Hallo Leute
Im
örtlichen Raumordnungskonzept von Birgitz ist unter anderem für jede
Bauparzelle/Ortsteil die sogenannte
„Bebauungsdichte“ festgelegt.
Es
sind drei Dichtezonen definiert:
- D1: Dichtezone 1 überwiegend allseits freistehende Objekte
- D2: Dichtezone 2 überwiegend verdichtete Bauweise
- D3: überwiegend mehrgeschossige Objekte, dörfliche Zentrumsverbauung
Diese
Formulierung ist sehr allgemein gehalten und lässt damit jede Art von
„Freunderlwirtschaft“ offen.
Bei
meinen Recherchen über genauere Bestimmungen zu diesen Dichtezonen, bin ich in der Auflage des örtlichen
Raumordnungskonzepts von Axams fündig geworden.
Im
örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Axams sind folgende Werte angegeben:
- D0: überwiegend lockere Einzelhausbebauung Baumassendichte maximal1,3,
- D1: überwiegend lockere Einzelhausbebauung Baumassendichte maximal1,5,
- D2:überwiegend lockere Einzelhausbebauung mit einzelnen Bereichen dichterer Bebauung Baumassendichte maximal 1,8,
- D3: überwiegend dichtere und mehrgeschossige Bebauung Baumassendichte maximal 2,1
- D4:Bereiche mit dichter, teilweise geschlossene Bebauung bis maximal 4 Geschoßen, ohne Begrenzung der maximalen Baumassendichte
Die
bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossenen Bebauungspläne erlauben eine
Baumassendichte von 2,20 bzw. 2,13, alle betroffenen Grundstücke liegen in der
Dichtezone 1.
Bei
dieser Baumassedichte müssten die Grundstücke
in Axams in der höchsten Dichtezone 4 eingestuft sein.
Weil
diese erlassenen Bebauungspläne im „Wiederspruch
zum örtlichen Raumordnungskonzept“ stehen, habe ich Einspruch erhoben.
Auszug
aus der Homepage der Tiroler Landesregierung:
„. Das ÖRK hat den
Rechtscharakter einer Verordnung des Gemeinderates und muss von der
Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Keiner der nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne darf im
Widerspruch zum ÖRK stehen. Änderungen des ÖRK während des
Planungszeitraums sind nur sehr eingeschränkt, im wesentlichen nur bei
wichtigem öffentlichen Interesse, möglich.“
Baumassendichte???
§ 61
TROG 2006 , Novelle 2011
(2)
Die Baumassendichte ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Baumasse und
der Fläche des Bauplatzes mit Ausnahme jener Teile, die Verkehrsflächen im Sinn
des § 2 Abs. 20 der Tiroler Bauordnung 2011 sind.(3) Baumasse ist der durch ein
Gebäude umbaute Raum oberhalb der Erdoberfläche, der durch
die
Außenhaut des Gebäudes oder, soweit eine Umschließung nicht besteht, durch die
gedachte Fläche in der Flucht der anschließenden Außenhaut begrenzt wird. Wurde
das Gelände durch die
Bauführung
oder im Hinblick auf die beabsichtigte Bauführung verändert, so ist vom
Geländeniveau
nach dieser Veränderung auszugehen. Weist das veränderte Geländeniveau
ausgehend
vom Böschungsfuß eine Steigung von mehr als 33 Grad auf, so ist der Berechnung
der Schnitt einer 33 Grad geneigten Linie mit der Außenhaut bzw. der gedachten
Fläche in der Flucht der Außenhaut zu Grunde zu legen. Bei der Berechnung der
Baumasse bleiben untergeordnete Bauteile außer Betracht.
Gemeindegutagrargemeinschaft Birgitz
fehlender Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015.
In der letzten Gemeinderatssitzung erklärte
der Bürgermeister „Das
Besprechungsprotokoll vom 16. September 2015 ist von der Agrarbehörde erst am
4. November 2015 eingelangt“
Seit dem habe ich als erster Rechnungsprüfer
nichts mehr gehört, noch schriftliches bekommen.
Der Bürgermeister in seiner Funktion als
Substanzverwalter bringt es in elf Monaten nicht zu Wege einen
Rechnungsabschuss dem Gemeinderat vorzulegen.
Ja, es sind ja auch 156
Belege (Einnahmen und Ausgaben
zusammen) die da geordnet werden müssen, das dauert eben bei manchen länger????
M.f.G
Herbert