Sonntag, 15. Februar 2015

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015



Hallo Leute

Wenn ich dieses Protokoll lese, kommt es mir vor als ob ich teilweise bei einer anderen Sitzung war.
Besonders die Ausführungen über die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage bezüglich Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum sind sehr weit hergeholt.

Worum geht’s dabei:
Die Fa. Kommunal Beratung hat mich informiert, dass der Bürgermeister nach mehreren Gesprächen und Angebotslegungen, das Angebot einer kostenlosen Überprüfung des Leasingvertrages (Gemeindezentrum) abgelehnt hat.
Auf Grund dieser Information stellte ich eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister,

Antwort des Bürgermeisters:
Der Bürgermeister erklärte bei der Gemeinderatssitzung die von mir angefragte Firma und das dazugehörige Angebot nicht zu kennen.

Diese Aussage entspricht nach meinen Informationen nicht der Wahrheit.
Ich habe daraufhin die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert und folgende Antwort erhalten:
„Es ist für uns unverständlich, wieso Ihr Bgm. sich an unsere zahlreichen Gespräche und Anbote nicht mehr erinnern möchte.“
 Ich stelle meine schriftlichen Anfragen immer ein bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung damit der Bürgermeister Gelegenheit hat sich in der angefragten Angelegenheit zu informieren.
Auch diesmal am 02.02.2014 mit Beilage des Angebotes und der Referenzliste von 10 Tiroler Gemeinden, (Sölden ,Jenbach, Fliess, Hatting, Kirchberg, Mieders, Hall, Dölsach, Schwaz und Leutasch) warum der Bürgermeister dann bei den Nachbargemeinden (die nicht in dieser Referenzliste aufscheinen) nachfragt, ist mir unverständlich.
Seine Aussage, was er von der „Empfehlung“ des Tiroler Gemeindeverbandes hält, fehlt im Protokoll gänzlich???
Es ist mir unverständlich warum man den Leasingvertrag nicht kostenlos überprüfen lassen soll.

M.f.G
Herbert

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 29.03.2014
„19
Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsverträge!
Die Komplexität verschiedener Finanzierungsformen schafft neue Herausforderungen,
speziell in der laufenden Nachvollziehung, welche von Kommunen, die mit Steuergeldern besonders vorsichtig umgehen müssen, oftmals nicht alleine bewältigt werden können.
Wie man jüngsten Medienberichten entnehmen
konnte, werden bei 2/3 der Verträge (Fremdwährungskrediten, Swaps, Immobilienleasing, Mobilienleasing, Darlehen und Kredite) seitens der finanzierenden Bank vertragswidrige Kosten und Klauseln eingebaut, sodass in weiterer Folge Städte und Gemeinden einen Rückvergütungsanspruch haben.
Den Gemeinden kann man dabei keinen Vorwurf machen, denn aufgrund der oft einseitig zugunsten der Banken ausgelegten Vertragsgestaltung sowie erhöhten Komplexität, benötigt man für das Aufspüren von Fehlberechnungen und Fehlvorschreibungen Spezialisten mit extremen Fachwissen und Erfahrung sowie Unterstützung bei Verhandlungen mit Bankinstituten und Leasinggesellschaften. Vielfach besteht die Meinung, dass derartige Ansprüche bereits verjährt sind. Dies ist jedoch unrichtig, da die dreijährige Frist erst mit dem Zeitpunkt des Erkennens des Vertragsmangels beginnt. Deshalb können auch bereits ausgelaufene Verträge noch immer überprüft werden. Es lohnt sich daher, eine Überprüfung Ihrer Verträge durchzuführen! Möchten Sie ein detailliertes Angebot, wenden Sie sich bitte direkt an:
Kommunal Beratung GmbH
Diese Tätigkeit wird auf Erfolgsbasis honoriert. Das bedeutet für Sie, dass bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung keine Differenzen entstanden sind und daher diese Dienstleistung kostenlos erbracht wird. Dadurch besteht für die Gemeinde, die das Angebot in Anspruch nimmt, kein finanzielles Risiko. Aufgrund der knappen Gemeindebudgets haben Sie nichts zu verschenken! Nutzen Sie die Möglichkeit, eventuell frei werdende Mittel für sinnvolle Projekte in Ihrer Gemeinde zu realisieren.“

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 10.12. 2012
Meinung des Präsidenten:
„Noch eine Anmerkung zum Geld: Ich habe es am Gemeindetag berichtet und wurde in der Folge mehrfach von Kolleginnen und Kollegen angesprochen.
In sehr vielen Gemeinden wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell Bauvorhaben mittels eines Leasingmodells finanziert, um zumindest teilweise die Vorsteuer zu lukrieren. Sich diese Abrechnungen mit der Leasingfirma von einschlägigen Experten überprüfen zu lassen, kann ich aus eigenem Erleben nur ausdrücklich empfehlen. Es kann sich eine veritable Gutschrift oder eine Reduktion der Leasingraten ergeben. Das Risiko war im konkreten Fall und ist generell Null, weil diese Experten auf Erfolgshonorarbasis arbeiten.
Nähere Auskünfte geben wir gerne“





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