Hallo
Leute,
Punkt
1 Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept – Behandlung der eingelangten
Stellungnahmen; Diskussion und Beschlussfassung
Zur
1. Auflage der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts sind 16
Stellungnahmen eingegangen.
Über
jede Stellungnahme musste einzeln abgestimmt werden.
Stellungnahme zu W 17 Kappellenweg
Entlang
dem Kappellenweg wurde eine bedarfsorientierte Freigabe für eine Bautiefe
(Eigenbedarf) für die westlich angrenzenden Grundstücke 54, 550 und 551 vom
Gemeinderat beschlossen. Da eine isolierte Ausweisung nicht möglich ist, wurde
die Bautiefe bis zur östlichen Baulandgrenze weitergeführt.
Der
Grundeigentümer dieser Parzellen hat in seiner Stellungnahme die Aufnahme
seiner Parzellen ins örtliche Raumordnungskonzept abgelehnt.
Somit
bleibt nur mehr eine Insellösung übrig, welche vom Land aber abgelehnt wird.
Ich
habe den Bgm. gefragt, ob unter diesen Voraussetzungen eine Umwidmung in diesem
Bereich noch Sinnvoll ist.
Antwort:
Er weist diese Widmungswerber nicht ab, dies soll gegebenenfalls das Land Tirol
machen.
Die
Stellungnahme wurde mit 11 Ja 1 Nein (Ich) und 1 Enthaltung abgelehnt.
Stellungnahme L 01 und FA 07
Ein Teil
des Grundstückes wird als Sonderfläche Hofstelle neu gewidmet 13 Ja
Der
Grundbesitzer möchte weiteres, das die Widmung FA 07 Streuobstwiesen im
Ortsgebiet (FA – landwirtschaftlich wertvolle Fläche) gelöscht wird.
Der
Antrag auf Löschung der FA 07 Widmung wurde mit 8 Ja 4 Nein und 1 Enthaltung
angenommen.
Anregung Tiroler Umweltanwaltschaft
vom 23.10.2019
Eine
kurze Zusammenfassung des Berichts:
1)
Für
die Entwicklungsfläche W 11 (Arrondierung Badstüblerweg) sei die Notwendigkeit
nicht nachvollziehbar.
2)
Die
Siedlungserweiterungsfläche W 13 wird kritisch gesehen, da er direkt an ein
Feuchtgebiet anschließt.
3)
Ebenso
kritisch gesehen wird der Ausbau des Verkehrsweges südlich der Fläche G 01 zum
Feuchtgebiet FÖ 17, eine bodenschonende Bebauung mit ausreichendem Abstand zu
den Feuchtgebietsgrenzen wird jedoch begrüßt.
Kenntnisnahme
13 Ja
Stellungnahme L 02 zV B
Der
Grundeigentümer (Minigolf) hat gegen die Widmungsänderung auf zV (Bauverbot)
und B (Bebauungsplanpflicht) Einspruch erhoben. Er möchte dass die bisherige
Widmung L 01 Z1 D1 beibehalten wird.
Meine
Frage an den Bürgermeister, warum er auf diesen Grundstücken unbedingt eine zV
(Bauverbot) Widmung haben will, beantwortete er mit der Begründung, dass die
Gemeinde ein Mitspracherecht hat, sollten auf diesen Grundstücken Wohnblöcke
geplant werden, diese sind zu verhindern.
Ich
stellte den Antrag die Stellungnahme anzunehmen wurde mit 2 Ja 7 Nein und 3
Enthaltungen abgelehnt.
Stellungnahme M 01 zV B
Der
Grundbesitzer möchte das Grundstück teilen in Wohngebiet (2 Einfamilienhäuser
für seine weichenden Kinder) und den Rest als landwirtschaftliches Mischgebiet
für die Bewirtschaftung seines Hofes verwenden.
Der
anwesende Raumplaner erklärte dazu: „Dieser Bereich ist für die Bebauung mit Einfamilienhäuser
zu schade“
Nun kenne ich mich wirklich nicht mehr
aus, was wird gewünscht:
Im Bereich Minigolf sollen Wohnblöcke
verhindert werden und 10 Meter weiter südlich ist der Grund zum Bebauen mit
Einfamilienhäusern zu schade?
Eine
Widmung als Wohngebiet ist wegen der Lärmbelastung durch die Dorfstraße nicht
möglich die Widmung Mischgebiet (hier können auch Einfamilienhäuser errichtet
werden) bleibt daher auf den zwei neuzuschaffenden Bauplätzen.
Die
Restfläche wird auf landwirtschaftliches Mischgebiet geändert.
12 Ja
1 Enthaltung??
Stellungnahme VK 06 Kalkkögelweg –
Landestraße
Ein
betroffener Grundbesitzer schreibt in seiner Stellungnahme:
„Wie ich feststellen musste, wurde im
aktuellen Raumordnungskonzept eine neue Straße beim Padstübler zwischen Gst 783
und 784/3, 784/2 eingezeichnet.
Da diese Grundstücke Herzstück unseres
Bauerhofes ist, und wir es für unsere Landwirtschaft in dem Ausmaß benötigen
wie es derzeit ist, ist es für mich als Besitzer des Gst 783 NIEMALS denkbar
dem Plan eines Straßenbaues auf meinem Grundstück zuzustimmen.
Ich
stellte den Antrag diesem Wunsch zu entsprechen 2 Ja 11 Nein
Stellungnahme W 16 z0 D2 und Vk 05
Dies
betrifft die Baulandumlegung im Bereich Sandbichl mit der notwendigen
verkehrsmäßigen Erschließung.
Zu
diesem Vorhaben sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, teils dafür und
überwiegend dagegen.
Am
Tag der Gemeinderatssitzung habe ich die
„BEURTEILUNG
DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES AUS NATURKUNDLICHER SICHT“ vom 21.11.2019
erhalten.
Auszug
aus dieser Beurteilung zum Entwicklungsbereich Wohnen Sandbichl (K3)
„Aus naturkundefachlicher
Sicht kann einer Siedlungserweiterung aufgrund der im Projektgebiet bestehenden
bzw. angrenzenden ökologisch wertvollen und geschützten Lebensräumen daher
nicht zugestimmt werden.“
Ich
forderte daher den Bgm. auf, diese Beurteilung vor Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen für das Projekt Sandbichl zu diskutieren.
Dies
wurde vom Bgm. abgelehnt.
Ich
habe daher gegen die Aufnahme dieses Projekts ins örtliche Raumordnungskonzept
gestimmt.
Das
Abstimmungsergebnis war immer abhängig wie der Antrag lautete (Antrag annehmen
/ Antrag ablehnen) 11 JA 2 Nein oder 11 Nein 1 Nein 1 Enthaltung.
Alle
Anträge gegen dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden
abgelehnt.
Alle
Anträge für dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden
angenommen. Verkehrserschließungsprojekt Vk 05 wird geändert. (erweitert)
Stellungnahme Verkehrslösung
Gemeinde
Birgitz
Dorfplatz
1
6092
Birgitz
Betreff:
Einwand gegen die 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts
Sehr
geehrte Gemeinderäte,
in
der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird die
Lärmbelastung entlang der Hauptstraße aufgezeigt.
Unter
§6 1 a wird als Maßnahme gegen den steigenden Durchzugsverkehr ein verbessertes
Ableiten des Verkehrsstromes von Axams zur Autobahn in Kematen gefordert.
Dass
diese Maßnahme eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsströme durch Birgitz
und Götzens bringt wird nicht nur von mir angezweifelt.
Die
Gemeinde Götzens hat mit der Planung „Nordumfahrung kurz“ inzwischen schon im
gültigen Flächenwidmungsplan eingezeichnet ganz andere Prioritäten gesetzt.
Wenn
diese Nordumfahrung kurz realisiert wird, bekommen wir noch mehr Verkehr durch
Birgitz.
Es
ist daher dringend notwendig zwischen Birgitz und Axams eine Umfahrungstrasse
im örtlichen Raumordnungskonzept vorzusehen.
Ich
stelle daher den Antrag unter § 6 Verkehrsmaßnahmen folgenden Text zusätzlich
einzufügen:
Zur
verkehrsmäßigen Entlastung der Hauptstraße wird für eine Umfahrungsstraße die
notwendige Trasse zwischen Ruifachbach und Gewerbegebiet freigehalten.
Diese
Maßnahme wird als VK 07 Umfahrung West in den Plänen eingezeichnet.
M.f.G.
Herbert
Jordan
Antrag
wurde mit 11 Ja 2 Nein abgelehnt
Ö 04: Standort neuer Kindergarten beim
Liftstüberl
Das
projekt wurde mit dem Stempel S 02 z1 D1 neu ins örtliche Raumordnungskonzept
aufgenommen
einstimmig
Punkt 2 Verkürzte Auflage zum
geänderten Entwurf zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes von
Birgitz – allfällige Beschlussfassung
Der 2. Entwurf zur
1Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz mit
verkürzter Auflagedauer wurde mit 12 Ja und 1 Nein (ich) angenommen.
Gemeindebürger
können gegen die geänderten Punkte Einspruch erheben
Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Keine
Wortmeldungen
M.f.G.
Herbert Jordan
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