Punkt 1 Mehreinnahmen und
Überziehungen - Beschlussfassung
Die
Mehreinnahmen und Überschreitungslisten vom 1.6.2015 bis 21.09.2015 für Beträge
über € 100,- abweichend vom Voranschlag 2015 wurden vorgelegt.
Einstimmig
angenommen.
Punkt 2 Vereinbarung Hausanschlüsse
(Kanal und Wasseranschluss) für die Grundparzellen Nr. 62/2 und 80/2 -
Beschlussfassung
Im
Regelfall ist die Übergabestelle von Wasser und Kanal bei Neubauten ein Meter
im Grundstück des Bauwerbers.
In
diesen beiden Fällen kamen die Ausnahmefälle der Kanal und
Wasserleitungsverordnung der Gemeinde Birgitz zur Anwendung.
Einmal
ist das Baugrundstück nur über einen Privatweg erreichbar.
Einmal
ist die Kanalverlegung nur über Privatgrund möglich, daher gilt in beiden
Fällen, die Gemeinde verlegt den Kanalanschluss nur bis zu einem Radius von 50 Meter
von der Grundstücksgrenze, von da ab muss der Bauwerber den Kanal auf seine
Kosten weiterverlegen.
Über
diese Regelung wurde diskutiert.
Abstimmung
11 Ja 2 Enthaltungen
Punkt 3 Barrierefreies Dorfzentrum
samt Vorplatzgestaltung – Auftragsvergabe der einzelnen Gewerke laut
Ausschreibung - Beschlussfassung
Von
der Fa. Stimpfl wurde mit den Firmen nachverhandelt und die endgütigen Angebote
vorgelegt.
Auf
die von mir, bei der letzten Sitzung, aufgezeigte Preisdifferenz beim
Granitpflaster wurde nicht reagiert.
Daher
stellte ich den Antrag zum Tagesordnungspunkt: „Die Lieferung und Verlegung des Granitpflasters ist von den
Baumeisterarbeiten zu trennen und eigenständig auszuschreiben“
Der
Bürgermeister nahm den Antrag zur Kenntnis, lies aber zuerst über seine Anträge
abstimmen.
Vor
der Abstimmung verlies der Vizebürgermeister wegen Befangenheit den
Sitzungssaal.
Antrag:
Baumeisterarbeiten, Montagebeginn KW 40/2015, Fertigstellung KW 15/2016
Billigstbieter
Holzbau Haid Brutto € 292.388,44
9
Ja 3 Enthaltungen
Ein
Gemeindevorstand erkundigte sich, warum man die Betonarbeiten einer
Holzbaufirma übergibt?????
Antrag:
Aufzug, Montagebeginn KW 13/2016 Fertigstellung KW 18/2016
Billigstbieter
Schmitt&Sohn, Brutto € 65.109,50
9
Ja 3 Enthaltungen
Antrag:
Schlosser, Montagebeginn KW 45/2015, Fertigstellung KW 18/2016
Hier
wurde von der Fa. Stimpfl nur ein Angebot vorgelegt. Die zweite Firma die
angeboten hat, ist 2015 ausgebucht und kann den Auftrag also gar nicht
übernehmen.
Das
fehlen von drei Angeboten wurde heftig kritisiert.
Billigstbieter
Fa. Nocker Brutto € 95.983,09
7
Ja 4 Nein 2 Enthaltungen
Für
die Spengler und Schwarzdeckerarbeiten wurde kein Angebot vorgelegt.
Der
Bürgermeister berichtet weiter dass es für dieses Bauvorhaben auch noch einen
„Bauverantwortlichen
oder Baukoordinator“, so genau weiß er das auch wieder nicht, braucht??? Die
Fa. Stimpfl hat dafür ein Angebot, zusätzlich zu Ihrem Auftrag, von ca. €
6000,- gelegt.
Nach
diesen Abstimmungen wurde über meinen Antrag abgestimmt. Es gab zwar einige
Einwände von den Gemeinderäten gegen diese Abstimmung, aber ich bestand darauf.
„Über Anträge zum Tagesordnungspunkt
muss in der Sitzung abgestimmt werden“, die Reihenfolge der Abstimmungen
legt der Bürgermeister fest. Sinnvoll
soll sie halt sein.
Antrag:
Trennung von Lieferung und Verlegung des Granitpflasters von den
Baumeisterarbeiten und gesonderte Ausschreibung.
1
Ja 3 Nein 8 Enthaltungen
Punkt 4 Quellsanierung –
Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten - Beschlussfassung
Schon
seit längerem bemühe ich mich in die Studie der Fa. AEP (Zustand der
Quellfassungen und Hochbehälter samt Sanierungsvorschlag) Einsicht zu nehmen.
Der
Bürgermeister hat mir dies bis jetzt verweigert mit den Hinweis: Zu diesem
Thema gibt’s demnächst eine Gemeinderatssitzung, dann können sich alle
Gemeinderäte in die Verhandlungsunterlagen Einsicht nehmen.
Einfach
lächerlich??????
Zwei
Quellen sollen heuer??? noch saniert
werden. (Planen im Sommer, arbeiten im Winter)
Billigstbieter
Fa. Rieder Netto € 125.500,-
Einstimmig,
Punkt 5 Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz - Berichterstattung
Der
Bürgermeister berichtet über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom
30.06.2015.
Mit
diesem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde
der Agrargemeinschaft Birgitz abgelehnt und die Rechtssache an den
Verwaltungsgerichtshof, wie von den Beschwerdeführern beantragt abgetreten.
Die
Agrargemeinschaft Birgitz hat gegen die Feststellung, dass es sich in Birgitz
um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt, Einspruch erhoben.
Der
Substanzverwalter (Bgm. Oberdanner) hat dem Gemeinderat immer noch nicht den
Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Birgitz zur Genehmigung vorgelegt.
Meinen
Überprüfungsbericht hat er direkt der Agrarbehörde übermittelt. Diese hat
daraufhin eine Besprechung bei der Behörde angeordnet und den Substanzverwalter
angewiesen die beiden Stellvertreter und den ersten Rechnungsprüfer dazu
einzuladen.
Über
den Termin informiert hat er niemanden, als ich ihn fragte warum nicht, stellte
er mich quasi als Lügner hin, „wir
wurden sehr wohl informiert.“
An
diese Information konnte sich keiner der beiden Substanzverwalterstellvertreter
erinnern.
Ich
habe durch Zufall (habe mich bei der Agrarbehörde informiert was ich
unternehmen kann, dass der Rechnungsabschluss 2014 und Voranschlag 2015 endlich
dem Gemeinderat vorgelegt wird) von diesen Gesprächstermin erfahren und auch
teilgenommen. Die Substanzverwalterstellvertreter waren nicht anwesend.
Der
Termin war am 16.09.2015 über den Gesprächsverlauf sollen wir ein Protokoll
erhalten, mit Lösungsvorschlägen der aufgezeigten Mängel.
Bis heute
habe ich von der Agrarbehörde nicht`s gehört, oder hat der Substanzverwalter
nicht an mich weitergeleitet.
Für
den Rechnungsabschluss 2014 durfte laut Gesetz die letzte Buchung am 31.12.2014
erfolgen. Bis heute hat es der Substanzverwalter (9 Monate) nicht zustande
gebracht, einen ordentlichen Abschluss vorzulegen.
Punkt 6 Kinderbetreuung bzw.
schulische Tagesbetreuung - Berichterstattung
Derzeit
besuchen 54 Schüler in drei Klassen (3 und 4 zusammen) die Volksschule Birgitz.
Den
Kindergarten 28 Kinder in zwei Gruppen.
Den
Mittagstisch von 11:45 bis 14:00 nehmen 106 Kinder pro Woche in Anspruch (78
Volksschüler und 28 Kindergarten) Die Betreuung erfolgt durch das
Kindergartenpersonal.
Die
schulische Tagesbetreuung von 14:00 bis 16:00 nehmen pro Woche 25 Volksschüler
in Anspruch. Die Gemeinde hat dazu einen Personalkostenbeitrag zu leisten.
Punkt 7 Personelles – Erhöhung des
Beschäftigungsausmaßes sowie Verlängerung der Dienstverträge des
Betreuungspersonals – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 8 Anrainerbeschwerden
Straßenbeleuchtung – Siedlungsbereich Rissach – Berichterstattung und
allfällige Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über
geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
Punkt 9 Anfragen, Anträge, Allfälliges
Hauptsächlich
ging es wieder einmal um das Thema „Eislaufplatz“.
Es
wurde viel Geld investiert damit der Platz nicht nur im Sommer (Fußball)
genutzt werden kann, sondern auch im Winter als Eislaufplatz.
Der
Belag lässt dies anscheinend nicht zu,
Eis kann man erzeugen aber es hält nicht. Damit war das wieder einmal eine
klassische Fehlinvestition.
Im
Frühjahr festgestellte Mängel am Belag (Gewährleistung) wurden trotz Zusage der
Firma bis heute nicht behoben.
Der
Bürgermeister wurde wieder einmal darauf hingewiesen, alle Beschwerden
schriftlich zu erledigen, damit die Gewährleistung nicht verfällt.
Fortschreibung
örtliches Raumordnungskonzept??????
M.f.G
Herbert
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