Hallo
Leute,
Punkt
1 Beschlussfassung einer Verordnung über die Erhebung der
Freizeitwohnsitzabgabe für die Gemeinde Birgitz (§4 Abs. 3 Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz,
LGBl. Nr. 79/2019) – auf Empfehlung des Gemeindevorstandes
Die
Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Verpflichtend einzuhebende Gemeindeabgabe.
Vom
Land wurden Mindest- und Höchstgrenzen festgelegt.
Die
Gemeinde Birgitz verordnet die Höchstwerte z.B.
Bis 30
m² Nutzfläche 240,- Euro jährlich
Von mehr
als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche 700,- Euro jährlich
Von mehr
als 250 m² Nutzfläche 2.200,- Euro jährlich
In
Birgitz betrifft diese Regelung derzeit 6 Freizeitwohnsitze
13 Ja
Punkt 2 Jagdpachtvergabe – Besprechung
und Festlegung der weiteren Vorgehensweise - Beschlussfassung
Der bestehende Jagdpachtvertrag läuft am 31.03.2020 nach 10
Jahren Laufzeit aus.
Bereits im März
2018 haben die Mitglieder der „Birgitzer Jager“ ihr berechtigtes Interesse zur
Bewirtschaftung der Eigenjagd Birgitz angemeldet.
Im betreffenden
Schreiben wird dem Bürgermeister gedankt für „das angenehme Gespräch und dürfen
festhalte, dass dabei im Detail besprochen wurde, und deinerseits zugesagt
wurde, dass eine nochmalige Verlängerung des derzeitigen Machtverhältnisses
nicht erfolgt“
Inzwischen haben
mehrere in Birgitz wohnhafte Personen ihr Interesse an der Eigenjagd
angemeldet.
Nach erfolgter Diskussion
wurden folgende Anträge gestellt:
Antrag über die
Angelegenheit schriftlich abzustimmen 4 Ja 8 Nein 1 Enth.
Antrag den
Pachtvertrag zu den gleichen Konditionen (10Jahre) mit dem jetzigen Pächter zu
verlängern. 2 Ja 9 Nein 2 Enthaltungen
Antrag den
Pachtvertrag zu den gleichen Konditionen allerdings nur mit fünf Jahren
Laufzeit mit den jetzigen Pächter zu verlängern 10 Ja 2 Nein 1 Enthaltung
Ob dieser
Gemeinderatsbeschluss bei einem Einspruch eines Interessierten hält bezweifle
ich stark.
Da dieser Antrag
somit angenommen wurde habe ich meinen vorher gestellten Antrag zurückgezogen. Eine
Abstimmung hat ja jetzt keinen Sinn mehr?
Mein Antrag:
Da es mehrere Personen aus
Birgitz gibt, die Interesse an der Eigenjagd Birgitz angemeldet haben, fordere
ich im Sinne der Gleichberechtigung aller Gemeindebürger eine Neuausschreibung
der Eigenjagd mit der Beschränkung dass sich nur Birgitzer Gemeindebürger
bewerben dürfen.
Punkt 3 Bestätigung der erstmaligen
elektronischen Kundmachung des gesamten Flächenwidmungsplans der Gemeinde
Birgitz im efwp - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 4 Bestätigung der erfolgten
Einzeländerungen im elektronischen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Birgitz -
Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 5 Vergabe zum durchführenden
Wasserzählertausch in der Gemeinde - Beschlussfassung
Die Wasserzähler
müssen alle fünf Jahre ausgetauscht werden. 2020 betrifft dies zirka 380
Zähler.
einstimmig
Punkt 6 Umbau des Gemeindeamtes –
Vergabe diverser Arbeiten hierzu – Beschlussfassung auf Empfehlung des
Gemeindevorstandes
Das
Büro des Amtsleiters soll geteilt werden und somit Bürgerfreundlicher gestaltet
werden. (zusätzlicher Arbeitsplatz)
Eine
Bedarfszuweisung zur Einrichtung dieser Bürgerservicestelle wurde vom Land
Tirol zugesagt.
einstimmig
Punkt 7 Untervoranschlag der
Volksschule und der Feuerwehr - Beschlussfassung
Die
Untervoranschläge wurden einstimmig beschlossen
Punkt 8 Prüfbericht der
Gemeinderevision der BH Innsbruck - Kenntnisnahme
Am
24.10.2019 wurde unangemeldet eine „Kassenbestandsaufnahme“ von der
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck durchgeführt.
Bei
dieser Kassenbestandsaufnahme wird die Arbeit der Finanzverwalterin überprüft.
Es
gab keine Beanstandungen
einstimmig
Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung
über die Auflösung zweier Sparbücher
Die
zwei Sparbücher „Betriebsmittel – Rücklage“ werden aufgelöst
einstimmig
Punkt 10 Bericht der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Kenntnisnahme
Keine
nennenswerte Vorkommnisse 12 Ja 1
Enthaltung (SV)
Punkt 11 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
M.f.G.
Herbert Jordan
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