Sonntag, 22. Februar 2015

Selbständiger Antrag Gewerbegebiet




Hallo Leute


Am 29.06.2014 habe ich den selbständigen Antrag bezüglich „Gewerbegebiet“ eingebracht. Bei der Gemeinderatssitzung am 09.07.2014 wurde dieser Antrag wie in der Tiroler Gemeindeordnung vorgesehen verlesen. Leider wurde ihm von der Mehrheit der Gemeinderäte die Dringlichkeit nicht zuerkannt.
Obwohl die Tiroler Gemeindeordnung eine Abstimmung über den eingebrachten Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber  innerhalb von sechs Monaten vorschreibt, ist er bis heute weder in einem Ausschuss behandelt, noch vom Bürgermeister dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt worden.
.Der Bürgermeister hält sich wieder einmal nicht an die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung.
 Warum soll er auch, Strafen gegen Verstöße der Tiroler Gemeindeordnung sind keine vorgesehen???????? Bürgermeister können tun und lassen was sie wollen.


M.f.G
Herbert



Dringlicher Antrag lt. TGO 2001 § 41an den Gemeinderat bezüglich „Gewerbegebiet (G 02) „


Sehr geehrte Gemeinderäte,
im örtlichen Raumordnungskonzept (genehmigt am 18. November 2004) ist unter § 5 Wirtschaftliche Entwicklung festgelegt:
(1)  Der für die Zwecke der Wirtschaft erforderliche Baulandbedarf wird mit ca. 2,5 ha angenommen
(2)  Für die Weiterentwicklung der gewerblichen Wirtschaft sollen für Aussiedlung bestehender Betriebe und Neuansiedlungen / Neugründungen Flächen westlich des Areals „Autohaus Falbesoner“ geschaffen werden. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. entsprechende Widmungsfestlegung, Zonierung udgl.) sollen Störwirkungen oder Beeinträchtigungen für die angrenzenden Baulandflächen vermieden werden.
(3)  Bei Neuansiedlung von Betrieben ist zu prüfen, ob ein ausgewogenes Verhältnis Baulandverbrauch zu neuen Arbeitsplätzen besteht, ob qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden.


Die Fläche (ca. 2 ha) westlich der Firma Holzbau Haid wurde im örtlichen Raumordnungskonzept 2004 mit“ G02, Zeitzone, 1 Dichtezone 1 „ ausgewiesen.
„Erläuterung:
Hinsichtlich des Gewerbegebietes wird zur Kenntnis genommen, dass eine Widmung erst dann erfolgen darf, wenn Betriebe bekannt sind, der Grund verfügbar und der Grundpreis adäquat ist. Um Nutzungskonflikte mit den nahe gelegenen Wohngebieten zu vermeiden, darf nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet gewidmet werden. Festgestellt wird weiteres, dass betreffend der Umfahrungsstraße keine Absichtserklärung über die Festlegung eines Verlaufes erfolgte. Der Gemeinderat bindet sich mit den vorläufigen Hinweisen einer Umfahrungsstraße nicht an eine Trassenführung. Sollte das Vorhaben Umfahrungsstraße relevant werden (Vorliegen eines konkreten Projektes oder eines Antrags auf Errichtung einer solchen, von welcher Seite auch immer) bindet sich der Gemeinderat hiermit, eine Volksbefragung durchzuführen und in weiterer Folge auf Grund dieses Ergebnisses (ja/nein) nochmalig über die weitere Vorgangsweise einen Beschluss zu fassen. Die diesbezüglich zur Zeit vorliegenden Studien haben keinen Anspruch auf Umsetzung.
Die Flächen dürfen erst bei Bedarf nach Sicherstellung einer zweckmäßigen verkehrsmäßigen und ordnungsmäßigen abwassertechnischen Erschließung und Erschließung mit Trinkwasser durch einen Bebauungsplan freigegeben werden.“

In den letzten zehn Jahren sind zur Umsetzung des Gewerbegebietes von Seiten des Bürgermeisters keine mir bekannten Schritte gesetzt worden.
Jetzt muss das örtliche Raumordnungskonzept überarbeitet und für weitere zehn Jahre fortgeschrieben werden.
Um dieses Gebiet wieder als „Gewerbezone“ auszuweisen ist es meiner Meinung nach erforderlich, als ersten Schritt  zu klären ob der Grund (oder  Teile) überhaupt verfügbar (Verkaufs Bereitschaft der Grundbesitzer) ist.

Diese Abklärung (eventuell Ankauf der Grundstücke und Parzellierung) kann sicher nicht durch die Gemeinde Birgitz erfolgen. Dazu wurde von der Tiroler Landesregierung die Abteilung „Tiroler Bodenfonds“ geschaffen.

Antrag
Der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Tiroler Bodenfonds kontakt aufzunehmen und im ersten Schritt abzuklären ob dieser die Umsetzungsverhandlungen des Gewerbegebietes übernimmt.

Spätestens zwei Monate nach diesem Gemeinderatsbeschluss ist dem Gemeinderat über die Gespräche / Ergebnisse zu berichten.

Die Auftragsvergabe an den Tiroler Bodenfonds ist nach Vorlage der Auftragsdetails (Vergaberecht durch die Gemeinde, usw.) durch einen eigenen Gemeinderatsbeschluss zu beschließen


.Wegen der Dringlichkeit dieser Abklärungen, ersuche ich den Gemeinderat diesen Antrag die „Dringlichkeit  zuzuerkennen“.

Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung des Antragstellers zur Vorberatung über den Antrag verlangt.


M.f.G
Herbert Jordan


Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 09.07.2014
"8. Allfälliges, Anfragen, Anträge
Bürgermeister Luis Oberdanner verliest einen von GR Herbert Jordan als dringlich eingebrachten Antrag, für die Umsetzungsverhandlung betreffend das Gewerbegebiet und befragt den Gemeinderat, ob diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkannt wird.
6 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltung"

Auszug aus der Tiroler Gemeindeordnung:
·  § 41
Anträge einzelner Mitglieder des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann während der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge, Anfragen und Allfälliges“ selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde stellen.
(2) Über Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegenstand ist in der selben Sitzung abzustimmen. Selbstständige Anträge sind, sofern ihnen nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, dem Gemeindevorstand, soweit der Gemeinderat aber hiefür besondere Ausschüsse eingerichtet hat, dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zuzuweisen. Der Gemeinderat hat über einen selbstständigen Antrag ohne unnötigen Aufschub, längstens aber innerhalb von sechs Monaten, abzustimmen.

Sonntag, 15. Februar 2015

Protokoll der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015



Hallo Leute

Wenn ich dieses Protokoll lese, kommt es mir vor als ob ich teilweise bei einer anderen Sitzung war.
Besonders die Ausführungen über die Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage bezüglich Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum sind sehr weit hergeholt.

Worum geht’s dabei:
Die Fa. Kommunal Beratung hat mich informiert, dass der Bürgermeister nach mehreren Gesprächen und Angebotslegungen, das Angebot einer kostenlosen Überprüfung des Leasingvertrages (Gemeindezentrum) abgelehnt hat.
Auf Grund dieser Information stellte ich eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister,

Antwort des Bürgermeisters:
Der Bürgermeister erklärte bei der Gemeinderatssitzung die von mir angefragte Firma und das dazugehörige Angebot nicht zu kennen.

Diese Aussage entspricht nach meinen Informationen nicht der Wahrheit.
Ich habe daraufhin die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert und folgende Antwort erhalten:
„Es ist für uns unverständlich, wieso Ihr Bgm. sich an unsere zahlreichen Gespräche und Anbote nicht mehr erinnern möchte.“
 Ich stelle meine schriftlichen Anfragen immer ein bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung damit der Bürgermeister Gelegenheit hat sich in der angefragten Angelegenheit zu informieren.
Auch diesmal am 02.02.2014 mit Beilage des Angebotes und der Referenzliste von 10 Tiroler Gemeinden, (Sölden ,Jenbach, Fliess, Hatting, Kirchberg, Mieders, Hall, Dölsach, Schwaz und Leutasch) warum der Bürgermeister dann bei den Nachbargemeinden (die nicht in dieser Referenzliste aufscheinen) nachfragt, ist mir unverständlich.
Seine Aussage, was er von der „Empfehlung“ des Tiroler Gemeindeverbandes hält, fehlt im Protokoll gänzlich???
Es ist mir unverständlich warum man den Leasingvertrag nicht kostenlos überprüfen lassen soll.

M.f.G
Herbert

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 29.03.2014
„19
Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsverträge!
Die Komplexität verschiedener Finanzierungsformen schafft neue Herausforderungen,
speziell in der laufenden Nachvollziehung, welche von Kommunen, die mit Steuergeldern besonders vorsichtig umgehen müssen, oftmals nicht alleine bewältigt werden können.
Wie man jüngsten Medienberichten entnehmen
konnte, werden bei 2/3 der Verträge (Fremdwährungskrediten, Swaps, Immobilienleasing, Mobilienleasing, Darlehen und Kredite) seitens der finanzierenden Bank vertragswidrige Kosten und Klauseln eingebaut, sodass in weiterer Folge Städte und Gemeinden einen Rückvergütungsanspruch haben.
Den Gemeinden kann man dabei keinen Vorwurf machen, denn aufgrund der oft einseitig zugunsten der Banken ausgelegten Vertragsgestaltung sowie erhöhten Komplexität, benötigt man für das Aufspüren von Fehlberechnungen und Fehlvorschreibungen Spezialisten mit extremen Fachwissen und Erfahrung sowie Unterstützung bei Verhandlungen mit Bankinstituten und Leasinggesellschaften. Vielfach besteht die Meinung, dass derartige Ansprüche bereits verjährt sind. Dies ist jedoch unrichtig, da die dreijährige Frist erst mit dem Zeitpunkt des Erkennens des Vertragsmangels beginnt. Deshalb können auch bereits ausgelaufene Verträge noch immer überprüft werden. Es lohnt sich daher, eine Überprüfung Ihrer Verträge durchzuführen! Möchten Sie ein detailliertes Angebot, wenden Sie sich bitte direkt an:
Kommunal Beratung GmbH
Diese Tätigkeit wird auf Erfolgsbasis honoriert. Das bedeutet für Sie, dass bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung keine Differenzen entstanden sind und daher diese Dienstleistung kostenlos erbracht wird. Dadurch besteht für die Gemeinde, die das Angebot in Anspruch nimmt, kein finanzielles Risiko. Aufgrund der knappen Gemeindebudgets haben Sie nichts zu verschenken! Nutzen Sie die Möglichkeit, eventuell frei werdende Mittel für sinnvolle Projekte in Ihrer Gemeinde zu realisieren.“

Auszug aus der Tiroler Gemeindezeitung vom 10.12. 2012
Meinung des Präsidenten:
„Noch eine Anmerkung zum Geld: Ich habe es am Gemeindetag berichtet und wurde in der Folge mehrfach von Kolleginnen und Kollegen angesprochen.
In sehr vielen Gemeinden wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell Bauvorhaben mittels eines Leasingmodells finanziert, um zumindest teilweise die Vorsteuer zu lukrieren. Sich diese Abrechnungen mit der Leasingfirma von einschlägigen Experten überprüfen zu lassen, kann ich aus eigenem Erleben nur ausdrücklich empfehlen. Es kann sich eine veritable Gutschrift oder eine Reduktion der Leasingraten ergeben. Das Risiko war im konkreten Fall und ist generell Null, weil diese Experten auf Erfolgshonorarbasis arbeiten.
Nähere Auskünfte geben wir gerne“





Sonntag, 8. Februar 2015

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.02.2015





Punkt 1 Projekt „Gesunde Gemeinde Birgitz“ – Vorhaben 2015 – Berichterstattung durch Projektleiter GV DVw Josef Strasser - Beschlussfassung

Die Berichterstattung wurde wie bei diesem Projekt üblich groß aufgezogen. Zum Einsatz kamen Laptop, Beamer und Leinwand, leider bestand der Präsentationsinhalt nur aus Schlagwörtern mit wenig Hintergrundinformation.
Nach der kurzen Präsentation entspann sich eine längere Diskussion ob das Projekt für Birgitz nicht zu groß ist.
Die Frage, warum die örtliche Ärzteschaft nicht mehr in das Projekt eingebunden wird, wurde mit dem Satz „Ärzte sind für die Kranken zuständig, bei diesem Projekt aber geht’s um die Gesunden die gesund bleiben sollen“ beantwortet.

Da die geplanten Vorhaben für 2015 nur sehr vage und ohne Kostenaufstellung vorgelegt wurden, kam der Vorschlag bei dieser Sitzung nur über die Genehmigung der geplanten Dorfgesundheitswoche vom 23. bis 27. Februar 2015 abzustimmen.
Über weitere Aktivitäten 2015 wird später beraten und abgestimmt. Für diese Gesundheitswoche wurden keine genaueren Informationen erteilt, daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Abstimmung 11 Ja 1 Nein 1 Enthaltung


Punkt 2  Gemeindegutsagrargemeinschaft Birgitz - Berichterstattung

Der Substanzverwalter (Bgm. Oberdanner) berichtet:
Jahresabschluss 2014 und Voranschlag 2015 ist in Arbeit, die Schulungsveranstaltung dazu findet am 11.02.2015 statt und wird von der Finanzverwalterin und dem Rechnungsprüfer besucht.
Einen Termin für die Vollversammlung (längst überfällig) steht wegen Problemen mit dem Agrarobmann noch nicht fest.

Arbeitsleistungen (Schichten) einzelner Agrarmitglieder wurde nach Durchsicht des Schichtenbuches ausbezahlt. Somit sollten alle alten Forderungen erledigt sein.
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Punkt 3 „Sozialer Wohnbau Rohracker“ – Vergabe Wohneinheiten zweiter Bewerbungszeitraum – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.

Punkt 4 Kanalbaulos BA 04 – Ablöse von Uferböschungsrandflächen – Beschlussfassung (geschlossener Sitzungspunkt)

Über geschlossene Sitzungspunkte darf ich nicht berichten.
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Punkt 5 Allfälliges,Anfragen,Anträge

Der Bürgermeister wurde befragt warum auch heuer wieder kein Eislaufplatz der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.
Laut Bürgermeister gibt’s immer noch keine Klärung ob der Bodenbelag (Fußballplatz) für einen Eislaufbetrieb geeignet ist. Dem wurde entgegengehalten, dass dies sehr wohl geklärt ist. Der Platz wurde als Fußball und Eislaufplatz errichtet, was Mehrkosten gegenüber eines reinen Fußballplatzes von ca. 30.000,- Euro bedurfte.
Der Bürgermeister sagte zu, gemeinsam mit der Herstellerfirma in nächster Zeit den Eislaufplatz herzustellen und für die Bevölkerung zu öffnen.
Hoffentlich ist´s dann nicht schon zu warm.

Der Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes liegt bei den Fachabteilungen des Landes zur Begutachtung. Hätte man da nicht vorher mit den Grundbesitzern reden sollen?

Ich wurde von der Fa. Kommunal Beratung informiert, dass Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages (Gemeindezentrum) vom Bürgermeister abgelehnt wurde.
Dazu habe ich die folgende schriftliche Anfrage gestellt:
                                                                                                                                        
                                                                                                                                        02.02.2015
Schriftliche Anfrage „Überprüfung des Leasingvertrages Gemeindezentrum durch die Fa. Kommunal Beratung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Hallo Luis
Die Fa. Kommunal Beratung hat mir mitgeteilt, dass du Ihr Angebot bezüglich Überprüfung des ausgelaufenen Leasingvertrages bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) abgelehnt hast.
Diese Überprüfung wird von der Fa. Kommunal Beratung als kostenloses Service angeboten und vom Tiroler Gemeindeverband in seinen Aussendungen vom 10.12.2012 und 29.03.2014 den Tiroler Gemeinden empfohlen.
Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch der Gemeinde zu wahren.
Ich ersuche um Info, warum das kostenlose Angebot der Fa. Kommunal Beratung nicht angenommen wird.
Beilage:
Angebot der Fa. Kommunal Beratung
M.f.G
Herbert Jordan

Antwort des Bürgermeisters:
Diese Firma und das beiliegende Angebot ist mir unbekannt.

Solche Keileranfragen kommen dauernd und werden nicht beantwortet.

Auf eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes kann ich verzichten.

Ich habe die Fa. Kommunal Beratung mit dieser Aussage konfrontiert, leider noch keine Antwort erhalten.

Info Mail der Fa. Kommunal Beratung vom 27.01.2015:
Sehr geehrter Herr Jordan!

Im Jahr 2013 ist uns bekanntgeworden, dass die Gemeinde Birgitz eine Immobilie mittels Leasing bei der Tiroler Kommunalleasing (Gemeindezentrum) finanziert hat.

In Folge kam es zu mehreren Gesprächen mit der Finanzverwaltung und es wurde ein Anbot zur Überprüfung des Immobilienleasingvertrags übermittelt. Das E-Mail beinhaltete auch eine Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbandes zur Überprüfung von Immobilienleasingverträgen. Eine Kopie des Schreibens des Tiroler Gemeindeverbandes vom 10.12.2012 entnehmen Sie dem Anhang.

Gemäß der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 7. November 2012 ist dieser Leasingvertrag bereits ausgelaufen.

Auch bereits ausgelaufene Verträge sollten aufgrund der Verjährungsfrist dringend überprüft werden, um den Rechtsanspruch Ihrer Gemeinde zu wahren.

Nach heutigen letztmaligen Telefonat mit Hr. Bgm. Oberdanner wurde eine Überprüfung unmissverständlich abgelehnt.

Aus diesem Grund wenden wir uns an Sie und übermitteln Ihnen nochmals ein Angebot mit einer aktuellen Referenzliste.

Wie Sie dieser Referenzliste entnehmen können, haben bereits 10 Gemeinden in Tirol Geld von den Leasinggesellschaften zurückerhalten. Bemerkenswert ist dabei, dass ausschließlich alle Rückforderungen die TKL (Tiroler Kommunalleasing) betroffen haben.

Es ist daher unverständlich, dass die Gemeinde Birgitz trotz Empfehlung des Tiroler Gemeindeverbands bisher auf eine Überprüfung verzichtet hat. Dieser hatte erst am 29.03.2014 (siehe Anhang) mittels Aussendung nochmals mit Nachdruck die Überprüfung derartiger Verträge empfohlen.

Wir ersuchen um Information, ob diese Thematik in den nächsten Gemeindevorstand- bzw. Gemeinderatssitzungen besprochen wird und verbleiben



M.f.G
Herbert