Hallo Leute
Mein Bericht über die Gemeinderatssitzung am
04.11.2015 erfolgt aus persönlichen Gründen erst heute.
Da, das offizielle Protokoll schon vorliegt,
möchte ich nur zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung nehmen.
Punkt 1
Barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung – Auftragsvergabe der
Schwarzdecker- und Spengler arbeiten laut Ausschreibung - Beschlussfassung
Das Protokoll wurde auf meinen Antrag hin korrigiert.
Abstimmungsergebnis ist nicht 13 Ja (einstimmig) sondern 11 Ja und 2 Enthaltungen.
Ich habe mich aus den schon bekannten Gründen
enthalten.
Punkt 3
Bebauungsplan gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 Planzeichnung 306B005b-15 vom
19.10.2015, GP 803 und .106 zur Gänze, Dorfstraße / Moser – Auflage und
Erlassungsbeschluss
Dies ist der dritte Bebauungsplan innerhalb von drei Jahren für diese
Grundstücke?
Die bisherigen Eigentümer wurden durch die
erlassenen Bebauungspläne (06.11.2013 und 08.10.2014) massiv in der
Baumassendichte, Obergeschosse und Wandhöhe beschnitten.
Der bisherige Eigentümer hat daher den gültigen
Baubescheid (Altbestand bliebe Großteiles erhalten) mit der Begründung der „Unwirtschaftlichkeit des Projektes“ zurückgezogen
und das Grundstück verkauft, berichtete der Bürgermeister.
Den neuen Eigentümer wollte der Bürgermeister
nicht nennen, erst nach mehreren Nachfragen erklärte der Vizebürgermeister,
dass seine Firma den Grund erworben hat.
Auch den Einreichplan wollte der Bürgermeister
dem Gemeinderat nicht zeigen. Wiederum erst nach mehrmaliger Aufforderung legte
er den Planentwurf vor.
Der nun vorgelegte Bebauungsplan sieht eine
wesentliche Erhöhung bei der höchstzulässigen Baumassendichte von 1,80 auf 2,20
vor, die maximalle Wandhöhe erhöht sich von 7,20 Meter (06.11.2013) über 8,90
Meter (08.10.2014) auf jetzt 9,10 Meter.
Gleiches geschieht bei der absoluten Höhe von ursprünglich
870,20 auf 871,00 Meter.
Der größte Unterschied besteht aber in den
erlaubten Obergeschossen.
Bebauungsplan
2014 maximal 2 Obergeschosse
Bebauungsplan
2015 maximal 3 Obergeschosse
Ich glaube mit den jetzt genehmigten 3
Obergeschossen hätte der bisherige Eigentümer auch ein „wirtschaftliches Projekt „ realisieren können.
Wegen dieser Vorgangsweise habe ich meine „rechtlichen Bedenken“ geäußert und
mich bei der Abstimmung enthalten.
Mit meinen rechtlichen Bedenken war ich im
Gemeinderat wieder einmal allein, ist ja nichts neues.
Abstimmung 11 Ja 1 Enthaltung
Punkt 4
Kassaprüfungsprotokoll 2/2015 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat
Das Protokoll der Kassenprüfung 2/2015
durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 01.06.2015
wurde verlesen.
Die vorgelesenen Zahlen waren wohl überholt????
Warum der Bürgermeister das
Kassenprüfprotokoll erst fünf Monate
später auf die Tagesordnung setzt ist mir schleierhaft.
Punkt 7
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung
„Bezüglich
einer Anfrage des GR Herbert Jordan, wegen der nicht erfolgten Übermittlung
einer Besprechungseinladung an den Rechnungsprüfer sowie den 1. Und 2.
Substanzverwalter Stellvertreter, teilt der Bürgermeister mit, dass dies auf
einen gemeindeinternen Fehler zurückzuführen ist.
Der
Bürgermeister verliest die am 04.11.2015 per E-Mail durch den Rechnungsprüfer
GR Herbert Jordan eingebrachte Anfrage, betreffend die weitere Vorgangsweise in
Sachen Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und teilt nach erfolgter Diskussion mit,
dass er sich bezüglich der weiteren
Bearbeitung schriftlich mit dem Rechnungsprüfer in Verbindung setzen wird.
Das Besprechungsprotokoll vom 16.September 2015 ist von der Agrarbehörde erst
am 4. November 2015 eingelangt.“
Soweit das offizielle Protokoll.
Am 04.11.2015 habe ich folgende Anfrage an den
Substanzverwalter gestellt:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Substanzverwalter, hallo Luis
am 29. Oktober habe ich vom Gemeindeamt einen korrigierten RA 2014 und VA 2015 erhalten.
Dazu ersuche ich dich, mir einige Fragen zu beantworten:
Ist diese Version jetzt die Endgültige und von mir zu prüfen?
Der übermittelte RA 2014 und VA 2015 enthält einen Eingangsstempel der Gemeinde Birgitz vom 30. September 2015
Frage, wer hat den RA und VA erstellt und der Gemeinde übermittelt? (Substanzverwalter, Agrarbehörde, oder?)
Warum wurde der am 30.09.2015 bei der Gemeinde eingegangene RA 2014 und VA 2015 nicht früher an mich weitergeleitet?
Prüfung und Bericht wäre bei Weiterleitung Anfang Oktober sicher bis zur Tagesordnungserstellung für die November Sitzung fertig gewesen.
Gibt`s von der Besprechung bei der Agrarbehörde ein Protokoll ?
Im Zuge der Beantwortung durch den Bürgermeister wurde mir „Böswilligkeit“ bei der Erstellung des Prüfberichtes vorgeworfen. Von den Anschuldigungen wird nicht viel übrig bleiben, ich rede die Arbeit des Substanzverwalters schlecht, usw.
am 29. Oktober habe ich vom Gemeindeamt einen korrigierten RA 2014 und VA 2015 erhalten.
Dazu ersuche ich dich, mir einige Fragen zu beantworten:
Ist diese Version jetzt die Endgültige und von mir zu prüfen?
Der übermittelte RA 2014 und VA 2015 enthält einen Eingangsstempel der Gemeinde Birgitz vom 30. September 2015
Frage, wer hat den RA und VA erstellt und der Gemeinde übermittelt? (Substanzverwalter, Agrarbehörde, oder?)
Warum wurde der am 30.09.2015 bei der Gemeinde eingegangene RA 2014 und VA 2015 nicht früher an mich weitergeleitet?
Prüfung und Bericht wäre bei Weiterleitung Anfang Oktober sicher bis zur Tagesordnungserstellung für die November Sitzung fertig gewesen.
Gibt`s von der Besprechung bei der Agrarbehörde ein Protokoll ?
Im Zuge der Beantwortung durch den Bürgermeister wurde mir „Böswilligkeit“ bei der Erstellung des Prüfberichtes vorgeworfen. Von den Anschuldigungen wird nicht viel übrig bleiben, ich rede die Arbeit des Substanzverwalters schlecht, usw.
Dem konnte ich nur entgegnen, die Arbeit des
Substanzverwalters im Allgemeinen kann ich nicht kritisieren weil ich da zu
wenig Einsicht habe.
Seine Arbeit bezüglich Rechnungsabschluss und Voranschlag
kann ich sehr wohl kritisieren und tue ich auch, weil ich als Rechnungsprüfer da die meiste
Einsicht habe.
Die Argumentation im Gemeinderat ist für mich
sehr schwierig, weil ich derzeit keine Zahlen und Details der Rechnungsprüfung
verwenden darf.(Bericht ist erst nach der Behandlung durch den Gemeinderat öffentlich)
Die „Böswilligkeit“ habe ich energisch
zurückgewiesen, nicht alle angeführten Punkte im Prüfbericht sind als Kritik zu
werten, sondern als Information für die Gemeinderäte.(Ausgabendetails, Kreditlaufzeit, Rückzahlungsraten, usw)
Weiteres schreibt der Bürgermeister „dass
er sich bezüglich der weiteren Bearbeitung schriftlich mit dem Rechnungsprüfer
in Verbindung setzen wird“
Dazu muss über die Art der „Kommunikation“ zwischen mir und den
Bürgermeister /Substanzverwalter Bescheid wissen.
Ich stelle schriftliche Anfragen per E-Mail an
den Bürgermeister / Substanzverwalter, Antwort erhalte ich, wenn überhaupt, vom
Gemeindeamtsleiter.
Hätte der Bürgermeister, wie im Gesetz
vorgesehen, meinen Prüfbericht dem Gemeinderat vorgelegt, wäre die Sache längst
erledigt.
Der Prüfbericht enthält keine Punkte, die der
Gemeinderat nicht bereinigen könnte.
Warum der Bürgermeister entgegen der
Gesetzeslage den Prüfbericht vor der Behandlung durch den Gemeinderat an die
Agrarbehörde übermittelt hat ist mir schleierhaft.
Dieser Schuss ist wohl nach hinten losgegangen.
Das
Besprechungsprotokoll vom 16. September übermittelt an die Gemeinde am
04.November. habe ich noch immer nicht erhalten.
Meine Bitte an die
Substanzverwalterstellvertreter zukünftig darauf zu achten, dass auf den
Rechnungen das entsprechende „Sachkonto“ angegeben ist und erst dann zu
unterschreiben, wurde energisch zurückgewiesen „Wir sind keine Buchhalter“
Der Bürgermeister erklärte dass das Sachkonto
zukünftig auf den Rechnungsbelegen angeführt ist.
M.f.G
Herbert
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