Sonntag, 10. September 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 06.09.2017



Hallo Leute,


Punkt 1. Personelles – Kindergarten Anstellung pädagogische Fachkraft – Vorstellungsgespräch – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 2. Personelles – Anstellung Hannes Walser – unbefristetes Dienstverhältnis – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.


Punkt 3. Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Mehreinnahmen vom 21.04.2017 bis 30.08.2017 Beträge über € 100,-

Einige Positionen:
Zuschuss Land Sanierung behind. Einbau Lift € 24.051,00
AMS Lohnkostenersatz € 15.481,75
AmtldReg. außerordentl. Zuschuss aus dem Gde. Ausgleichsfonds GAF € 56.880,00
Unterstützung strukturschwacher Gemeinden € 16.900,-
Zuschuss Land KatSchäden (Wasserleitungsrohrbruch Birga) € 10.846,-
Katastrophenfond Bund (Wasserleitungsrohrbruch Birga) € 30.126,44

Gesamt € 167.077,01

Überschreitungen vom 21.04.2017 bis 30.08.2017 Beträge ab € 100,-

Einige Positionen
Aufwandentsch. Substanzverwalter (VA 0,-) € 2.000,-
Geldbezüge KiKrippe (VA 21.000,- Soll 30.245,88) € 9.245,88
DGB soziale Sicherheit Kinderkrippe (VA 1.100,- Soll 6.388,82) € 5.288,82
Renovierung Kirchenvorplatz (VA 100,-) € 7.922,93
Lfd. Transferzahlung Hoadlstraße jährliche Straßenbaulast  (VA 11.000,- Soll 44.834,-)  Überschreitung € 33.834,00

Gesamt € 79.554,90

einstimmig



Punkt 4. Kassaprüfungsprotokoll 2/2017 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Die Kassenprüfung wurde am 31.07.2017 durchgeführt.

Im Kassenprüfungsprotokoll ist mir folgender „Wiederspruch“ aufgefallen:

Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushaltes (Hochbehälterneubau):

Einnahmenabstattung        +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung           -€ 143.600,20
Kassenbestand                 =€  56.619,80

Der Kassenbestand der Gemeinde Birgitz wurde aber im Protokoll nur mit € 10.509,33 angeführt.

Laut TGO §96 Zweckbestimmung der Einnahmen und Ausgaben dürfen „die im außerordentlichen Voranschlag veranschlagten Einnahmen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind“

Der Kassenbestand im außerordentlichen Haushalt von € 56.619,80 müsste daher nicht nur rechnerisch sondern auch real vorhanden sein. Bei einen Kassenbestand der Gemeinde von ausgewiesenen € 10.509,33 zum Prüfungstermin nicht möglich.

Ich habe diese Diskrepanz am 03.09. den Überprüfungsausschussobmann und dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, mit der Hoffnung bei der Gemeinderatssitzung dies klären zu können.

Befriedigende Antwort bekam ich keine, sondern den Ratschlag, ich kann dies ja mit der Aufsichtsbehörde abklären. Weiteres wurde mir vorgehalten ich behaupte dass Geld unterschlagen wurde, diese Vorhaltung habe ich entschieden zurückgewiesen, da ich dies in keinem Schreiben noch in meiner Wortmeldung behauptet habe.

Bleibt mir nichts anderes übrig, als den Ratschlag anzunehmen.

Zur Vollständigkeit noch die gesamten Zahlen des außerordentlichen Haushaltes:

Einnahmenabstattung        +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung           -€ 143.600,20
Kassenbestand                 =€  56.619,80
Einnahmenrückstände        +€          0,00
Zwischensumme                =€  56.619,80
Ausgabenrückstände         -€ 230.440,00
Jahresergebnis               = € -173.820,20

Abstimmung 10 Ja 2 Enthaltungen (ich, weil Frage nicht beantwortet)


Punkt 5. Darlehensaufnahme Wasserleitungsfonds für Sanierung Hochbehälter - Beschlussfassung

Im Voranschlag 2017 ist zur Finanzierung des Hochbehälterbaues eine Darlehensaufnahme beim Wasserleitungsfond von € 75.000,- budgetiert.

Dieses Ansuchen auf Gewährung des Darlehens wurde einstimmig angenommen.

Meine Frage an den Bürgermeister, wann er die ebenfalls budgetierte Darlehensaufnahme in der Höhe von € 125.000,- auf die Tagesordnung setzt wurde folgendermaßen beantwortet:#

Dieses Darlehen brauchen wir heuer nicht, weil er Zusagen für eine außerordentliche Subvention hat, diese fließt aber erst wenn er bezahlte Rechnungen vorlegen kann.
Diese Rechnungen kann er aber nicht vorlegen, weil derzeit kein Geld in der Gemeindekassa ist? Erinnert mich irgendwie an den „Gordischen Knoten“

Das Projekt „Hochbehälter wurde mit € 800.000,- budgetiert (2017/2018) im Ansuchen an den Wasserleitungsfond ist von „€ 909.159 voraussichtlicher Nettoaufwand „ die Rede.


Punkt 6. Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz – Berichterstattung und Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Der Substanzverwalter berichtet von Unwetterschäden im Bereich Lackenboden.




Punkt 7. Bebauungsplan Gst. 675/1, KG Birgitz – Stellungnahme vom 24.07.2017 bzw. 03.08.2017 - Beschluss

Der am 05.07.2017 erlassene Bebauungsplan wurde von einem Anrainer beeinsprucht.
Die Stellungnahme des Raumplaners, zu diesem Einspruch, wurde von einigen Gemeinderäten als sehr “widersprüchlich“ qualifiziert.
Nach längerer Diskussion, hauptsächlich über die Qualität der vorgelegten Bebauungspläne des Raumplaners, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.


 Punkt 8.  Bebauungsplan Gst. 1241, KG Birgitz – Auflagen- und Erlassungsbeschluss

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Ungereimtheiten im Bebauungsplan vertagt.

Punkt 9.  Anfragen, Anträge, Allfälliges

Ich habe den Bürgermeister am 03.09 um eine Antwort auf mein Mail vom 18.06.2017 gebeten. (fehlende Belege im Rechnungsabschluss 2016 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz)
Die Angelegenheit wird von der Agrarbehörde geprüft.

Der Vizebürgermeister bedankt sich beim Bürgermeister für die Restaurierung der Figur am Dorfplatz, die von ihm privat bezahlt wurde.


M.f.G
Herbert

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