Sonntag, 21. August 2016

Vereinbarung Hoadlstraße



Hallo Leute,



in der Tiroler Tageszeitung vom 17.August 2016 sind im Artikel „Gericht dreht Matrei den Geldhahn zu“ auch für Birgitz interessante Details zu lesen.



Auszug aus der Tiroler Tageszeitung vom 17. August 2016:



„Zuletzt könne man seitens des Landes nicht nun einfach von heute auf morgen Bedarfszuweisungen kappen, die jahrelang auf Geheiß der Landesräte Eberle und Streiter geflossen waren.“



Dieser Argumentation wurde vom Richter entgegengehalten:



Und stellte fest, dass einstige Zusagen von Landesräten noch lange keine ewig gültigen Bedarfszuweisungen seien. Einen Rechtsanspruch auf solche gäbe es in diesem Fall nur, wenn diesen ein Regierungsbeschluss zugrunde gelegen wäre“



Was hat das mit Birgitz zu tun?



Die Gemeinde Birgitz hat kürzlich eine Vereinbarung mit der „Straßeninteressentschaft  Hoadlstrasse über die Tragung der Straßenbaulast der Hoadlstraße“ abgeschlossen, bei der es auch nur Zusagen  für Bedarfszuweisungen gibt.



Auszug aus der Vereinbarung:



Aufteilung der „zukünftigen Straßenbaulast“ (Schneeräumung usw.)



„Die Straßeninteressentschaft Hoadlstraße trägt 20 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz tragen zusammen 80 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz teilen Ihre anteilige Straßenbaulast im Innenverhältnis von 4/5 auf Axams und 1/5 auf Birgitz auf. Aus die Gemeinde Axams entfallen sohin 64% der Straßenbaulast, auf die Gemeinde Birgitz 16%.“



Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 21.06.2016.



„Daraus ergibt sich eine Aufteilung der jährlich anfallenden Straßenbaulast von, 20% AnteilStraßeninteressentschaft Hoadlstraße, 80% Anteil durch die Gemeinden Axams und Birgitz, wobei wiederum 50% davon das Land Tirol übernimmt. Der Gemeinderat berät sich über die einzelnen Punkte der vorliegenden Vereinbarung und würde sich die Hinzunahme des Landes Tirol als weiteren Vertragspartner wünschen. Herr RA Dr. Andreas Ruetz erklärt, dass das Land nicht als Vertragspartner in der Vereinbarung aufscheinen möchte und dies auch nicht muss. Somit handelt es sich um eine Zusage des Landeshauptmanns von Tirol.“



Ich hoffe diese Zusage bleibt lange aufrecht:



Die jährliche Straßenbaulast (Schneeräumung usw.) wird mit ca. € 100.000,- angegeben.


Davon muss Birgitz € 6.000,- bezahlen, solange die Zusage hält.



Ohne Bedarfszuweisung jährlich € 16.000,-



Im Verhältnis dazu die Schneeräumungskosten für die gesamten Gemeindestraßen von Birgitz laut Rechnungsabschluss:



RA 2014   € 12.972,-



RA 2015   € 18.168,16

Hätte es da keine bessere Lösung gegeben ????????



M.f.G

Herbert




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