Hallo
Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.
Punkt
1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen
- Beschlussfassung
Antrag:
€ 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungstage.
einstimmig
Punkt 2 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019
- Kenntnisnahme
Die
Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die
zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse)
wurde nicht durchgeführt.
Ich
habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir
angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung
wurde abermals zugesagt.
In
dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir
angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten
habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig
Punkt 4 Außerordentliches
Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende
Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung
Die
Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten für die am 18.01.2020 stattfindende
Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.
Diesem
Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja
1 Nein
Punkt 5 Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in
Natters - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab
01.01.2020 - Beschlussfassung
„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine
Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien
Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der
Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019,
festgelegten Hektarsätzen fest.“
einstimmig
Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung
der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Der
Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom
Erschließungskostenfaktor € 4,46
Bemessungsgrundlage
ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte
Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von
Birgitz.
Der
Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz +
Baumasse)
Nach
längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung
auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung
auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit
Abstimmung
Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über
den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.
Ich
habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf €
6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die
Gemeinde diese Abgabe massiv.
Ich
konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch
nicht.
Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages
2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des
Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung
Ab
2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die
„Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung 2015“
tritt
in Kraft.
Neu:
Integriertes
System der drei Haushalte
- EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
- FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
- VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)
Definition Ausgleich des Haushaltes (§
90)
Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde
einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen
müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu
decken.
Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein
Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen
herzustellen.
Abhängig von Belastung durch
Abschreibungen – Interpretation notwendig.
Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens
sicherstellen.
In diesem Vermögenshaushalt (wird erst
Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher
oder ärmer“ wurde.
Den Voranschlagsentwurf in
elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des
Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem
Bürgermeister mitgeteilt.
Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr-
Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten,
teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf
(Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.
Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf
betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:
„
5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA
2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“
Der Bürgermeister verwahrte sich
vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den
Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020
wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.
Ich habe ihm dagegengehalten dass im
außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von €
106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt
keine weiteren Kosten aufscheinen.
Hallo
Leute, bei der Sitzung waren 10 Gemeinderäte anwesend.
Punkt
1 Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Beiträge- und Gebührenanpassungen
- Beschlussfassung
Antrag:
€ 15,- je Kind für außerordentliche Inanspruchnahme zusätzlicher
Betreuungstage.
einstimmig
Punkt 2 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 3 Kassenprüfungsprotokoll 4/2019
- Kenntnisnahme
Die
Kassenprüfungsniederschrift wurde verlesen.
Die
zugesagte Prüfung des außerordentlichen Haushaltes (Ringschluss Fuchsgasse)
wurde nicht durchgeführt.
Ich
habe dem Überprüfungsausschussobmann meine Aufstellung der von mir
angezweifelten Voranschlagsposten übergeben.
Überprüfung
wurde abermals zugesagt.
In
dieser Angelegenheit habe ich auch dem Bürgermeister ein Mail mit den von mir
angezweifelten Daten übermittelt und um Antwort gebeten.
Erhalten
habe ich nur eine ausweichende Antwort, welche meine Fragen nicht beantwortet.
einstimmig
Punkt 4 Außerordentliches
Subventionsansuchen der Bundesmusikkappelle Birgitz für die kommende
Bezirksversammlung – Beratung und Beschlussfassung
Die
Bundesmusikkappelle Birgitz hat um die Übernahme der Verpflegungskosten für die am 18.01.2020 stattfindende
Blasmusik- Bezirksversammlung angesucht.
Diesem
Ansuchen konnte ich nicht zustimmen
9 Ja
1 Nein
Punkt 5 Ansuchen um finanzielle
Unterstützung des Umbauprojektes der Kinder- und Schüler- Schanzenanlage in
Natters - Beschlussfassung
einstimmig
Punkt 6 Festsetzung der Waldumlage ab
01.01.2020 - Beschlussfassung
„ Die Gemeinde Birgitz erhebt eine
Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien
Wirtschaftswald, Schutzwald und Teilwald im Ertrag mit 100% v. H. der von der
Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 4. Dezember 2019, LGBl. Nr. 143/2019,
festgelegten Hektarsätzen fest.“
einstimmig
Punkt 7 Erschließungsbeitragsverordnung
der Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung
Der
Erschließungsbeitrag beträgt derzeit lt. LGBl. Nr. 22/1998 i.d.g.F. 2,287 % vom
Erschließungskostenfaktor € 4,46
Bemessungsgrundlage
ist der mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014 festgesetzte
Erschließungskostenfaktor in der Höhe von € 195,- für das Gemeindegebiet von
Birgitz.
Der
Erschließungsbeitrag fällt bei Neubauten und Zubauten an. (Fläche Bauplatz +
Baumasse)
Nach
längerer Diskussion wurden zwei Anträge gestellt:
Erhöhung
auf 3,5 % € 6,83 pro Einheit
Erhöhung
auf 4,0 % € 7,80 pro Einheit
Abstimmung
Erhöhung auf 3,5 % (€6,83) 6 Ja 2 Nein 2 Enthaltungen
Über
den zweiten Antrag wurde nicht abgestimmt.
Ich
habe schon bei der Diskussion erklärt, dass mir diese Erhöhung von € 4,46 auf €
6,83 viel zu hoch ist. Jeder redet von Leist baren Wohnen und dann erhöht die
Gemeinde diese Abgabe massiv.
Ich
konnte diese Erhöhung nicht zustimmen und daher dem Voranschlag 2020 auch
nicht.
Punkt 8 Festsetzung des Voranschlages
2020 (inkl. Subventionen und Lehrlingsförderung) und Festsetzung des
Mittelfristigen Finanzplanes 2021 bis 2024 – Beschlussfassung
Ab
2020 gilt ein neues Haushaltsrecht für die Gemeinden, die
„Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung 2015“
tritt
in Kraft.
Neu:
Integriertes
System der drei Haushalte
- EHH - Ergebnishaushalt (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
- FHH - Finanzierungshaushalt (Geldflussrechnung)
- VHH - Vermögenshaushalt (entspricht Bilanz)
Definition Ausgleich des Haushaltes (§
90)
Finanzierungsvorschlag:
Die Liquidität der Gemeinde
einschließlich der Finanzierung der Investitionen ist sicherzustellen
Operativen Ein- und Auszahlungen
müssen ausreichen, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen zu
decken.
Ergebnisvoranschlag:
Nach äußerster Möglichkeit ist ein
Ausgleich zwischen der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen
herzustellen.
Abhängig von Belastung durch
Abschreibungen – Interpretation notwendig.
Vermögenshaushalt:
Erhaltung des Nettovermögens
sicherstellen.
In diesem Vermögenshaushalt (wird erst
Ende 2020 erstellt) ist erstmalig ersichtlich ob die Gemeinde im Haushaltsjahr „reicher
oder ärmer“ wurde.
Den Voranschlagsentwurf in
elektronischer Form habe ich am 29.11.2019 erhalten.
Nach Durchsicht des
Voranschlagsentwurfs habe ich meine Fragen und Einwendungen zu Entwurf dem
Bürgermeister mitgeteilt.
Am 17.12.2019 (einen Tag vor der Gr-
Sitzung) habe ich einen wesentlich geänderten Voranschlagsentwurf erhalten,
teilweise wurde darin meine Fragen und Einwendungen berücksichtigt.
Z.B. Kosten für Grundkauf
(Kindergartenneubau) im ersten Entwurf nicht enthalten, usw.
Eine Einwendung zum Voranschlagsentwurf
betraf die Darlehn Aufnahme für das Leitungsinformationssystem:
„
5/851090-346900 Darlehnsaufnahme Leitungsinformationssystem € 166.300,- im VA
2019 waren nur € 106.400,- geplant, warum diese Steigerung von 56,3 Prozent?“
Der Bürgermeister verwahrte sich
vehement gegen diese angebliche Preissteigerung von 56,3 % und verwies auf den
Mittelfristigen Investitionsplan des Außerordentlichen Haushaltes von 2019/2020
wo diese Kostensteigerung ersichtlich ist.
Ich habe ihm dagegengehalten dass im
außerordentlichen Haushaltsvoranschlag 2019 nur eine Darlehnsaufnahme von €
106.400,- budgetiert wurde und im Gesamtfinanzierungsplan für dieses Projekt
keine weiteren Kosten aufscheinen.
Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits
war, dass der Kindergartenneubau im Mittelfristigen Finanzierungsplan nicht
aufscheint.
Der Voranschlag 2020 mit Ergebnis im
Finanzierungshaushalt von € 0,- und im
Ergebnishaushalt von € -362.900,- wurde mit
9 Ja 1 Nein (ich) beschlossen.
Kreditaufnahme 2020 € 166.400,-
Weitere Voranschlagsdetails folgen.
Punkt 9 Agrargemeinschaft Birgitz –
Bericht – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die
Pfosten beim Steinachgatter sollen abgesichert werden. Verletzungsgefahr beim
Rodeln.
Punkt 10 Anfragen, Anträge,
Allfälliges
Der
Bürgermeister berichtet von der kurzfristig einberufenen Verkehrsverhandlung im
Bereich Billakreuzung.
Das
Land Tirol hat dort eine 30er Beschränkung erlassen und die Verkehrsschilder
bereits montiert.
Vorsicht
bei der Billakreuzung 30er Beschränkung in Fahrtrichtung Axams.
Ich möchte
allen meinen Lesern ein
Frohes Weihnachtsfest
wünschen.
M.f.G.
Herbert Jordan