Sonntag, 28. August 2016

Sanierung Hochbehälter



Hallo Leute,

bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 23.03.2016 habe ich folgenden selbständigen Antrag eingebracht:

Birgitz am 23.03.2016

Selbständiger Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Ingenieurleistungen für Sanierung Hochbehälter“


Sehr geehrte Gemeinderäte,
eine sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist oberste Aufgabe der Gemeinde. Wenn in der AEP Studie über den Zustand des Hochbehälters von „teilweise nicht mehr betriebssicher“. die Rede ist, so besteht dringender Handlungsbedarf.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird angewiesen,
1.     Die Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hochbehälters sofort zu vergeben und die Kostenvoranschläge dem Gemeinderat vorzulegen.
( Kostendeckung durch Umschichtung der Haushaltsstelle  1/851000-004002 Kanalisationserweiterung Sandbichl € 20.000,-)

2.     Die Abklärungen mit dem Land Tirol, bezüglich Subventionen durchzuführen.
3.     Die Sanierungskosten in den Voranschlag 2017 zur Gänze aufzunehmen.


Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.

Am 21.06.2016 stand dann dieser selbständige Antrag auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. 

Die Mehrheitsfraktion im Gemeinderat fand diesen Antrag

 „unnötig“,

 er wurde daher mit 4 Ja zu 8 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.



Bei der Gemeinderatssitzung am 03.08.2016 stand unter Punkt 6
 „Sitzung Umweltausschuss (Wasser, Wege, Kanal) vom 21.07.2016 – Berichterstattung“ 
auf der Tagesordnung,

Der Umweltausschussobmann berichtet von der Sitzung zum Thema

 „Stand Sanierung Hochbehälter“ 
folgendes:

Der Gemeinderat soll bei einer vor Ort Begehung im Hochbehälter über den Zustand sowie über die Sanierung genau informiert werden.

Zeitplan:
®   Begehung und Information im September/Oktober 2016
®   Bekanntgabe der Kosten für die Ingenieurleistung
®   Ausschreibung Dezember 2016
®   Vergabe Jänner/Feber 2017
®   Fertigstellung Hauptarbeiten voraussichtlich Ende 2017

Was unterscheidet diesen Vorhabens Bericht von meinem selbständigen Antrag der am 21.06.2016 von der Mehrheitsfraktion als unnötig abgelehnt wurde?

Ich muss zu den Vorbesprechungen im Ausschuss nicht eingeladen werden, das ist der einzige Unterschied.

Verboten lt. TGO wäre auch jetzt eine Teilnahme von mir bei den Vorgesprächen nicht, Voraussetzung ist eine Einladung durch den Umweltausschussobmann.

Hauptsache es geht was weiter.


M.f.G
Herbert


Sonntag, 21. August 2016

Vereinbarung Hoadlstraße



Hallo Leute,



in der Tiroler Tageszeitung vom 17.August 2016 sind im Artikel „Gericht dreht Matrei den Geldhahn zu“ auch für Birgitz interessante Details zu lesen.



Auszug aus der Tiroler Tageszeitung vom 17. August 2016:



„Zuletzt könne man seitens des Landes nicht nun einfach von heute auf morgen Bedarfszuweisungen kappen, die jahrelang auf Geheiß der Landesräte Eberle und Streiter geflossen waren.“



Dieser Argumentation wurde vom Richter entgegengehalten:



Und stellte fest, dass einstige Zusagen von Landesräten noch lange keine ewig gültigen Bedarfszuweisungen seien. Einen Rechtsanspruch auf solche gäbe es in diesem Fall nur, wenn diesen ein Regierungsbeschluss zugrunde gelegen wäre“



Was hat das mit Birgitz zu tun?



Die Gemeinde Birgitz hat kürzlich eine Vereinbarung mit der „Straßeninteressentschaft  Hoadlstrasse über die Tragung der Straßenbaulast der Hoadlstraße“ abgeschlossen, bei der es auch nur Zusagen  für Bedarfszuweisungen gibt.



Auszug aus der Vereinbarung:



Aufteilung der „zukünftigen Straßenbaulast“ (Schneeräumung usw.)



„Die Straßeninteressentschaft Hoadlstraße trägt 20 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz tragen zusammen 80 % der Straßenbaulast. Die Gemeinden Axams und Birgitz teilen Ihre anteilige Straßenbaulast im Innenverhältnis von 4/5 auf Axams und 1/5 auf Birgitz auf. Aus die Gemeinde Axams entfallen sohin 64% der Straßenbaulast, auf die Gemeinde Birgitz 16%.“



Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 21.06.2016.



„Daraus ergibt sich eine Aufteilung der jährlich anfallenden Straßenbaulast von, 20% AnteilStraßeninteressentschaft Hoadlstraße, 80% Anteil durch die Gemeinden Axams und Birgitz, wobei wiederum 50% davon das Land Tirol übernimmt. Der Gemeinderat berät sich über die einzelnen Punkte der vorliegenden Vereinbarung und würde sich die Hinzunahme des Landes Tirol als weiteren Vertragspartner wünschen. Herr RA Dr. Andreas Ruetz erklärt, dass das Land nicht als Vertragspartner in der Vereinbarung aufscheinen möchte und dies auch nicht muss. Somit handelt es sich um eine Zusage des Landeshauptmanns von Tirol.“



Ich hoffe diese Zusage bleibt lange aufrecht:



Die jährliche Straßenbaulast (Schneeräumung usw.) wird mit ca. € 100.000,- angegeben.


Davon muss Birgitz € 6.000,- bezahlen, solange die Zusage hält.



Ohne Bedarfszuweisung jährlich € 16.000,-



Im Verhältnis dazu die Schneeräumungskosten für die gesamten Gemeindestraßen von Birgitz laut Rechnungsabschluss:



RA 2014   € 12.972,-



RA 2015   € 18.168,16

Hätte es da keine bessere Lösung gegeben ????????



M.f.G

Herbert




Sonntag, 7. August 2016

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 03.08.2016



Hallo Leute,

es ist nicht mehr so, dass fast immer wenn es nur eine Gegenstimme oder Enthaltung bei den Abstimmungen gibt, diese von mir kommt.

Im neuen Gemeinderat gibt es mehr „kritische Geister“, ist ja nichts schlechtes, oder??

Punkt 1 ATM GmbH – Jahresbericht 2015 - Beschlussfassung

Herr Ing. Anton Sint von der ATM-Abfallwirtschaft  Tirol Mitte GmbH berichtet:
Die Gemeinde Birgitz liegt sowohl bei den Leistungen wie bei den Gebühren im Mittel der Mitgliedsgemeinden.
Die Trennungsmoral der Gemeindebürger ist sehr hoch, besonders die Altpapiersammlung liegt weit über den Durchschnitt.


Punkt 2 Mehreinnahmen und Überziehungen - Beschlussfassung

Überschreitungen vom 01.05.2016 bis 20.07.2016 Beträge über € 100,- abweichend vom Voranschlag 2016 (€ 63.197,22)
Für alle Überschreitungen wurde eine Bedeckung angegeben.

Mehreinnahmen vom 01.05.2016 bis 20.07.2016 Beträge über € 100,- abweichend vom Voranschlag 2016 (€ 87.171,50
Abstimmung 12 Ja  1 Nein (GV. Oberdanner hat keine Unterlagen bekommen)

Punkt 3 Kassaprüfungsprotokoll 2/2016 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Kassaprüfungsprotokoll wurde verlesen
Vorhandener Kassastand mit 06.06.2016 € 51.629,25
Summe Einnahmen 2016 € 1.241.094,90
Summe Ausgaben 2016 € 1.189.465,25

Die Zahlen für den Gesamtabschluss des ordentlichen Haushaltes mit 31.05.2016 sind für mich nicht schlüssig – Bgm. klärt dies.

Weiteres ist mir eine Ungereimtheit zwischen Überschreitungsliste und Prüfprotokoll aufgefallen.
Überschreitungsliste: Erwerb einer Messkluppe VA 3.000,-, Kosten 3.482,64, Überschreitung 482,64
Im Prüfprotokoll steht:
Beleg RW 709 HH 1/134/020 € 2.321,76 Überweisung an GemNova für Meßkluppe Waldaufseher – Gesamtsumme € 3.482,64. HH 2/134/817 Förderung Land in Höhe von € 1.160,88 wurde abgezogen“
Wenn nur 2.321,76 überwiesen wurden liegt keine Überschreitung vor (VA 3.000.-)

Meine Frage an den Bgm., ob ich dies direkt mit der Gemeindekassierin abklären darf, (wie in der letzten Gemeinderatsperiode gehandhabt) wurde abgelehnt, Fragen sind an Ihn zu stellen, er klärt dies????
Abstimmung 11 Ja 2 Enthaltungen, eine davon von mir.

Punkt 4 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter berichtet:
Es gibt Unwetterschäden von der Lackenkurve bis Steinach, diese Schäden werden derzeit saniert.
Der Einspruch einzelner Gemeindegutsagrarmitglieder gegen die von der Aufsichtsbehörde erlassenen neuen Satzungen wurde vom LVG abwiesen.

Die Eingabe für die neue Einheitswertfeststellung wurde bis jetzt nicht erledigt (Termin 2014)????
Der Substanzverwalter wird mit 12 Ja 1Enthaltung (SV) beauftrag dies schnellstmöglich nachzuholen.

Weiteres berichtet der Substanzverwalter,
die Honorarnoten 374 bis 376 vom Steuerberater der Gemeindegutsagrargemeinschaft in Höhe von € 5.208,- vom 20. November 2015 wurden nicht bezahlt, (Übernahme Buchhaltung 2014. 1 Quartal 2015 UVA, Jahresabschluss 2013, Steuererklärung 2013 – Überleitung auf 2014, Einheitswert Teilabrechnung, Jahresrechnung 2014 samt Korrekturen, Aufbereitung Daten für Rechnungsprüfer samt Besprechungen)

Mahnung ist eingegangen.

Der damalige Substanzverwalter kann nicht erklären warum diese Rechnungen nicht bezahlt wurden.
 Meine Frage an Ihn, ob noch weitere Rechnungen aus seiner Amtszeit ausständig sind, wurde nicht beantwortet.
Der Rechnungsabschluss 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft wird für mich daher noch fraglicher?? Habe darüber ja schon berichtet.

Punkt 5 Bebauungsplan Gst 675/1, KG Birgitz – Auflage und Erlassungsbeschluss

Es gab nur einen Kurzbericht des Bgm. über die Problematik bei diesem Grundstück, Unterlagen sind zu spät eingetroffen.
Keine Diskussion und Beschlussfassung

Punkt 6 Sitzung Umweltausschuss (Wasser, Wege, Kanal) vom 21.07.2016 - Berichterstattung

Der Ausschussobmann berichtet:
Der schriftliche Antrag von Gr Andrea Bol-Nagl wurde behandelt.
Diskussion über Hundesteuer
Quellsanierung – Auftragsvergabe
Stand über Sanierung Hochbehälter
(Über diese zwei Punkte werde ich in einem eigenen Schreiben informieren)
Diverse kleinflächige Asphaltsanierungsarbeiten

Punkt 7 Quellsanierung Auftragserweiterung Rieder GmbH & Co KG - Beschlussfassung

Auftragserweiterung Fa. Rieder
1)    Die Neufassung der Quelle Kühler – Brunnen 1 und den Leitungsbau bis zum bereits errichteten Quellsammelschacht Kühler Brunnen
2)    2) Die Neuverlegung der Ableitung der Sauebenquelle vom Weg bis zum nächsten Sammelschacht (PE Da 110 PN10, ca. 50m) – Verlängerung der Ableitung
3)    3) Die Neuverlegung der Ableitung vom Kühler Brunnen vom Weg bis zum nächsten Sammelschacht
4)    4) Abbruch des alten Quellsammelschachts und Errichtung eines neuen (analog Kühler Brunnen) am Ende dieser beiden Ableitungen. Es sind am Kühler Brunnen 4 Zuläufe nötig – die zwei o.g. Ableitungen und 2 kleine Quellableitungen, die in diesen Schacht eingebunden werden sollen. Zustieg wie Kühler Brunnen
Angebotssumme netto € 89.531,46

Bei diesen Arbeiten handelt es sich um zusätzliche die nicht in der Studie „Quellsanierung“ samt Kostenschätzung € 289.432,00 enthalten sind.
Meine Frage, wann die Quellsanierung abgeschlossen (Jahr) ist, konnte nicht beantwortet werden.
einstimmig

Punkt 8 Antrag Gr Andrea Bol-Nagl – Erweiterung Standorte Hundestationen – Beschlussfassung

GR Andrea Bol-Nagl hat den Antrag gestellt, drei zusätzliche Hundestationen aufzustellen (Sandbichl, In der Lisse und in der Birga)
Kosten für die drei Stationen Brutto € 1.400,-
Leider waren nicht alle dafür.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein 1Enthaltung
Weil es sich Budgetär 2016 nicht mehr ausgeht, werden die drei Stationen erst 2017 aufgestellt???

Punkt 9 Korrektur Stellplatzverordnung Gemeinde Birgitz - Beschlussfassung

Der Verordnungstext muss geändert werden. Stellplätze bleiben so wie bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen.
Da kann man ja nichts dagegen haben.
11 Ja  2 Nein

Punkt 10 Geplante Ehrungen am 15.08.2016 – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Es ist zwar kein geschlossener Sitzungspunkt, weil keine Abstimmung darüber erfolgte.
Aber ich will nicht weiter darüber berichten, nur so viel, allen drei vorgeschlagenen Ehrungen konnte ich aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen.
Zweimal ist mir der Zeitpunkt zu früh. Einmal kann ich beim besten Willen nicht.

Punkt 11 Spendenkonto „Großbrand Birgitz 2016“ – Aufteilung der Spendengelder – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 12 Personelles – Anstellung Gemeindearbeiter – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten

Punkt 13 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bgm. berichtet über die Baustelle beim Gemeindeamt. Derzeit gibt’s zusätzliche Probleme durch Wassereintritt im Keller, woher????

Ich habe den Bgm. aufgefordert das Protokoll (Unterbringung von Asylwerbern)  von der letzten Gemeinderatssitzung zu korrigieren und folgendes richtig zu stellen.
Angebotene Fläche ca. 1000m² (nicht 2000m²)
Vertragsabschluss durch den Grundeigentümer mit der TSD nur nach Vorliegen eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses.(Bedingung des Grundeigentümers)

Diese Forderung des Grundeigentümers wurde von den TSD schriftlich der Gemeinde übermittelt.

Der Bgm. lehnt eine Richtigstellung ab.

Der Grundeigentümer hat gleich nach der Gemeinderatssitzung im Juni sein Angebot zurückgezogen.


M.f.G
Herbert