Sonntag, 25. November 2012

Gemeinderatsarbeit am Beispiel "Anträge"



Der Bgm. erstellt die Tagesordnungspunkte für die Gemeinderatssitzung.
Um auch  Anliegen, Probleme und Projekte der Opposition auf die Tagesordnung zu bringen gibt es in der Tiroler Gemeindeordnung die Möglichkeit der Antragstellung durch jeden einzelnen Gemeinderat.
Die TGO unterscheidet zwischen „Anträge zum Verhandlungsgegenstand“ und „Selbständige Anträge“.

Mit der Umsetzung der Anträge hat der Bürgermeister so seine Probleme.
Meine Anträge werden grundsätzlich nur nach einer Aufsichtsbeschwerde meinerseits dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorgelegt.

Ein typisches Beispiel:
Antrag zum Verhandlungsgegenstand – lt. TGO muss darüber in der selben Sitzung abgestimmt werden.
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.2.2012 stellte ich zu Punkt 1) Voranschlag 2012 – Beschlussfassung einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand „
Der Bgm. verweigerte die Abstimmung über diesen Änderungsantrag.
Am 2.3.2012 brachte ich eine Aufsichtsbeschwerde  gegen diese Vorgangsweise ein und bekam Recht.
Bei der Sitzung am 28.3.2012 war dann dieser Antrag auf der Tagesordnung.

Übrigens bei dieser Sitzung stellte ein Gemeinderat der Allgemeinen Liste Birgitz ebenfalls einen „ Antrag zum Verhandlungsgegenstand“  wo der Bgm. die Abstimmung verweigerte. Die Allgemeine Liste ließ sich das gefallen und machte keine Aufsichtsbeschwerde.

Der Bgm. hat überhaupt die Angewohnheit zuerst über seinen Antrag abstimmen zu lassen und danach erst über die Änderungsanträge!
Besser währe ja eine Abstimmungsfolge die Sinn ergibt, meist handelt es sich bei den Anträgen ja nur um kleine oder größere Änderungen des vom Bgm. eingebrachten Antrags.

Auch bei den „ Selbständigen Anträgen „ geht’s mir nicht besser.
Meist bedarf es einer Aufsichtsbeschwerde um nach Ablauf der sechs Monatsfrist die Anträge in den Gemeinderat zu bringen.
Aber ich lass nicht locker!

Wie schaut’s mit den Anträgen der anderen Listen aus – auch nicht besser – nur stellt da keiner eine Aufsichtsbeschwerde und daher werden sie vom Bürgermeister nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Wenn ich mir die Homepage der Unabhängigen Liste Birgitz anschaue kann ich mich nur wundern zumal diese Liste mit 5 Gemeinderäten die Möglichkeit hätte Verhandlungsgegenstände innerhalb von 14 Tagen auf die Tagesordnung zu bringen.

Z.B. findet sich dort folgender Antrag:

„Antrag der Unabhängigen Liste Birgitz                                            Birgitz, 26.07.2010

In der Gemeinderatsitzung vom 26.07.2010 stellen wir die Unterzeichneten Mandatare folgende
schriftliche Anträge:
1. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung einer Jungbürgerfeier und Zuweisung an
den zuständigen Ausschuss
2. Diskussion, Abstimmung und Zuweisung an den zuständigen Ausschuss für die Errichtung
eines Gehsteiges in die Birga mit Ermittlung der Erstellungskosten und Trassenführung
3. Diskussion und Abstimmung über die Errichtung einer Wohn und Spielstraße im Bereich
Moos , Schulgasse unterer Bereich
4. Grundsatzdebatte und Abstimmung über die Erstellung der Dorfchronik und Auftrag an den
Kulturausschuss sowie Terminvorgaben
5. Forcierung der Sozialen Baugründe Sandbichl und Rohracker mit Terminvorgabe und
Zuweisung an den zuständigen Ausschuss
6. Diskussion und Abstimmung über die Abhaltung der Feierlichkeiten am Gemeindetag
Klärung wer generell zur Gemeindetafel geladen wird.“

Diese Anträge wurden 2010 gestellt und bis heute nicht im Gemeinderat behandelt !!!!!!!!

Beiliegend noch die entsprechenden Gesetzestexte:

§ 35
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung hat die Verhandlungsgegenst
ände hinreichend genau zu bezeichnen.
(2) Die Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem
Bürgermeister. Er hat einen Verhandlungsgegenstand
auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens
ein Drittel der Mitglieder des Gemeinderates oder die
Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses verlangt.
(3) Über Verhandlungsgegenstände, die nicht in der
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten sind, darf
nur abgestimmt werden, wenn der Gemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
die Dringlichkeit zuerkennt. Über einen Antrag
auf Selbstauflösung des Gemeinderates darf nur dann
abgestimmt werden, wenn dieser in der in der Einladung
bekannt gegebenen Tagesordnung enthalten ist.





§ 41
Anträge einzelner Mitglieder
des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während
der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt
„Anträge, Anfragen und Allfälliges“
selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde
stellen.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu
einem Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung
abzustimmen. Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen
nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeinde
vorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere
Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss
zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an
den Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat
über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub,
längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.


M.f.G
Herbert Jordan



Sonntag, 11. November 2012

Bericht zur Gr-Sitzung am 7.11.2012



Punkt 1) Bebauungsplan gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011, Plannummer 306B001-12, vom 20.03.2012, GP 178/7, 178/8, 178/9 zur Gänze und 178/2 (weg ) zum Teil

Zum Bebauungsplan ist eine positive Stellungnahme eines Grundbesitzers eingegangen, daher muss der Bebauungsplan neuerlich beschlossen werden.

11 Ja  1 Enthaltung


Punkt 2) Aktualisierung des Naturbestandes ( Naturbestandskarte ) im Ortsgebiet
-
Tagesordnungspunkt wurde vom Bgm. abgesetzt.

Punkt 3) Schaden Notüberlauf bei „ Zachern“ - Nachtragsbeschluss

Beim Rückhaltebecken Zachern musste die Abdeckung repariert werden.
Kosten € 523,52
Sie werden sich fragen warum braucht es für so einen kleinen Betrag einen Nachtragsbeschluss des Gemeinderates.
In diesem Fall hat der Bgm.einmal völlig korrekt gehandelt weil im Voranschlag 2012 für diese Ausgabe kein Budget vorgesehen war muss er einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen und angeben von welcher Haushaltsstelle er die Mittel nimmt.
Die betroffene Haushaltsstelle wird um diesen Betrag gekürzt.
In diesem Fall erfolgt die Bedeckung durch „Mehreinnahmen bei den Erschließungsgebühren„



Punkt 4) Anfrage Partnerschaft mit der Gemeinde Berkovitsa / Bulgarien

Bei der Gemeinde Berkovitsa handelt es sich um eine größere Stadt in Bulgarien.
Eine Partnerschaft wurde vom Gemeinderat abgelehnt.


Punkt 5) Recyclinghof / Verlängerung Mietvertrag mit der Pfarre Birgitz

Ein Teil des Recyclinghofs ( 723 m² ) gehört der Pfarre Birgitz.
Der Mietvertrag aus dem Jahre 1995 muss nun erneuert werden.
Der Bgm. wurde mit der Vertragsverhandlung beauftragt.



Punkt 6) Ankauf KLF-A / Kleinlöschfahrzeug – Finanzierungsplan und Beschlussfassung

Der Feuerwehrkommandant erklärte uns die Lage.
Lt. Feuerwehrgesetz sind KLF alle 25 – 30 Jahre auszutauschen.
Die Feuerwehr hat Kostenvoranschläge eingeholt und das Angebot der Fa. Rosenbauer ca. € 177.000,- als das beste beurteilt.
Nach Abzug der Förderungen des Landes besteht für die Gemeinde Birgitz ein Finanzierungsbedarf von ca. € 142.000,-
Im Voranschlag 2012 ist eine Rücklagenbildung von € 60.000,- für diesen Kauf vorgesehen.
Ob dies wirklich erwirtschaftet werden kann zeigt erst die Abrechnung 2012.

Meine Frage an den Kommandanten ob das Angebot auch Anfang nächsten Jahres wenn der VA 2013 beschlossen ist und damit auch die Finanzierung ( hoffentlich ) gesichert ist gilt, wurde mit ja beantwortet.
Dennoch bestand der Bgm. auf einen sofortigen Kaufbeschluss ohne Finanzierungssicherheit.
Diesem Antrag konnte ich nicht zustimmen.

11 Ja 1 Enthaltung
Daraufhin erklärte uns der Feuerwehrkommandant, dass er bei den Neuwahlen 2013 als Kandidat für den Kommandanten nicht mehr zur Verfügung steht. Wie man so hört lässt es der gesamte Ausschuss.

Punkt 7) Restaurierung Schäden am Kirchturm, Beteiligung der Gemeinde

Die Pfarre hat einen Kostenvoranschlag über die dringendst notwendigen Restaurierungsarbeiten am Kirchturm ( € 50.000,- ) vorgelegt und die Gemeinde um eine Beteiligung gebeten.
Die Diskussion ergab, dass man der Pfarre einen Zuschuss von € 25.000,- gewährt.
Den Antrag € 25.000,- im VA für 2013 aufnehmen konnte ich zustimmen.

10 Ja 1 Nein 1 Enthaltung

Punkt 8 ) Einzelantrag – Genehmigung eines Kinderbetreuungsplatzes ( geschlossener Sitzungspunkt )

Bei diesen Anträgen geht es immer wieder um das Tiroler Kinderbetreuungsgesetz § 44
Dieser § regelt die Förderungen des Landes und der Gemeinde bei der Inanspruchnahme einer Tagesmutter.
Auszug aus den Richtlinien
Förderungsvoraussetzungen:
Alter der Kinder:
Die Förderung der Betreuung von Kindern, die bei Tagesmütter/Tagesväter untergebracht sind, erfolgt für die Altersgruppe von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren

Anstellung Tagesmutter / Tagesvater
Jede Tagesmutter / Tagesvater muss bei einem der oben genannten Rechtsträger (Verein Aktion Tagesmütter des Katholischen Familienverbandes in Tirol, Verein Frauen im Brennpunkt) oder einer Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ( zB. Gemeinde ) angestellt sein.

Betreuungsvereinbarung:
Für jedes bei einer Tagesmutter untergebrachte Kind muss eine schriftliche Betreuungsvereinbarung zwischen den Obsorge berechtigten Eltern und dem Rechtsträger vorliegen

Zustimmung zur Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung bedarf einer Zustimmung der Wohnsitzgemeinde und der Obsorge berechtigten Eltern des Kindes.
Die Zustimmung kann von der Gemeinde nur dann verweigert werden, wenn für den Betreuungsbedarf des Kindes laut Betreuungsvereinbarung, nachweislich ein gleichwertiger anderer Betreuungsplatz frei ist, den die Gemeinde ebenfalls finanziell fördert.

Förderungshöhe:
Die Förderungssätze, die an den Rechtsträger pro Kind und Monat ausbezahlt werden, sind nach folgendem Schlüssel zu berechnen:
Maximalbetrag: € 308,50 pro Kind und Monat

Höhe der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge sind vom Rechtsträger pro Betreuungsstunde für jedes untergebrachte Kind einzuheben. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt mindestens € 2,70 pro Betreuungsstunde und ist jährlich vom Land Tirol festzulegen.

Diese Richtlinie tritt am 1.1.2011 in Kraft

Mein Vorschlag diese Gesetzesänderung allen Familien in Birgitz mitzuteilen wurde nicht angenommen.
Daher werden wohl in Zukunft auch nur die in den Genuss einer Förderung kommen die sich auskennen.

Punkt ? ) Am 6.11.2012 um 13:35 wurde per Mail noch dieser Tagesordnungspunkt angekündigt:
Auslaufen des Leasingvertrags für das Gemeindezentrum und in weiterer Folge die Übernahme.

Auf Grund des Rechnungssjahresabschlusses der Leasinggeselslchaft ( am 30.11.2012 ) ist eine schnellstmögliche Entscheidung in dieser Angelegenheit notwendig.

Die Kosten belaufen sich auf ca. € 30.000,-
Im VA 2012 ist dafür nichts vorgesehen, wer kann schon wissen dass der Vertrag heuer ausläuft?
Antrag Vertrag prüfen lassen und Gemeindezentrum übernehmen.
Woher das Geld kommt wurde vom Bgm nicht mitgeteilt daher habe ich mich der Stimme enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung

Punkt9 ) Allfälliges, Anfragen, Anträge

Der Vbm. Berichtet über die heute stattgefundene Agrarversammlung. Neuregulierung

Der Bgm. berichtet über den Sozialsprengel, dieser ist übersiedelt, neuer Standort in Götzens ehemals Kaufhaus Eigentler.
Weiters berichtet er vom Planungsverband, wo die Umfahrungsstrasse Götzens Birgitz wieder Thema ist.

Ein Gemeinderat erkundigt sich über den Stand der Dinge beim Einbau einer Küche im Kultursaalbereich.
Der Bgm. kann sich an keinen derartigen Gemeinderatsbeschluss erinnern !!!!!!!!

Meine Anfragen:
Stand offene Fragen von der Gemeinderatssitzung vom 5.9.2012
Wasserleitungserweiterung wo ( Rechnung bereits bezahlt ) nach Rückfrage beim Gemeindesekretär – Wahrscheinlich bei Baustelle Schober ?

Mitgliedschaft im Planungsverband Zusammenschluss Schlik-Lizum durch einzahlen des Mitgliedbeitrages ohne Gemeinderatsbeschluss – Keine Antwort !!!!!!

An die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage vom 5.11.2012 musste ich den Bgm. erinnern und bekam zur Antwort diese Schreiben hat er nicht als Anfrage gewertet.

Alles hat seine Richtigkeit und übrigens geht mich diese Sache nichts an.

Schriftliche Anfrage „ Alte Mulldeponie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Luis

Ich ersuche um Info über die Vorkommnisse bei der alten Mulldeponie am Abend des Allerseelentags 2.11.2012

Welchen und wie viel Abfall hast Du mit deinem Auto und Anhänger dort entsorgt?

M.f.G
Herbert Jordan

Samstag, 3. November 2012

Einladung Gr-Sitzung am 7.11.2012



Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Gegen Deine Vorgangsweise bei der Einladung für die Gemeinderatssitzung am 7.11.2012 muss ich Protest einlegen .Einladung erfolgte am 2.11.212
Auch wenn das Datum ( jeder erste Mittwoch im Monat ) schon  bekannt ist, ist die TGO trotzdem einzuhalten.
Die Tagesordnungspunkte erstellst Du und mit der verspäteten Bekanntgabe wird die Arbeit der Gemeinderäte ( Information ) erschwert.
Weiters möchte ich Dich darauf hinweisen, dass durch die nicht fristgerechte Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte bei dieser Sitzung für einen gültigen Gemeinderatsbeschluss jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.
Ich ersuche Dich daher in Zukunft die Tiroler Gemeindeordnung einzuhalten.
M.f.G
Herbert Jordan
6. Erstreckung der Frist für die Einladung zur Gemeinderatssitzung
(§ 34 Abs. 2): Zukünftig muss die
Einladung zu Gemeinderatssitzungen zumindest fünf
Werktage (bisher: fünf Tage) vor dem Tag, an dem die
Sitzung stattfinden soll, beim Mitglied des Gemeinderates
eingelangt sein.
1.
Novelle zur Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO