Hallo Leute, man kann sich nur wundern, was alles unters "Amtsgeheimnis" fällt:
Birgitz 21.03.2021
Schriftliche Anfrage laut §42 Tiroler Gemeindeordnung
Betreff : Kurzparkzone Verordnung Dorfplatz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Für den Bereich Dorfplatz Birgitz hat der Gemeinderat eine Kurzparkzone beschlossen.
Diese Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Birgitz
nicht veröffentlicht.
Ich habe im Gemeindeamt zweimal um eine schriftliche Ausführung dieser
Verordnung angefragt.
Beide mal wurde dies vom Gemeindeamtsleiter abgelehnt. (Amtsgeheimnis????)
Diese Vorgangsweise ist für mich unverständlich, zumal die jeweiligen Kurzparkzonenverordnungen
zum Beispiel in den Gemeinden Axams und Natters auf der Gemeindehomepage
veröffentlicht sind.
Ich ersuche um schriftliche Übermittlung der gültigen Kurzparkzonenverordnung
für den Bereich Dorfplatz Birgitz.
M.f.G.
Herbert Jordan
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