Punkt 1
Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.04.2015 bis 30.05.2015 -
Beschlussfassung
Auf mein Betreiben, werden regelmäßig
sogenannte Mehreinnahmen und Überschreitungslisten des Haushaltsjahres dem
Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 95
Ausführung des
Voranschlages
(4)
Ausgaben, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind oder die dessen Ansätze
übersteigen, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates im
unerlässlichen Ausmaß geleistet werden. Im Beschluss ist die Art der Bedeckung
dieser Ausgaben durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben jeweils nach
Haushaltsstellen und Beträgen einzeln anzuführen.
§ 98
Ausgaben in
dringenden Fällen
Ist in Fällen besonderer
Dringlichkeit eine vorherige Beschlussfassung im Gemeinderat oder in den von
ihm ermächtigten Kollegialorganen über eine im Voranschlag nicht oder nicht in
ausreichender Höhe vorgesehene Ausgabe zur Abwehr eines schweren Schadens für
die Gemeinde nicht möglich, so darf der Bürgermeister die Ausgabe im
unerlässlichen Ausmaß leisten. Er hat davon unverzüglich das zuständige Organ
zu verständigen und die nachträgliche Genehmigung zu erwirken.
Der Bürgermeister ist also nur in „dringenden Fällen und zur Abwehr eines
schweren Schadens“ berechtigt Ausgaben abweichend vom Voranschlag zu
tätigen:
Beurteilen sie selbst, ob bei diesen
Überschreitungen dies zutrifft:
Beschallung Musikpavillon VA 6.800,- tatsächliche
Kosten 8.151,90, Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.351,90.
Betriebsausstattung (Rednerpult) VA 6.900,00, tatsächliche Kosten 8.522,22 Überzogen
ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.622,22
Stützmauer und Einfahrterweiterung Birga (Dieses Bauvorhaben wurde 2014 realisiert
aber nicht bezahlt, im Voranschlag 2015 wurden keine Budgetmittel
vorgesehen?????)
Voranschlag 0,00, tatsächliche Kosten
21.261,14 Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 21.261,14
Die Bedeckung wurde mit einer „außerordentlichen Mittelzuweisung aus dem
Gemeindeausgleichsfon“ angegeben, welche aber noch nicht angewiesen wurde?
Mehreinnahmen waren in diesem Zeitraum keine.
Hätten sie diesen Überschreitungen zugestimmt?
Ich nicht, war damit aber wieder einmal allein
– 12 Ja 1 Nein
Punkt 2
Dachsanierung Birgitzer Alm – Finanzierungsangebote - Beschlussfassung
Das Dach der Birgitzer Alm (Gasthaus) ist
sanierungsbedürftig ebenso die Dachrinnen. Die Schäden werden durch die
jährliche Eisbildung (wurde einmal anscheinend mit einem Pickel das Eis
aufgebrochen, wobei Löcher im Blech entstanden) verursacht.
Der Kostenvoranschlag, wurde dem Gemeinderat
trotz mehrfacher Aufforderung nicht vorgelegt, auch der Vizebürgermeister (seine
Firma hat den Voranschlag erstellt) kann sich über Details seines Angebotes
nicht mehr genau erinnern, ist schon zu lange her.
Der Substanzverwalter (Bgm) berichtet von
einem Finanzierungsbedarf von ca. 40.000,- Euro. Die Rückzahlungsraten betragen
bei einer vierjährigen Laufzeit jährlich ca. 10.500,- Euro und bei einer
sechsjährigen Laufzeit ca. 7.100,- Euro jährlich.
In meiner Funktion als 1 Kassaprüfer der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz habe ich den Substanzverwalter auf das Fehlen
des Rechnungsabschlusses 2014 hingewiesen.
Der Rechnungsabschluss 2014 wurde mir vom
Substanzverwalter zwar bis jetzt zweimal zur Prüfung vorgelegt, eine Prüfung war jedoch nicht möglich weil
wesentliche Bestimmungen der „79. Verordnung der Landesregierung vom 8.
Juli 2014, mit der die Buchhaltung und Gebarung von Agrargemeinschaften auf
Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996 geregelt wird
(Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische
Gemeindegutsagrargemeinschaften“ nicht
erfüllt sind.
Ich habe zum wiederholten Mal auf den § 5
dieser Verordnung hingewiesen und diesen verlesen:
§ 5
Verrechnungsunterlagen
Sämtliche
Verrechnungsunterlagen sind fortlaufend und lückenlos zu nummerieren sowie den
von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten anhand der Formblätter der Anlagen
1 und 2 zu dieser Verordnung zuzuordnen. Verbuchungen inhaltsgleicher
Geschäftsfälle auf einmal gewählten Sachkonto sind grundsätzlich beizubehalten.
Die Verwendung von Kontonummern ohne Bezeichnung ist nur dann zulässig, wenn
keines der vorgegebenen Sachkonten den Geschäftsfall verständlich darzustellen
vermag.
Antwort des Substanzverwalters: Diese
Verordnung kannst du hundertmal zitieren, ich werde deshalb die Belege sicher
nicht durchnummerieren und mit den Sachkontonummern versehen.
Auf diese Antwort hin habe ich den Gemeinderat
mitgeteilt, den Sachverhalt rund um den Rechnungsabschluss werde ich der
Agrarbehörde zur Kenntnis bringen.
Weiteres habe ich den Gemeinderat informiert,
dass nach dem mir als 1 Kassaprüfer derzeit vorliegenden Rechnungsdaten eine
Rückzahlung des Darlehns nicht gesichert ist.
Ich stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt
bis zum Vorliegen des Rechnungsabschlusses 2014 und Voranschlags 2015 zu
vertagen.
Auch der Altobmann der Agrargemeinschaft
bezweifelt, dass aus den laufenden Einnahmen das Darlehen zurückbezahlt werden
kann. Der Jagdpacht wird in Zukunft aufgeteilt werden müssen. Bisher haben die
Grundbesitzer zu Gunsten der Agrargemeinschaft auf die Auszahlung des Anteils
für die privaten Felder verzichtet. Er forderte den Substanzverwalter auf, diese
Zahlungen an die einzelnen Grundbesitzer unverzüglich durchzuführen.
Weiteres bezweifelt er die Notwendigkeit
dieser aufwendigen General Sanierung. Das Dach und die Dachrinne Liesen sich
auch kostengünstiger reparieren.
Der Vizebürgermeister wies auf die geltenden
Bauvorschriften hin, wonach eine Generalsanierung notwendig ist. Ein Blechdach
auf dieser Seehöhe, ist nicht mehr Stand der Technik, das Dach gehört isoliert
und mit „Flämmpapp“ beschichtet.
Wir
werden keine Firma finden, die das Dach
nur repariert, erklärte er uns.
Der Substanzverwalter wurde, im Zuge der
Diskussion, um Bekanntgabe des aktuellen Kassastandes der
Gemeindegutsagrargemeinschaft gebeten. „Dieser steht heute nicht zur Debatte“ Antwort
des Substanzverwalters. Betrag nannte er keinen.
Nach längerer Diskussion wurde der
Tagesordnungspunkt, ohne Beschluss vertagt.
Am folgenden Tag (Donnerstag) erhielt ich ein
Mail von der Gemeinde, worin mir die Existenz von Exelllisten mitgeteilt wurde.
Diese sollen die Zuordnung der einzelnen Belege zu den vorgegebenen Sachkonten
enthalten? Der Steuerberater der Gemeindegutsagrargemeinschaft kommt am Freitag
den 26.06.2015 persönlich im Gemeindeamt vorbei. Ich soll bei diesem Termin
ebenfalls anwesend sein, was ich gerne mache, um hoffentlich in Sache „Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2014“
einen Schritt weiter zu kommen.
Die Agrarbehörde kann ich ja bei
unbefriedigendem Ausgang dieser Besprechung immer noch informieren.
Punkt 3
Personelles – Vergabe Lehrstelle Verwaltungsassistent/in – Beschlussfassung (geschlossener
Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 4
Allfälliges, Anfragen, Anträge
Frage: Wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept
weiter? (Sitzung ist ja schon seit Monaten überfällig) - Antwort:
„es ist im laufen“
Frage: ist die Leiter beim Notausgang des
Schützenheims montiert und der Fluchtweg damit benutzbar? Antwort „nein“
Frage: Ist der automatische Türöffner für das
Feuerwehrhaus realisiert? (Tür soll bei Alarm automatisch entriegelt werden)
Antwort: „Ist bestellt“
Bei dem letzten Unwetter ist im Bereich
Kirchgasse ein großer morscher Baum auf die Straße gestürzt. Der Bürgermeister
wird ersucht nicht immer nur in seinen Rundschreiben auf die Gefahrenquelle „
Stauden hängen über den Zaun“ hinzuweisen, sondern echte Gefahrenquellen auch
aufzuzeigen und zu entfernen.
M.f.G
Herbert
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