Sonntag, 8. Dezember 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 04.12.2019 (örtliches Raumordnungskonzept Einspruchbehandlung)


Hallo Leute,

Punkt 1 Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept – Behandlung der eingelangten Stellungnahmen; Diskussion und Beschlussfassung

Zur 1. Auflage der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts sind 16 Stellungnahmen eingegangen.
Über jede Stellungnahme musste einzeln abgestimmt werden.

Stellungnahme zu W 17 Kappellenweg

Entlang dem Kappellenweg wurde eine bedarfsorientierte Freigabe für eine Bautiefe (Eigenbedarf) für die westlich angrenzenden Grundstücke 54, 550 und 551 vom Gemeinderat beschlossen. Da eine isolierte Ausweisung nicht möglich ist, wurde die Bautiefe bis zur östlichen Baulandgrenze weitergeführt.

Der Grundeigentümer dieser Parzellen hat in seiner Stellungnahme die Aufnahme seiner Parzellen ins örtliche Raumordnungskonzept abgelehnt.
Somit bleibt nur mehr eine Insellösung übrig, welche vom Land aber abgelehnt wird.

Ich habe den Bgm. gefragt, ob unter diesen Voraussetzungen eine Umwidmung in diesem Bereich noch Sinnvoll ist.
Antwort: Er weist diese Widmungswerber nicht ab, dies soll gegebenenfalls das Land Tirol machen.

Die Stellungnahme wurde mit 11 Ja 1 Nein (Ich) und 1 Enthaltung abgelehnt.

Stellungnahme L 01 und FA 07

Ein Teil des Grundstückes wird als Sonderfläche Hofstelle neu gewidmet 13 Ja

Der Grundbesitzer möchte weiteres, das die Widmung FA 07 Streuobstwiesen im Ortsgebiet (FA – landwirtschaftlich wertvolle Fläche)  gelöscht wird.
Der Antrag auf Löschung der FA 07 Widmung wurde mit 8 Ja 4 Nein und 1 Enthaltung angenommen.

Anregung Tiroler Umweltanwaltschaft vom 23.10.2019

Eine kurze Zusammenfassung des Berichts:
1)    Für die Entwicklungsfläche W 11 (Arrondierung Badstüblerweg) sei die Notwendigkeit nicht nachvollziehbar.
2)    Die Siedlungserweiterungsfläche W 13 wird kritisch gesehen, da er direkt an ein Feuchtgebiet anschließt.
3)    Ebenso kritisch gesehen wird der Ausbau des Verkehrsweges südlich der Fläche G 01 zum Feuchtgebiet FÖ 17, eine bodenschonende Bebauung mit ausreichendem Abstand zu den Feuchtgebietsgrenzen wird jedoch begrüßt.

Kenntnisnahme 13 Ja


Stellungnahme L 02 zV B

Der Grundeigentümer (Minigolf) hat gegen die Widmungsänderung auf zV (Bauverbot) und B (Bebauungsplanpflicht) Einspruch erhoben. Er möchte dass die bisherige Widmung L 01 Z1 D1 beibehalten wird.

Meine Frage an den Bürgermeister, warum er auf diesen Grundstücken unbedingt eine zV (Bauverbot) Widmung haben will, beantwortete er mit der Begründung, dass die Gemeinde ein Mitspracherecht hat, sollten auf diesen Grundstücken Wohnblöcke geplant werden, diese sind zu verhindern.

Ich stellte den Antrag die Stellungnahme anzunehmen wurde mit 2 Ja 7 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Stellungnahme M 01 zV B

Der Grundbesitzer möchte das Grundstück teilen in Wohngebiet (2 Einfamilienhäuser für seine weichenden Kinder) und den Rest als landwirtschaftliches Mischgebiet für die Bewirtschaftung seines Hofes verwenden.

Der anwesende Raumplaner erklärte dazu: „Dieser Bereich ist für die Bebauung mit Einfamilienhäuser zu schade“

Nun kenne ich mich wirklich nicht mehr aus, was wird gewünscht:
Im Bereich Minigolf sollen Wohnblöcke verhindert werden und 10 Meter weiter südlich ist der Grund zum Bebauen mit Einfamilienhäusern zu schade?

Eine Widmung als Wohngebiet ist wegen der Lärmbelastung durch die Dorfstraße nicht möglich die Widmung Mischgebiet (hier können auch Einfamilienhäuser errichtet werden) bleibt daher auf den zwei neuzuschaffenden Bauplätzen.
Die Restfläche wird auf landwirtschaftliches Mischgebiet geändert.

12 Ja 1 Enthaltung??

Stellungnahme VK 06 Kalkkögelweg – Landestraße

Ein betroffener Grundbesitzer schreibt in seiner Stellungnahme:

„Wie ich feststellen musste, wurde im aktuellen Raumordnungskonzept eine neue Straße beim Padstübler zwischen Gst 783 und 784/3, 784/2 eingezeichnet.
Da diese Grundstücke Herzstück unseres Bauerhofes ist, und wir es für unsere Landwirtschaft in dem Ausmaß benötigen wie es derzeit ist, ist es für mich als Besitzer des Gst 783 NIEMALS denkbar dem Plan eines Straßenbaues auf meinem Grundstück zuzustimmen.

Ich stellte den Antrag diesem Wunsch zu entsprechen 2 Ja 11 Nein

Stellungnahme W 16 z0 D2 und Vk 05

Dies betrifft die Baulandumlegung im Bereich Sandbichl mit der notwendigen verkehrsmäßigen Erschließung.

Zu diesem Vorhaben sind mehrere Stellungnahmen eingegangen, teils dafür und überwiegend dagegen.

Am Tag der Gemeinderatssitzung habe ich die 

„BEURTEILUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES AUS NATURKUNDLICHER SICHT“ vom 21.11.2019 erhalten.

Auszug aus dieser Beurteilung zum Entwicklungsbereich Wohnen Sandbichl (K3)

„Aus naturkundefachlicher Sicht kann einer Siedlungserweiterung aufgrund der im Projektgebiet bestehenden bzw. angrenzenden ökologisch wertvollen und geschützten Lebensräumen daher nicht zugestimmt werden.“

Ich forderte daher den Bgm. auf, diese Beurteilung vor Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen für das Projekt Sandbichl zu diskutieren.
Dies wurde vom Bgm. abgelehnt.

Ich habe daher gegen die Aufnahme dieses Projekts ins örtliche Raumordnungskonzept gestimmt.

Das Abstimmungsergebnis war immer abhängig wie der Antrag lautete (Antrag annehmen / Antrag ablehnen) 11 JA 2 Nein oder 11 Nein 1 Nein 1 Enthaltung.

Alle Anträge gegen dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden abgelehnt.

Alle Anträge für dieses Projekt (Baulandumlegung, Verkehrserschließung) wurden angenommen. Verkehrserschließungsprojekt Vk 05 wird geändert. (erweitert)

Stellungnahme Verkehrslösung

Gemeinde Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz


Betreff: Einwand gegen die 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

Sehr geehrte Gemeinderäte,

in der 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird die Lärmbelastung entlang der Hauptstraße aufgezeigt.

Unter §6 1 a wird als Maßnahme gegen den steigenden Durchzugsverkehr ein verbessertes Ableiten des Verkehrsstromes von Axams zur Autobahn in Kematen gefordert.

Dass diese Maßnahme eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsströme durch Birgitz und Götzens bringt wird nicht nur von mir angezweifelt. 
Die Gemeinde Götzens hat mit der Planung „Nordumfahrung kurz“ inzwischen schon im gültigen Flächenwidmungsplan eingezeichnet ganz andere Prioritäten gesetzt.

Wenn diese Nordumfahrung kurz realisiert wird, bekommen wir noch mehr Verkehr durch Birgitz.

Es ist daher dringend notwendig zwischen Birgitz und Axams eine Umfahrungstrasse im örtlichen Raumordnungskonzept vorzusehen.

Ich stelle daher den Antrag unter § 6 Verkehrsmaßnahmen folgenden Text zusätzlich einzufügen:

Zur verkehrsmäßigen Entlastung der Hauptstraße wird für eine Umfahrungsstraße die notwendige Trasse zwischen Ruifachbach und Gewerbegebiet freigehalten.

Diese Maßnahme wird als VK 07 Umfahrung West in den Plänen eingezeichnet.


M.f.G.
Herbert Jordan


Antrag wurde mit 11 Ja 2 Nein abgelehnt

Ö 04: Standort neuer Kindergarten beim Liftstüberl

Das projekt wurde mit dem Stempel S 02 z1 D1 neu ins örtliche Raumordnungskonzept aufgenommen
einstimmig




Punkt 2 Verkürzte Auflage zum geänderten Entwurf zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes von Birgitz – allfällige Beschlussfassung

Der 2. Entwurf zur 1Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz mit verkürzter Auflagedauer wurde mit 12 Ja und 1 Nein (ich) angenommen.

Gemeindebürger können gegen die geänderten Punkte Einspruch erheben


Punkt 3 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Keine Wortmeldungen

M.f.G.
Herbert Jordan


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