Punkt 1
Projekt „Gesunde Gemeinde Birgitz“ – Vorhaben 2015 – Berichterstattung durch
Projektleiter GV DVw Josef Strasser - Beschlussfassung
Die Berichterstattung wurde wie bei diesem
Projekt üblich groß aufgezogen. Zum Einsatz kamen Laptop, Beamer und Leinwand,
leider bestand der Präsentationsinhalt nur aus Schlagwörtern mit wenig
Hintergrundinformation.
Nach der kurzen Präsentation entspann sich
eine längere Diskussion ob das Projekt für Birgitz nicht zu groß ist.
Die Frage, warum die örtliche Ärzteschaft
nicht mehr in das Projekt eingebunden wird, wurde mit dem Satz „Ärzte sind für die Kranken zuständig, bei
diesem Projekt aber geht’s um die Gesunden die gesund bleiben sollen“ beantwortet.
Da die geplanten Vorhaben für 2015 nur sehr
vage und ohne Kostenaufstellung vorgelegt wurden, kam der Vorschlag bei dieser
Sitzung nur über die Genehmigung der geplanten Dorfgesundheitswoche vom 23. bis
27. Februar 2015 abzustimmen.
Über weitere Aktivitäten 2015 wird später
beraten und abgestimmt. Für diese Gesundheitswoche wurden keine genaueren
Informationen erteilt, daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein 1 Enthaltung
Punkt 2
Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz -
Berichterstattung
Der Substanzverwalter (Bgm. Oberdanner)
berichtet:
Jahresabschluss 2014 und Voranschlag 2015 ist
in Arbeit, die Schulungsveranstaltung dazu findet am 11.02.2015 statt und wird
von der Finanzverwalterin und dem Rechnungsprüfer besucht.
Einen Termin für die Vollversammlung (längst
überfällig) steht wegen Problemen mit dem Agrarobmann noch nicht fest.
Arbeitsleistungen (Schichten) einzelner
Agrarmitglieder wurde nach Durchsicht des Schichtenbuches ausbezahlt. Somit
sollten alle alten Forderungen erledigt sein.
.
Punkt 3
„Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe Wohneinheiten zweiter Bewerbungszeitraum
– Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
Punkt 4
Kanalbaulos BA 04 – Ablöse von Uferböschungsrandflächen – Beschlussfassung
(geschlossener Sitzungspunkt)
Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich
nicht berichten.
.
Punkt 5
Allfälliges,Anfragen,Anträge
Der Bürgermeister wurde befragt warum auch
heuer wieder kein Eislaufplatz der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.
Laut Bürgermeister gibt’s immer noch keine
Klärung ob der Bodenbelag (Fußballplatz) für einen Eislaufbetrieb geeignet ist.
Dem wurde entgegengehalten, dass dies sehr wohl geklärt ist. Der Platz wurde
als Fußball und Eislaufplatz errichtet, was Mehrkosten gegenüber eines reinen
Fußballplatzes von ca. 30.000,- Euro bedurfte.
Der Bürgermeister sagte zu, gemeinsam mit der
Herstellerfirma in nächster Zeit den Eislaufplatz herzustellen und für die
Bevölkerung zu öffnen.
Hoffentlich ist´s dann nicht schon zu warm.
Der Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes
liegt bei den Fachabteilungen des Landes zur Begutachtung. Hätte man da nicht vorher mit den Grundbesitzern reden sollen?
Ich wurde von der Fa. Kommunal Beratung
informiert, dass Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages
(Gemeindezentrum) vom Bürgermeister abgelehnt wurde.
Dazu habe ich die folgende schriftliche
Anfrage gestellt:
02.02.2015
Schriftliche Anfrage „Überprüfung des Leasingvertrages
Gemeindezentrum durch die Fa. Kommunal Beratung“
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Die Fa.
Kommunal Beratung hat mir mitgeteilt, dass du Ihr Angebot bezüglich Überprüfung
des ausgelaufenen Leasingvertrages bei der Tiroler Kommunalleasing
(Gemeindezentrum) abgelehnt hast.
Diese Überprüfung wird von der Fa. Kommunal Beratung als kostenloses Service angeboten und vom Tiroler Gemeindeverband in seinen Aussendungen vom 10.12.2012 und 29.03.2014 den Tiroler Gemeinden empfohlen.
Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch der Gemeinde zu wahren.
Diese Überprüfung wird von der Fa. Kommunal Beratung als kostenloses Service angeboten und vom Tiroler Gemeindeverband in seinen Aussendungen vom 10.12.2012 und 29.03.2014 den Tiroler Gemeinden empfohlen.
Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch der Gemeinde zu wahren.
Ich
ersuche um Info, warum das kostenlose Angebot der Fa. Kommunal Beratung nicht
angenommen wird.
Beilage:
Angebot der Fa. Kommunal Beratung
Angebot der Fa. Kommunal Beratung
M.f.G
Herbert Jordan
Antwort des Bürgermeisters:
Diese Firma und das beiliegende Angebot ist mir unbekannt.
Solche
Keileranfragen kommen dauernd und werden nicht beantwortet.
Auf eine
Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes kann ich verzichten.
Ich habe die Fa. Kommunal Beratung mit dieser
Aussage konfrontiert, leider noch keine Antwort erhalten.
Info Mail der Fa. Kommunal Beratung vom
27.01.2015:
Sehr geehrter
Herr Jordan!
Im Jahr 2013
ist uns bekanntgeworden, dass die Gemeinde Birgitz eine Immobilie mittels
Leasing bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) finanziert hat.
In Folge kam es zu mehreren Gesprächen mit
der Finanzverwaltung und es wurde ein Anbot zur Überprüfung des
Immobilienleasingvertrags übermittelt. Das E-Mail beinhaltete
auch eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes zur Überprüfung von
Immobilienleasingverträgen. Eine Kopie des Schreibens des Tiroler
Gemeindeverbandes vom 10.12.2012 entnehmen Sie dem Anhang.
Gemäß der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 7. November 2012 ist
dieser Leasingvertrag bereits ausgelaufen.
Auch bereits
ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft
werden, um den Rechtsanspruch Ihrer Gemeinde zu wahren.
Nach heutigen letztmaligen Telefonat mit Hr.
Bgm. Oberdanner wurde eine Überprüfung unmissverständlich abgelehnt.
Aus diesem
Grund wenden wir uns an Sie und übermitteln Ihnen nochmals ein Angebot mit
einer aktuellen Referenzliste.
Wie Sie
dieser Referenzliste entnehmen können, haben bereits 10 Gemeinden in Tirol Geld
von den Leasinggesellschaften zurückerhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass
ausschließlich alle Rückforderungen die TKL (Tiroler Kommunalleasing) betroffen
haben.
Es ist daher
unverständlich, dass die Gemeinde Birgitz trotz Empfehlung des Tiroler
Gemeindeverbands bisher auf eine Überprüfung verzichtet hat. Dieser hatte erst
am 29.03.2014 (siehe Anhang) mittels Aussendung nochmals mit Nachdruck die
Überprüfung derartiger Verträge empfohlen.
Wir ersuchen
um Information, ob diese Thematik in den nächsten Gemeindevorstand- bzw.
Gemeinderatssitzungen besprochen wird und verbleiben
M.f.G
Herbert
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