Punkt 1) Änderung Bebauungsplan ABP 015/2003 und /Bzw. Erlassung EBP im Teilbereich „ Straßenanlage GP 178/2 ( Unterer Birgaweg ) „ Grundsatzbeschluss
Der Stichweg ( Sackgasse ) in die niedere Birga soll auf 5 Meter verbreitert werden und bei der Abzweigung auf dem unbebauten südlich davon gelegen Grundstück eine Ausweichstelle geschaffen werden.So der Antrag des Bgm. Da dies mit Verträgen lt. Bgm nicht möglich ist soll es im Zuge einer Bebauungsplanänderung erfolgen .Aktuell wird das Ganze weil ein betroffenes Grundstück verbaut werden soll. Der Bauwerber wird schon seit längeren vom Bgm hingehalten weil er der Verbreiterung in der vom Bgm gewünschten Form nicht zustimmt. Vom Bgm wird dieser Zusammenhang abgestritten.
Im laufe der Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Verbreiterung ( Stichweg 5 Meter, fast alle anderen Wege in der Birgasiedlung sind 4 Meter ) wurde ein Gegenantrag gestellt.
Verbreiterung des Stichweges auf 4 Meter ( auf beiden Seiten zu gleichen Teilen ) und Verzicht auf die Ausweichstelle
Dieser Antrag wurde mit 9 ja angenommen. Über den Antrag des Bgm wurde nicht abgestimmt.
Punkt 2) Rohracker „ Sozialer Wohnbau“, Vorlage Bebauungsstudie – Beschlussfassung der Variante sowie über nächste Verfahrensschritte und Zeitplan
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Vom Bauausschuss wurde ein Vorschlag mit 8 Reihenhäuser ( 4 +2 + 2 ) vorgelegt.
Die Häuser verfügen jeweils über Keller, EG und 1 Stock mit je 2 Autoabstellplätzen
Es gab eine Diskussion ob man Garagen oder Carports errichten soll?
Über die Bauweise ( Holz oder Ziegel ) wurde länger diskutiert
Es werden nun 3 bis 4 Bauträger angeschrieben die einen Kostenberechnung ( Holz /Ziegel ) vorlegen sollen.
Auf meine Frage warum ich zu der Bauausschusssitzung nicht eingeladen wurde antwortet der Obmann des Bauausschusses, dies wurde vergessen und sollte nicht mehr vorkommen.
12 Ja
Punkt 3) Kassaprüfung Nr. 3/2011 – Kenntnisnahme durch den GR
Der Bericht wird erst jetzt dem Gemeinderat vorgelegt, weil der Bgm diesen verlegt hat und er erst jetzt dieses Versehen bemerkte.
Bei dieser Sitzung am 20.10.2011 wurde von mir eine Sonderprüfung des Recyclinghofumbaus angeregt und vom Ausschuss angenommen.
„ Der Überprüfungsausschuss beschließt die Sonderprüfung der Einmaligen Instanthaltung / Umbau RCH Birgitz nach Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Bauvorhabens gem. TGO § 109 Abs. 2 „
Punkt 4) BH Ibk – Überörtliche Prüfung der Kassa der Gemeinde – Kenntnisnahme durch den GR
Die BH Innsbruck bemängelt einige Buchungen, nicht Buchungen, kompliziertes Vorgehen bei Buchungen usw.
Lt. Bgm wurden diese Mängel behoben.
Die Führung der Handkassa wurde ebenfalls bemängelt.
Punkt 5) Kassaprüfung Nr. 4/2011 – Kenntnisnahme durch den GR
Im Zuge dieser Kassaprüfung am 12.12.2011 sollte auch die Sonderprüfung „ Recyclinghofumbau „ stattfinden.
Im Voranschlag 2011 wurden für diesen Umbau € 18.000,- veranschlagt.
Bei der Gemeinderatssitzung am 6.4.2011 wurde diese Summe auf € 35.700,- erhöht wobei uns der Generalunternehmer versicherte, dass diese Summe sehr hoch angesetzt ist.
Der Bgm wurde angewiesen vor Auftragsvergabe noch zwei weitere Angebote einzuholen
Nun liegt die vorläufige Endabrechnung in der Höhe von € 47.857,98 vor.
Aus den vorgelegten Unterlagen konnten wir entnehmen, dass es keinen Generalunternehmer gab.
Eine Aufstellung der beteiligten Firmen und Leistungen gabs nicht.
Zum Beispiel:
Von der Fa. Holzbau Haid wurden nur das Angebot, die Regiezettel ohne Unterschrift des Auftraggebers, ( Regieabrechnung € 6.393,-unter anderem wurde der Einreichplan auf Regiebasis verrechnet ? ) und Teilrechnungen vorgelegt.
Die detaillierte Schlussrechnung fehlte.
Im Angebot der Fa. Holzbau Haid sind mehrere Positionen vorhanden bei denen nur der Grundpreis angegeben ist ( Mengenabrechnung erfolgt nach tatsächlichen Aufwand )
Da keine Schlussrechnung vom Bgm vorgelegt wurde, konnte auch nicht kontrolliert werden ob diese Grundpreise eingehalten wurden.
Eine Sonderprüfung war unter diesen Umständen nicht möglich.
Weiters wurde bemängelt dass bei den Sitzungen des Überprüfungsausschusses die Gemeindekassierin meist nicht anwesend ist.
Die Sitzung findet im 2 Stock statt und die Gemeindekassierin sitzt in Ihrem Büro im 1 Stock des Gemeindeamts.
Bei Fragen muss der Obmann des Überprüfungsausschusses zu Ihr gehen und uns dann berichten.
Dies war dann wohl für den Bgm zu viel. Ich bekam wieder einmal meine verbale Watsche. An allem sei nur ich die Schuld, die ständigen schriftlichen Anfragen und Aufsichtsbeschwerden sind das letzte.
, Dass die Gemeindekassierin bei den Sitzungen nicht mehr dabei ist, ist auch auf mein benehmen gegenüber den Gemeindebediensteten zurückzuführen.
Ich erhob gegen diese unwahren Beschuldigungen Einspruch.
Auch Gemeinderäte der Allgemeinen Liste und der Unabhängigen Liste meldeten sich zu Wort und ersuchten den Bgm diese ständigen Anschuldigungen mir gegenüber endlich zu lassen.
Besonders erfreut war ich über die Wortmeldung eines Mitglieds des Überprüfungsausschusses die dem Bgm ebenfalls wiedersprach.
Punkt 6) Anteilige Kostenübernahme durch die Gemeinde Birgitz für die Unterbringung einer Gemeindebürgerin im Haus Sebastian
Geschlossener Tagesordnungspunkt
Nur soviel dazu. Der Bgm war völlig unvorbereitet , er konnte uns nicht sagen wie hoch die Kosten für die Gemeinde sind noch zu welchen Schlüssel ( Land – Gemeinde ) aufgeteilt wird.
Da im Voranschlag 2012 für diese Ausgabeposition keine Mittel vorgesehen sind werden diese durch laufende Einsparungen aufgebracht
Punkt 7) Allfälliges, Anfragen, Anträge
Nun um bald Mitternacht las der Bgm das Angebot für die Liftparkplatzentwässerung und den Kanalbau im Kapellenweg vor. Auftragssumme ca. € 120.000,-
Meine Frage wie der Parkplatz entwässert wird wurde zögerlich beantwortet.
Gebaut wird ein Auffangbecken im dem das Wasser versickern soll.
Das Wasser vom Steinachweg wird nicht eingeleitet sondern fließt weiterhin in den Schmutzwasserkanal.
Es gab einige Stimmen die meinten dieses Projekt gehört mit einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt. Der Bgm lies trotzdem Abstimmen.
Mir war diese Antwort zu wenig, daher habe ich mich der Stimme enthalten
9 Ja - 3 Enthaltungen
Meine Aufsichtsbeschwerde wegen nicht abstimmen über meinen Antrag zum VA 2012 wurde von der Aufsichtsbehörde beantwortet.
Ich bekam voll Recht.
Der Bgm wollte nun diesen Antrag zur Abstimmung bringen was das Fass bei einigen Gemeinderäten zum überlaufen brachte.
Daraufhin wurde vertagt
M.f.G
Herbert
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