Hallo
Leute,
Punkt 1. Personelles – Kindergarten
Anstellung pädagogische Fachkraft – Vorstellungsgespräch – Beschlussfassung
(geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 2. Personelles – Anstellung Hannes
Walser – unbefristetes Dienstverhältnis – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 3. Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
Mehreinnahmen
vom 21.04.2017 bis 30.08.2017 Beträge über € 100,-
Einige
Positionen:
Zuschuss
Land Sanierung behind. Einbau Lift € 24.051,00
AMS
Lohnkostenersatz € 15.481,75
AmtldReg.
außerordentl. Zuschuss aus dem Gde. Ausgleichsfonds GAF € 56.880,00
Unterstützung
strukturschwacher Gemeinden € 16.900,-
Zuschuss
Land KatSchäden (Wasserleitungsrohrbruch Birga) € 10.846,-
Katastrophenfond
Bund (Wasserleitungsrohrbruch Birga) € 30.126,44
Gesamt
€ 167.077,01
Überschreitungen
vom 21.04.2017 bis 30.08.2017 Beträge ab € 100,-
Einige
Positionen
Aufwandentsch.
Substanzverwalter (VA 0,-) € 2.000,-
Geldbezüge
KiKrippe (VA 21.000,- Soll 30.245,88) € 9.245,88
DGB
soziale Sicherheit Kinderkrippe (VA 1.100,- Soll 6.388,82) € 5.288,82
Renovierung
Kirchenvorplatz (VA 100,-) € 7.922,93
Lfd.
Transferzahlung Hoadlstraße jährliche Straßenbaulast (VA 11.000,- Soll 44.834,-) Überschreitung € 33.834,00
Gesamt
€ 79.554,90
einstimmig
Punkt 4. Kassaprüfungsprotokoll 2/2017
– Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Die
Kassenprüfung wurde am 31.07.2017 durchgeführt.
Im
Kassenprüfungsprotokoll ist mir folgender „Wiederspruch“ aufgefallen:
Gesamtabschluss
des außerordentlichen Haushaltes (Hochbehälterneubau):
Einnahmenabstattung +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung -€ 143.600,20
Kassenbestand =€ 56.619,80
Der
Kassenbestand der Gemeinde Birgitz wurde aber im Protokoll nur mit € 10.509,33
angeführt.
Laut
TGO §96 Zweckbestimmung der Einnahmen und Ausgaben dürfen „die im außerordentlichen Voranschlag veranschlagten Einnahmen nur zur
Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind“
Der
Kassenbestand im außerordentlichen Haushalt von € 56.619,80 müsste daher nicht
nur rechnerisch sondern auch real vorhanden sein. Bei einen Kassenbestand der
Gemeinde von ausgewiesenen € 10.509,33 zum Prüfungstermin nicht möglich.
Ich
habe diese Diskrepanz am 03.09. den Überprüfungsausschussobmann und dem
Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, mit der Hoffnung bei der
Gemeinderatssitzung dies klären zu können.
Befriedigende
Antwort bekam ich keine, sondern den Ratschlag, ich kann dies ja mit der
Aufsichtsbehörde abklären. Weiteres wurde mir vorgehalten ich behaupte dass
Geld unterschlagen wurde, diese Vorhaltung habe ich entschieden zurückgewiesen,
da ich dies in keinem Schreiben noch in meiner Wortmeldung behauptet habe.
Bleibt
mir nichts anderes übrig, als den Ratschlag anzunehmen.
Zur
Vollständigkeit noch die gesamten Zahlen des außerordentlichen Haushaltes:
Einnahmenabstattung +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung -€ 143.600,20
Kassenbestand =€ 56.619,80
Einnahmenrückstände +€
0,00
Zwischensumme =€ 56.619,80
Ausgabenrückstände -€ 230.440,00
Jahresergebnis = € -173.820,20
Abstimmung
10 Ja 2 Enthaltungen (ich, weil Frage nicht beantwortet)
Punkt 5. Darlehensaufnahme
Wasserleitungsfonds für Sanierung Hochbehälter - Beschlussfassung
Im
Voranschlag 2017 ist zur Finanzierung des Hochbehälterbaues eine Darlehensaufnahme
beim Wasserleitungsfond von € 75.000,- budgetiert.
Dieses
Ansuchen auf Gewährung des Darlehens wurde einstimmig angenommen.
Meine
Frage an den Bürgermeister, wann er die ebenfalls budgetierte Darlehensaufnahme
in der Höhe von € 125.000,- auf die Tagesordnung setzt wurde folgendermaßen beantwortet:#
Dieses
Darlehen brauchen wir heuer nicht, weil er Zusagen für eine außerordentliche
Subvention hat, diese fließt aber erst wenn er bezahlte Rechnungen vorlegen
kann.
Diese
Rechnungen kann er aber nicht vorlegen, weil derzeit kein Geld in der
Gemeindekassa ist? Erinnert mich irgendwie an den „Gordischen Knoten“
Das
Projekt „Hochbehälter wurde mit € 800.000,- budgetiert (2017/2018) im Ansuchen
an den Wasserleitungsfond ist von „€ 909.159 voraussichtlicher Nettoaufwand „
die Rede.
Punkt 6. Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz – Berichterstattung und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Der Substanzverwalter
berichtet von Unwetterschäden im Bereich Lackenboden.
Punkt 7. Bebauungsplan Gst. 675/1, KG
Birgitz – Stellungnahme vom 24.07.2017 bzw. 03.08.2017 - Beschluss
Der
am 05.07.2017 erlassene Bebauungsplan wurde von einem Anrainer beeinsprucht.
Die Stellungnahme
des Raumplaners, zu diesem Einspruch, wurde von einigen Gemeinderäten als sehr “widersprüchlich“
qualifiziert.
Nach
längerer Diskussion, hauptsächlich über die Qualität der vorgelegten
Bebauungspläne des Raumplaners, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
Punkt 8.
Bebauungsplan Gst. 1241, KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss
Auch
dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Ungereimtheiten im Bebauungsplan vertagt.
Punkt 9. Anfragen, Anträge, Allfälliges
Ich
habe den Bürgermeister am 03.09 um eine Antwort auf mein Mail vom 18.06.2017
gebeten. (fehlende Belege im Rechnungsabschluss 2016 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz)
Die
Angelegenheit wird von der Agrarbehörde geprüft.
Der
Vizebürgermeister bedankt sich beim Bürgermeister für die Restaurierung der
Figur am Dorfplatz, die von ihm privat bezahlt wurde.
M.f.G
Herbert
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