Hallo
Leute,
bei
der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 23.03.2016 habe ich folgenden selbständigen
Antrag eingebracht:
Birgitz am 23.03.2016
Selbständiger Antrag lt. TGO
2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung
Hochbehälter“
Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist
oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des
Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so
besteht dringender Handlungsbedarf.
Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.
Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des
Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat
vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der
Haushaltsstelle 1/851000-004002
Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)
2.
Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich
Subventionen durchzuführen.
3.
Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze
aufzunehmen.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
Am
21.06.2016 stand dann dieser selbständige Antrag auf der Tagesordnung der
Gemeinderatssitzung.
Die
Mehrheitsfraktion im Gemeinderat fand diesen
Antrag
„unnötig“,
er wurde daher
mit 4 Ja zu 8 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.
Bei
der Gemeinderatssitzung am 03.08.2016 stand unter Punkt 6
„Sitzung Umweltausschuss (Wasser,
Wege, Kanal) vom 21.07.2016 – Berichterstattung“
auf der Tagesordnung,
Der
Umweltausschussobmann berichtet von der Sitzung zum Thema
„Stand Sanierung Hochbehälter“
folgendes:
Der
Gemeinderat soll bei einer vor Ort Begehung im Hochbehälter über den Zustand
sowie über die Sanierung genau informiert werden.
Zeitplan:
® Begehung und
Information im September/Oktober 2016
® Bekanntgabe
der Kosten für die Ingenieurleistung
® Ausschreibung
Dezember 2016
® Vergabe
Jänner/Feber 2017
® Fertigstellung
Hauptarbeiten voraussichtlich Ende 2017
Was
unterscheidet diesen Vorhabens Bericht von meinem selbständigen Antrag der am 21.06.2016
von der Mehrheitsfraktion als unnötig abgelehnt wurde?
Ich
muss zu den Vorbesprechungen im Ausschuss nicht eingeladen werden, das ist der
einzige Unterschied.
Verboten
lt. TGO wäre auch jetzt eine Teilnahme von mir bei den Vorgesprächen nicht, Voraussetzung
ist eine Einladung durch den Umweltausschussobmann.
Hauptsache es geht was weiter.
Hauptsache es geht was weiter.
M.f.G
Herbert
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