02.03.2012
Schriftliche Anfrage „ WVA Hüttenbodenquelle „ Lt. TGO 2001 § 42
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Bei diesem Projekt ist mir einiges Unklar daher habe ich in den Gemeinderatsprotokollen nachgelesen und habe folgende Gemeinderatsbeschlüsse gefunden.
4.12.2007 Vergabe Ingenieurleistung „ Quellzusammenschluss Hüttenboden“
Fa. Freudenschuss und Huber € 3.980,- netto
9.07.2008 Punkt 4.a; Quellzusammenschluss Hüttenboden
Darlehnsaufnahme € 35.000,- beim WLF
Weiter Beschlüsse habe ich keine gefunden.
Da das Projekt nicht realisiert wurde kündigte der WLF 2011 das Darlehn vorzeitig.
Restbetrag € 28.610,74
Frage 1 : Wer hat entschieden dass das Projekt nicht realisiert wird. Gibt es dazu einen Gemeinderatsbeschluss?
Frage 2 :Das Vorhaben wurde im außerordentlichen Haushalt budgetiert.
Der Restbetrag von € 28.610,74 wurde aber aus dem ordentlichen Haushalt 2011 bezahlt.
Der Restbetrag müsste aber lt.TGO noch beim nicht realisierten Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes vorhanden sein
Für welche Projekte wurde das Darlehn verwendet und gibt es dafür Gemeinderatsbeschlüsse?
§ 96
Zweckbestimmung
der Einnahmen und Ausgaben
(1) Alle im ordentlichen Voranschlag vorgesehenen
Einnahmen können, soweit sie nicht einem besonderen
Zweck dienen, zur Deckung aller dort vorgesehenen
Ausgaben verwendet werden. Die im außerordentlichen
Voranschlag veranschlagten Einnahmen dürfen nur zur
Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für
das sie vorgesehen sind.
(2) Die im ordentlichen und im außerordentlichen
Voranschlag vorgesehenen Ausgaben dürfen nur für den
vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die in besonderen
Fällen erforderliche Änderung des Verwendungszweckes
bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates.
M.f.G
Herbert Jordan
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