Sonntag, 8. Februar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015





Punkt 1 Projekt „Gesunde Gemeinde Birgitz“ – Vorhaben 2015 – Berichterstattung durch Projektleiter GV DVw Josef Strasser - Beschlussfassung

Die Berichterstattung wurde wie bei diesem Projekt üblich groß aufgezogen. Zum Einsatz kamen Laptop, Beamer und Leinwand, leider bestand der Präsentationsinhalt nur aus Schlagwörtern mit wenig Hintergrundinformation.
Nach der kurzen Präsentation entspann sich eine längere Diskussion ob das Projekt für Birgitz nicht zu groß ist.
Die Frage, warum die örtliche Ärzteschaft nicht mehr in das Projekt eingebunden wird, wurde mit dem Satz „Ärzte sind für die Kranken zuständig, bei diesem Projekt aber geht’s um die Gesunden die gesund bleiben sollen“ beantwortet.

Da die geplanten Vorhaben für 2015 nur sehr vage und ohne Kostenaufstellung vorgelegt wurden, kam der Vorschlag bei dieser Sitzung nur über die Genehmigung der geplanten Dorfgesundheitswoche vom 23. bis 27. Februar 2015 abzustimmen.
Über weitere Aktivitäten 2015 wird später beraten und abgestimmt. Für diese Gesundheitswoche wurden keine genaueren Informationen erteilt, daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein 1 Enthaltung


Punkt 2  Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter (Bgm. Oberdanner) berichtet:
Jahresabschluss 2014 und Voranschlag 2015 ist in Arbeit, die Schulungsveranstaltung dazu findet am 11.02.2015 statt und wird von der Finanzverwalterin und dem Rechnungsprüfer besucht.
Einen Termin für die Vollversammlung (längst überfällig) steht wegen Problemen mit dem Agrarobmann noch nicht fest.

Arbeitsleistungen (Schichten) einzelner Agrarmitglieder wurde nach Durchsicht des Schichtenbuches ausbezahlt. Somit sollten alle alten Forderungen erledigt sein.
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Punkt 3 „Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe Wohneinheiten zweiter Bewerbungszeitraum – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 Kanalbaulos BA 04 – Ablöse von Uferböschungsrandflächen – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
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Punkt 5 Allfälliges,Anfragen,Anträge

Der Bürgermeister wurde befragt warum auch heuer wieder kein Eislaufplatz der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.
Laut Bürgermeister gibt’s immer noch keine Klärung ob der Bodenbelag (Fußballplatz) für einen Eislaufbetrieb geeignet ist. Dem wurde entgegengehalten, dass dies sehr wohl geklärt ist. Der Platz wurde als Fußball und Eislaufplatz errichtet, was Mehrkosten gegenüber eines reinen Fußballplatzes von ca. 30.000,- Euro bedurfte.
Der Bürgermeister sagte zu, gemeinsam mit der Herstellerfirma in nächster Zeit den Eislaufplatz herzustellen und für die Bevölkerung zu öffnen.
Hoffentlich ist´s dann nicht schon zu warm.

Der Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes liegt bei den Fachabteilungen des Landes zur Begutachtung. Hätte man da nicht vorher mit den Grundbesitzern reden sollen?

Ich wurde von der Fa. Kommunal Beratung informiert, dass Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages (Gemeindezentrum) vom Bürgermeister abgelehnt wurde.
Dazu habe ich die folgende schriftliche Anfrage gestellt:
                                                                                                                                        
                                                                                                                                        02.02.2015
Schriftliche Anfrage „Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum durch die Fa. Kommunal Beratung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Die Fa. Kommunal Beratung hat mir mitgeteilt, dass du Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) abgelehnt hast.
Diese Überprüfung wird von der Fa. Kommunal Beratung als kostenloses Service angeboten und vom Tiroler Gemeindeverband in seinen Aussendungen vom 10.12.2012 und 29.03.2014 den Tiroler Gemeinden empfohlen.
Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch der Gemeinde zu wahren.
Ich ersuche um Info, warum das kostenlose Angebot der Fa. Kommunal Beratung nicht angenommen wird.
Beilage:
Angebot der Fa. Kommunal Beratung
M.f.G
Herbert Jordan

Antwort des Bürgermeisters:
Diese Firma und das beiliegende Angebot ist mir unbekannt.

Solche Keileranfragen kommen dauernd und werden nicht beantwortet.

Auf eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes kann ich verzichten.

Ich habe die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert, leider noch keine Antwort erhalten.

Info Mail der Fa. Kommunal Beratung vom 27.01.2015:
Sehr geehrter Herr Jordan!

Im Jahr 2013 ist uns bekanntgeworden, dass die Gemeinde Birgitz eine Immobilie mittels Leasing bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) finanziert hat.

In Folge kam es zu mehreren Gesprächen mit der Finanzverwaltung und es wurde ein Anbot zur Überprüfung des Immobilienleasingvertrags übermittelt. Das E-Mail beinhaltete auch eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes zur Überprüfung von Immobilienleasingverträgen. Eine Kopie des Schreibens des Tiroler Gemeindeverbandes vom 10.12.2012 entnehmen Sie dem Anhang.

Gemäß der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 7. November 2012 ist dieser Leasingvertrag bereits ausgelaufen.

Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch Ihrer Gemeinde zu wahren.

Nach heutigen letztmaligen Telefonat mit Hr. Bgm. Oberdanner wurde eine Überprüfung unmissverständlich abgelehnt.

Aus diesem Grund wenden wir uns an Sie und übermitteln Ihnen nochmals ein Angebot mit einer aktuellen Referenzliste.

Wie Sie dieser Referenzliste entnehmen können, haben bereits 10 Gemeinden in Tirol Geld von den Leasinggesellschaften zurückerhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass ausschließlich alle Rückforderungen die TKL (Tiroler Kommunalleasing) betroffen haben.

Es ist daher unverständlich, dass die Gemeinde Birgitz trotz Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbands bisher auf eine Überprüfung verzichtet hat. Dieser hatte erst am 29.03.2014 (siehe Anhang) mittels Aussendung nochmals mit Nachdruck die Überprüfung derartiger Verträge empfohlen.

Wir ersuchen um Information, ob diese Thematik in den nächsten Gemeindevorstand- bzw. Gemeinderatssitzungen besprochen wird und verbleiben



M.f.G
Herbert

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