Hallo
Leute,
Punkt 1 Abberufung des ersten
Rechnungsprüfers der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und Neubestellung
eines Nachfolgers gemäß § 36b Abs. 1 TFLG 1996 - Beschlussfassung
Ich
habe, wie schon berichtet, auf Grund der Aussagen von Bürgermeister Markus Haid
bei der letzten Gemeinderatssitzung diese Funktion zurückgelegt.
Nach
meinem Rücktrittsschreiben an den Gemeinderat hat es einen Mailverkehr zwischen
dem Bürgermeister und mir gegeben, worin ich Ihn gebeten habe mir den Beleg für
die Buchung auf dem Sachkonto „12 Finanzamt Zahllast“ zu erheben.
Beim kleinsten Verein wird der Kassier
nicht entlastet wenn er Buchungen ohne Beleg durchführt, bei der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz ist ein Beleg für die Buchung nicht
notwendig!
Diesen
Buchungsbeleg hat der Bürgermeister mir bis heute nicht vorgelegt (einen Beleg!!!!)
Der
Gemeinderat musste mich als ersten Rechnungsprüfer abberufen und einen neuen
wählen.
Abberufung
:
7
Ja 1 Nein (Bürgermeister) 4 Enthaltungen (auch ich)
Vorschlag
Neuwahl Schweighofer Anton
9 Ja
(auch ich) 3 Enthaltungen
Punkt 2 Änderung Dienstpostenplan
gemäß § 30 Abs. 1 lit. h TGO 2001 - Beschlussfassung
„§ 30 Aufgaben
des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat ist das
oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von
grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen
Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm
gesetzlich sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten insbesondere über“
h)
|
den Dienstpostenplan und den Stellenplan sowie die Begründung oder
Beendigung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer
sechs Monate übersteigt,
|
Dienstpostenplanänderungen
sind eindeutig Sache des Gemeinderates, trotzdem hat Bürgermeister Markus Haid
nach der Kündigung des Amtsleiters, diese Position höherwertig ausgeschrieben.
Der
bisherige Amtsleiter wurde nach dem Vertragsbediensteten – Entlohnungsschema I
Entlohnungsgruppe „c“ entlohnt.
Ausgeschrieben
wurde die Position des Gemeindeamtsleiters in der Entlohnungsgruppe „b“, was erhebliche Mehrkosten für die
Gemeinde bedeutet.
Entlohnungsstufe
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"c"
|
"b"
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Mehrkosten pro Monat ohne höheren Dienstgeberbeitrag
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1
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1.532,90
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1.723,10
|
190,2
Euro
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10
|
1.961,40
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2.338,30
|
376,9
Euro
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20
|
2.452,80
|
3.397,10
|
944,3
Euro
|
Ob
die Gemeinde Birgitz einen Juristen als Amtsleiter (vorgeschrieben ist dies
erst ab 5000 Einwohner) braucht wage ich zu bezweifeln. Verwaltungskosten
reduzierung???????
Dieser
Dienstpostenplanänderung konnte ich daher nicht zustimmen.
Abstimmung
7 Ja 5 Nein
Punkt 3 Personelles – Anstellung Gemeindeamtsleiter – Empfehlung
des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017 – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 4 Personelles – Anstellung
Assistenzkraft Kinderkrippe – Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 13.06.2017
– Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten
Punkt 5 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Meine
Frage: Ob die unterschiedlichen Druckverhältnisse im öffentlichen Wassernetz
der Gemeinde Birgitz mit den Bauarbeiten für den neuen Hochbehälter
zusammenhängen, wurde vom Bürgermeister verneint, außerdem ist der Gemeinde von
Problemen im Wassernetz nichts bekannt.
Ersatzgemeinderat
Recla bestätigt, dass auch er schon auf die unterschiedlichen Druckverhältnisse
angesprochen wurde.
Der
Bürgermeister wird sich erkundigen.
Vizebürgermeister
Wolfgang Steiner erkundigt sich beim Bürgermeister ob bei der Baustelle „Zoidl“
im Rohracker, die Baumassendichte und Höhe eingehalten wird?
Bürgermeister
Markus Haid antwortet: „Die Bauverhandlung war 2015 und alle Vorschriften des
gültigen Bebauungsplans für diese Parzelle werden eingehalten.
Er
kann da nichts machen.“
Der
M.f.G
Herbert