Sonntag, 27. September 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 23.09.2015



Hallo Leute

Punkt 1 Barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung – Beratung und Beschlussfassung zu den vorliegenden Angeboten

Das war die Formulierung des Tagesordnungspunktes 1 der Gemeinderatssitzung am 09.09.2015.
Bekanntlich wurde das Projekt bei dieser Sitzung von Gemeinderat abgelehnt (5 ja-1 Nein- 6 Enthaltungen)

Für die Gemeinderatssitzung am 23.09.2015 wurde der Tagesordnungspunkt 1 umformuliert
Punkt 1 Barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung – Festlegung der äußeren Gestaltungsmaterialien durch den Gemeinderat – Bauzeitplan – Beschlussfassung

Außer ein paar Fotos von Granitsteinpflastern wurde dem Gemeinderat nichts Neues vorgelegt. Der Bauzeitplan sieht nach wie vor ca. 6 Monate Bauzeit vor, die sich aber in den Wintermonaten verlängern kann. Der Vorplatz wird jetzt aufgegraben, eine Verlegung der Granitsteine kann aber erst im Frühjahr erfolgen. Zur Finanzierung wurden vom Bürgermeister auch keine neuen Informationen geliefert.

Ich habe mich seit der letzten Gemeinderatssitzung über Granit als Bodenbelag erkundigt. Dabei bin ich im Internett auf die
„K&K Hofplatten aus den ehemaligen Steinbrüchen der Stadt Wien“
Gestoßen.
Diese Platten aus Hartberger Granit (grau und grau/gelb) oder Herschenberger Granit wurden zu Beispiel in Wien auf der Mariahilferstrasse verlegt. Weitere Fotos von Referenzflächen fand ich im Internett von Laa an der Thaya, Wien Golden Quartier, Ottakringerstrasse usw.

Diese Granitplatten haben mir sehr gut gefallen, hielt ich aber für Birgitz als unerschwinglich.

Daher holte ich beim Granitwerk einen Kostenvoranschlag ein. Granitplatten 8 cm stark, und bekam folgendes Preiangebot:

Nachstehende Preise sind m² - Richtpreise inkl. Einem üblichen Zentralregieaufschlag der Verlegefirma und anteiligen Verschnitt
Netto 149,70 pro m²

Für  Verlegung und Ausfugen sind nochmal Netto ca. 50 bis maximal 60 Euro pro m² zu veranschlagen. Der Quadratmeter kommt also auf maximal 210,00 Euro Netto

Dieser Preis schien mir sehr hoch, bis ich das Angebot mit den von der Gemeinde vorgelegten Kostenvoranschlag verglich.

Angebot:
Pflasterplatten Granit 8 cm  Netto 331,59 €
Verfugen mit Mörtelfuge      Netto   15,94 €
Der Quadratmeter kommt also auf 347,53 Euro Netto

Ich habe bei der Gemeinderatssitzung diese Granitplatten vorgestellt und den Bürgermeister und den anwesenden Vertreter der Planungsfirma um Aufklärung über diese Preisdifferenz gebeten.

Der Bürgermeister meinte, die Preise sind heute nicht Thema – wann dann als bei der Vergabe?
Die von mir vorgeschlagenen Granitplatten aus Hartberger Granit oder Herschenberger Granit wurden abgelehnt.

Da kann man nur sagen
Was den Wienern für die Mariahilferstrasse gut und teuer genug ist, ist für Birgitz zu billig und zu minder“

Es wurden dann drei Abstimmungen durchgeführt:

Der Antrag den Vorplatz mit Granitplatten auszuführen (ohne genaue Bezeichnung) wurde mit 10 Ja angenommen. Ich habe wegen der ungeklärten Preisdifferenz mit Nein gestimmt.

Der Antrag den Lift Turm auf drei Seiten in Glas auszuführen und die billigere Variante mit Folien Beklebung innen als Wärmeschutz zu wählen wurde mit 12 Ja angenommen.

Der Antrag mit den Bauarbeiten sofort zu beginnen wurde mit 8 Ja angenommen. Ich habe mit Nein gestimmt.
Ob dieser Gemeinderatsbeschluss gültig ist werde ich abklären.
Der gegenteilige Beschluss vom 09.09.2015 wurde nicht aufgehoben.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, man muss nur so oft abstimmen lassen, bis das Ergebnis passt.

Noch ein Detail zu diesem Projekt, die Kellerwände vom Gemeindeamt, Turnsaal und Volksschule werden in diesem Bereich freigelegt und gegen Feuchtigkeit neu ab isoliert. Wärmeisolation wird keine angebracht???



Punkt 2 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über das Problem „Hoadlstrasse“
Dazu hat es eine gemeinsame Vorstandssitzung von Birgitz und Axams gegeben.

Fragen an den Bürgermeister:
Ob die Gemeinde wegen „100 Jahre erster Weltkrieg“ eine Gedenkfeier plant? – Nein

Was plant die Gemeinde Birgitz zu Thema „Flüchtlinge“ – Dazu gibt’s eine Besprechung mit der Pfarre (Seelsorgeraum)...


M.f.G
Herbert

Sonntag, 13. September 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 09.09.2015



Punkt 1 Barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung – Beratung und Beschlussfassung zu den vorliegenden Angeboten

Am Anfang möchte ich klargestellt haben, ich bin nicht gegen das Projekt „barrierefreies Dorfzentrum“, nur die Vorgangsweise des Bürgermeisters macht mir eine Zustimmung derzeit unmöglich.
Das sehen anscheinend auch andere Gemeinderäte so, daher wurde das Projekt in der vorgelegten Form abgelehnt.
5 Ja  1 Nein (ich) 6 Enthaltungen

Mein Hauptkritikpunkt ist wieder einmal die fehlende Bedeckung im Voranschlag 2015. Der Bürgermeister war nicht bereit uns mitzuteilen woher er die fehlenden Gelder nimmt.

Schön langsam kenne ich ja die Vorgangsweise des Bürgermeisters:
Möglichst geringe Kostenschätzung für das Projekt damit es im Voranschlag akzeptiert wird –
Ausführung verzögern in den Herbst, damit sich das Projekt über zwei oder mehrere Jahre erstreckt und damit eine Kontrolle der tatsächlichen Kosten nicht möglich ist.-

Im Voranschlag 2015 sind für das Projekt „barrierefreies Dorfzentrum samt Vorplatzgestaltung“ 283.000,- Euro budgetiert.
Mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung wurden den Gemeinderäten vier Kostenvoranschläge übermittelt.
Baumeisterarbeiten            € 264.413,49
Spengler/ Schwarzdecker     11.728,60
Portalschlosser                      79.010,02
Personenaufzug                    58.880,00
Gesamt   € 414.032,11 + 20% Mwst.  sind € 496.838,55

Zu Sitzungsbeginn wurde uns eine Grobkostenschätzung vorgelegt:
Gesamtsumme Herstellungskosten netto € 540.216,59 + Mwst sind

€ 648.259,90 bei budgetierten 283.000,- Euro

Angesichts dieser Zahlen, von einem seriösen Voranschlag zu sprechen ist wohl sehr gewagt.

In den Verhandlungsunterlagen (liegen eine Woche vor Sitzung im Gemeindeamt zur Informationsmöglichkeit der Gemeinderäte auf) waren weder die Ausschreibungsunterlagen noch ein Ausführungsplan vorhanden. Eine Informationsmöglichkeit für die Gemeinderäte war nicht gegeben.

Bei Sitzungsbeginn wurden vier Einreichpläne (für 12 Gemeinderäte) aufgelegt und der Bürgermeister bat die Gemeinderäte, sie sollten Einsparungspotenziale nennen?????

Der Vertreter der Firma Stimpfl erklärte uns den Bauablauf und Zeitplan:
Baubeginn bei sofortiger Bestellung ca. Mitte November 2015
Bauzeit ca.6 Monate, Verzögerungen durch Wettereinflüsse nicht mit eingerechnet.
Der gesamte Vorplatz zwischen Gemeindeamt, Rättermuseum und Volksschule muss ca. 4 bis 5 Meter tief ausgehoben werden. Sämtliche Kellermauern in diesem Bereich müssen neu abgedichtet werden.
Ein Zugang zu Kindergarten und Gemeindeamt ist währen der Bauphase nicht möglich.
Die Vorplatzgestaltung ist während der Wintermonate ebenfalls nicht möglich.
Ausgeschrieben und angeboten wurde für den Vorplatz Granitsteine.

Von einzelnen Gemeinderäten wurden folgende Fragen an den Bürgermeister und Vertreter der Planungsfirma gestellt:
Warum wird kein Generalunternehmer mit dem Projekt beauftragt, Vorteil ein Ansprechpartner für die Gemeinde bei Haftungsfragen ---- Ist teuer

Warum werden die Grabungsarbeiten nicht in der Ferienzeit erledigt   Ist teurer

Wie ist der Zugang zum Kindergarten und Gemeinde geregelt   ???????

Ausführung äußere Gestaltung----???????

Wer entscheidet über die Vorplatzgestaltung---Granit wurde ausgeschrieben und angeboten, aber der Gemeinderat kann ja noch darüber diskutieren
U.s.w.



Punkt 2 Anfragen, Anträge, Allfälliges

Fragen an den Bürgermeister:
Wie geht’s mit der Sanierung der Wasserversorgungsanlage (Quellfassung und Hochbehälter) weiter-------In Behördenverfahren
Die Sanierung der Wasserversorgungsanlage wurde im Voranschlag 2015 wegen des dringenderen Projekts „Barrierefreies Dorfzentrum“ auf ein Mindestausmaß reduziert und der Rest für 2016 vom Bürgermeister zugesagt????
Wegsanierung im Friedhofsbereich----noch nicht dazugekommen
Eislaufzeit naht, wird heuer ein Eislaufbetrieb realisiert--- wird probiert
Vermurung Steinachweg wird wann saniert---???????
Gibt’s für die Umlaufbeschlüsse ein Protokoll----?????????
Raumordnungskonzept –September?????
Über die Vorgänge beim Kindergarten, Schule, Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung werden mehr Informationen für die Gemeinderäte gewünscht ---Das ändert sich dauernd, daher gibt’s keine voreiligen Informationen an die Gemeinderäte

Im Bereich Rohracker wurde ein Glasfasernetz von der Gemeinde Birgitz verlegt.
Um das Glasfasernetz auch nützen zu können, muss die Gemeinde mit einem Betreiber einen Vertrag abschließen.
Ich wurde von einem Gemeindebürger, der das Glasfasernetz nutzen will, gefragt wann er mit einer Inbetriebnahme rechnen kann.
Antwort des Bürgermeisters — Betreibersuche gibt’s derzeit keine weil noch kein Anschluss an das Überörtlicheglasfasernetz  besteht.


M.f.G
Herbert

Sonntag, 6. September 2015

Schulstarthilfe? Brennmittelaktion? Einladung zur Gemeinderatssitzung am 09.09.2015





Hallo Leute,
die Schule beginnt wieder, dazu gibt`s vom Land Tirol eine Schulstarthilfe.

 Voraussetzung ist aber eine fristgerechte Antragsstellung


Die Gemeinde Axams informiert ihre Bürger auf der Gemeinde Homepage und gewährt für jedes berechtigte Schulkind noch einen einmaligen Gemeindezuschuss von € 72,68.

Auf der Homepage der Gemeinde Birgitz ist diese doch für viele Familien interessante Information nicht zu finden, Zuschuss der Gemeinde Birgitz gibt`s auch keinen.
Schulstarthilfe - Antragstellung bis 30. September möglich
Die Schulstarthilfe des Landes Tirol soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 bis 15 Jahren erleichtern. Der Zuschuss beträgt € 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.
Einreichfrist für das laufende Schuljahr ist jeweils der 30. September 2015. Eine verspätete Einreichung ist für das Land aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich. 
Erstansuchen sind von der Gemeinde Birgitz zu bestätigen. Ein bestimmtes Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden. Das Ansuchen erhalten sie zum Download im Internet auf der Landesseite unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/foerderungen/schulstarthilfe


Auch von der
„Brennmittelaktion des Landes Tirol“
 ist auf der Homepage nichts zu lesen.

 Brennmittelaktion – Heizkostenzuschuss 2015/2016 der Tiroler Landesregierung
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2015/2016 nach Maßgabe der folgen-den Richtlinien einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig 200,00 € pro Haushalt.
Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis
 Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol
 PensionistInnen mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage/Ergänzungszulage
 BezieherInnen von Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit
 BezieherInnen von Krankengeld
 BezieherInnen von Rehabilitationsgeld
 BezieherInnen von Pflegekarenzgeld
 AlleinerzieherInnen mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
 Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemein-samen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
 Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein laufende Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung beziehen, welche die Übernahme der Heizkosten als Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung enthält
 BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen

Für die Antragstellung gelten folgende Netto – Einkommensgrenzen
€ 855,00 pro Monat für allein stehende Personen
€ 1.290,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
€ 205,00 pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
€ 470,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
€ 310,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
 Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS, TGKK, Unterhalt, Alimente)
 Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Kindern im gemeinsamen Haushalt)


M.f.G.
Herbert Jordan

A