Hallo
Leute,
auf
der Gemeindeinfotafel ist die
„Kundmachung
über die Auflegung eines Entwurfes einer Verordnung der Landesregierung, mit
der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen für
die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erlassen wird“
seit 24
.04.2017 ausgehängt.
Was
so harmlos klingt, ist aber von immenser Bedeutung für die Entwicklung der
Gemeinde Birgitz, daher wundert es mich dass dieser Entwurf einer Verordnung
nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10.05.2017 steht.
Wenn
dieser Entwurf Rechtskraft erreicht, hätte sich die Gemeinde Birgitz die Kosten
für ein“ neues örtliches
Raumordnungskonzepts“ sparen können.
Das
alte verlängern, so wie viele Gemeinden in Tirol, hätte genügt.
Aber
bilden sie sich selbst ein Urteil.
Auszug
aus dem „Entwurf einer Verordnung der
Landesregierung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche
Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge“
§ 2
Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen
Die in der
Anlage 0 (Übersichtsplan) und in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser Verordnung
dargestellten Grundflächen im Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge
werden als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen festgelegt.
§ 3
Ziel
Im Interesse der
Sicherung und zeitgemäßen Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen
Landwirtschaft sollen die hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im
Gebiet des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge erhalten werden. Dabei
ist die dauerhafte Sicherstellung der Versorgungsfunktion der Landwirtschaft
anzustreben.
§ 4
Maßnahme
Die
landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind unbeschadet der Bestimmungen des § 5
der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Ökologisch wertvolle Flächen
sowie erhaltenswerte natürliche oder naturnahe Landschaftselemente oder
Landschaftsteile können in die Vorsorgeflächen integriert werden, soweit sie
überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen und im Verhältnis
untergeordnet sind.
§ 5
Verpflichtung für die örtliche Raumordnung
(1) Festlegungen
in örtlichen Raumordnungskonzepten dürfen dem Ziel nach § 3 und der Maßnahme
nach § 4 dieser Verordnung nicht widersprechen.
(2) Im
Bereich der landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen ist die Widmung von Bauland
unzulässig. Die Widmung von Sonder- oder Vorbehaltsflächen ist nur zulässig,
wenn der festgelegte Verwendungszweck nicht im Widerspruch zu einer
ordnungsgemäßen und nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung steht und die
Ziele der überörtlichen Raumplanung nach § 1 Abs. 2 lit. i Z 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 sowie die Ziele der örtlichen Raumordnung insbesondere
nach § 27 Absatz 2 lit. h und j des Tiroler Raumordnungsgesetzes
nichtbeeinträchtigt werden.
(3) Die
Zulässigkeit der Widmung von Sonderflächen nach § 44, 46 und 47 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 ist im Einzelfall im Hinblick auf die zu erwartenden
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und ökologisch wertvolle Flächen, mögliche
Nutzungskonflikte und Verkehrsbelastungen zu überprüfen.
(4) Die Gemeinden haben die
örtlichen Raumordnungskonzepte, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne zu
ändern, soweit sie im Widerspruch zu diesem Regionalprogramm stehen.
(5) Die
Gemeinden haben die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen in den örtlichen
Raumordnungskonzepten und Flächenwidmungsplänen ersichtlich zu machen.
§
6
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft (26 Juni
2017)
Zur Info noch einige
Statistiken aus der Verordnung und ein Übersichtsplan der landwirtschaftlichen
Vorsorgeflächen für Birgitz.
Demografische und wirtschaftliche Entwicklung
|
||||
|
Wohnbev. 1994
|
Wohnbev.. 2014
|
Zunahme
|
Zunahme in %
|
Axams
|
5.167
|
5.763
|
596
|
11,5
|
Birgitz
|
1.161
|
1.341
|
180
|
15,5
|
Götzens
|
3.522
|
3.991
|
469
|
13,3
|
Grinzens
|
1.274
|
1.416
|
142
|
11,1
|
Mutters
|
1.930
|
2.073
|
143
|
7,4
|
Natters
|
1.809
|
1.938
|
129
|
7,1
|
Westl. Mittelgebirge
|
14.863
|
16.522
|
1.659
|
11,2
|
Baulandwidmung in Hektar
|
||||
|
Widmung 1994(ha)
|
Widmung 2012(ha)
|
Differenz in ha
|
Differenz %
|
Axams
|
149,5
|
165,7
|
16,2
|
10,8
|
Birgitz
|
33
|
33,5
|
0,5
|
1,2
|
Götzens
|
88
|
98,1
|
10,1
|
11,4
|
Grinzens
|
32,1
|
33,7
|
1,6
|
4,8
|
Mutters
|
53,5
|
70,6
|
17,1
|
32
|
Natters
|
59,2
|
69,2
|
10
|
16,8
|
Westl. Mittelgebirge
|
415,4
|
470,6
|
55,2
|
13,3
|
Arbeitsplätze
|
||||
|
Arbeitspl. 1991
|
Arbeitspl. 2013
|
Zunahme
|
Zunahme %
|
Axams
|
970
|
1.884
|
914
|
94,2
|
Birgitz
|
171
|
291
|
120
|
70,2
|
Götzens
|
453
|
959
|
506
|
11,7
|
Grinzens
|
91
|
173
|
82
|
90,1
|
Mutters
|
336
|
701
|
365
|
108,6
|
Natters
|
493
|
746
|
253
|
51,3
|
Westl. Mittelgebirge
|
2.514
|
4.754
|
2.240
|
89,1
|
Überörtliche Freihaltegebiete in Vergleich zum
Dauersiedlungsraum
|
||||
|
Fläche DSR in ha
|
Überörtliche Freihalteg.
In ha
|
Überörtliche Freihalteg.
In %
|
|
Axams
|
573
|
308,5
|
53,8
|
|
Birgitz
|
166
|
119,5
|
72
|
|
Götzens
|
323
|
175,5
|
54,3
|
|
Grinzens
|
300
|
129,9
|
43,3
|
|
Mutters
|
449
|
233,1
|
51,9
|
|
Natters
|
356
|
213,2
|
59,9
|
|
Westl. Mittelgebirge
|
2.167
|
1.179,50
|
54,4
|
|
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