Hallo
Leute,
Punkt 1 Änderung des
Flächenwidmungsplanes des Grundstückes 780/1 Teilfläche – (im Eigentum von
Herbert Zwölfer) von Freiland in Wohngebiet gem. § 38 Abs.1 TROG 2016
entsprechend Fortschreibung ROK und privatrechtlichem Vertrag - Beschlussfassung
Auszug
aus dem Protokoll der Gr- Sitzung am 18.09.2019:
„Bürgermeister Markus Haid stellt deshalb in
der Folge den Antrag an den Gemeinderat, die Parzelle 774/2 für einen
Gesamtpreis von 90.000,- € aufgeteilt auf fünf jährlichen Raten von 18.000,- €
indexangepasst zu erwerben. Hierfür müsste dann auch im Gegenzug die Ausweitung
der Baulandgrenze im Bereich Badstübler, wie im Entwurf zur Fortschreibung des
Raumordnungskonzeptes schon verankert, aufrecht bleiben. 11 Ja 2 Nein“
Die
Flächenwidmungsplan Änderung für das Gst. 780/1 von Freiland in Wohngebiet
wurde einstimmig beschlossen
Punkt 2 Bebauungsplan
betreffend des Gst. Nr. 780/1, KG Birgitz – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bebauungsplanvorschlag:
Baumassendichte mindestens 0,20
Baumassendichte höchst 2,00
Bauweise offen TBO
Höchster Punkt 872,50 Meter
Höchstens 2 Obergeschosse
Bei allen mir bekannten Bebauungsplänen die in letzter
Zeit erlassen wurden war die Baumassendichte mindestens mit 1,00 angegeben.
Frage an den Bgm. warum das bei diesem Bebauungsplan
nicht der Fall ist?
Wenn du das geändert haben willst musst du halt einen
Antrag stellen.
Der Antrag auf Änderung wurde mit 10 Ja und 2
Enthaltungen (Bgm. und Vzbgm.) angenommen.
Der geänderte Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen
Punkt 3 Straßenverbindung vom
Kalkkögelweg zur Landesstraße L12 mit dazugehöriger Übernahme ins öffentliche
Gut wie im Raumordnungskonzept verankert – Beschlussfassung auf Empfehlung
Wegeausschuss
Der
zukünftige Weg soll derzeit folgende Breite aufweisen:
Nördlicher
Bereich Bauträger Kirchmair Areal > 2,50m öffentliches Gut und 1,50 m
Servitut – Abgabe vom Bauträger und ca. 1m öffentliches Gut Abgabe vom
westlichen Grundbesitzer, wobei dieser bei einer zukünftigen Umwidmung auch
gesamt 2,50 m abgeben soll.
Mittlerer
Abschnitt: 3,00m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer
Mittlerer
Abschnitt: 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom östlichen Grundstücksbesitzer
und 2,50m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer
Der
Kalkkögelweg soll auch in diesem Zug um ca. 25 m Richtung Westen verlängert
werden. Breite 4m öffentliches Gut – Abgabe vom westlichen Grundstücksbesitzer.
Der
westliche Grundstücksbesitzer stimmt diesen Vereinbarungen allerdings nur zu,
wenn im Gegenzug bei der geplanten Baulanderweiterung im Bereich Wiesenweg
keine Sozialabgaben geleistet werden müssen. So stehts zumindest im Protokoll.
Der
Bgm. sieht das anders, die Sozialabgaben beziehen sich auf die geplante
Freilandübertragung.
Ich
stand nun vor der Frage, was ist für mich sinnvoller- Wiesenwegverbreiterung
oder Zusammenschluss des Kalkkögelweges?
Ich
habe mich für die Wiesenwegverbreiterung entschieden und daher diesen Antrag
nicht zugestimmt.
11Ja 1
Enthaltung
Punkt 4 Schaden am Steinachweg –
Bericht und Beschlussfassung weiterer Vorgehensweise auf Empfehlung Gemeindevorstand
Im
Zuge von Transportarbeiten (Baugrubenaushub von einer Baustelle im Ortsgebiet
von Birgitz zum Feld des Bauherrn unterhalb des Wasserbehälters) wurde der
Steinachweg massiv beschädigt.
Die
Versicherung des Transportunternehmens hat an die Gemeinde Birgitz den Antrag
auf Kostenteilung (50-50) wegen vorhandener Vorschäden gestellt.
Schadenssumme
ca. 10.000,-€
Das
wurde einstimmig abgelehnt.
Punkt 5 Vorgesehener Umbau am Recycling
Hof der Gemeinde – Beschlussfassung auf Empfehlung des Umweltausschusses
Bei
der Einfahrt zum Recyclinghof gibt es immer wieder Staus auf der Landesstraße
weil der Hof voll ist und die Autos nicht einfahren können.
Die
Ein und Ausfahrt soll gedreht werden. Neue Einfahrt vom Süden – Ausfahrt bei
der jetzigen Einfahrt.
Durch
den geplanten Umbau wird zwar die Situation auf der Landesstraße etwas
verbessert, aber die Verkehrs Situation im Recyclinghof (besonders die
Strauchschnittanlieferung mit Traktoren) wird schlechter.
11 Ja
1 Enthaltung
Punkt 6 Kanalweg Rissach Verlängerung
Sandbichl – Bericht des Umweltausschussobmannes - Kenntnisnahme
Leider
wurde hier keine Lösung für einen durchgehenden Fußweg vom Ortsteil Sandbichl nach Axams gefunden.
Eine Erledigung
des Problems Kanalweg samt Grundablöse wurde vom Gemeindevorstand abgelehnt.
Kenntnisnahme
12 Ja
Punkt 7 Bericht der GGAG Birgitz -
Kenntnisnahme
Der
Substanzverwalter berichtet dass die Weidefläche auf der Birgitzer Alm immer
weniger wird. (Verbuschung) Eine Rodung südlich der Birgitzer Alm ist genehmigt,
kostet aber.
Für
diese Arbeiten ist im Budget nichts vorgesehen, daher soll das notwendige Geld
durch Holzverkauf hereingebracht werden ca. 3.000,- €.
Punkt 8 Corona – Öffnungsschritte und
Bericht über bisherige Maßnahmen und weitere Vorgehensweise
Der
Bgm. berichtet unter anderem, dass die Prozession am 2.Juli stattfinden soll.
Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Ich
habe eine schriftliche Anfrage bezüglich Baulandumlegung Sandbichl gestellt.
Anfrage
plus Antwort:
Birgitz
8.6.2021
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Baulandumlegung
Sandbichl
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, hallo Markus
Ich ersuche um Beantwortung
folgender Fragen zum Projekt Baulandumlegung Sandbichl:
1)
Was ist
das für ein Kanal der verlegt werden muss? (Oberflächen, Schmutzwasser, Kanal
für welches Einzugsgebiet)
Antwort: Mischwasserkanal
für 4 Parzellen
2)
In dem
mir vorliegenden Planentwurf kommt der Kanal vom Gst. Nr. 604/4.
Verlegt soll er auf die Grundstücke 491, 492, 498, 507, 602 dann hört der Plan
auf.
Frage: wo ist die geplante Zusammenführung des bestehenden Kanals und des neu
zu errichtenden?
Welche Grundstücke (Eigentümer) sind von
dieser Verlegung betroffen?
Antwort: Kanal wird anders
als im vorliegenden Planentwurf auf den betroffenen Parzellen verlegt.
Im Umlegungsbereich wurden
von der Gemeinde Birgitz sogenannte „Schürfgruben“ errichtet und ein Bodengutachten,
ob dieser Grund überhaupt bebaubar ist, eingeholt.
Ich ersuche um Info was dieses Bodengutachten ergeben hat und welche
zusätzlichen Kosten für die Hausbauer entstehen.
Antwort: Er kennt die Mehrkosten, gibt diese aber
zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bei der Baugrundvergabe wird der
Kaufpreis plus Kosten für die Grundierung
festgelegt?
M.f.G.
Herbert Jordan