Hallo
Leute,
in
der Tiroler Tageszeitung vom 17.August 2016 sind im Artikel „Gericht dreht Matrei den Geldhahn zu“ auch
für Birgitz interessante Details zu lesen.
Auszug
aus der Tiroler Tageszeitung vom 17. August 2016:
„Zuletzt könne man seitens des Landes
nicht nun einfach von heute auf morgen Bedarfszuweisungen kappen, die jahrelang
auf Geheiß der Landesräte Eberle und Streiter geflossen waren.“
Dieser
Argumentation wurde vom Richter entgegengehalten:
„Und
stellte fest, dass einstige Zusagen von Landesräten noch lange keine ewig
gültigen Bedarfszuweisungen seien. Einen Rechtsanspruch auf solche gäbe es in
diesem Fall nur, wenn diesen ein Regierungsbeschluss zugrunde gelegen wäre“
Was
hat das mit Birgitz zu tun?
Die
Gemeinde Birgitz hat kürzlich eine Vereinbarung mit der „Straßeninteressentschaft
Hoadlstrasse über die Tragung der
Straßenbaulast der Hoadlstraße“ abgeschlossen, bei der es auch nur Zusagen für
Bedarfszuweisungen gibt.
Auszug
aus der Vereinbarung:
Aufteilung
der „zukünftigen Straßenbaulast“ (Schneeräumung usw.)
„Die Straßeninteressentschaft
Hoadlstraße trägt 20 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz
tragen zusammen 80 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz teilen
Ihre anteilige Straßenbaulast im Innenverhältnis von 4/5 auf Axams und 1/5 auf
Birgitz auf. Aus die Gemeinde Axams entfallen sohin 64% der Straßenbaulast, auf
die Gemeinde Birgitz 16%.“
Auszug
aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 21.06.2016.
„Daraus ergibt sich eine Aufteilung
der jährlich anfallenden Straßenbaulast von, 20% AnteilStraßeninteressentschaft
Hoadlstraße, 80% Anteil durch die Gemeinden Axams und Birgitz, wobei wiederum 50% davon das Land Tirol
übernimmt. Der Gemeinderat berät sich über die einzelnen Punkte der
vorliegenden Vereinbarung und würde sich die Hinzunahme des Landes Tirol als
weiteren Vertragspartner wünschen. Herr RA Dr. Andreas Ruetz erklärt, dass das Land nicht als Vertragspartner in
der Vereinbarung aufscheinen möchte und dies auch nicht muss. Somit handelt es sich um eine Zusage des
Landeshauptmanns von Tirol.“
Ich
hoffe diese Zusage bleibt lange aufrecht:
Die
jährliche Straßenbaulast (Schneeräumung usw.) wird mit ca. € 100.000,-
angegeben.
Davon
muss Birgitz € 6.000,- bezahlen, solange die Zusage hält.
Ohne
Bedarfszuweisung jährlich € 16.000,-
Im
Verhältnis dazu die Schneeräumungskosten für die gesamten Gemeindestraßen von
Birgitz laut Rechnungsabschluss:
RA
2014 € 12.972,-
RA
2015 € 18.168,16
Hätte es da keine bessere Lösung gegeben ????????
Hätte es da keine bessere Lösung gegeben ????????
M.f.G
Herbert
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