Hallo Leute,
Punkt 1 Bebauungsplan Kindergarten neu bezüglich Grundparzelle 893/2 – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bebauungsplan war in den Verhandlungsunterlagen keiner, lediglich die Vermessungsurkunde und ein Übersichtsplan als Grundlage für den Bebauungsplan.
Die Daten des Bebauungsplans wurden vom Bürgermeister erst bei der Sitzung vorgelesen:
Baumassendichte mindestens 0,20
Baumassendichte höchst - nicht angegeben
Bauweise offen TBO
Obergeschosse höchstens 2
Höchster Punkt 882,50
Mir wurde zugesagt, dass ich den Bebauungsplan im Nachhinein per Mail erhalte
Mir gefällt dieses Projekt nach wie vor nicht, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 1a – Antrag: Passivhausbauweise in Planung aufnehmen
Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister verlesen.
Daraufhin stellte er den Antrag, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Bürgermeisterfraktion angenommen.
7 Ja 3 Nein 2 Enthaltungen
Über den ursprünglichen Antrag wurde nicht abgestimmt, was klar gegen die Vorgaben der TGO ist.
Auf Antrag des Bürgermeisters wurde ein Kindergartenausschuss installiert.
Die Heimatliste Birgitz ist in diesem Ausschuss nicht vertreten
11 Ja 1Enthaltung
Punkt 2 Behandlung der Eingaben der Grundbesitzer zum Antrag gemäß §§ 77 ff. TROG und Festlegung weiterer Vorgehensweise- Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.
Diesen Antrag an die Landesregierung müssen auch alle betroffenen Grundeigentümer unterschreiben.
Betroffen sind sieben Grundeigentümer, wovon nur zwei unterschrieben haben.
Am 1.12.2020 fand daher eine Besprechung mit den Grundbesitzern und dem Gemeindevorstand statt.
Nach längerer Diskussion wurde festgelegt:
Die Gemeinde darf eine Bodenerkundung durchführen und kann, die Bebauungsfähigkeit prüfen.
Sollte augenscheinlich eine „normale Bebauung“ möglich sein, wird der Ausgangspreis (Preis/m² den jeder Grundbesitzer für seine Abtretungsfläche an den sozialen Wohnbau erhält, mit 200€ - indexiert, festgelegt)
Der Bürgermeister fragt nach, ob damit alle Besitzer den Antrag auf Baulandumlegung unterfertigen können?
Einstimmig, ein Grundbesitzer mit dem Zusatz, vorausgesetzt dass die erwähnte Rissachbachl Abtretungsflächen Option geklärt wird.
Die Grundbesitzer haben nun bis zum 16.12.2020 Zeit den Antrag zu unterschreiben.
12 Ja
Anschließend entwickelte sich eine Diskussion bezüglich „Rissachbachl Abtretungsflächen – Kanalweg“ die damit endete, dass der Bürgermeister beauftragt wurde, die Sachlage rechtlich abzuklären.
12 Ja
Punkt 3 Untervoranschlag der Freiwilligen Feuerwehr Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 35.000€ wurde einstimmig genemigt.
Punkt 4 Untervoranschlag der Volksschule Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 7.400€ wurde einstimmig genehmigt
Punkt 5 Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung – Beratung und Beschlussfassung
Der Kooperationsvereinbarung wurde einstimmig zugestimmt
Punkt 6 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Die Birgitzer Alm ist bis voraussichtlich 6. Jänner geschlossen und damit auch der Rodel Weg, der von der Pächterin betreut werden muss.
Der Rodel Weg wird aber trotz sperre von vielen benutzt.
Haftung?????
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Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges
Antwort von der Gemeinde Axams auf das schreiben bezüglich „Hofer“ gibt’s nach wie vor keine.
M.f.G.
Herbert
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