Sonntag, 29. November 2015

Allerlei, Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung am 02.12.2015



 Hallo Leute
Im örtlichen Raumordnungskonzept von Birgitz ist unter anderem für jede Bauparzelle/Ortsteil die sogenannte „Bebauungsdichte“ festgelegt.

Es sind drei Dichtezonen definiert:

  • D1: Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
  • D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete Bauweise
  • D3: überwiegend mehrgeschossige Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung

Diese Formulierung ist sehr allgemein gehalten und lässt damit jede Art von „Freunderlwirtschaft“ offen.

Bei meinen Recherchen über genauere Bestimmungen zu diesen Dichtezonen, bin ich in der Auflage des örtlichen Raumordnungskonzepts von Axams fündig geworden.

Im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Axams sind folgende Werte angegeben:

  • D0: überwiegend lockere Einzelhausbebauung Baumassendichte maximal1,3,
  • D1: überwiegend lockere Einzelhausbebauung Baumassendichte maximal1,5,
  • D2:überwiegend lockere Einzelhausbebauung mit einzelnen Bereichen dichterer Bebauung Baumassendichte maximal 1,8,
  • D3: überwiegend dichtere und mehrgeschossige Bebauung Baumassendichte maximal 2,1
  • D4:Bereiche mit dichter, teilweise geschlossene Bebauung bis maximal 4 Geschoßen, ohne Begrenzung der maximalen Baumassendichte

Die bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossenen Bebauungspläne erlauben eine Baumassendichte von 2,20 bzw. 2,13, alle betroffenen Grundstücke liegen in der Dichtezone 1.

Bei dieser Baumassedichte müssten die Grundstücke  in Axams in der höchsten Dichtezone 4 eingestuft sein.

Weil diese erlassenen Bebauungspläne im „Wiederspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept“ stehen, habe ich Einspruch erhoben.

Auszug aus der Homepage der Tiroler Landesregierung:
„. Das ÖRK hat den Rechtscharakter einer Verordnung des Gemeinderates und muss von der Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Keiner der nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne darf im Widerspruch zum ÖRK stehen. Änderungen des ÖRK während des Planungszeitraums sind nur sehr eingeschränkt, im wesentlichen nur bei wichtigem öffentlichen Interesse, möglich.“
Baumassendichte???

§ 61 TROG 2006 , Novelle 2011
(2) Die Baumassendichte ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Baumasse und der Fläche des Bauplatzes mit Ausnahme jener Teile, die Verkehrsflächen im Sinn des § 2 Abs. 20 der Tiroler Bauordnung 2011 sind.(3) Baumasse ist der durch ein Gebäude umbaute Raum oberhalb der Erdoberfläche, der durch
die Außenhaut des Gebäudes oder, soweit eine Umschließung nicht besteht, durch die gedachte Fläche in der Flucht der anschließenden Außenhaut begrenzt wird. Wurde das Gelände durch die
Bauführung oder im Hinblick auf die beabsichtigte Bauführung verändert, so ist vom
Geländeniveau nach dieser Veränderung auszugehen. Weist das veränderte Geländeniveau
ausgehend vom Böschungsfuß eine Steigung von mehr als 33 Grad auf, so ist der Berechnung der Schnitt einer 33 Grad geneigten Linie mit der Außenhaut bzw. der gedachten Fläche in der Flucht der Außenhaut zu Grunde zu legen. Bei der Berechnung der Baumasse bleiben untergeordnete Bauteile außer Betracht.


Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz fehlender Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015.

In der letzten Gemeinderatssitzung erklärte der Bürgermeister „Das Besprechungsprotokoll vom 16. September 2015 ist von der Agrarbehörde erst am 4. November 2015 eingelangt“

Seit dem habe ich als erster Rechnungsprüfer nichts mehr gehört, noch schriftliches bekommen.

Der Bürgermeister in seiner Funktion als Substanzverwalter bringt es in elf Monaten nicht zu Wege einen Rechnungsabschuss dem Gemeinderat vorzulegen.

Ja, es sind ja auch 156 Belege (Einnahmen und Ausgaben zusammen) die da geordnet werden müssen, das dauert eben bei manchen länger????

M.f.G
Herbert


Sonntag, 22. November 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.11.2015



Hallo Leute
Mein Bericht über die Gemeinderatssitzung am 04.11.2015 erfolgt aus persönlichen Gründen erst heute.
Da, das offizielle Protokoll schon vorliegt, möchte ich nur zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung nehmen.

Punkt 1 Barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung – Auftragsvergabe der Schwarzdecker- und Spengler arbeiten laut Ausschreibung - Beschlussfassung

Das Protokoll wurde auf meinen Antrag hin korrigiert. Abstimmungsergebnis ist nicht 13 Ja (einstimmig) sondern 11 Ja und 2 Enthaltungen.
Ich habe mich aus den schon bekannten Gründen enthalten.

Punkt 3 Bebauungsplan gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 Planzeichnung 306B005b-15 vom 19.10.2015, GP 803 und .106 zur Gänze, Dorfstraße / Moser – Auflage und Erlassungsbeschluss

Dies ist der dritte Bebauungsplan innerhalb von drei Jahren für diese Grundstücke?
Die bisherigen Eigentümer wurden durch die erlassenen Bebauungspläne (06.11.2013 und 08.10.2014) massiv in der Baumassendichte, Obergeschosse und Wandhöhe beschnitten.

Der bisherige Eigentümer hat daher den gültigen Baubescheid (Altbestand bliebe Großteiles erhalten) mit der Begründung der „Unwirtschaftlichkeit des Projektes“ zurückgezogen und das Grundstück verkauft, berichtete der Bürgermeister.

Den neuen Eigentümer wollte der Bürgermeister nicht nennen, erst nach mehreren Nachfragen erklärte der Vizebürgermeister, dass seine Firma den Grund erworben hat.

Auch den Einreichplan wollte der Bürgermeister dem Gemeinderat nicht zeigen. Wiederum erst nach mehrmaliger Aufforderung legte er den Planentwurf vor.

Der nun vorgelegte Bebauungsplan sieht eine wesentliche Erhöhung bei der höchstzulässigen Baumassendichte von 1,80 auf 2,20 vor, die maximalle Wandhöhe erhöht sich von 7,20 Meter (06.11.2013) über 8,90 Meter (08.10.2014) auf jetzt 9,10 Meter.
Gleiches geschieht bei der absoluten Höhe von ursprünglich 870,20 auf 871,00 Meter.

Der größte Unterschied besteht aber in den erlaubten Obergeschossen.
Bebauungsplan 2014 maximal 2 Obergeschosse
Bebauungsplan 2015 maximal 3 Obergeschosse

Ich glaube mit den jetzt genehmigten 3 Obergeschossen hätte der bisherige Eigentümer auch ein „wirtschaftliches Projekt „ realisieren können.

Wegen dieser Vorgangsweise habe ich meine „rechtlichen Bedenken“ geäußert und mich bei der Abstimmung enthalten.
Mit meinen rechtlichen Bedenken war ich im Gemeinderat wieder einmal allein, ist ja nichts neues.
Abstimmung 11 Ja 1 Enthaltung


Punkt 4 Kassaprüfungsprotokoll 2/2015 – Kenntnisnahme durch den Gemeinderat

Das Protokoll der Kassenprüfung 2/2015 durchgeführt vom Überprüfungsausschuss am 01.06.2015 wurde verlesen.
Die vorgelesenen Zahlen waren wohl überholt????
Warum der Bürgermeister das Kassenprüfprotokoll erst fünf Monate später auf die Tagesordnung setzt ist mir schleierhaft.


Punkt 7 Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

„Bezüglich einer Anfrage des GR Herbert Jordan, wegen der nicht erfolgten Übermittlung einer Besprechungseinladung an den Rechnungsprüfer sowie den 1. Und 2. Substanzverwalter Stellvertreter, teilt der Bürgermeister mit, dass dies auf einen gemeindeinternen Fehler zurückzuführen ist.

Der Bürgermeister verliest die am 04.11.2015 per E-Mail durch den Rechnungsprüfer GR Herbert Jordan eingebrachte Anfrage, betreffend die weitere Vorgangsweise in Sachen Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz und teilt nach erfolgter Diskussion mit, dass er sich bezüglich der weiteren Bearbeitung schriftlich mit dem Rechnungsprüfer in Verbindung setzen wird. Das Besprechungsprotokoll vom 16.September 2015 ist von der Agrarbehörde erst am 4. November 2015 eingelangt.“

Soweit das offizielle Protokoll.
Am 04.11.2015 habe ich folgende Anfrage an den Substanzverwalter gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Substanzverwalter, hallo Luis

am 29. Oktober habe ich vom Gemeindeamt einen korrigierten RA 2014 und VA 2015 erhalten.

Dazu ersuche ich dich, mir einige Fragen zu beantworten:

Ist diese Version jetzt die Endgültige und von mir zu prüfen?

Der übermittelte RA 2014 und VA 2015 enthält einen Eingangsstempel der Gemeinde Birgitz vom 30. September 2015
Frage, wer hat den RA und VA erstellt und der Gemeinde übermittelt? (Substanzverwalter, Agrarbehörde, oder?)

Warum wurde der am 30.09.2015 bei der Gemeinde eingegangene RA 2014 und VA 2015 nicht früher an mich weitergeleitet?

Prüfung und Bericht wäre bei Weiterleitung Anfang Oktober sicher bis zur Tagesordnungserstellung für die November Sitzung fertig gewesen.

Gibt`s von der Besprechung bei der Agrarbehörde ein Protokoll ?

Im Zuge der Beantwortung durch den Bürgermeister wurde mir „Böswilligkeit“ bei der Erstellung des Prüfberichtes vorgeworfen. Von den Anschuldigungen wird nicht viel übrig bleiben, ich rede die Arbeit des Substanzverwalters schlecht, usw.
Dem konnte ich nur entgegnen, die Arbeit des Substanzverwalters im Allgemeinen kann ich nicht kritisieren weil ich da zu wenig Einsicht habe.
Seine Arbeit bezüglich Rechnungsabschluss und Voranschlag kann ich sehr wohl kritisieren und tue ich auch, weil ich als Rechnungsprüfer da die meiste Einsicht habe.
Die Argumentation im Gemeinderat ist für mich sehr schwierig, weil ich derzeit keine Zahlen und Details der Rechnungsprüfung verwenden darf.(Bericht ist erst nach der Behandlung durch den Gemeinderat öffentlich)

Die „Böswilligkeit“ habe ich energisch zurückgewiesen, nicht alle angeführten Punkte im Prüfbericht sind als Kritik zu werten, sondern als Information für die Gemeinderäte.(Ausgabendetails, Kreditlaufzeit, Rückzahlungsraten, usw)

Weiteres schreibt der Bürgermeister „dass er sich bezüglich der weiteren Bearbeitung schriftlich mit dem Rechnungsprüfer in Verbindung setzen wird“
Dazu muss über die Art der „Kommunikation“ zwischen mir und den Bürgermeister /Substanzverwalter Bescheid wissen.
Ich stelle schriftliche Anfragen per E-Mail an den Bürgermeister / Substanzverwalter, Antwort erhalte ich, wenn überhaupt, vom Gemeindeamtsleiter.

Hätte der Bürgermeister, wie im Gesetz vorgesehen, meinen Prüfbericht dem Gemeinderat vorgelegt, wäre die Sache längst erledigt.
Der Prüfbericht enthält keine Punkte, die der Gemeinderat nicht bereinigen könnte.

Warum der Bürgermeister entgegen der Gesetzeslage den Prüfbericht vor der Behandlung durch den Gemeinderat an die Agrarbehörde übermittelt hat ist mir schleierhaft.
Dieser Schuss ist wohl nach hinten losgegangen.
 Das Besprechungsprotokoll vom 16. September übermittelt an die Gemeinde am 04.November. habe ich noch immer nicht erhalten.

Meine Bitte an die Substanzverwalterstellvertreter zukünftig darauf zu achten, dass auf den Rechnungen das entsprechende „Sachkonto“ angegeben ist und erst dann zu unterschreiben, wurde energisch zurückgewiesen „Wir sind keine Buchhalter“
Der Bürgermeister erklärte dass das Sachkonto zukünftig auf den Rechnungsbelegen angeführt ist.

M.f.G
Herbert




Sonntag, 15. November 2015

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 04.11.2015





Hallo Leute,
was ein offizielles Protokoll der Gemeinderatssitzungen von Birgitz wert ist, sieht man diesmal wieder einmal unter Tagesordnungspunkt 1.

„13 Ja (einstimmig)“

Das vorliegende Protokoll haben zwei Protokollprüfer überprüft und als richtig beurteilt.

Laut meinen Aufzeichnungen ergab die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 aber

„11 Ja und 2 Enthaltungen“

Der kleine Unterschied ist wohl keinem aufgefallen?

Einsprüche gegen das Protokoll werden vom Bürgermeister generell ignoriert. Diesmal wird er es wohl korrigieren müssen.

Mein Bericht zur Gemeinderatssitzung erfolgt nächste Woche.

M.f.G
Herbert Jordan