Hallo Leute,
am Beginn der Gemeinderatssitzung wurde vom Bgm. der Antrag gestellt, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Baulandumlegung Sandbichl“ aufzunehmen.
13 Ja
Punkt 1 Baulandumlegung Sandbichl
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.
Die Grundbesitzer hatten bis zum 16.12.2020 Zeit diesen Antrag zu unterschreiben.
Ein Grundbesitzer hat den Antrag nicht unterschrieben.
Um das Projekt nicht wieder um planen zu müssen, wurde der Antrag auf Fristverlängerung für die Unterschrift bis 21.12.2020 um 18.00 gestellt.
Ich konnte dieser Fristverlängerung nicht zustimmen.
11 Ja 2 Nein
Wie bereits berichtet, werden im Umlegungsgebiet mittels sogenannter Schürfgruben, die Bebaubarkeit überprüft.
Diese Arbeiten haben ergeben, tragfähiger Boden ist 4 bis 8 Meter unter dem derzeitigen Gelände vorhanden.
Über weitere Details und Kostenschätzungen kann ich erst nach Vorliegen des Protokolls berichten.
Punkt 1 Festsetzung des Voranschlages 2021 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2022 bis 2025 – Beschlussfassung
Im Haushaltsvoranschlag 2021 sind 4.570.500,- Euro Einnahmen und 2.972.500,- Euro als Ausgaben geplant.
Ergibt einen Haushaltsüberschuss von 1.598.000,- Euro
Wenn man sich diese Zahlen ansieht, kann man meinen, die Gemeinde Birgitz wird 2021 reich.
Zum Voranschlagsentwurf habe ich folgende schriftliche Einwendungen beim Gemeindeamt eingebracht.(Wieder einmal die einzigen schriftlichen Einwendungen)
Leider wurden alle Anträge von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt.
Daher konnte ich diesem Voranschlag auch nicht zustimmen.
Birgitz 15.12.2020
Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf 2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich stelle zum Voranschlag 2021 folgende Anträge:
1.
240010
Kindergartenneubau
Hier sind nur „Förderungen“ angeführt, keine Eigenmittel.
Die Aufbringung der prognostizierten Eigenmittel (€ 300.000,-) sollte meiner
Meinung nach auf zwei Jahre aufgeteilt werden.
Ich beantrage daher, die Bildung einer Haushaltsrücklage „Kindergartenneubau“ im Voranschlag 2021 mit € 150.000,- zu budgetieren.
2 ja 11 Nein
2. 1/390000-614000 Instandhaltung Widum 80.000,-
Das Widum ist in der Eröffnungsbilanz 2020 nicht als
Eigentum der Gemeinde Birgitz angeführt.
Meinem Einspruch dagegen wurde nicht stattgegeben.
Instandhalten kann die Gemeinde nur ihr Eigentum.
Ich beantrage daher, diese Kosten als „Subvention“ auszuweisen.
2 Ja 11 Nein
3. 817 Friedhöfe
Diese Position weist ein Nettoergebnis von € 4000,- aus.
Ich beantrage diese 4.000,- für die Friedhofmauersanierung zu budgetieren.
2 Ja 9 Nein 2 Enthaltung
Weiteres ersuche um Abklärung bzw. Beantwortung folgender Fragen zum Voranschlagsentwurf 2021:
1/010000-640000 Rechtskosten 2021 – 15.000,- 2020 – 3000,-
Warum diese Steigerung?
Antwort: Durch Kindergartenneubau und Baulandumlegung mehr Rechtsberatung notwendig.
1/269000-619900 Verlegung Spielplatz VA 15.000,-
Warum werden diese Kosten nicht unter Kindergartenneubau
angeführt.
Ohne Neubau an diesen Standort würde diese Verlegung nicht notwendig.
Kostenwahrheit?
Antwort: Spielplatzverlegung kann nicht beim Kindergartenneubau verrechnet werden.
2/840000+801000 Veräußerungen von Grundstücken € 18.000,-
Was soll da verkauft werden?
Antwort: Bei der Bushaltestelle „Traube“ gehört ein Streifen der Gemeinde, dieser soll verkauft werden.
Betriebe der Müllbeseitigung.
Hier wird ein Nettoergebnis von minus 14.200,- ausgewiesen (2020 minus 11.1000,-)
Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Minus abzubauen?
Bei der Gemeinderatssitzung zum Rechnungsabschluss 2019 wurden Maßnahmen
angekündigt?
Antwort: Ein Recyclinghof dieser Größenordnung ist nicht kostendeckend zu führen.
Andere Einsparungsmöglichkeiten wurden vom Vizebürgermeister,. der sich dieser Thematik bereits im Februar 2020 angenommen hat, auch keine gefunden.
M.f.G.
Herbert Jordan
12 Ja 1 Nein
Punkt 3 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Der Parkplatz Birgitzer Alm, ist trotz geschlossener Almwirtschaft übervoll, weil in der Axamer Lizum Parkgebühren eingehoben werden.
Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges
M.f.G.
Herbert
Hallo Leute,
Punkt 1 Bebauungsplan Kindergarten neu bezüglich Grundparzelle 893/2 – Auflage- und Erlassungsbeschluss
Bebauungsplan war in den Verhandlungsunterlagen keiner, lediglich die Vermessungsurkunde und ein Übersichtsplan als Grundlage für den Bebauungsplan.
Die Daten des Bebauungsplans wurden vom Bürgermeister erst bei der Sitzung vorgelesen:
Baumassendichte mindestens 0,20
Baumassendichte höchst - nicht angegeben
Bauweise offen TBO
Obergeschosse höchstens 2
Höchster Punkt 882,50
Mir wurde zugesagt, dass ich den Bebauungsplan im Nachhinein per Mail erhalte
Mir gefällt dieses Projekt nach wie vor nicht, daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten.
11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 1a – Antrag: Passivhausbauweise in Planung aufnehmen
Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister verlesen.
Daraufhin stellte er den Antrag, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Bürgermeisterfraktion angenommen.
7 Ja 3 Nein 2 Enthaltungen
Über den ursprünglichen Antrag wurde nicht abgestimmt, was klar gegen die Vorgaben der TGO ist.
Auf Antrag des Bürgermeisters wurde ein Kindergartenausschuss installiert.
Die Heimatliste Birgitz ist in diesem Ausschuss nicht vertreten
11 Ja 1Enthaltung
Punkt 2 Behandlung der Eingaben der Grundbesitzer zum Antrag gemäß §§ 77 ff. TROG und Festlegung weiterer Vorgehensweise- Beschlussfassung auf Empfehlung Gemeindevorstand
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens vom Gemeinderat beschlossen.
Diesen Antrag an die Landesregierung müssen auch alle betroffenen Grundeigentümer unterschreiben.
Betroffen sind sieben Grundeigentümer, wovon nur zwei unterschrieben haben.
Am 1.12.2020 fand daher eine Besprechung mit den Grundbesitzern und dem Gemeindevorstand statt.
Nach längerer Diskussion wurde festgelegt:
Die Gemeinde darf eine Bodenerkundung durchführen und kann, die Bebauungsfähigkeit prüfen.
Sollte augenscheinlich eine „normale Bebauung“ möglich sein, wird der Ausgangspreis (Preis/m² den jeder Grundbesitzer für seine Abtretungsfläche an den sozialen Wohnbau erhält, mit 200€ - indexiert, festgelegt)
Der Bürgermeister fragt nach, ob damit alle Besitzer den Antrag auf Baulandumlegung unterfertigen können?
Einstimmig, ein Grundbesitzer mit dem Zusatz, vorausgesetzt dass die erwähnte Rissachbachl Abtretungsflächen Option geklärt wird.
Die Grundbesitzer haben nun bis zum 16.12.2020 Zeit den Antrag zu unterschreiben.
12 Ja
Anschließend entwickelte sich eine Diskussion bezüglich „Rissachbachl Abtretungsflächen – Kanalweg“ die damit endete, dass der Bürgermeister beauftragt wurde, die Sachlage rechtlich abzuklären.
12 Ja
Punkt 3 Untervoranschlag der Freiwilligen Feuerwehr Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 35.000€ wurde einstimmig genemigt.
Punkt 4 Untervoranschlag der Volksschule Birgitz für 2021 – Beratung und Beschlussfassung
Der Untervoranschlag 7.400€ wurde einstimmig genehmigt
Punkt 5 Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung – Beratung und Beschlussfassung
Der Kooperationsvereinbarung wurde einstimmig zugestimmt
Punkt 6 Bericht der GGAG Birgitz - Kenntnisnahme
Die Birgitzer Alm ist bis voraussichtlich 6. Jänner geschlossen und damit auch der Rodel Weg, der von der Pächterin betreut werden muss.
Der Rodel Weg wird aber trotz sperre von vielen benutzt.
Haftung?????
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Punkt 7 Anfragen, Anträge Allfälliges
Antwort von der Gemeinde Axams auf das schreiben bezüglich „Hofer“ gibt’s nach wie vor keine.
M.f.G.
Herbert