Sonntag, 25. Juni 2017

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 22.06.2017 und Protokoll der GR-Sitzung am 7.6.2017




Hallo Leute,


Punkt 1 Abberufung des ersten Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und Neubestellung eines Nachfolgers gemäß § 36b Abs. 1 TFLG 1996 - Beschlussfassung

Ich habe, wie schon berichtet, auf Grund der Aussagen von Bürgermeister Markus Haid bei der letzten Gemeinderatssitzung diese Funktion zurückgelegt.
Nach meinem Rücktrittsschreiben an den Gemeinderat hat es einen Mailverkehr zwischen dem Bürgermeister und mir gegeben, worin ich Ihn gebeten habe mir den Beleg für die Buchung auf dem Sachkonto „12 Finanzamt Zahllast“ zu erheben.

Beim kleinsten Verein wird der Kassier nicht entlastet wenn er Buchungen ohne Beleg durchführt, bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist ein Beleg für die Buchung nicht notwendig!

Diesen Buchungsbeleg hat der Bürgermeister mir bis heute nicht vorgelegt (einen Beleg!!!!)

Der Gemeinderat musste mich als ersten Rechnungsprüfer abberufen und einen neuen wählen.
Abberufung :
7 Ja  1 Nein (Bürgermeister)  4 Enthaltungen (auch ich)

Vorschlag Neuwahl Schweighofer Anton
9 Ja (auch ich) 3 Enthaltungen



Punkt 2 Änderung Dienstpostenplan gemäß § 30 Abs. 1 lit. h TGO 2001 - Beschlussfassung
„§ 30 Aufgaben des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm gesetzlich sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten insbesondere über“











h)
den Dienstpostenplan und den Stellenplan sowie die Begründung oder Beendigung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt,

Dienstpostenplanänderungen sind eindeutig Sache des Gemeinderates, trotzdem hat Bürgermeister Markus Haid nach der Kündigung des Amtsleiters, diese Position höherwertig ausgeschrieben.

Der bisherige Amtsleiter wurde nach dem Vertragsbediensteten – Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe „c“ entlohnt.

Ausgeschrieben wurde die Position des Gemeindeamtsleiters in der Entlohnungsgruppe „b“, was erhebliche Mehrkosten für die Gemeinde bedeutet.

Entlohnungsstufe
"c"
"b"
Mehrkosten pro Monat ohne höheren Dienstgeberbeitrag




1
1.532,90
1.723,10
190,2 Euro
10
1.961,40
2.338,30
376,9 Euro
20
2.452,80
3.397,10
944,3 Euro

Ob die Gemeinde Birgitz einen Juristen als Amtsleiter (vorgeschrieben ist dies erst ab 5000 Einwohner) braucht wage ich zu bezweifeln. Verwaltungskosten reduzierung???????
Dieser Dienstpostenplanänderung konnte ich daher nicht zustimmen.

Abstimmung 7 Ja   5 Nein




Punkt 3 Personelles  – Anstellung Gemeindeamtsleiter – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017 – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 4 Personelles – Anstellung Assistenzkraft Kinderkrippe – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017 – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten


Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Meine Frage: Ob die unterschiedlichen Druckverhältnisse im öffentlichen Wassernetz der Gemeinde Birgitz mit den Bauarbeiten für den neuen Hochbehälter zusammenhängen, wurde vom Bürgermeister verneint, außerdem ist der Gemeinde von Problemen im Wassernetz nichts bekannt.
Ersatzgemeinderat Recla bestätigt, dass auch er schon auf die unterschiedlichen Druckverhältnisse angesprochen wurde.
Der Bürgermeister wird sich erkundigen.

Vizebürgermeister Wolfgang Steiner erkundigt sich beim Bürgermeister ob bei der Baustelle „Zoidl“ im Rohracker, die Baumassendichte und Höhe eingehalten wird?

Bürgermeister Markus Haid antwortet: „Die Bauverhandlung war 2015 und alle Vorschriften des gültigen Bebauungsplans für diese Parzelle werden eingehalten.
Er kann da nichts machen.“

Der
M.f.G
Herbert

















Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen