung einzuhalten.
M.f.G
Herbert Jordan
6. Erstreckung der
Frist für die Einladung zur Gemeinderatssitzung
(§ 34 Abs. 2):
Zukünftig muss die
Einladung zu
Gemeinderatssitzungen zumindest fünf
Werktage (bisher: fünf
Tage) vor dem Tag, an dem die
Sitzung stattfinden
soll, beim Mitglied des Gemeinderates
eingelangt sein.
1.
Novelle zur Tiroler
Gemeindeordnung 2001 – TGO
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