Gemeindeamt Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
Birgitz, 2.3.2011
Betreff: Aufsichtsbeschwerde gegen Bgm. Alois Oberdanner wegen Nichteinhaltung der TGO 2001 §41 Anträge
Sehr geehrte Damen und Herrn
Bei der Gemeinderatssitzung am 22.02.2012 wurde unter Punkt 1 e) der Voranschlag 2012 besprochen und beschlossen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich einen Änderungsantrag gestellt:
„ die Position Naturbestandsaufnahme ( € 12.000,- ) ganz zu streichen und dafür die Position Renovierung Nepomukkapelle € 4.500,- neu aufzunehmen und mit den restlichen Mitteln die Positionen Instandhaltung Straßen und Wege und Instandhaltung Gebäude Dorfzentrum zu gleichen Teilen zu erhöhen.“
Der Bürgermeister nahm den Antrag zur Kenntnis ließ aber zuerst über seinen Antrag abstimmen. Seiner Meinung nach ist in der TGO nicht geregelt in welcher Reihenfolge über die einzelnen Anträge abgestimmt werden muss. Daher lässt er immer zuerst über seinen Antrag abstimmen und wenn dieser angenommen wird über die restlichen Anträge nicht mehr. So auch dieses Mal.
Ich bin der Meinung wenn ein Gemeinderat einen Antrag zum Tagesordnungspunkt stellt, so hat er auch das Recht dass darüber abgestimmt wird. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis.
Die Reihenfolge der Abstimmung soll einen Sinn ergeben.
Auch wenn der Voranschlag 2012 beschlossen wurde hätte der Bürgermeister über meinen Änderungsantrag auf jeden Fall abstimmen lassen müssen. Der Voranschlag 2012 ist ja nicht in Stein gemeißelt sondern er wird ja bei jeder Abstimmung über eine Budgetüberschreitung geändert.
Ich fordere daher, dass über meinen Änderungsantrag zum Voranschlag 2012 bei der nächsten Gemeinderatssitzung abgestimmt wird.
Weiters ersuche ich um Info wie aus Ihrer Sicht die Reihenfolge der Abstimmungen erfolgen soll.
M.f.G
Herbert Jordan
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