Sonntag, 22. Dezember 2019

Bericht von der Gr-Sitzung am 18.12.2020


Hallo Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen - Beschlussfassung

Antrag: € 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungstage.
einstimmig

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019 - Kenntnisnahme

Die Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse) wurde nicht durchgeführt.
Ich habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung wurde abermals zugesagt.

In dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig




Punkt 4 Außerordentliches Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung

Die Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten  für die am 18.01.2020 stattfindende Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.

Diesem Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja 1 Nein


Punkt 5 Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in Natters - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab 01.01.2020 - Beschlussfassung


„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätzen fest.“

einstimmig


Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Der Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom Erschließungskostenfaktor € 4,46

Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von Birgitz.

Der Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz + Baumasse)

Nach längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit

Abstimmung Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.

Ich habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf € 6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die Gemeinde diese Abgabe massiv.

Ich konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch nicht.




Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages 2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung

Ab 2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die

„Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“

tritt in Kraft.

Neu:
Integriertes System der drei Haushalte
  • EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
  • FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
  • VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)

Definition Ausgleich des Haushaltes (§ 90)

Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu decken.

Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen herzustellen.
Abhängig von Belastung durch Abschreibungen – Interpretation notwendig.

Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens sicherstellen.

In diesem Vermögenshaushalt (wird erst Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher oder ärmer“ wurde.

Den Voranschlagsentwurf in elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem Bürgermeister mitgeteilt.

Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr- Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten, teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf (Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.

Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:

„ 5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA 2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“

Der Bürgermeister verwahrte sich vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020 wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.

Ich habe ihm dagegengehalten dass im außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von € 106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt keine weiteren Kosten aufscheinen.

Hallo Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.

Punkt 1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen - Beschlussfassung

Antrag: € 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungstage.
einstimmig

Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019 - Kenntnisnahme

Die Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse) wurde nicht durchgeführt.
Ich habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung wurde abermals zugesagt.

In dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig




Punkt 4 Außerordentliches Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung

Die Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten  für die am 18.01.2020 stattfindende Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.

Diesem Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja 1 Nein


Punkt 5 Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in Natters - Beschlussfassung

einstimmig


Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab 01.01.2020 - Beschlussfassung


„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019, festgelegten Hektarsätzen fest.“

einstimmig


Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Der Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom Erschließungskostenfaktor € 4,46

Bemessungsgrundlage ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von Birgitz.

Der Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz + Baumasse)

Nach längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit

Abstimmung Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.

Ich habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf € 6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die Gemeinde diese Abgabe massiv.

Ich konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch nicht.




Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages 2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung

Ab 2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die

„Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“

tritt in Kraft.

Neu:
Integriertes System der drei Haushalte
  • EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
  • FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
  • VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)

Definition Ausgleich des Haushaltes (§ 90)

Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu decken.

Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen herzustellen.
Abhängig von Belastung durch Abschreibungen – Interpretation notwendig.

Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens sicherstellen.

In diesem Vermögenshaushalt (wird erst Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher oder ärmer“ wurde.

Den Voranschlagsentwurf in elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem Bürgermeister mitgeteilt.

Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr- Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten, teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf (Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.

Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:

„ 5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA 2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“

Der Bürgermeister verwahrte sich vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020 wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.

Ich habe ihm dagegengehalten dass im außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von € 106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt keine weiteren Kosten aufscheinen.

Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits war, dass der Kindergartenneubau im Mittelfristigen Finanzierungsplan nicht aufscheint.

Der Voranschlag 2020  mit Ergebnis im
 Finanzierungshaushalt von € 0,- und im
Ergebnishaushalt von € -362.900,- wurde mit
 9 Ja 1 Nein (ich) beschlossen.

Kreditaufnahme 2020 € 166.400,-

Weitere Voranschlagsdetails folgen.

Punkt 9 Agrargemeinschaft Birgitz – Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Pfosten beim Steinachgatter sollen abgesichert werden. Verletzungsgefahr beim Rodeln.

Punkt 10 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet von der kurzfristig einberufenen Verkehrsverhandlung im Bereich Billakreuzung.
Das Land Tirol hat dort eine 30er Beschränkung erlassen und die Verkehrsschilder bereits montiert.

Vorsicht bei der Billakreuzung 30er Beschränkung in Fahrtrichtung Axams.


Ich möchte allen meinen Lesern ein

Frohes Weihnachtsfest

wünschen.


M.f.G.
Herbert Jordan