Sonntag, 17. September 2017

Außerordentlicher Haushalt und Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes



Hallo Leute,

Wie bereits berichtet, wurde meine Frage zur Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2017 bei der Gemeinderatssitzung am 06.09.2017 nicht beantwortet.
Ich habe deshalb eine schriftliche Anfrage (keine Aufsichtsbeschwerde) an die Aufsichtsbehörde gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herrn

§ 96 Absatz 1: "Die im außerordentlichen Voranschlag veranlagten Einnahmen dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind"

Meine Frage dazu: Gilt das nur rechnerisch oder auch tatsächlich? (Einnahmen auf eigenes Konto und Abbuchung nur für das konkrete Projekt)

Anlass für meine Frage ist die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2017 der Gemeinde Birgitz.

Kassenbestand mit 31.07.2017 € 10.509,93  (ordentlicher und außerordentlicher Haushalt)

Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushaltes mit 31.07.2017( nur ein Projekt):

Einnahmenabstattung    +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung       -€ 143.600,20
Kassenbestand                =€  56.619,80
Einnahmenrückstände    +€            0,00
Ausgabenrückstände      -€ 230.440,00
Jahresergebnis               =€ -173.820,20

Ich habe den Überprüfungsausschussobmann und den Bürgermeister im Vorfeld der Gemeinderatssitzung um Abklärung
dieser Frage gebeten. Antwort bekam ich keine.

Wenn der §96 tatsächlich gilt, müssten diese € 56.619,80 mit 31.07.2017 auf einem Konto der Gemeinde Birgitz auf scheinen.

Es wird am Jahresende sicher problematisch wenn Einnahmen des außerordentlichen Haushaltes zur Begleichung von Ausgaben im ordentlichen Haushalt verwendet wurden und
daher Forderungen im außerordentlichen Haushalt nicht bezahlt werden können.

M.f.G.
Herbert Jordan

Schriftliche Anfragen werden von der Aufsichtsbehörde nur mündlich (Telefon) beantwortet. Eine schriftliche Antwort bekommt man nur bei einer offiziellen Aufsichtsbeschwerde.

Kurze Zusammenfassung dieses Telefonates:

„Diese Frage kann nicht mit ja/nein beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt der § 96 Absatz 1: Die im außerordentlichen Voranschlag veranlagten Einnahmen dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind.

Ein eigenes Konto für die Projekte im außerordentlichen Haushalt müssen nicht geführt werden, daher kann es bei finanzschwachen Gemeinden vorkommen, dass Gelder vom außerordentlichen Haushalt für Ausgaben im ordentlichen Haushalt kurzfristig verwendet werden, dies wird von der Aufsichtsbehörde toleriert weil wirtschaftlich.

Im Jahresabschluss muss allerdings wieder der Ausgleich vorhanden sein.

Warum diese Frage bei der Gemeinderatssitzung nicht beantwortet wurde????

Kommen wir nun zu einem anderen Thema,

die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz

was sich schön langsam zur unendlichen Geschichte erweist.

Seit 05.06.2013 ist das Thema im Gemeinderat und wird immer wieder verzögert.
Bilden sie sich selbst eine Meinung, dazu die Auszüge aus dem jeweiligen Protokoll:


Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011

„b( Fortschreibungen:

Spätestens vor Ablauf von 10 Jahren ist das örtliche Raumordnungskonzept fortzuschreiben. Die Landesregierung kann durch Verordnung für einzelne Gemeinden die Frist zur Fortschreibung bis auf höchstens (insgesamt) 20 Jahre verlängern oder sie überhaupt von der Verpflichtung zur Fortschreibung befreien.

Kommt eine Gemeinde ihrer Verpflichtung nicht nach, tritt eine Widmungssperre bis zur Beschlussfassung der Fortschreibung in Kraft, die die Neuausweisung von Bauland sowie Sonder- und Vorbehaltsflächen weitestgehend ausschließt.“


Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 05.06.2013

4. Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31 b. TROG 201 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner - Beschlussfassung

Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass das aktuelle gültige örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz im Jahr 2014 ausläuft und eine diesbezügliche Fortschreibung erforderlich ist. Da das behördliche Fortschreibungsverfahren jedoch nach jüngsten Erkenntnissen ca. 3 Jahre in Anspruch nehmen wird, spricht sich der Bürgermeister klar für eine Fristverlängerung aus, weil ansonsten eine gesetzliche Widmungssperre die Folge ist. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden und ersucht die Fortschreibung ehestmöglich in die Wege zu leiten. Bürgermeister Luis Oberdanner stellt nach eingehender Beratung den Antrag auf Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 31 b. TROG 2011. – 1 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung.

GV Markus Haid stellt seinerseits den Antrag, dass sich der Gemeinderat ehestmöglich zu einer Gemeinderatsbesprechung versammeln soll, um die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auszuarbeiten. 13 Ja (einstimmig)

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzungen Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ am:

04.09.2013
  GV Markus Haid erkundigt sich ebenfalls über den aktuellen Stand bezüglich des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Bürgermeister Luis Oberdanner informiert die Gemeinderäte, dass die Fortschreibung eines der nächsten Themen im Gemeinderat sein wird.

09.10.2013
Gemeinderatsbesprechung „örtliches Raumordnungskonzept“ nicht öffentlich.

06.11.2013
 GV Markus Haid fragt an wie es in der Causa „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes“ nun weitergeht. Bürgermeister Luis Oberdanner teilt hierzu mit, dass zurzeit die vom Gemeinderat gewünschten Daten herbeigeschafft bzw. erhoben werden und nach vorliegen sämtlicher Unterlagen eine weitere Besprechung mit den betroffenen Grundbesitzern sowie mit dem örtlichen Raumplaner Herrn Architekt Dipl. Ing. Ofner, stattfinden wird und anschließend wieder eine Gemeinderatsbesprechung

04.06.2014
 GV Markus Haid fragt an, warum bezüglich Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht zuerst mit den Grundbesitzern gesprochen wird. Der Bürgermeister erläutert, dass seitens des Raumplaners, in Vorfeld eine Besprechung mit dem Gemeinderat empfohlen wurde.

09.07.2014
Tagesordnungspunkt 2. Werkvertrag – Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie die diesbezügliche naturschutzrechtliche Bearbeitung – Beschlussfassung

Bürgermeister Luis Oberdanner bringt dem Gemeinderat den vorliegenden Werksvertrag mit Herrn Dipl. Ing. Ofner, für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes über einen Honorarsatz von 16.320,- € (netto) sowie das übersendete Angebot von Frau Dipl. Ing. Monika Gaisbauer, betreffend die diesbezügliche naturschutzrechtliche Bearbeitung, über einen Gesamtbetrag von 3.902,85 € (netto) zu Kenntnis. Nach kurzer Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag auf Zustimmung des genannten Werkvertrags von Dipl. Ing. Ofner sowie des Angebots von Dipl. Ing. Monika Gaisbauer.  12 Ja 1 Enthaltung

06.08.2014
 Weiteres erkundigt sich Gv Markus Haid über den aktuellen Stand des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister gibt hinzu bekannt, dass ein Termin mit dem Raumplaner, welcher erst diese Woche vom Urlaub zurückgekehrt ist, ehestmöglich fixiert wird.

04.02.2015
 Der Vizebürgermeister erkundigt sich über den aktuellen Stand der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Bürgermeister Luis Oberdanner teil mit, dass es vor wenigen Tagen mit zwei Fachabteilungen des Landes Tirol ein Vorgespräch zu den vorliegenden Widmungsanträgen gegeben hat, eine Fachmeinung der BH Innsbruck noch nicht vorliegt und nach Einlangen diesbezüglich in Kürze eine Besprechung innerhalb des Gemeinderates stattfinden wird.

04.03.2015
Vizebürgermeister Heinz Haid stellt sodann den Antrag, der Gemeinderat möge innerhalb der kommenden 4 Wochen über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes tagen. Bis dahin ist eine schriftliche Stellungnahme der Tiroler Landesregierung bezüglich der notwendigen Freihalteflächen für die geplante Umfahrungsstraße sowie eine aktuelle Baulanderhebung durch den Raumplaner vorzulegen.  11 Ja, 1 Enthaltung


25.03.2015
 Vizebürgermeister Heinz Haid erkundigt sich über den aktuellen Stand der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Dies wird in der Aprilsitzung behandelt.


03.06.2015
 Vizebürgermeister Heinz Haid beschwert sich massiv darüber, dass der Antrag des Gemeinderates vom 04.03.2015, betreffend eines Sitzungstermins zum Thema Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes innerhalb von 4 Wochen, bis dato nicht umgesetzt wurde. Bürgermeister Luis Oberdanner teilt hierzu mit, dass zwischenzeitlich 2 weitere Widmungsgesuche im Gemeindeamt eingelangt sind, welche sich zur Zeit beim zuständigen Raumplaner zur Begutachtung befinden. Weiters ist das Baulandumlegungsverfahren im Bereich Sandbichl noch ausständig, welches abzuwarten ist. Der Vizebürgermeister wirft dem Bürgermeister diesbezüglich eine vorsätzliche Verzögerungstaktik vor. GV Markus Haid bemängelt weiters, dass in dieser Angelegenheit bis dato noch nicht einmal die Grundbesitzer angeschrieben wurden.

17.06.2015
GV Markus Haid appeliert abermals um eine dringende weitere Bearbeitung der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bzw. um Umsetzung des am 04.03.2015 diesbezüglich erfolgten Beschlusses. Bürgermeister Luis Oberdanner teilt abermals mit, dass sich noch Widmungsgesuche bein zuständigen Raumplaner zur Begutachtung befinden. GV Markus Haid hält fest, dass die Grundstücksbesitzer bis dato noch nicht einmal wissen, dass sie Anträge bei der Gemeinde einbringen können. Der Bürgermeister informiert darüber, dass die betroffenen Grundbesitzer in Kürze diesbezüglich angeschrieben werden und sobald die offenen Stellungnahmen des Raumplaners vorliegen, eine Sitzung zu diesem Thema stattfinden wird. Der Vizebürgermeister hält diese Vorgangsweise für eine Verzögerungstaktik des Bürgermeisters, weil der ursprünglichen Fristverlängerung seitens des Gemeinderates nicht zugestimmt wurde.

29.07.2015
 Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass zu den Themen „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes“ und „Zubau Aufzug und Neugestaltung des Vorplatzes beim Gemeindezentrum“ im August jeweils eine Sitzung stattfinden wird.

09.09.2015
Vizebürgermeister Heinz Haid ersucht um Information bezüglich Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Bürgermeister Luis Oberdanner teilt mit, dass die weitere Bearbeitung im Monat September erfolgen wird.

07.10.2015
 In weiterer Folge bemängelt Gv Markus Haid, dass die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz immer noch anhängig ist. GR Herbert Jordan beklagt sich darüber, dass im letzten Rundschreiben der Gemeinde lediglich der Gesetzestext des Tiroler Raumordnungsgesetzes zitiert wurde, aber die Grundbesitzer der Gemeinde Birgitz bis dato noch keine Aufklärung erhalten haben. Bürgermeister Luis Oberdanner hofft, dass innerhalb des Monats Oktober aus zeitlichen Gründen noch eine Sitzung möglich ist. Die Grundbesitzer werden zum gegebenen Zeitpunkt noch rechtzeitig verständigt werden.

23.03.2016
 Markus Haid wird als neuer Bürgermeister angelobt.

19.05.2016
 GR Herbert Jordan erkundigt sich über den aktuellen Status betreffend die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister teil hierzu mit, dass eine Bearbeitung aufgrund der erfolgten Neuwahlen und der aktuell dringend anstehenden Themen bis dato nicht möglich war, er sich aber sehr wohl für eine schnelle Weiterbearbeitung bzw. Erledigung einsetzen werde.

05.04.2017
 GV DVw. Josef Strasser erkundigt sich beim Bürgermeister über die weiteren Schritte in Sachen Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass diesbezüglich am 10.04.2017 eine Sitzung des Ausschusses für Orts und Raumplanung im Beisein des Raumplaners stattfinden wird.

10.05.2017
Tagesordnungspunkt 8. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes – Bericht zur Sitzung des Orts- und Raumplanungsausschusses vom 10.04.2017 – weitere Vorgangsweise.

Ausschussobmann GR Bmst. Heinz Haid sowie der Bürgermeister, berichten über den Verlauf der am 10.04.2017 erfolgten Sitzung des orts- und Raumplanungsausschusses, betreffend die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Die vorliegenden Widmungsanträge werden soweit als möglich nun durch unseren Raumplaner in einen Planentwurf eingearbeitet. Sobald dieser der Gemeinde vorliegt wird die Angelegenheit ehestmöglich innerhalb des Gemeinderates weiterbehandelt und allfällige Änderungswünsche mit aufgenommen. Die Erstellung des Gesamtentwurfes wird im Gemeinderat erfolgen, unbedingt notwendige Parameter werden im Fachausschuss für Raumplanung vorberaten und dem Raumplaner zur Einarbeitung übertragen. Danach erhält der Gemeinderat ein fundiertes Dokument zur Diskussionsgrundlage. Aus Erfahrung vergangener Raumordnungssitzungen, in denen die komplexe Materie im Gemeinderat nicht ausreichend behandelt werden konnte, möchte Bürgermeister Markus Haid diese Vorgangsweise festlegen.


17.09.2017 
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M.f.G.
Herbert










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