Sonntag, 28. August 2016

Sanierung Hochbehälter



Hallo Leute,

bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 23.03.2016 habe ich folgenden selbständigen Antrag eingebracht:

Birgitz am 23.03.2016

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung Hochbehälter“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.     Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der Haushaltsstelle  1/851000-004002 Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)

2.     Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich Subventionen durchzuführen.
3.     Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze aufzunehmen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.

Am 21.06.2016 stand dann dieser selbständige Antrag auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. 

Die Mehrheitsfraktion im Gemeinderat fand diesen Antrag

 „unnötig“,

 er wurde daher mit 4 Ja zu 8 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.



Bei der Gemeinderatssitzung am 03.08.2016 stand unter Punkt 6
 „Sitzung Umweltausschuss (Wasser, Wege, Kanal) vom 21.07.2016 – Berichterstattung“ 
auf der Tagesordnung,

Der Umweltausschussobmann berichtet von der Sitzung zum Thema

 „Stand Sanierung Hochbehälter“ 
folgendes:

Der Gemeinderat soll bei einer vor Ort Begehung im Hochbehälter über den Zustand sowie über die Sanierung genau informiert werden.

Zeitplan:
®   Begehung und Information im September/Oktober 2016
®   Bekanntgabe der Kosten für die Ingenieurleistung
®   Ausschreibung Dezember 2016
®   Vergabe Jänner/Feber 2017
®   Fertigstellung Hauptarbeiten voraussichtlich Ende 2017

Was unterscheidet diesen Vorhabens Bericht von meinem selbständigen Antrag der am 21.06.2016 von der Mehrheitsfraktion als unnötig abgelehnt wurde?

Ich muss zu den Vorbesprechungen im Ausschuss nicht eingeladen werden, das ist der einzige Unterschied.

Verboten lt. TGO wäre auch jetzt eine Teilnahme von mir bei den Vorgesprächen nicht, Voraussetzung ist eine Einladung durch den Umweltausschussobmann.

Hauptsache es geht was weiter.


M.f.G
Herbert


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen