Sonntag, 7. Juni 2020

Bericht von der Gr-Sitzung am 3.6.2020


Hallo Leute,
 an der Sitzung nahmen 12 Gemeinderäte teil



Punkt 1Rechnungsabschluss 2019 - Beschlussfassung

Zum Rechnungsabschluss 2019 habe ich zwei schriftliche Einwände vorab beim Gemeindeamt eingebracht.

Jordan Herbert                                                                                           31.05.2020

Betreff: Einwand 1 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus

Zum Projekt "Transportleitung und Ringschluss Birga" habe ich schon mehrmals um Abklärung der von mir aufgezeigten Unstimmigkeiten bei diesen Projekt ersucht.
Letztes Mail an dich vom 26.04.2020 ist bis heute unbeantwortet?

Leider finde ich auch in der Kassenprüfungsniederschrift Jahresrechnung 2019 und Rechnungsabschluss 2019 keine Info zu diesen Positionen.

Ich versuche daher noch einmal zu definieren was mir bei dieser Projektabrechnung unklar ist.

1) AEP Planung und Beratung GmbH €  25.485,54
2) Schlussrechnung Fa. Porr Bau GmbH nach Korrektur € 357.915,94
Prognostizierte Gesamtkosten Endstand, netto               € 383.401,48

Die Endabrechnung der Fa. Porr enthält zwei Positionen:

Schlussrechnung Lichtwellenleiter € 25.907,36
Schlussrechnung Wasserleitung € 332.008,58 netto

Im Rechnungsabschluss 2018 und 2019 finde ich dazu folgende Positionen:

2018- 1/850000-004003 Druckreduzierschacht          € 110.522,65
2019 AOH Transportleitung und Ringschluss Birga    € 134.502,63
Summe (2018 -2019)                                                   € 245.025,28

Die Schlussrechnung der Fa. Porr für den Wasserleitungsbau macht aber € 332.008,58 aus, daher fehlen € 86.983,30 die wo verbucht wurden?

Die AEP Planungskosten von € 25.485,54 sind verbucht, wo?


M.f.G.

Herbert
Antwort bekam ich keine.
 Der Bürgermeister hielt einen Computeraustruck in der Hand und erklärte nach diesem Ausdruck ist alles in Ordnung.

Den Ausdruck bekam ich nicht.

Ist es wirklich so schwierig diese Frage zu beantworten?
Werde wohl oder übel eine Aufsichtsbeschwerde einbringen müssen um endlich diese Frage zu klären.

Jordan Herbert                                                                                           31.05.2020

Betreff: Einwand 2 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus

Einige Fragen zur Kostenstelle 852000 Betriebe der Müllbeseitigung
852000
Einnahmenanordnungssoll € 74.694,49
Ausgabenanordnungssoll   € 94.563,99
Ergibt ein Minus von           € 19.869,50
Wie erklärt sich dieses Minus und was wird zukünftig getan um dieses Minus nicht zu wiederholen.

Detailfragen zu diesem Thema:
2/852000+803100 Verkauf Pflichtmüllsäcke
VA 2019             € 16.000,-
Anordnungssoll  € 6.488,18
Differenz            € -9.511,82
Die letzten Jahre wurden immer Pflichtmüllsäcke um rund € 12.000,- verkauft, warum 2019 nur um € 6.488,18.
1/852000-728006 / 7 Deponiegebühr Ahrntal (Sperrmüll) und Mülltransport Sperrmüll
Deponiegebühr Anordnungssoll               RA 2018 € 6.773,73    RA 2019 € 5.261,59
Mülltransport Sperrm. Anordnungssoll     RA 2018 € 140,00       RA 2019 € 1.212,00
2019 wurden um 1.512,14 € weniger an Sperrmüllgebühr (Weniger Anlieferung) gezahlt.
 Die Transportkosten für weniger Sperrmüll sind aber um  1.072,- € gestiegen – warum?


M.f.G.

Herbert

Antwort des Bürgermeisters:
Ein Recyclinghof diese Größe kann nicht Kostendeckend betrieben werden.
Der Vizebürgermeister hat alle Unterlagen bezüglich Müllbeseitigung erhoben und überarbeitet diese.

Die Differenz bei den Pflichtmüllsäcken ergibt sich nur Buchhalterische weil die „Anfänglichen Reste“ bereinigt werden müssen.

Die gestiegenen Kosten für den Mülltransport Sperrmüll  sind korrekt verbucht.
Ich wurde aufgeklärt, dass ich es war, der beim Rechnungsabschluss 2018 diese Position kritisiert habe. Nun wurden alle Mülltransporte auch auf der richtigen Kostenstelle verbucht.
Warum vorher nicht??????

Weitere schriftliche Einwände sind keine eingegangen.

Es wurden weitere Detailfragen zum Rechnungsabschluss 2019 gestellt.

Eine betraf die Koste für die Schneeräumung, die jedes Jahr kontinuierliche steigen.

Hier waren € 25.100,- budgetiert, Anordnungssoll € 32.106,63, Gesamtsoll € 32.106,63 bezahlt wurden € 27.714,52 und der Rest von € 4.392,11 steht als schließender Rest.
Was nichts anderes hieß, als die Zahlung wurde ins Haushaltsjahr 2020 verschoben.

Auf meine Frage, warum, antwortete der Bürgermeister: Die Schneeräumung endet nicht am 31.12. sondern dauert bis in den März/April je nach Witterung, da wäre es grob fahrlässig die gesamten Koste schon vorab zu bezahlen.

Meine Frage warum man 2018 alles bezahlt hat (schließender Rest € 0,-) wurde nicht beantwortet.

Weiteres wurde aufgezeigt, dass beim Anlagennachweis  die Wasseranschlussgebühren und Kanalanschlussgebühren fehlen.

Ich konnte auf Grund dieser Einwand Beantwortung dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen.
9 Ja 1 Nein 1 Enthaltung


Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft
a) Rechnungsabschluss 2019 und Voranschlag 2020 der Gemeindegutsagrargemeinschaft – Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss 2019 wurde mit einem Ergebnis von € 16.986,95 vorgelegt.
In diesem Ergebnis ist allerdings eine falsche Überweisung von € 5.975,81 enthalten die vor dem 31.12.2019 (Kassaschluss) nicht mehr berichtigt werden konnte.
Ergebnis 2019 als berichtigt € 11.011,14
10 Ja 2 Enthaltungen (befangen)

Der Voranschlag 2020 weist ein Minus von  40.580,- Euro aus.
Hauptausgaben sind für die Wegsanierung geplant.
Meine Frage nach der Dachsanierung, die vor einigen Jahren diskutiert wurde und auch schon Pläne für eine Kreditaufnahme zur Aufbringung dieser Kosten vorlagen, wurde als nicht mehr notwendig beantwortet.
Da hat sich das Dach wohl selbst repariert?
11 Ja 1 Enthaltung SV.

Die Wegsanierung (ca. 3,3 km) wurden an die Fa. Bodner vergeben.
11 Ja 1Enthaltung (befangen)

Die von mir bei der letzten Sitzung kritisiert fehlende Transparenz beim Almpachtvertrag wurde mittels Aktenvermerk erledigt.
(Aktenvermerk 26.05.2020 verfaßt von Mag. Martin Dollinger
Bezüglich der anfallenden Behirtungskosten wird durch die GGAG ein Pauschalsatz von € 5.000,00 für den möglichen Aufwand vorgesehen. Dieser wird im Almpachtzins in dieser Form berücksichtigt, was auch in dieser Form gesetzlich zulässig ist)




b) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

11 Ja 1 Enthaltung SV



Punkt 3 Vergabe zur Erneuerung der Tür der Totenkapelle - Beschlussfassung

Der Auftrag wurde an die Fa. Schweighofer vergeben.
11 Ja 1 Enthaltung (befangen)


Punkt 4 Vergabe der Arbeiten für Schreibtischverbau im Sitzungszimmer - Beschlussfassung

Der Auftrag wurde an die Fa. Schweighofer vergeben.
11 Ja 1 Enthaltung (befangen)



Punkt 5 Ansuchen der Liftbetreiber bzgl. Pachtzins während der CORONA Zeit auf Empfehlung des Gemeindevorstandes - Beschlussfassung

Es wurden zwei Anträge gestellt:
Erlassen von 2 Monatsmieten 10 Ja 2 Nein

Erlassen von 1 Monatsmiete
Über diesen Antrag wurde nicht abgestimmt, der Bgm. hat nicht nachgefragt, ob der Antragsteller ob des Abstimmungsergebnisses bei ersten Antrag seinen Antrag zurückzieht.
Die TGO wieder einmal ??????
Ich hätte für eine Monatsmiete gestimmt.
.
 

Punkt 6 Bestellung eines neuen Raumplaners- auf Empfehlung des Bauausschusses - Beschlussfassung

Herr Ofner will in den Ruhestand gehen und daher ist es notwendig einen neuen Raumplaner zu bestimmen.
Laut Auskunft von Bgm. gibt es zwischen den Kandidaten keinen Wettbewerb bezüglich der Honorarkosten????

Herr DI Falch wurde einstimmig für 3 Jahre bestellt.


Punkt 7 Straßenbauprojekt Birga Vereinbarung bzgl. Abtretungsflächen / Grundtausch betreffend Gst. Nr. 178/8 und Nr. 183/2 - Beschlussfassung

Hier wurde eine neue Tauschvariante vorgeschlagen. Dazu musste der Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020 aufgehoben werden – 12 Ja –
Die neue Variante wurde mit 12 Ja und 1 Nein beschlossen.

Punkt 8 Information über Versammlung der Hoadlstraßen- Interessentschaft – Thematik Parkraumbewirtschaftung – Bericht des Bürgermeisters und allfällige Beschlussfassung

Der Bgm. berichtet von der Versammlung.
Die geplante Parkraumbewirtschaftung mit den dazu notwendigen Erdbewegungen und Bauarbeiten sehe ich sehr kritisch.
Ob das in diesem Gebiet notwendig ist ?????????

Punkt 9 Themen der Gemeinde rund um Covid 19 – Berichterstattung bzw. allfällige Beschlussfassung

Der Ankauf eines „Defibrillators“ wurde einstimmig beschlossen



Punkt 10 Personelle Angelegenheiten – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich nicht berichten.



Punkt 11 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm. berichtet über die Gespräche mit der Kirche bezüglich Sanierung Widum.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist nicht mehr der Pfarrer sondern ein Liegenschaftsverwalter der Diözese.

Thema: Kindergarten
Ich habe mit einigen Bürgern gesprochen und bin zu der Überzeugung gekommen, dass die Verlegung des Kindergartens zum Liftstüberl nur eine Notlösung darstellt, aber keinesfalls ideal ist.

Die Verkehrsproblematik in der Kirchgasse die dadurch entsteht ist mir nur nach und nach bewusst geworden.
Wer geht mit den Kindern noch zu Fuß zum Kindergarten wenn ihm auf dieser engen Straße dauernd Autos begegnen.
Bei ca. 60 Kindern bedeutet das in der Früh 60 Auto hinauf und ebenso viele wieder herunter. Mittags verteilt es sich zwar etwas aber die Anzahl dürfte gleich sein.

Ich habe mich daher entschlossen einen selbständigen Antrag einzubringen:

Birgitz am 02.06.2020





Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Kindergarten und Kinderkrippe Zubau “


Sehr geehrte Gemeinderäte,

nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Neubau Kindergarten, Kinderkrippe  im Bereich Liftstüberl keine optimale Lösung für Birgitz ist.

Kinderkrippe, Kindergarten und Schule gehören ins Dorfzentrum.

Eine Konzentrierung von Kindergarten, Kinderkrippe und Schule auf einen Platz ergeben viele Vorteile und Synergien.

Der derzeitigen Kindergarten bleibt bestehen, wird nur erweitert.

Um den gestiegenen Platzbedarf für den Kindergarten und die Kinderkrippe im Gemeindezentrum abdecken zu können schlage ich folgende bauliche Maßnahmen vor:

·        Die Feuerwehr wird in den Bereich Liftstüberl verlegt.

·        Die dadurch freiwerdende Halle wird für den Kindergarten und die Kinderkrippe adaptiert.

·        Durch einziehen einer Decke in der Feuerwehrhalle kann der Kultursaal erweitert werden und für die Dorfbühne Birgitz mehr Platz geschaffen werden.

·        Ein weiterer großer Vorteil durch die Verlegung der Feuerwehr besteht darin, dass der Platz zwischen Feuerwehrhalle und Schule nicht mehr für die Zufahrt in die Halle benötigt wird.


·        Dieser große Platz soll unterkellert werden (Platz für Gemeinde und Vereine) und ebenerdig ein Gemeinschaftsraum für die Schule, Kindergarten und Kinderkrippe zur Nachmittagsbetreuung und Mittagessen geschaffen werden.

·        Ein barrierefreier Zugang zur Schule ist in diesem Bereich ebenfalls realisierbar.


Der Gemeinderat wolle beschließen:

Um den gestiegenen Platzbedarf des Kindergarten, der Kinderkrippe und der Schule im Gemeindezentrum abdecken zu können sollen folgende bauliche Maßnahmen realisiert werden:

·        Verlegung der Feuerwehr in den Bereich Liftstüberl
·        Adaptierung der freiwerdenden Halle für die Kindergartenerweiterung und die Kinderkrippe.
·        Errichtung eines Kellerraums und eines Mehrzweckraums zwischen der jetzigen Feuerwehrhalle und der Schule für die Nachmittagsbetreuung und das Mittagsessen für den Kindergarten, Kinderkrippe und Schule.
·        Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur Schule.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Dieser Antrag wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.








M.f.G.
Herbert

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