Hallo
Leute,
Wie
bereits berichtet, wurde meine Frage zur Kassenprüfungsniederschrift Nr.
02/2017 bei der Gemeinderatssitzung am 06.09.2017 nicht beantwortet.
Ich
habe deshalb eine schriftliche Anfrage (keine Aufsichtsbeschwerde) an die
Aufsichtsbehörde gestellt:
Sehr
geehrte Damen und Herrn
§ 96 Absatz 1: "Die im außerordentlichen Voranschlag veranlagten Einnahmen dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind"
Meine Frage dazu: Gilt das nur rechnerisch oder auch tatsächlich? (Einnahmen auf eigenes Konto und Abbuchung nur für das konkrete Projekt)
Anlass für meine Frage ist die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2017 der Gemeinde Birgitz.
Kassenbestand mit 31.07.2017 € 10.509,93 (ordentlicher und außerordentlicher Haushalt)
Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushaltes mit 31.07.2017( nur ein Projekt):
Einnahmenabstattung +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung -€ 143.600,20
Kassenbestand =€ 56.619,80
Einnahmenrückstände +€ 0,00
Ausgabenrückstände -€ 230.440,00
Jahresergebnis =€ -173.820,20
Ich habe den Überprüfungsausschussobmann und den Bürgermeister im Vorfeld der Gemeinderatssitzung um Abklärung
dieser Frage gebeten. Antwort bekam ich keine.
Wenn der §96 tatsächlich gilt, müssten diese € 56.619,80 mit 31.07.2017 auf einem Konto der Gemeinde Birgitz auf scheinen.
Es wird am Jahresende sicher problematisch wenn Einnahmen des außerordentlichen Haushaltes zur Begleichung von Ausgaben im ordentlichen Haushalt verwendet wurden und
daher Forderungen im außerordentlichen Haushalt nicht bezahlt werden können.
M.f.G.
Herbert Jordan
§ 96 Absatz 1: "Die im außerordentlichen Voranschlag veranlagten Einnahmen dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das sie vorgesehen sind"
Meine Frage dazu: Gilt das nur rechnerisch oder auch tatsächlich? (Einnahmen auf eigenes Konto und Abbuchung nur für das konkrete Projekt)
Anlass für meine Frage ist die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2017 der Gemeinde Birgitz.
Kassenbestand mit 31.07.2017 € 10.509,93 (ordentlicher und außerordentlicher Haushalt)
Gesamtabschluss des außerordentlichen Haushaltes mit 31.07.2017( nur ein Projekt):
Einnahmenabstattung +€ 200.220,00
Ausgabenabstattung -€ 143.600,20
Kassenbestand =€ 56.619,80
Einnahmenrückstände +€ 0,00
Ausgabenrückstände -€ 230.440,00
Jahresergebnis =€ -173.820,20
Ich habe den Überprüfungsausschussobmann und den Bürgermeister im Vorfeld der Gemeinderatssitzung um Abklärung
dieser Frage gebeten. Antwort bekam ich keine.
Wenn der §96 tatsächlich gilt, müssten diese € 56.619,80 mit 31.07.2017 auf einem Konto der Gemeinde Birgitz auf scheinen.
Es wird am Jahresende sicher problematisch wenn Einnahmen des außerordentlichen Haushaltes zur Begleichung von Ausgaben im ordentlichen Haushalt verwendet wurden und
daher Forderungen im außerordentlichen Haushalt nicht bezahlt werden können.
M.f.G.
Herbert Jordan
Schriftliche
Anfragen werden von der Aufsichtsbehörde nur mündlich (Telefon) beantwortet.
Eine schriftliche Antwort bekommt man nur bei einer offiziellen
Aufsichtsbeschwerde.
Kurze
Zusammenfassung dieses Telefonates:
„Diese
Frage kann nicht mit ja/nein beantwortet werden.
Grundsätzlich
gilt der § 96 Absatz 1: Die im außerordentlichen Voranschlag veranlagten
Einnahmen dürfen nur zur Finanzierung jenes Vorhabens verwendet werden, für das
sie vorgesehen sind.
Ein
eigenes Konto für die Projekte im außerordentlichen Haushalt müssen nicht
geführt werden, daher kann es bei finanzschwachen Gemeinden vorkommen, dass
Gelder vom außerordentlichen Haushalt für Ausgaben im ordentlichen Haushalt
kurzfristig verwendet werden, dies wird von der Aufsichtsbehörde toleriert weil
wirtschaftlich.
Im
Jahresabschluss muss allerdings wieder der Ausgleich vorhanden sein.
Warum
diese Frage bei der Gemeinderatssitzung nicht beantwortet wurde????
Kommen
wir nun zu einem anderen Thema,
die Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Birgitz
was
sich schön langsam zur unendlichen Geschichte erweist.
Seit
05.06.2013 ist das Thema im Gemeinderat und wird immer wieder verzögert.
Bilden
sie sich selbst eine Meinung, dazu die Auszüge aus dem jeweiligen Protokoll:
Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011
„b(
Fortschreibungen:
Spätestens vor Ablauf von 10 Jahren ist das örtliche Raumordnungskonzept fortzuschreiben. Die Landesregierung
kann durch Verordnung für einzelne Gemeinden die Frist zur Fortschreibung bis
auf höchstens (insgesamt) 20 Jahre verlängern oder sie überhaupt von der
Verpflichtung zur Fortschreibung befreien.
Kommt eine Gemeinde ihrer
Verpflichtung nicht nach, tritt eine Widmungssperre bis zur Beschlussfassung
der Fortschreibung in Kraft, die die Neuausweisung von Bauland sowie Sonder-
und Vorbehaltsflächen weitestgehend ausschließt.“
Auszug aus dem Protokoll der
Gemeinderatssitzung am 05.06.2013
4.
Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
gemäß § 31 b. TROG 201 – Teilnehmer: Architekt Dipl. Ing. Erwin Ofner -
Beschlussfassung
Der
Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass das aktuelle gültige örtliche
Raumordnungskonzept der Gemeinde Birgitz im Jahr 2014 ausläuft und eine
diesbezügliche Fortschreibung erforderlich ist. Da das behördliche
Fortschreibungsverfahren jedoch nach jüngsten Erkenntnissen ca. 3 Jahre in
Anspruch nehmen wird, spricht sich der Bürgermeister klar für eine
Fristverlängerung aus, weil ansonsten eine gesetzliche Widmungssperre die Folge
ist. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden und
ersucht die Fortschreibung ehestmöglich in die Wege zu leiten. Bürgermeister
Luis Oberdanner stellt nach eingehender Beratung den Antrag auf
Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
gemäß § 31 b. TROG 2011. – 1 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung.
GV
Markus Haid stellt seinerseits den Antrag, dass sich der Gemeinderat
ehestmöglich zu einer Gemeinderatsbesprechung versammeln soll, um die
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auszuarbeiten. 13 Ja (einstimmig)
Auszug aus dem Protokoll der
Gemeinderatssitzungen Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ am:
04.09.2013
GV
Markus Haid erkundigt sich ebenfalls über den aktuellen Stand bezüglich des
örtlichen Raumordnungskonzeptes. Bürgermeister Luis Oberdanner informiert die
Gemeinderäte, dass die Fortschreibung eines der nächsten Themen im Gemeinderat
sein wird.
09.10.2013
Gemeinderatsbesprechung
„örtliches Raumordnungskonzept“ nicht öffentlich.
06.11.2013
GV Markus Haid fragt an wie es in der Causa „Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes“ nun weitergeht. Bürgermeister Luis
Oberdanner teilt hierzu mit, dass zurzeit die vom Gemeinderat gewünschten Daten
herbeigeschafft bzw. erhoben werden und nach vorliegen sämtlicher Unterlagen
eine weitere Besprechung mit den betroffenen Grundbesitzern sowie mit dem
örtlichen Raumplaner Herrn Architekt Dipl. Ing. Ofner, stattfinden wird und
anschließend wieder eine Gemeinderatsbesprechung
04.06.2014
GV Markus Haid fragt an, warum bezüglich
Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht zuerst mit den
Grundbesitzern gesprochen wird. Der Bürgermeister erläutert, dass seitens des
Raumplaners, in Vorfeld eine Besprechung mit dem Gemeinderat empfohlen wurde.
09.07.2014
Tagesordnungspunkt
2. Werkvertrag – Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie die
diesbezügliche naturschutzrechtliche Bearbeitung – Beschlussfassung
Bürgermeister
Luis Oberdanner bringt dem Gemeinderat den vorliegenden Werksvertrag mit Herrn
Dipl. Ing. Ofner, für die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
über einen Honorarsatz von 16.320,- € (netto) sowie das übersendete Angebot von
Frau Dipl. Ing. Monika Gaisbauer, betreffend die diesbezügliche naturschutzrechtliche
Bearbeitung, über einen Gesamtbetrag von 3.902,85 € (netto) zu Kenntnis. Nach
kurzer Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag auf Zustimmung des
genannten Werkvertrags von Dipl. Ing. Ofner sowie des Angebots von Dipl. Ing.
Monika Gaisbauer. 12 Ja 1 Enthaltung
06.08.2014
Weiteres erkundigt sich Gv Markus Haid über
den aktuellen Stand des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister gibt
hinzu bekannt, dass ein Termin mit dem Raumplaner, welcher erst diese Woche vom
Urlaub zurückgekehrt ist, ehestmöglich fixiert wird.
04.02.2015
Der Vizebürgermeister erkundigt sich über den
aktuellen Stand der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.
Bürgermeister Luis Oberdanner teil mit, dass es vor wenigen Tagen mit zwei
Fachabteilungen des Landes Tirol ein Vorgespräch zu den vorliegenden
Widmungsanträgen gegeben hat, eine Fachmeinung der BH Innsbruck noch nicht
vorliegt und nach Einlangen diesbezüglich in Kürze eine Besprechung innerhalb
des Gemeinderates stattfinden wird.
04.03.2015
Vizebürgermeister
Heinz Haid stellt sodann den Antrag, der Gemeinderat möge innerhalb der
kommenden 4 Wochen über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
tagen. Bis dahin ist eine schriftliche Stellungnahme der Tiroler
Landesregierung bezüglich der notwendigen Freihalteflächen für die geplante
Umfahrungsstraße sowie eine aktuelle Baulanderhebung durch den Raumplaner
vorzulegen. 11 Ja, 1 Enthaltung
25.03.2015
Vizebürgermeister Heinz Haid erkundigt sich
über den aktuellen Stand der Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes. Dies wird in der Aprilsitzung behandelt.
03.06.2015
Vizebürgermeister Heinz Haid beschwert sich
massiv darüber, dass der Antrag des Gemeinderates vom 04.03.2015, betreffend
eines Sitzungstermins zum Thema Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes innerhalb von 4 Wochen, bis dato nicht umgesetzt wurde.
Bürgermeister Luis Oberdanner teilt hierzu mit, dass zwischenzeitlich 2 weitere
Widmungsgesuche im Gemeindeamt eingelangt sind, welche sich zur Zeit beim
zuständigen Raumplaner zur Begutachtung befinden. Weiters ist das
Baulandumlegungsverfahren im Bereich Sandbichl noch ausständig, welches
abzuwarten ist. Der Vizebürgermeister wirft dem Bürgermeister diesbezüglich
eine vorsätzliche Verzögerungstaktik vor. GV Markus Haid bemängelt weiters,
dass in dieser Angelegenheit bis dato noch nicht einmal die Grundbesitzer
angeschrieben wurden.
17.06.2015
GV
Markus Haid appeliert abermals um eine dringende weitere Bearbeitung der
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bzw. um Umsetzung des am
04.03.2015 diesbezüglich erfolgten Beschlusses. Bürgermeister Luis Oberdanner
teilt abermals mit, dass sich noch Widmungsgesuche bein zuständigen Raumplaner
zur Begutachtung befinden. GV Markus Haid hält fest, dass die
Grundstücksbesitzer bis dato noch nicht einmal wissen, dass sie Anträge bei der
Gemeinde einbringen können. Der Bürgermeister informiert darüber, dass die
betroffenen Grundbesitzer in Kürze diesbezüglich angeschrieben werden und
sobald die offenen Stellungnahmen des Raumplaners vorliegen, eine Sitzung zu
diesem Thema stattfinden wird. Der Vizebürgermeister hält diese Vorgangsweise
für eine Verzögerungstaktik des Bürgermeisters, weil der ursprünglichen
Fristverlängerung seitens des Gemeinderates nicht zugestimmt wurde.
29.07.2015
Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass
zu den Themen „Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes“ und „Zubau
Aufzug und Neugestaltung des Vorplatzes beim Gemeindezentrum“ im August jeweils
eine Sitzung stattfinden wird.
09.09.2015
Vizebürgermeister
Heinz Haid ersucht um Information bezüglich Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes. Bürgermeister Luis Oberdanner teilt mit, dass die
weitere Bearbeitung im Monat September erfolgen wird.
07.10.2015
In weiterer Folge bemängelt Gv Markus Haid,
dass die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde
Birgitz immer noch anhängig ist. GR Herbert Jordan beklagt sich darüber, dass
im letzten Rundschreiben der Gemeinde lediglich der Gesetzestext des Tiroler
Raumordnungsgesetzes zitiert wurde, aber die Grundbesitzer der Gemeinde Birgitz
bis dato noch keine Aufklärung erhalten haben. Bürgermeister Luis Oberdanner
hofft, dass innerhalb des Monats Oktober aus zeitlichen Gründen noch eine
Sitzung möglich ist. Die Grundbesitzer werden zum gegebenen Zeitpunkt noch
rechtzeitig verständigt werden.
23.03.2016
Markus Haid wird als neuer Bürgermeister
angelobt.
19.05.2016
GR Herbert Jordan erkundigt sich über den
aktuellen Status betreffend die Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister teil hierzu mit, dass eine Bearbeitung
aufgrund der erfolgten Neuwahlen und der aktuell dringend anstehenden Themen
bis dato nicht möglich war, er sich aber sehr wohl für eine schnelle
Weiterbearbeitung bzw. Erledigung einsetzen werde.
05.04.2017
GV DVw. Josef Strasser erkundigt sich beim
Bürgermeister über die weiteren Schritte in Sachen Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass diesbezüglich am
10.04.2017 eine Sitzung des Ausschusses für Orts und Raumplanung im Beisein des
Raumplaners stattfinden wird.
10.05.2017
Tagesordnungspunkt
8. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes – Bericht zur Sitzung des
Orts- und Raumplanungsausschusses vom 10.04.2017 – weitere Vorgangsweise.
Ausschussobmann
GR Bmst. Heinz Haid sowie der Bürgermeister, berichten über den Verlauf der am
10.04.2017 erfolgten Sitzung des orts- und Raumplanungsausschusses, betreffend
die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Die vorliegenden
Widmungsanträge werden soweit als möglich nun durch unseren Raumplaner in einen
Planentwurf eingearbeitet. Sobald dieser der Gemeinde vorliegt wird die
Angelegenheit ehestmöglich innerhalb des Gemeinderates weiterbehandelt und
allfällige Änderungswünsche mit aufgenommen. Die Erstellung des Gesamtentwurfes
wird im Gemeinderat erfolgen, unbedingt notwendige Parameter werden im
Fachausschuss für Raumplanung vorberaten und dem Raumplaner zur Einarbeitung
übertragen. Danach erhält der Gemeinderat ein fundiertes Dokument zur
Diskussionsgrundlage. Aus Erfahrung vergangener Raumordnungssitzungen, in denen
die komplexe Materie im Gemeinderat nicht ausreichend behandelt werden konnte,
möchte Bürgermeister Markus Haid diese Vorgangsweise festlegen.
17.09.2017
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M.f.G.
Herbert