Sonntag, 21. Juni 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.06.2015





Punkt 1 Mehreinnahmen und Überziehungen vom 01.04.2015 bis 30.05.2015 - Beschlussfassung

Auf mein Betreiben, werden regelmäßig sogenannte Mehreinnahmen und Überschreitungslisten des Haushaltsjahres dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
§ 95
Ausführung des Voranschlages
(4) Ausgaben, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind oder die dessen Ansätze übersteigen, dürfen nur aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates im unerlässlichen Ausmaß geleistet werden. Im Beschluss ist die Art der Bedeckung dieser Ausgaben durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben jeweils nach Haushaltsstellen und Beträgen einzeln anzuführen.

§ 98
Ausgaben in dringenden Fällen
Ist in Fällen besonderer Dringlichkeit eine vorherige Beschlussfassung im Gemeinderat oder in den von ihm ermächtigten Kollegialorganen über eine im Voranschlag nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorgesehene Ausgabe zur Abwehr eines schweren Schadens für die Gemeinde nicht möglich, so darf der Bürgermeister die Ausgabe im unerlässlichen Ausmaß leisten. Er hat davon unverzüglich das zuständige Organ zu verständigen und die nachträgliche Genehmigung zu erwirken.
Der Bürgermeister ist also nur in „dringenden Fällen und zur Abwehr eines schweren Schadens“ berechtigt Ausgaben abweichend vom Voranschlag zu tätigen:

Beurteilen sie selbst, ob bei diesen Überschreitungen dies zutrifft:

Beschallung Musikpavillon VA 6.800,- tatsächliche Kosten 8.151,90, Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.351,90.

Betriebsausstattung (Rednerpult) VA 6.900,00, tatsächliche Kosten 8.522,22 Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 1.622,22

Stützmauer und Einfahrterweiterung Birga (Dieses Bauvorhaben wurde 2014 realisiert aber nicht bezahlt, im Voranschlag 2015 wurden keine Budgetmittel vorgesehen?????)

Voranschlag 0,00, tatsächliche Kosten 21.261,14 Überzogen ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss um € 21.261,14
Die Bedeckung wurde mit einer „außerordentlichen Mittelzuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfon“ angegeben, welche aber noch nicht angewiesen wurde?

Mehreinnahmen waren in diesem Zeitraum keine.

Hätten sie diesen Überschreitungen zugestimmt?
Ich nicht, war damit aber wieder einmal allein – 12 Ja  1 Nein

Punkt 2 Dachsanierung Birgitzer Alm – Finanzierungsangebote - Beschlussfassung

Das Dach der Birgitzer Alm (Gasthaus) ist sanierungsbedürftig ebenso die Dachrinnen. Die Schäden werden durch die jährliche Eisbildung (wurde einmal anscheinend mit einem Pickel das Eis aufgebrochen, wobei Löcher im Blech entstanden) verursacht.

Der Kostenvoranschlag, wurde dem Gemeinderat trotz mehrfacher Aufforderung nicht vorgelegt, auch der Vizebürgermeister (seine Firma hat den Voranschlag erstellt) kann sich über Details seines Angebotes nicht mehr genau erinnern, ist schon zu lange her.

Der Substanzverwalter (Bgm) berichtet von einem Finanzierungsbedarf von ca. 40.000,- Euro. Die Rückzahlungsraten betragen bei einer vierjährigen Laufzeit jährlich ca. 10.500,- Euro und bei einer sechsjährigen Laufzeit ca. 7.100,- Euro jährlich.

In meiner Funktion als 1 Kassaprüfer der Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz habe ich den Substanzverwalter auf das Fehlen des Rechnungsabschlusses 2014 hingewiesen.

Der Rechnungsabschluss 2014 wurde mir vom Substanzverwalter zwar bis jetzt zweimal zur Prüfung vorgelegt, eine Prüfung war jedoch nicht möglich weil wesentliche Bestimmungen der „79. Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 2014, mit der die Buchhaltung und Gebarung von Agrargemeinschaften auf Gemeindegut im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. C Z 2 TFLG 1996 geregelt wird (Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften“ nicht erfüllt sind.

Ich habe zum wiederholten Mal auf den § 5 dieser Verordnung hingewiesen und diesen verlesen:
§ 5 Verrechnungsunterlagen
Sämtliche Verrechnungsunterlagen sind fortlaufend und lückenlos zu nummerieren sowie den von der Agrarbehörde vorgegebenen Sachkonten anhand der Formblätter der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung zuzuordnen. Verbuchungen inhaltsgleicher Geschäftsfälle auf einmal gewählten Sachkonto sind grundsätzlich beizubehalten. Die Verwendung von Kontonummern ohne Bezeichnung ist nur dann zulässig, wenn keines der vorgegebenen Sachkonten den Geschäftsfall verständlich darzustellen vermag.

Antwort des Substanzverwalters: Diese Verordnung kannst du hundertmal zitieren, ich werde deshalb die Belege sicher nicht durchnummerieren und mit den Sachkontonummern versehen.

Auf diese Antwort hin habe ich den Gemeinderat mitgeteilt, den Sachverhalt rund um den Rechnungsabschluss werde ich der Agrarbehörde zur Kenntnis bringen.

Weiteres habe ich den Gemeinderat informiert, dass nach dem mir als 1 Kassaprüfer derzeit vorliegenden Rechnungsdaten eine Rückzahlung des Darlehns nicht gesichert ist.

Ich stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zum Vorliegen des Rechnungsabschlusses 2014 und Voranschlags 2015 zu vertagen.

Auch der Altobmann der Agrargemeinschaft bezweifelt, dass aus den laufenden Einnahmen das Darlehen zurückbezahlt werden kann. Der Jagdpacht wird in Zukunft aufgeteilt werden müssen. Bisher haben die Grundbesitzer zu Gunsten der Agrargemeinschaft auf die Auszahlung des Anteils für die privaten Felder verzichtet. Er forderte den Substanzverwalter auf, diese Zahlungen an die einzelnen Grundbesitzer unverzüglich durchzuführen.
Weiteres bezweifelt er die Notwendigkeit dieser aufwendigen General Sanierung. Das Dach und die Dachrinne Liesen sich auch kostengünstiger reparieren.

Der Vizebürgermeister wies auf die geltenden Bauvorschriften hin, wonach eine Generalsanierung notwendig ist. Ein Blechdach auf dieser Seehöhe, ist nicht mehr Stand der Technik, das Dach gehört isoliert und mit „Flämmpapp“ beschichtet.

 Wir werden keine Firma finden, die das Dach nur repariert, erklärte er uns.

Der Substanzverwalter wurde, im Zuge der Diskussion, um Bekanntgabe des aktuellen Kassastandes der Gemeindegutsagrargemeinschaft gebeten. „Dieser steht heute nicht zur Debatte“ Antwort des Substanzverwalters. Betrag nannte er keinen.

Nach längerer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt, ohne Beschluss vertagt.

Am folgenden Tag (Donnerstag) erhielt ich ein Mail von der Gemeinde, worin mir die Existenz von Exelllisten mitgeteilt wurde. Diese sollen die Zuordnung der einzelnen Belege zu den vorgegebenen Sachkonten enthalten?  Der Steuerberater der Gemeindegutsagrargemeinschaft kommt am Freitag den 26.06.2015 persönlich im Gemeindeamt vorbei. Ich soll bei diesem Termin ebenfalls anwesend sein, was ich gerne mache, um hoffentlich in Sache „Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2014“ einen Schritt weiter zu kommen.

Die Agrarbehörde kann ich ja bei unbefriedigendem Ausgang dieser Besprechung immer noch informieren.


Punkt 3 Personelles – Vergabe Lehrstelle Verwaltungsassistent/in – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 Allfälliges, Anfragen, Anträge

Frage: Wie geht’s mit dem Raumordnungskonzept weiter? (Sitzung ist ja schon seit Monaten überfällig)  -  Antwort: „es ist im laufen“

Frage: ist die Leiter beim Notausgang des Schützenheims montiert und der Fluchtweg damit benutzbar? Antwort „nein“

Frage: Ist der automatische Türöffner für das Feuerwehrhaus realisiert? (Tür soll bei Alarm automatisch entriegelt werden) Antwort: „Ist bestellt“

Bei dem letzten Unwetter ist im Bereich Kirchgasse ein großer morscher Baum auf die Straße gestürzt. Der Bürgermeister wird ersucht nicht immer nur in seinen Rundschreiben auf die Gefahrenquelle „ Stauden hängen über den Zaun“ hinzuweisen, sondern echte Gefahrenquellen auch aufzuzeigen und zu entfernen.

M.f.G
Herbert

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