Hallo
Leute,
an der Sitzung nahmen 12 Gemeinderäte teil
Punkt 1Rechnungsabschluss 2019 -
Beschlussfassung
Zum
Rechnungsabschluss 2019 habe ich zwei schriftliche Einwände vorab beim
Gemeindeamt eingebracht.
Jordan Herbert 31.05.2020
Betreff: Einwand 1 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Zum Projekt "Transportleitung und Ringschluss Birga" habe ich schon
mehrmals um Abklärung der von mir aufgezeigten Unstimmigkeiten bei diesen
Projekt ersucht.
Letztes Mail an dich vom 26.04.2020 ist bis heute unbeantwortet?
Leider finde ich auch in der Kassenprüfungsniederschrift Jahresrechnung 2019
und Rechnungsabschluss 2019 keine Info zu diesen Positionen.
Ich versuche daher noch einmal zu definieren was mir bei dieser
Projektabrechnung unklar ist.
1) AEP Planung und Beratung GmbH € 25.485,54
2) Schlussrechnung Fa. Porr Bau GmbH nach Korrektur € 357.915,94
Prognostizierte Gesamtkosten Endstand, netto
€ 383.401,48
Die Endabrechnung der Fa. Porr enthält zwei Positionen:
Schlussrechnung Lichtwellenleiter € 25.907,36
Schlussrechnung Wasserleitung € 332.008,58 netto
Im Rechnungsabschluss 2018 und 2019 finde ich dazu folgende Positionen:
2018- 1/850000-004003 Druckreduzierschacht € 110.522,65
2019 AOH Transportleitung und Ringschluss Birga € 134.502,63
Summe (2018 -2019)
€ 245.025,28
Die Schlussrechnung der Fa. Porr für den Wasserleitungsbau macht aber €
332.008,58 aus, daher fehlen € 86.983,30 die wo verbucht wurden?
Die AEP Planungskosten von € 25.485,54 sind verbucht, wo?
M.f.G.
Herbert
Antwort
bekam ich keine.
Der Bürgermeister hielt einen Computeraustruck
in der Hand und erklärte nach diesem Ausdruck ist alles in Ordnung.
Den
Ausdruck bekam ich nicht.
Ist
es wirklich so schwierig diese Frage zu beantworten?
Werde
wohl oder übel eine Aufsichtsbeschwerde einbringen müssen um endlich diese
Frage zu klären.
Jordan Herbert
31.05.2020
Betreff: Einwand 2 zum Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Birgitz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hallo Markus
Einige Fragen zur Kostenstelle 852000 Betriebe der Müllbeseitigung
852000
Einnahmenanordnungssoll € 74.694,49
Ausgabenanordnungssoll € 94.563,99
Ergibt ein Minus von €
19.869,50
Wie erklärt sich dieses Minus und was wird zukünftig getan um dieses
Minus nicht zu wiederholen.
Detailfragen zu diesem Thema:
2/852000+803100 Verkauf Pflichtmüllsäcke
VA 2019 € 16.000,-
Anordnungssoll € 6.488,18
Differenz € -9.511,82
Die letzten Jahre wurden immer Pflichtmüllsäcke um rund € 12.000,-
verkauft, warum 2019 nur um € 6.488,18.
1/852000-728006 / 7 Deponiegebühr Ahrntal (Sperrmüll) und Mülltransport
Sperrmüll
Deponiegebühr Anordnungssoll RA 2018 € 6.773,73 RA 2019 € 5.261,59
Mülltransport Sperrm. Anordnungssoll
RA 2018 € 140,00 RA 2019 €
1.212,00
2019 wurden um 1.512,14 € weniger an Sperrmüllgebühr (Weniger
Anlieferung) gezahlt.
Die Transportkosten für weniger
Sperrmüll sind aber um 1.072,- €
gestiegen – warum?
M.f.G.
Herbert
Antwort
des Bürgermeisters:
Ein
Recyclinghof diese Größe kann nicht Kostendeckend betrieben werden.
Der
Vizebürgermeister hat alle Unterlagen bezüglich Müllbeseitigung erhoben und
überarbeitet diese.
Die
Differenz bei den Pflichtmüllsäcken ergibt sich nur Buchhalterische weil die
„Anfänglichen Reste“ bereinigt werden müssen.
Die
gestiegenen Kosten für den Mülltransport Sperrmüll sind korrekt verbucht.
Ich
wurde aufgeklärt, dass ich es war, der beim Rechnungsabschluss 2018 diese
Position kritisiert habe. Nun wurden alle Mülltransporte auch auf der richtigen
Kostenstelle verbucht.
Warum
vorher nicht??????
Weitere
schriftliche Einwände sind keine eingegangen.
Es
wurden weitere Detailfragen zum Rechnungsabschluss 2019 gestellt.
Eine
betraf die Koste für die Schneeräumung, die jedes Jahr kontinuierliche steigen.
Hier
waren € 25.100,- budgetiert, Anordnungssoll € 32.106,63, Gesamtsoll € 32.106,63
bezahlt wurden € 27.714,52 und der Rest von € 4.392,11 steht als schließender
Rest.
Was
nichts anderes hieß, als die Zahlung wurde ins Haushaltsjahr 2020 verschoben.
Auf meine
Frage, warum, antwortete der Bürgermeister: Die Schneeräumung endet nicht am
31.12. sondern dauert bis in den März/April je nach Witterung, da wäre es grob
fahrlässig die gesamten Koste schon vorab zu bezahlen.
Meine
Frage warum man 2018 alles bezahlt hat (schließender Rest € 0,-) wurde nicht
beantwortet.
Weiteres
wurde aufgezeigt, dass beim Anlagennachweis
die Wasseranschlussgebühren und Kanalanschlussgebühren fehlen.
Ich
konnte auf Grund dieser Einwand Beantwortung dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen.
9 Ja
1 Nein 1 Enthaltung
Punkt 2 Gemeindegutsagrargemeinschaft
a) Rechnungsabschluss 2019 und Voranschlag 2020 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft – Beschlussfassung
Der
Rechnungsabschluss 2019 wurde mit einem Ergebnis von € 16.986,95 vorgelegt.
In diesem Ergebnis ist allerdings eine falsche Überweisung von € 5.975,81
enthalten die vor dem 31.12.2019 (Kassaschluss) nicht mehr berichtigt werden
konnte.
Ergebnis
2019 als berichtigt € 11.011,14
10 Ja
2 Enthaltungen (befangen)
Der
Voranschlag 2020 weist ein Minus von 40.580,- Euro aus.
Hauptausgaben
sind für die Wegsanierung geplant.
Meine
Frage nach der Dachsanierung, die vor einigen Jahren diskutiert wurde und auch
schon Pläne für eine Kreditaufnahme zur Aufbringung dieser Kosten vorlagen,
wurde als nicht mehr notwendig beantwortet.
Da hat sich das Dach wohl selbst repariert?
11 Ja
1 Enthaltung SV.
Die
Wegsanierung (ca. 3,3 km) wurden an die Fa. Bodner vergeben.
11 Ja
1Enthaltung (befangen)
Die
von mir bei der letzten Sitzung kritisiert fehlende Transparenz beim
Almpachtvertrag wurde mittels Aktenvermerk erledigt.
(Aktenvermerk 26.05.2020 verfaßt von
Mag. Martin Dollinger
Bezüglich der anfallenden Behirtungskosten wird durch die GGAG ein Pauschalsatz
von € 5.000,00 für den möglichen Aufwand vorgesehen. Dieser wird im Almpachtzins
in dieser Form berücksichtigt, was auch in dieser Form gesetzlich zulässig ist)
b) Berichterstattung durch den Substanzverwalter – Kenntnisnahme durch den
Gemeinderat
11 Ja
1 Enthaltung SV
Punkt 3 Vergabe zur Erneuerung der Tür
der Totenkapelle - Beschlussfassung
Der
Auftrag wurde an die Fa. Schweighofer vergeben.
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 4 Vergabe der Arbeiten für
Schreibtischverbau im Sitzungszimmer - Beschlussfassung
Der
Auftrag wurde an die Fa. Schweighofer vergeben.
11 Ja
1 Enthaltung (befangen)
Punkt 5 Ansuchen der Liftbetreiber
bzgl. Pachtzins während der CORONA Zeit auf Empfehlung des Gemeindevorstandes -
Beschlussfassung
Es
wurden zwei Anträge gestellt:
Erlassen
von 2 Monatsmieten 10 Ja 2 Nein
Erlassen
von 1 Monatsmiete
Über
diesen Antrag wurde nicht abgestimmt, der Bgm. hat nicht nachgefragt, ob der
Antragsteller ob des Abstimmungsergebnisses bei ersten Antrag seinen Antrag
zurückzieht.
Die
TGO wieder einmal ??????
Ich
hätte für eine Monatsmiete gestimmt.
.
Punkt 6 Bestellung eines neuen
Raumplaners- auf Empfehlung des Bauausschusses - Beschlussfassung
Herr
Ofner will in den Ruhestand gehen und daher ist es notwendig einen neuen
Raumplaner zu bestimmen.
Laut Auskunft von Bgm. gibt es zwischen den Kandidaten keinen Wettbewerb bezüglich
der Honorarkosten????
Herr
DI Falch wurde einstimmig für 3 Jahre bestellt.
Punkt 7 Straßenbauprojekt Birga
Vereinbarung bzgl. Abtretungsflächen / Grundtausch betreffend Gst. Nr. 178/8
und Nr. 183/2 - Beschlussfassung
Hier wurde eine neue Tauschvariante vorgeschlagen. Dazu musste
der Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020 aufgehoben werden – 12 Ja –
Die neue Variante wurde mit 12 Ja und 1 Nein beschlossen.
Punkt 8 Information über Versammlung
der Hoadlstraßen- Interessentschaft – Thematik Parkraumbewirtschaftung –
Bericht des Bürgermeisters und allfällige Beschlussfassung
Der
Bgm. berichtet von der Versammlung.
Die
geplante Parkraumbewirtschaftung mit den dazu notwendigen Erdbewegungen und
Bauarbeiten sehe ich sehr kritisch.
Ob
das in diesem Gebiet notwendig ist ?????????
Punkt 9 Themen der Gemeinde rund um
Covid 19 – Berichterstattung bzw. allfällige Beschlussfassung
Der Ankauf
eines „Defibrillators“ wurde einstimmig beschlossen
Punkt 10 Personelle Angelegenheiten –
Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Tagesordnungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 11 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Der
Bgm. berichtet über die Gespräche mit der Kirche bezüglich Sanierung Widum.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist nicht mehr der Pfarrer sondern ein Liegenschaftsverwalter
der Diözese.
Thema:
Kindergarten
Ich
habe mit einigen Bürgern gesprochen und bin zu der Überzeugung gekommen, dass
die Verlegung des Kindergartens zum Liftstüberl nur eine Notlösung darstellt,
aber keinesfalls ideal ist.
Die
Verkehrsproblematik in der Kirchgasse die dadurch entsteht ist mir nur nach und
nach bewusst geworden.
Wer
geht mit den Kindern noch zu Fuß zum Kindergarten wenn ihm auf dieser engen Straße
dauernd Autos begegnen.
Bei
ca. 60 Kindern bedeutet das in der Früh 60 Auto hinauf und ebenso viele wieder
herunter. Mittags verteilt es sich zwar etwas aber die Anzahl dürfte gleich
sein.
Ich
habe mich daher entschlossen einen selbständigen Antrag einzubringen:
Birgitz
am 02.06.2020
Selbständiger Antrag lt. TGO
2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Kindergarten und Kinderkrippe Zubau “
Sehr geehrte Gemeinderäte,
nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss
gekommen, dass der geplante Neubau Kindergarten, Kinderkrippe im Bereich Liftstüberl keine optimale Lösung
für Birgitz ist.
Kinderkrippe, Kindergarten und Schule gehören ins
Dorfzentrum.
Eine Konzentrierung von Kindergarten, Kinderkrippe und
Schule auf einen Platz ergeben viele Vorteile und Synergien.
Der derzeitigen Kindergarten bleibt bestehen, wird nur
erweitert.
Um den gestiegenen Platzbedarf für den Kindergarten
und die Kinderkrippe im Gemeindezentrum abdecken zu können schlage ich folgende
bauliche Maßnahmen vor:
·
Die Feuerwehr wird in den Bereich Liftstüberl
verlegt.
·
Die dadurch freiwerdende Halle wird für den
Kindergarten und die Kinderkrippe adaptiert.
·
Durch einziehen einer Decke in der
Feuerwehrhalle kann der Kultursaal erweitert werden und für die Dorfbühne
Birgitz mehr Platz geschaffen werden.
·
Ein weiterer großer Vorteil durch die Verlegung
der Feuerwehr besteht darin, dass der Platz zwischen Feuerwehrhalle und Schule
nicht mehr für die Zufahrt in die Halle benötigt wird.
·
Dieser große Platz soll unterkellert werden (Platz
für Gemeinde und Vereine) und ebenerdig ein Gemeinschaftsraum für die Schule,
Kindergarten und Kinderkrippe zur Nachmittagsbetreuung und Mittagessen
geschaffen werden.
·
Ein barrierefreier Zugang zur Schule ist in
diesem Bereich ebenfalls realisierbar.
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Um den gestiegenen Platzbedarf des Kindergarten, der
Kinderkrippe und der Schule im Gemeindezentrum abdecken zu können sollen
folgende bauliche Maßnahmen realisiert werden:
·
Verlegung der Feuerwehr in den Bereich Liftstüberl
·
Adaptierung der freiwerdenden Halle für die
Kindergartenerweiterung und die Kinderkrippe.
·
Errichtung eines Kellerraums und eines
Mehrzweckraums zwischen der jetzigen Feuerwehrhalle und der Schule für die
Nachmittagsbetreuung und das Mittagsessen für den Kindergarten, Kinderkrippe
und Schule.
·
Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur
Schule.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über
den Antrag verlangt.
M.f.G
Herbert Jordan
Dieser
Antrag wurde dem Bauausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
M.f.G.
Herbert